# taz.de -- Kommentar Vorratsdatenspeicherung: Eine SPD ohne Profil
       
       > In Sachen Vorratsdatenspeicherung ist bei der SPD eines klar: eine klare
       > Linie gibt es nicht. Die Partei verpasst es in dieser Frage, Haltung zu
       > zeigen.
       
 (IMG) Bild: Kontrolliert doch auch niemand ständig die Briefkästen.
       
       Die SPD-Spitze versteht nicht, warum sie bei Umfragen nicht mehr aus dem
       25-Prozent-Keller kommt. Ein Grund könnte sein, dass sie in vielen
       Politikbereichen von geradezu provozierender Profillosigkeit ist. Und zwar
       nicht, weil sie sich in der Koalition nicht durchsetzen kann, sondern weil
       sie schon als sozialdemokratische Partei keine erkennbare Position hat.
       
       Ein wichtiges Beispiel hierfür ist die Haltung der SPD zur
       Vorratsdatenspeicherung, die von einem mäandernden Hin und Her geprägt ist.
       So bezeichnete die SPD einst die blockierende FDP-Justizministerin
       Leutheusser-Schnarrenberger als „Sicherheitsrisiko“. Nach den
       NSA-Enthüllungen von Ed Snowden führte die SPD dann einen
       Anti-Überwachungs-Wahlkampf.
       
       Im Koalitionsvertrag mit der Union stimmte man der Vorratsdatenspeicherung
       aber wieder zu. Als der Europäische Gerichtshof die EU-Richtlinie letztes
       Jahr kippte, profilierte sich SPD-Justizminister Maas als Gegner der
       Vorratsdatenspeicherung. Nach den Charlie-Hebdo-Attentaten in Frankreich
       sprach sich Parteichef Gabriel wieder dafür aus.
       
       Die SPD hat in dieser Frage keine Linie und keine nachvollziehbare
       Position. Stets hängt sie ihr Fähnchen in den Wind, reagiert auf Ereignisse
       oder versteckt sich hinter Gerichtsurteilen, die dann doch nicht so
       eindeutig sind wie behauptet.
       
       Die aktuelle Diskussion über eine Vorratsdatenspeicherung ohne EU-Vorgabe
       dürfte die SPD nun zwingen, endlich eine erkennbare Position zu beziehen.
       Das könnte bei einer Volkspartei durchaus auch ein Kompromiss sein.
       Möglichkeiten gibt es viele, sinnvoll ist aber nur eine: maximal zwei
       Wochen Vorratsdatenspeicherung bei IP-Adressen, null
       Vorratsdatenspeicherung bei Telefonkontakten. Damit sollten Bürgerrechtler
       und Polizei leben können.
       
       8 Mar 2015
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Christian Rath
       
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