# taz.de -- Merkel über Sozialmissbrauch: „Die EU ist keine Sozialunion“
       
       > Die Kanzlerin will Einreisesperren bei Sozialmissbrauch gesetzlich
       > verankern. Die Grünen bezeichnen Merkels Pläne als „populistisches
       > Wahlkampfgetöse“.
       
 (IMG) Bild: Sauertöpfisch: Angela Merkel.
       
       BERLIN dpa | Mit fünfjährigen Einreiseverboten und Beschränkungen beim
       Kindergeld will die Bundesregierung gegen einen möglichen Sozialmissbrauch
       durch EU-Ausländer vorgehen. Das geht aus dem vorläufigen Gesetzentwurf
       hervor, der der Nachrichtenagentur dpa vorliegt. Kanzlerin Angela Merkel
       betonte in der Passauer Neuen Presse: „Die EU ist keine Sozialunion.“
       
       Wie ein Sprecher des Innenministeriums am Mittwoch in Berlin sagte,
       befindet sich der Gesetzentwurf derzeit in der Abstimmung zwischen den
       einzelnen Ministerien. Er soll aber noch vor der Sommerpause vom Kabinett
       beschlossen worden. Zuvor hatte Der Freitag darüber berichtet.
       
       Die Grundzüge des Gesetzentwurfs sind bereits seit zwei Wochen bekannt –
       jetzt liegen auch die angepeilten Detailregelungen vor, die nach einem
       Kabinettsbeschluss allerdings noch durch Bundestag und Bundesrat müssen.
       Nach den bisherigen Plänen soll Zuwanderern aus der EU für bis zu fünf
       Jahre zwingend die Wiedereinreise verboten werden, wenn sie beim Missbrauch
       von Sozialleistungen ertappt werden.
       
       Wer sich durch falsche oder unvollständige Angaben eine
       Aufenthaltserlaubnis erschleicht, muss mit bis zu drei Jahren Gefängnis
       rechnen. Den unberechtigten Bezug von Kindergeld will man dadurch
       verhindern, dass der Antragsteller künftig Steueridentifikationsnummern für
       sich und das jeweilige Kind vorlegen muss. EU-Zuwanderer sollen zur
       Arbeitssuche zudem in der Regel nur noch ein auf sechs Monate befristetes
       Aufenthaltsrecht bekommen.
       
       Grünen-Fraktionschefin Katrin Göring-Eckardt bezeichnete die Pläne mit
       Blick auf die Europawahl als „populistisches Wahlkampfgetöse“. In der
       [1][Saarbrücker Zeitung (Donnerstag) beklagte sie], Wiedereinreisesperren
       seien europarechtswidrig und bloße Augenwischerei.
       
       Anlass für die gesetzliche Neuregelung war die CSU-Kampagne „Wer betrügt,
       der fliegt“, mit der die Christsozialen vor einem angeblich massenhaften
       Missbrauch von Sozialleistungen durch Bulgaren und Rumänen gewarnt hatten.
       Bürger aus diesen beiden jungen EU-Staaten haben seit dem 1. Januar freien
       Zugang zum deutschen Arbeitsmarkt. Einige Kommunen fühlten sich jedoch
       durch den steigenden Zuzug von sozial schwachen Osteuropäern überfordert.
       
       ## EuGH-Gutachten zu „Armutszuwanderung“
       
       Grundsätzlich ist Deutschland verpflichtet, Zuwanderern aus anderen
       EU-Staaten Sozialleistungen zu zahlen. Der Generalanwalt am Europäischen
       Gerichtshof hielt allerdings am Dienstag in einem Gutachten fest, dass man
       sogenannten Armutszuwanderern dann Hartz IV verweigern darf, wenn die
       Betroffenen ausschließlich nach Deutschland kamen, um Sozialhilfe zu
       beziehen.
       
       Merkel sagte der Passauer Neuen Presse: „Wir wollen Hartz IV nicht für
       EU-Bürger zahlen, die sich allein zur Arbeitsuche in Deutschland
       aufhalten.“ Zum Kindergeld gebe es in der EU Freizügigkeitsregelungen und
       ein klares Urteil des Europäischen Gerichtshofes. Danach hätten in
       Deutschland arbeitende EU-Bürger grundsätzlich Anspruch darauf, wenn sie in
       Deutschland erwerbstätig sind. „Wir arbeiten daran, hierbei bestmöglich
       Missbrauch ausschließen zu können.“
       
       Im Vorjahr haben in Deutschland lebende Ausländer Hartz-IV-Leistungen in
       Höhe von rund 6,7 Milliarden Euro bezogen – etwa ein Fünftel des
       Gesamtvolumens. Auf die rund 900.000 Ausländer aus Nicht-EU-Staaten
       entfielen fünf Milliarden Euro, auf die 311 000 Zugewanderten aus den
       anderen EU-Ländern 1,7 Milliarden Euro. Das geht aus einer Antwort des
       Bundesarbeitsministeriums auf eine parlamentarische Anfrage hervor. Darin
       sind Gesamtaufwendungen für Hartz-IV-Leistungen von 33,7 Milliarden Euro
       ausgewiesen. Bundesbürger erhielten davon 26,8 Milliarden Euro.
       
       22 May 2014
       
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