# taz.de -- Kommentar ALG II für EU-Bürger: Immer noch ziemlich sozial
       
       > Juristisch einwandfrei und pragmatisch: Der Europäische Gerichtshof
       > bestätigt die deutsche Praxis, kein Hartz IV an EU-Ausländer zu zahlen.
       
 (IMG) Bild: Arbeitssuchende EU_Bürger können hier klingeln, Hartz IV gibt es aber nicht unbedingt.
       
       Deutschland muss arbeitssuchenden EU-Bürgern keine Hartz-IV-Leistungen
       zahlen. Das besagt die deutsche Gesetzeslage allerdings schon seit 2007.
       [1][Der Europäische Gerichtshof hat jetzt nur entschieden], dass dieses
       Gesetz – trotz der Diskriminierung von EU-Bürgern – nicht gegen EU-Recht
       verstößt.
       
       Das Urteil passt in eine Zeit, in der Europa ratlos auf
       Wanderungsbewegungen bisher unbekannter Dimensionen blickt. Es war nicht zu
       erwarten, dass der EuGH nun auch noch allen arbeitssuchenden EU-Bürgern aus
       Bulgarien oder Rumänien, die nach Deutschland ziehen, einen automatischen
       Anspruch auf Hartz IV gibt und so wohl zusätzliche Bewegungen auslöst.
       
       Dass die Bundesrepublik Deutschland, die derzeit einen Großteil der
       Flüchtlinge aufnimmt, vom EuGH geschont wird, kommt also nicht
       überraschend. Vor drei Jahren hätte der EuGH vermutlich noch anders
       entschieden. Juristisch war aber beides gut vertretbar.
       
       Die EuGH-Entscheidung bedeutet nun zwar gewiss keine Förderung der
       Freizügigkeit innerhalb der EU. Sie ist aber auch keine unüberwindliche
       Hürde. Nach wie vor bleibt jedem EU-Bürger das Recht unbenommen, in
       Deutschland Arbeit zu suchen. Er hat also ein Aufenthaltsrecht, muss aber
       seinen Lebensunterhalt selbst finanzieren – aus Ersparnissen oder durch
       einen Kredit. Die Arbeitssuche wird so zur Investition.
       
       In der Praxis gibt es allerdings durchaus noch Möglichkeiten für EU-Bürger,
       an Hartz IV zu kommen. Wer ein Gewerbe anmeldet oder eine stundenweise
       Beschäftigung übernimmt, kann mit Hartz IV „aufstocken“. Auch wer zunächst
       arbeitet und dann unfreiwillig arbeitslos wird, bekommt Hartz IV. An
       alledem ändert auch das jetzige Urteil des Europäischen Gerichtshofs
       nichts.
       
       Man sollte die Konsequenzen dieses Urteils deshalb nicht zu schwarzmalen.
       Europa ist immer noch ziemlich sozial.
       
       15 Sep 2015
       
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 (DIR) Christian Rath
       
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