# taz.de -- EU-Migration nach Deutschland: Aufenthalt auf Abruf
       
       > Kurz vor der Europawahl will die Bundesregierung die EU-Freizügigkeit
       > beschränken. Im Visier stehen dauerarbeitslose Einwanderer.
       
 (IMG) Bild: Mit rumänischen Spezialitäten gegen Vorurteile: Spezialgeschäft in London
       
       BERLIN taz | Arbeitslose Zuwanderer aus einem EU-Land, die hier bereits
       sechs Monate leben und keine erfolgversprechenden Bemühungen um einen Job
       nachweisen, könnten künftig das Aufenthaltsrecht in Deutschland verlieren.
       Dies geht aus einem Gesetzentwurf der Bundesregierung hervor, der
       spätestens Anfang Juni im Kabinett beschlossen werden soll.
       
       Laut dem Entwurf sind dann Unionsbürger, die sich zur Arbeitssuche in
       Deutschland aufhalten, freizügigkeitsberechtigt nur noch „für bis zu sechs
       Monate und darüber hinaus nur solange sie nachweisen können, dass sie
       begründete Aussicht haben, eingestellt zu werden“. Ein solcher Passus fehlt
       im derzeit geltenden Freizügigkeitsgesetz für die EU. Arbeitnehmer,
       Auszubildende, Familienangehörige und Selbstständige aus der EU sollen sich
       wie bisher auch unbegrenzt in Deutschland aufhalten können.
       
       Der neue Passus zielt auf arbeitslose Neuzuwanderer, die hier
       Sozialleistungen wie etwa Kindergeld beantragen. Hartz-IV-Leistungen
       bekommen EU-Migranten in der Regel nicht, es sein denn, sie haben zuvor
       schon einmal in Deutschland gearbeitet oder stocken einen kleinen Verdienst
       durch die Sozialleistung auf.
       
       Der Gesetzentwurf beruht auf Vorschlägen eines Staatssekretärausschusses
       zur Inanspruchnahme von Sozialleistungen in der EU. Der Ausschuss hatte
       eine „grundsätzliche Befristung des Aufenthaltsrechts zur Arbeitssuche“
       gefordert. Die Befristung bedeute aber nun keinesfalls, dass
       EU-Neuzuwanderer nach sechs Monaten ohne Arbeit ausgewiesen würden, betonte
       der innenpolitische Sprecher der Unionsfraktion, Stephan Mayer, im Gespräch
       mit der taz. Nur müssten die Zuwanderer eben verstärkt
       Bewerbungsanstrengungen nachweisen.
       
       ## Einreisesperre bei Sozialmissbrauch
       
       Der Gesetzentwurf sieht weiter vor, dass künftig beim Antrag auf Kindergeld
       eine Steueridentifikationsnummer vorgelegt werden muss. Dies bedeutet für
       EU-Zuwanderer keine große Hürde: Diese Nummer bekommt man automatisch, wenn
       man sich in Deutschland anmeldet oder beim Finanzamt die
       Steuerpflichtigkeit beantragt. Eine solche Nummer verhindert, dass in
       verschiedenen Bundesländern mehrfach Kindergeld für dasselbe Kind beantragt
       werden kann.
       
       Laut dem Gesetzentwurf soll es zudem künftig möglich sein, bei
       Sozialmissbrauch oder dem Vorlegen von gefälschten Dokumenten ein
       befristetes Wiedereinreiseverbot für einen EU-Zuwanderer zu verhängen.
       
       Es sei gut und wichtig, dass erste gesetzliche Änderungen vorgenommen
       werden, „um den Missbrauch von Sozialleistungen durch Angehörige anderer
       EU-Staaten zu vermeiden“, sagte die CSU-Landesgruppenchefin Gerda
       Hasselfeldt.
       
       ## Beispiel Großbritannien
       
       Der sozialpolitische Sprecher der Grünen-Fraktion, Wolfgang
       Strengmann-Kuhn, sagte hingegen, eine Befristung des Aufenthaltsrechts zur
       Arbeitssuche auf sechs Monate sei ein „Angriff auf die
       Arbeitnehmerfreizügigkeit“ in der EU.
       
       Auch in Großbritannien müssen arbeitslose Migranten aus einem EU-Land nach
       sechs Monaten Sozialleistungsbezug „begründete Aussichten“ auf einen Job
       vorweisen, um weiter Leistungen zu bekommen. Ab Juli sollen dort in diesen
       Prüfungen der Jobaussichten klare Maßstäbe angelegt werden.
       
       21 May 2014
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Barbara Dribbusch
       
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