# taz.de -- Durchfahrverbote und Tempo 30: 2,4 Kilometer gute Luft
       
       > Künftig gelten auf neun Straßen Durchfahrverbote für alte Diesel: Die
       > Umwelt- und Verkehrsverwaltung präsentierte ihren Entwurf des neuen
       > Luftreinhalteplans.
       
 (IMG) Bild: Zu viel Verkehr zum atmen – das soll sich jetzt ändern
       
       Ab 1. Juli müssen ältere Diesel-Fahrzeuge einen Umweg machen: Ab dann wird
       es für sie in Berlin wohl neun sogenannte Durchfahrverbote geben. Die
       Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz präsentierte am Montag
       ihren Entwurf des neuen Luftreinhalteplans: Dieser soll die seit vielen
       Jahren zu hohen Werte des Reizgases Stickstoffdioxid (NO2) unter den
       EU-Grenzwert von 40 Mikrogramm (μg) pro Kubikmeter Luft im Jahresmittel
       drücken.
       
       Am Ende eines von der Deutschen Umwelthilfe (DUH) angestrengten Verfahrens
       hatte das Berliner Verwaltungsgericht im Oktober dem Senat nahegelegt,
       Diesel-Durchfahrverbote auf 11 Straßenabschnitten anzuordnen. Auf 106
       weiteren Abschnitten sei zu prüfen, wie der NO2-Grenzwert sonst eingehalten
       werden könne. Im Haus von Senatorin Regine Günther (parteilos, für Grüne)
       hat man nun 2 der angemahnten Verbotsabschnitte verworfen, andere
       zusammengelegt und 3 neu bestimmt.
       
       Keine Verbotsschilder würden im Kapweg am Kurt-Schumacher-Platz und in der
       Lankwitzer Leonorenstraße aufgestellt. Am Kapweg stehen ein Einkaufszentrum
       und ein Baumarkt, Anwohner gibt es nicht. Würden Diesel-Kfzs umgeleitet,
       belaste man damit Wohnstraßen, argumentierte Günther. In der Leonorenstraße
       dagegen ließen sich die geforderten Werte auch ohne Durchfahrverbot
       erreichen.
       
       Hinzugekommen sind in Neukölln die Hermannstraße zwischen Silberstein- und
       Emser Straße sowie die Silbersteinstraße zwischen Hermann- und
       Karl-Marx-Straße, außerdem in Charlottenburg der Spandauer Damm zwischen
       Klausenerplatz und Sophie-Charlotte-Straße.
       
       Anderenorts wurde, wie Günthers für Immissionsschutz zuständiger
       Abteilungsleiter Michael Thielke am Montag erläuterte, der vom
       Verwaltungsgericht erzeugte „Flickenteppich“ geschlossen werden – auf der
       Leipziger Straße etwa soll nun ein einziges langes Durchfahrverbot zwischen
       Leipziger Platz und Charlottenstraße gelten. Die Gesamtlänge der Abschnitte
       erhöht sich von 1,4 auf 2,4 Kilometer – als Anteil des Straßennetzes liegt
       das immer noch im Promillebereich.
       
       ## Viele, viele Anlieger
       
       Bis die Verbote zum 1. Juli in Kraft treten, finden noch eine Verbände-
       sowie eine Bürgerbeteiligung statt – Letztere dauert sechs Wochen und
       startet Anfang April mit der Veröffentlichung des Entwurfs im Internet.
       Allzu viele Beschwerden dürfte es eigentlich nicht geben, denn wie Günther
       sagt, will man die von der Autoindustrie betrogenen Diesel-Käufer „nicht
       mehr belasten als zwingend notwendig“. Das mündet in eine überaus
       großzügige Anliegerregelung: Mit ihrem alten Diesel dürfen nicht nur
       AnwohnerInnen und deren Gäste in die Verbotsabschnitte fahren, sondern im
       Prinzip alle, die dort irgendetwas zu tun haben: HandwerkerInnen,
       PflegerInnen, Taxis, die KundInnen abholen oder -liefern, ja selbst
       Menschen, die dort ein Geschäft ansteuern. Das bestätigte Günther am Montag
       auf Nachfrage.
       
