# taz.de -- Kommentar Edathy-Prozess: Kein Urteil, keine Eindeutigkeit
       
       > War das ein Geständnis oder nicht? Naheliegender ist, dass Edathy auf
       > einen Freispruch verzichtet hat, weil die Bilder doch recht eindeutig
       > strafbar waren.
       
 (IMG) Bild: Die Akten können vorerst geschlossen werden.
       
       War das nun ein Geständnis oder nicht? Das Verfahren gegen Sebastian Edathy
       wegen Besitz von Kinderpornographie wurde gegen Zahlung einer Geldauflage
       eingestellt – nachdem Edathy erklären ließ, die Vorwürfe der Anklage träfen
       zu. Doch nur kurze Zeit später hieß es auf [1][Edathys Facebook-Seite], ein
       Schuldeingeständnis sei das nicht gewesen. Na, was denn nun?
       
       Edathy hat eingeräumt, dass er die Bilder selbst heruntergeladen hat. Damit
       kann er nicht mehr behaupten, möglicherweise habe eine andere Person seinen
       Computer benutzt. Er ließ aber offen, ob er das für strafbar hält.
       Vermutlich wird er bald wieder tönen, er habe gar nichts Verbotenes getan.
       
       Auch das Landgericht Verden hat nun nicht festgestellt, dass Edathy eine
       Straftat begangen hat. Das ist das Wesen der Einstellung gegen Geldauflage.
       Der Staat spart sich einige Prozesstage, verzichtet dabei aber auf ein
       eindeutiges Urteil.
       
       Politisch ist die Frage, ob sich Edathy Kinderpornographie oder legale
       Nacktbilder beschafft hat, nicht mehr relevant. Edathy hat sein Amt
       aufgegeben, und ein neues Mandat wird er kaum anstreben. Der bloße
       Voyeurismus der Öffentlichkeit ist dagegen kein hoher Wert.
       
       Manche halten Sebastian Edathy nun für ein Opfer, das der Einstellung gegen
       Geldauflage nur zustimmte, damit nicht alle Welt die von ihm
       heruntergeladenen Bilder anglotzt. Das ist für Edathy bequem, aber
       keineswegs zwingend. Denn das Publikum hätte sich wohl auch bei einem
       Fortgang des Prozesses kein eigenes Bild machen können. Schließlich wird
       bei Fällen mit Intimbezug die Öffentlichkeit bei Gericht meist
       ausgeschlossen.
       
       Naheliegender ist vielmehr, dass Edathy auf den Kampf um einen Freispruch
       verzichtet hat, weil die Bilder vielleicht eben doch recht eindeutig
       strafbar waren.
       
       2 Mar 2015
       
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 (DIR) [1] http://www.facebook.com/edathy?fref=nf&pnref=story
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Christian Rath
       
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