# taz.de -- Fahrverbote in Berlin: Das Diesel-Dilemma
       
       > Was bringen die Fahrverbote für Dieselfahrzeuge? Umweltorganisationen
       > sind sich einig: Eine Verbotszone wäre effektiver als einzelne
       > Straßenabschnitte.
       
 (IMG) Bild: Kann Verkehrssenatorin Regine Günther die Gefahr durch Dieselabgase bannen?
       
       Die Entscheidung vom Dienstag ist glasklar: An 11 Straßenabschnitten muss
       der Senat bis März 2019 Fahrverbote für ältere Dieselfahrzeuge einrichten,
       für 117 weitere Abschnitte sind Verbote zu prüfen. Damit hat die Deutsche
       Umwelthilfe (DUH) einen Sieg errungen – sie war gegen den Senat vor das
       Verwaltungsgericht gezogen, weil dieser die Grenzwertüberschreitungen bei
       Stickstoffdioxid (NO2) in der Luft nicht verhinderte. Aber ist das schon
       ein Sieg für Umwelt und Mensch?
       
       Dagegen sprechen zwei Aspekte: Erstens ist die Einhaltung von
       streckenweisen Fahrverboten kaum kontrollierbar. Die kurzen
       Straßenabschnitte – im Fall der Friedrichstraße gerade mal 70 Meter
       zwischen Mittel- und Dorotheenstraße – sind oft in wenigen Sekunden
       durchfahren, und eine eindeutige Kennzeichnung der verbotenen Fahrzeuge
       gibt es (noch) nicht. Die Gewerkschaft der Polizei spricht von 3.000
       zusätzlichen Beamten, die für eine effektive Kontrolle nötig seien. Das ist
       eine polemische Zuspitzung, aber im Grundsatz ein richtiges Argument.
       
       Bei der Verkehrsverwaltung blendet man solche Überlegungen derzeit komplett
       aus: „Wir gehen davon aus, dass sich die große Mehrheit der
       Verkehrsteilnehmerinnen und -teilnehmer an die Regeln hält“, sagt der
       Sprecher von Senatorin Regine Günther (parteilos), „mit der Polizei wird
       abzustimmen sein, wie eine effektive Kontrolle aussehen kann.“
       
       ## Verdünnte Schadstoffe
       
       Zweitens spricht gegen streckenweise Fahrverbote, dass die Schadstofflast
       in der Summe nicht abnimmt, sondern im besten Fall „verdünnt“ wird, weil
       sie sich über eine größere Fläche verteilt. Im schlechtesten Fall führt das
       zu neuen Grenzwertüberschreitungen in den Straßen, durch die der
       Umgehungsverkehr dann rollt.
       
       Kein Wunder, dass sich kaum jemand richtig über das Urteil freut. „Das ist
       kein Sieg, sondern bittere Notwendigkeit“, meint Gerd Lottsiepen,
       verkehrspolitischer Sprecher des VCD-Bundesverbands. Geschuldet sei sie den
       Versäumnissen der Politik und den Schummeleien der Industrie. „Ein Sieg für
       nachhaltige Mobilität wäre eine starke Zunahme des Umweltverbunds aus ÖPNV,
       Fahrrad und Fußverkehr, aber das geht nur in kleinen Schritten“, so
       Lottsiepen. Schnelle Effekte brächten nur Hardwarenachrüstungen und
       Fahrverbote. Hier wäre seiner Meinung nach eine Zonenregelung besser. Aber:
       „Die Fahrverbote erhöhen jetzt schon den Druck auf die Hersteller.“
       
       Auch Martin Schlegel vom BUND sagt: „Ein flächenhaftes Fahrverbot wäre
       besser“, am besten in Kombination mit der sogenannten blauen Plakette für
       Dieselfahrzeuge, die die Grenzwerte für den NO2-Ausstoß einhalten. Wenn die
       Bundesregierung hier nicht tätig werde, solle Berlin im Alleingang eine
       solche Plakette einführen. Das sei auch im Schulterschluss mit Hamburg
       möglich.
       
       ## Didaktische Wirkung
       
       Eine „didaktische Wirkung“ erhofft er sich immerhin von den jetzt
       angeordneten Fahrverboten, weil diese mit Invaliden- und Friedrichstraße
       auch im Einzugsbereich der Bundesministerien eingerichtet würden. Seine
       Organisation setze aber generell auf mehr Tempo 30 in Hauptverkehrsstraßen.
       Da habe der Senat künftig bessere Karten: Er könne ja Tempolimits jetzt mit
       dem Argument „Immerhin verhängen wir kein Fahrverbot“ verteidigen.
       
       Der verkehrspolitische Sprecher der Grünenfraktion, Harald Moritz, „hielte
       es persönlich für sympathisch“, wenn eine künftige blaue Plakette gleich
       für die ganze Umweltzone gälte: „Damit würden wir auch ganz deutlich unter
       die Grenzwerte kommen. Es bringt ja nichts, immer nur an denen zu kratzen.“
       Eine solche Lösung bräuchte aber viel längere Vorlaufzeiten – „rechtlich
       sehe ich da erst mal keine Möglichkeit“.
       
       DUH-Rechtsanwalt Peter Kremer stellt allerdings in Aussicht, dass das
       Zonen-Verbot noch eine Chance hat: „Die Richter haben bestätigt, dass es
       nicht auf einen durchschnittlichen Wert ankommt, sondern dass der Grenzwert
       an jeder Stelle in der Stadt eingehalten werden muss. Jeder Anwohner kann
       das jetzt vom Senat für sein Haus verlangen.“ Wenn die Senatsverwaltung bis
       Ende März nicht nachweisen könne, dass die durch Streckenverbote
       hervorgerufenen Ausweichverkehre kein Problem darstellten, werde sie um ein
       zonales Fahrverbot „nicht herumkommen.“
       
       10 Oct 2018
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Claudius Prößer
       
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