# taz.de -- Vorratsdatenspeicherung in Deutschland: Es gibt keine Eile, aber
       
       > Obwohl sie nicht verpflichtet ist, soll sich die Regierung auf eine
       > Einführung der Massenspeicherung von Telefon- und Internetdaten geeinigt
       > haben.
       
 (IMG) Bild: Leicht erfassbar: die Verbindungsdaten. Schwer erfassbar: die Tarnung. Krokodil, Dino, Drache?
       
       BERLIN taz | Die Bundesregierung will die Vorratsdatenspeicherung auch ohne
       EU-Vorgaben einführen. Das meldete der Spiegel am Wochenende. Innenminister
       Thomas de Maizière (CDU) und Justizminister Heiko Maas (SPD) müssten sich
       nur noch über die Einzelheiten einer deutschen Regelung einigen.
       
       Die beteiligten Ministerien wollten die teilweise Einigung auf Nachfrage
       weder bestätigen noch dementieren. „Wir haben bisher Gespräche geführt und
       führen auch weiterhin Gespräche“, sagte eine Sprecherin des
       Innenministeriums. Am späten Nachmittag dementierte Maas in der
       Süddeutschen Zeitung die angeblichen Pläne für einen Alleingang der
       Bundesregierung: es gäbe „nichts Neues“, so der Bundesjustizminister.
       
       Johannes Fechner, der rechtspolitische Sprecher der SPD-Fraktion, zeigte
       sich überrascht. „Eigentlich hatten die Koalitionsfraktionen vereinbart,
       zunächst das weitere Vorgehen der EU-Kommission abzuwarten.“ Derzeit führe
       die EU-Kommission eine Umfrage unter den EU-Mitgliedstaaten durch, ob eine
       neue Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung erwünscht ist, nachdem der
       Europäische Gerichtshof (EuGH) im April 2014 die bisherige Richtlinie für
       rechtswidrig erklärt hatte. Die EU-Regierungen sollten auch mitteilen, wie
       eine neue Richtlinie aussehen könnte. „Mit Ergebnissen ist in den nächsten
       Wochen oder Monaten zu rechnen“, so Fechners Erwartung.
       
       „Sollte die Koalition eine Vorratsdatenspeicherung ohne EU-Vorgabe
       einführen wollen, wäre das nicht vom Koalitionsvertrag gedeckt“, sagt
       Fechner. „Dann müsste zumindest der SPD-Parteikonvent im Juni darüber
       beraten.“ Eine so grundlegende Frage könne nicht ohne Rückkoppelung mit der
       Partei entschieden werden.
       
       Eine erste Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung hatte die EU 2006
       beschlossen. Danach mussten die EU-Staaten sicherstellen, dass
       Telefonverbindungs- und -standortdaten mindestens ein halbes Jahr bei den
       Providern gespeichert werden. Das Gleiche gilt für die Internet- und
       E-Mail-Verbindungsdaten, insbesondere die zugeteilte IP-Adresse. In
       Deutschland wurde die Vorratsspeicherung 2008 eingeführt. 2010 forderte das
       Bundesverfassungsgericht jedoch ein Gesetz mit mehr Datenschutz.
       Anschließend blockierte die damalige FDP-Justizministerin
       Leutheusser-Schnarrenberger eine Wiedereinführung.
       
       Im schwarz-roten Koalitionsvertrag von 2013 heißt es, man werde die
       EU-Richtlinie umsetzen, um Zwangsgelder zu vermeiden. Dann aber kippte der
       EuGH im April 2014 aufgrund von Klagen aus Irland und Österreich die
       EU-Richtlinie. Sie greife zu sehr in die EU-Grundrechte auf Privatheit und
       Datenschutz ein. Seither besteht keine Pflicht mehr zur Einführung.
       
       Zunächst sah es so aus, als ob in dieser Wahlperiode nichts mehr passieren
       würde. Selbst wenn die EU-Kommission sich dazu entschließt, einen neuen
       Vorschlag vorzulegen, dürfte es zwei bis drei Jahre dauern, bis er von
       EU-Ministerrat und Europäischem Parlament beschlossen ist. Falls sich die
       Bundesregierung wirklich darauf geeinigt hat, nicht auf die EU zu warten,
       wäre das eine völlig neue Lage.
       
       8 Mar 2015
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Christian Rath
       
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