# taz.de -- Gerichtsurteil zum Diesel-Fahrverbot: Erste Autobahn für Diesel dicht
       
       > Ein Gericht ordnet für Essen ein Diesel-Fahrverbot auch auf der A 40 an.
       > Die Entscheidung steht im Widerspruch zum Plan der Bundsregierung.
       
 (IMG) Bild: Tram bald vierspurig? Die A 40 bei Essen.
       
       Berlin taz | Auch in Essen kommen Fahrverbote für ältere Diesel. Sie gelten
       in einer Zone, die 18 der 50 Stadtteile umfasst – einschließlich Teilen der
       vielbefahrenen Autobahn 40, dem sogenannten Ruhrschnellweg. Ab Juli 2019
       dürfen dort nur noch Diesel der Schadstoffklasse Euro 5 oder höher fahren,
       ab September 2019 nur noch Euro-6-Diesel. Das entschied das
       Verwaltungsgericht Gelsenkirchen und gab damit einer [1][weiteren Klage der
       Deutschen Umwelthilfe] statt.
       
       In Essen wird der von der EU vorgeschriebene Stickoxid-Grenzwert von 40
       Mikrogramm pro Kubikmeter an mehreren Messstationen überschritten. Der
       höchste Wert liegt bei 49 Mikrogramm. Auch für Gelsenkirchen, wo ein
       Maximalwert von 46 Mikrogramm gemessen wurde, ordnete das Gericht ein
       Diesel-Fahrverbot für eine Hauptverkehrsstraße an.
       
       Diese Entscheidungen stehen im klaren Widerspruch zum Plan der
       Bundesregierung, Fahrverbote künftig zu beschränken. In einer Novelle des
       Bundesimmissionsschutzgesetzes, die das Kabinett am Donnerstag
       verabschiedete, wird festgelegt, dass Fahrverbote bei Messwerten von bis zu
       50 Mikrogramm künftig in der Regel als unverhältnismäßig gelten sollen.
       
       Umwelthilfe-Geschäftsführer Jürgen Resch nannte diesen Plan
       „europarechtswidrig“. Die schwarz-rote Regierung bestreitet das und
       verweist darauf, dass die Vorgabe nicht verbindlich sei. Sei bedeute
       lediglich, dass bei geringer Überschreitung eine Einhaltung auch durch
       andere Maßnahmen als Fahrverbote erreicht werden könne.
       
       Genau das sah das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen in seiner aktuellen
       Entscheidung aber anders. Das Fahrverbot sei „notwendig, um eine
       schnellstmögliche Einhaltung des seit nahezu neun Jahren verbindlichen
       Grenzwertes zu erreichen“, heißt es.
       
       15 Nov 2018
       
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