# taz.de -- Neue Verfahren gegen Auschwitz-Täter: Beihilfe zum Mord in 300.000 Fällen
       
       > Die Ermittlungen gegen weitere Täter des KZ stehen vor dem Abschluss. Im
       > April beginnt ein Prozess. Dort suchen Überlebende die Konfrontation.
       
 (IMG) Bild: Auch die Wächter an den elektrisch geladenen Zäunen ermöglichten erst den Komplex Auschwitz.
       
       BERLIN taz | Der Täter ist, eine ganz seltene Ausnahme, geständig. Oskar G.
       war Buchhalter in Auschwitz. Der heute 93 Jahre alte Mann war dazu
       abkommandiert, das Geld der Ermordeten in dem Vernichtungslager zu zählen.
       Oskar G. hat Zeugnis abgelegt. Allein neun Stunden lang ließ er sich von
       der BBC interviewen, berichtete von Details der Massenmorde.
       
       Nur ein Täter, das will Oskar G. nicht gewesen sein. Dem Spiegel sagte der
       ehemalige SS-Angehörige: „Ich fühle mich schuldig gegenüber dem Volk der
       Juden, in einer Truppe gewesen zu sein, die diese Verbrechen begangen hat,
       ohne dass ich dabei Täter war.“
       
       Am 21. April diesen Jahres, im 71. Jahr nach der Befreiung von Auschwitz
       und 50 Jahre nach Beginn des Frankfurter Auschwitz-Verfahrens, soll vor dem
       Landgericht Lüneburg der Prozess gegen Oskar G. beginnen. Die
       Staatsanwaltschaft Hannover wirft ihm Beihilfe zum Mord in 300.000 Fällen
       vor. Während seiner Zeit im Lager fand die sogenannte „Ungarn-Aktion“
       statt, bei der innerhalb weniger Wochen fast die gesamte jüdische
       Bevölkerung des Landes ermordet wurde.
       
       50 Frauen und Männer, darunter größtenteils Überlebende der Verfolgung,
       haben sich als Nebenkäger registrieren lassen. „Einige von ihnen wollen
       nach Lüneburg kommen“, sagt Nebenkläger-Anwalt Thomas Walher. „Sie suchen
       die Konfrontation mit dem Angeklagten und der Justiz. Sie hoffen auf ein
       Wort der Entschuldigung oder der Einsicht.“
       
       ## Verfahren gegen drei Wachmänner
       
       50 Vorermittlungsverfahren gegen frühere Auschwitz-Wachmänner hatte die
       Zentrale Stelle zur Verfolgung von NS-Verbrechen in Ludwigsburg vor knapp
       zwei Jahren abgeschlossen und an die zuständigen Staatsanwalten abgegeben.
       Drei davon sind übrig geblieben. „Einen großen Erfolg“ nennt
       Oberstaatsanwalt Kurt Schrimm von der Zentralen Stelle dieses Ergebnis. Man
       dürfe sich beim Alter der Beschuldigten keine Illusionen machen, nur die
       wenigsten von ihnen seien noch prozessfähig.
       
       Anders als im Verfahren gegen Oskar G. in Lüneburg sind die Untersuchungen
       der Staatsanwaltschaften in den beiden anderen Fällen noch nicht
       abgeschlossen. In Dortmund ermittelt Oberstaatsanwalt Andreas Brendel gegen
       einen 93-Jährigen aus dem Kreis Lippe, der im Verdacht steht, über zwei
       Jahre lang in Auschwitz eingesetzt gewesen zu sein. Die Staatsanwaltschaft
       Schwerin will ihre Ermittlungen gegen einen 94-Jährigen aus dem Raum
       Neubrandenburg „in einigen Wochen“ beendet, sagt Sprecher Stefan Urbanek.
       Der Mann soll im September 1944 als SS-Sanitäter in Auschwitz eigesetzt
       worden sein. Während seines Einsatzes kamen acht Transporte in Auschwitz
       an. 1.721 dieser Menschen wurden sofort in den Gaskammern getötet.
       
       6.000 mutmaßliche Täter aus Auschwitz sind der Zentralen Stelle namentlich
       bekannt. Die allermeisten sind längst verstorben und nur die allerwenigsten
       von ihnen mussten sich jemals vor einem Gericht verantworten.
       
       Oskar G. kam zwar mit der Nachkriegsjustiz in Berührung – doch lediglich
       als Zeuge. Der Bundesgerichtshof hatte 1969 bestimmt, dass für eine
       Verurteilung wegen Beihilfe zum Mord die individuelle Schuld erwiesen sein
       müsse. Und so durften die Männer – und wenigen Frauen – aus Auschwitz, die
       als Wächter an den elektrisch geladenen Zäunen gedient hatten, die in den
       Büros bei der Verwaltung der Mordmaschine tätig waren, oder in der Kantine
       die SS mit Essen und Schnaps versorgten, also all jene, die den Komplex
       Auschwitz erst ermöglichten, einen ruhigen Lebensabend genießen.
       
       ## Urteil gegen Demjanjuk veränderte die Rechtslage
       
       Erst das Urteil des Landgerichts München gegen John Demjanjuk im Jahre 2011
       hat für eine veränderte Rechtslage gesorgt. Der Ukrainer war als
       „Hilfswilliger“ der SS im Vernichtungslager Sobibor eingesetzt worden und
       wurde verurteilt, obwohl ihm kein individueller Mord nachgewiesen werden
       konnte – schlicht, weil alle Diensthabenden in Sobibor an den Morden
       mitwirkten.
       
       Seitdem hat die Zentrale Stelle seine Tätigkeit ausgeweitet. Ermittler
       überprüfen in mühsamer Handarbeit in Brasilien, Peru und Ecuador alte
       Einwanderungsakten auf der Suche nach NS-Tätern. Die sieben Ludwigsburger
       Beamten lassen sich sowjetische Justizurteile aus den 1940er Jahren
       vorlegen, in der Hoffnung, dort Hinweise auf nie gesühnte NS-Mordtaten zu
       finden.
       
       Sie wollen, sagt Leiter Schrimm, auch noch einmal zu Auschwitz auf
       Tätersuche gehen. Im vergangenen Jahr haben sie die Ermittlungen gegen
       knapp 20 mutmaßliche Täter im Vernichtungslager Majdanek abgeschlossen und
       an die Staatsanwaltschaft weitergereicht. Oberstaatsanwalt Brendel von der
       Dortmunder Schwerpunktstaatsanwaltschaft für NS-Delikte prüft derzeit 16
       Ermittlungsverfahren. Die biologische Uhr spricht gegen eine größere Zahl
       weiterer NS-Prozesse. Doch solange noch eine Chance besteht, will man
       weiter ermitteln.
       
       27 Jan 2015
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Klaus Hillenbrand
       
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