       Die Durchfahrverbote sind aber nur eine Maßnahme aus einem Bündel, mit dem
       die Verkehrsverwaltung das Berliner NO2-Problem bis Ende 2020 lösen will.
       Dazu gehört auch Tempo 30 auf 85 neuen Hauptstraßen-Abschnitten mit einer
       Gesamtlänge von 10,5 Kilometern. Inbegriffen sind die Abschnitte von
       Leipziger, Potsdamer und Hauptstraße, Tempelhofer Damm und Kantstraße, wo
       die Geschwindigkeitsbeschränkung schon versuchsweise gilt, aber auch lange
       Abschnitte des Mehringdamms und der Sonnenallee oder die gesamte Torstraße.
       Das Verwaltungsgericht hat eine örtliche Absenkung der NO2-Werte durch
       Tempo 30 um 5 μg/m3 als plausibel anerkannt (die Durchfahrverbote bringen
       im Schnitt 3 μg/m3).
       
       Weiterhin werden alle Linienbusse, BSR-Müllwagen und sonstigen kommunalen
       Fahrzeuge, die noch alte Dieselmotoren haben, technisch umgerüstet oder
       ganz ersetzt. Im Fall der BVG-Busse soll das schon bis Ende 2019 geschehen
       sein. Die sogenannten Stickoxidminderungssysteme für Motoren – die viel
       beschworene „Hardware“-Lösung – senken laut Günther die Emissionen um bis
       zu 85 Prozent. Komplett sauber, jedenfalls am Ort ihres Betriebs, sind die
       Elektrobusse, durch die die BVG-Flotte bis 2030 sukzessive ersetzt werden
       soll.
       
       Eine weitere Schadstoffreduzierung strebt die Senatsverwaltung durch den
       zügigen Ausbau der Parkraumbewirtschaftung (PRB) an. Sie soll den Verkehr
       beruhigen und vermindern. Im Luftreinhalteplan wird das Ziel von 75 Prozent
       PRB innerhalb des S-Bahn-Rings bis Ende 2020 genannt, was im Grunde nicht
       neu ist: Bis Ende der Legislaturperiode, also 2021, soll Parken dort laut
       Koalitionsvereinbarung zu 100 Prozent kostenpflichtig sein. Regine Günther
       wies am Montag aber darauf hin, dass das erst einmal Sache der Bezirke sei,
       die der Senat dabei nur unterstützen könne. Manche Bezirksämter weigern
       sich, neue PRB-Zonen zu planen, Charlottenburg-Wilmersdorf etwa auf der
       Grundlage eines Bürgerentscheids von 2007. „Die 75 Prozent sind somit
       eigentlich auch schon ein ambitioniertes Ziel“, so Günther.
       
       ## Stadtgebiet hoch belastet
       
       Nicht anwenden wird Berlin die gerade von Bundestag und Bundesrat
       beschlossene Aufweichung der Diesel-Fahrverbote. Diese besagt, dass solche
       Restriktionen „in der Regel“ erst ab einer Belastung von 50 μg/m3 im
       Jahresmittel als verhältnismäßig gelten. Laut dem Sprecher der
       Verkehrsverwaltung Jan Thomsen betrifft das Berlin nicht, weil 2018 an
       sechs Stellen 50 Mikrogramm NO2 oder mehr gemessen wurden. Damit weise das
       Stadtgebiet insgesamt eine so hohe Belastung auf, dass die
       Verhältnismäßigkeit gewährleistet sei.
       
       Der verkehrspolitische Sprecher der Grünen-Fraktion Harald Moritz begrüßte
       am Montagabend den vorliegenden Entwurf des Luftreinhalteplans. Senatorin
       Günther stelle damit „den Schutz von Säuglingen, Kranken und alten Menschen
       vor giftigen Stickoxiden sicher“. Fahrverbote würden auf ein Minimum
       reduziert, wären aber „gänzlich vermeidbar, wenn Autoindustrie und
       Bundesregierung unverzüglich für Hardwarenachrüstungen sorgen würden“.
       
       Verbände wie der ADAC, die Handwerkskammer und die IHK Berlin, die
       Fuhrgewerbe-Innung und die Unternehmensverbände Berlin-Brandenburg warnten
       dagegen vor den Folgen von Fahrverboten für die Berliner Wirtschaft: Die
       könne „mangels Alternativen häufig noch nicht umsteigen“, hieß es in einer
       Pressemitteilung. Die NO2-Belastung sinke bereits, müsse aber
       gegebenenfalls durch andere Maßnahmen wie die Taktverdichtung von U- und
       Straßenbahnen, einen schnelleren Ausbau der Ladeinfrastruktur und die
       Förderung gasbetriebener Fahrzeuge weiter reduziert werden.
       
       18 Mar 2019
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Claudius Prößer
       
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