# taz.de -- Kommentar Hartz IV für EU-Bürger: Lieber nicht großzügig
       
       > EU-Ausländer, die nicht nach Arbeit suchen, können kein Hartz IV
       > beantragen, hat der EuGH geurteilt. Richtig so. Die Alternative wäre sehr
       > unschön.
       
 (IMG) Bild: Ist ohnehin nicht üppig: Hartz IV.
       
       Das Luxemburger Urteil wird wohl für mehr Verwirrung als Klärung sorgen.
       Denn der jetzt vom Europäischen Gerichtshof bestimmte Hartz-IV-Ausschluss
       betrifft nicht alle armen EU-Bürger, sondern nur eine kleine Gruppe – die
       keinerlei Arbeitssuche nachweisen kann und deshalb auch kein
       Aufenthaltsrecht hat.
       
       Wer (als EU-Büger) zur Arbeitssuche nach Deutschland kommt, hat dagegen
       zumindest ein Aufenthaltsrecht. Ob er auch Anspruch auf Sozialleistungen
       hat, das muss der Europäische Gerichtshof in einem anderen Urteil
       entscheiden, vermutlich erst in einem Jahr. Bis dahin wird das aktuelle
       Urteil für Zweifel und Missverständnisse sorgen. Besser wäre gewesen, der
       EuGH hätte beide Fälle zusammen verhandelt und entschieden.
       
       Im aktuellen Fall hatten viele Unterstützer der rumänischen Familie damit
       argumentiert, dass diese doch schon lange in Leipzig lebe und ihr
       Aufenthalt bisher geduldet wurde, daraus müsse dann auch ein Anspruch auf
       Sozialleistungen folgen.
       
       Diese Argumentation hat der EuGH geradezu ruppig abgelehnt. Und das ist
       auch besser so. Denn wären die EU-Richter in diesem Einzelfall großzügig
       gewesen, hätte dies eine ganz unschöne Gegenreaktion zur Folge gehabt: Die
       deutschen Ausländerbehörden hätten dann penibel darauf geachtet, dass
       wirtschaftlich inaktive EU-Bürger nach drei Monaten sofort das Land
       verlassen. Es hätte viel mehr Kontrollen und viel mehr Ausweisungen gegeben
       – um zu verhindern, dass aus der bloßen Anwesenheit in Deutschland
       Sozialansprüche entstehen.
       
       Dagegen ist nun zu hoffen, dass die Leipziger Rumänin – und andere
       EU-Bürger in gleicher Lage – nun weiter in Ruhe gelassen werden. Vielleicht
       kann sie sich mithilfe ihrer Schwester und etwas Kindergeld weiter
       durchwursteln – und so eines Tages in Deutschland noch richtig Fuß fassen.
       
       11 Nov 2014
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Christian Rath
       
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