# taz.de -- Entscheidung der SPD im Fall Edathy: Mitgliedschaft muss drei Jahre ruhen
       
       > Eine Schiedskommission der SPD hat beschlossen: Sebastian Edathy muss die
       > Partei nicht verlassen. Eine Pause muss er dennoch einlegen.
       
 (IMG) Bild: Der Prozess gegen ihn wurde nach einem Geständnis eingestellt: Sebastian Edathy (Archivbild, Februar 2015).
       
       Berlin taz | Seine Wette hat Sebastian Edathy gewonnen. Ende April hatte
       der ehemalige Abgeordnete auf seiner Facebookseite geschrieben, er setze
       mindestens 50 Euro darauf, dass er „am Ende des laufenden
       SPD-Parteiordnungsverfahrens NICHT aus der SPD ausgeschlossen wird“. Drei
       Internetnutzer hielten dagegen – und müssen jetzt zahlen: Eine
       Schiedskommission der Sozialdemokraten in Hannover hat zwar entschieden,
       [1][dass Edathy seine Mitgliedschaft für drei Jahre ruhen lassen muss].
       Sein Parteibuch darf er aber behalten.
       
       Ein Kompromiss in einem langwierigen Verfahren: Als vor über einem Jahr
       bekannt wurde, dass die Staatsanwaltschaft wegen eines Kinderpornoverdachts
       gegen Edathy ermittelt, beantragte die SPD-Spitze seinen Rauswurf. Ein
       schwieriges Vorhaben, denn Parteien dürfen laut Gesetz nur dann ein
       Mitglied ausschließen, „wenn es vorsätzlich gegen die Satzung oder
       erheblich gegen Grundsätze der Partei verstößt und ihr damit einen schweren
       Schaden zufügt“. Ob dies im Fall des Exabgeordneten zutrifft, musste eine
       Kommission im SPD-Bezirk Hannover entscheiden, aus dem Edathy stammt. Die
       Genossen in Niedersachsen hatten von Anfang an Zweifel.
       
       Erst ließen sie das Verfahren monatelang ruhen, um den Ausgang des
       Strafverfahrens gegen Edathy abzuwarten. Hätte ihn das Landgericht Verden
       wegen Kinderporno-Konsums verurteilt, hätte es der SPD ein Argument für den
       Rausschmiss geliefert. Die Richter stellten das Strafverfahren aber gegen
       die Zahlung einer Geldstrafe ein, Edathy ist damit nicht vorbestraft und in
       Hannover wuchsen die Zweifel: Die dreiköpfige Schiedskommission teilte der
       SPD-Spitze schon vor Wochen mit, dass deren Antragsbegründung nicht
       ausreiche. Das Willy-Brandt-Haus musste nachbessern; und es erfüllte die
       Vorgaben für einen Parteiausschluss offenbar wieder nicht.
       
       Ein parteischädigender Verstoß gegen die SPD-Grundwerte könne dem
       Exabgeordneten nicht nachgewiesen werden, teilte die Kommission nun mit.
       Die Kinderporno-Vorwürfe seien Edathys Privatsache, das große Medienecho
       sei nicht seine Schuld. Trotzdem verstoße es gegen die „grundsätzliche
       Haltung und Programmatik“ der Partei, Nacktbilder von Kindern und
       Jugendlichen herunterzuladen – daher die 3-Jahres-Strafe. Sowohl Edathy als
       auch die SPD-Spitze haben nun zwei Wochen Zeit, die Entscheidung
       anzufechten. „Wir werden die Begründung der Entscheidung jetzt genau prüfen
       und anschließend entscheiden, ob wir die Bundesschiedskommission anrufen
       werden“, sagte Generalsekretärin Yasmin Fahimi.
       
       Unabhängig vom Urteil der Parteikommission war in Niedersachsen kurz zuvor
       schon eine andere Entscheidung gefallen: Die Staatsanwaltschaft Göttingen
       hat Ermittlungen gegen den Celler Generalstaatsanwalt Frank Lüttig
       eingestellt. Er stand im Verdacht, Details aus dem Verfahren gegen Edathy
       an die Presse verraten zu haben. Beweise gab es dafür aber nicht.
       
       1 Jun 2015
       
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