# taz.de -- Dobrindts Pläne gegen Vergesellschaftung: Verfassungswidriger Hürdenlauf
       
       > Linke und SPD in Berlin kritisieren Dobrindts Vorstoß zum Verbot von
       > Vergesellschaftungen. Die Pläne des CSU-Innenministers sind ohnehin
       > rechtlich fragwürdig.
       
 (IMG) Bild: Vergesellschaftung schmeckt nicht jedem: Innenminister Alexander Dobrindt auf Verbotskurs
       
       Vertreter:innen der möglichen [1][rot-grün-roten Koalition in Berlin]
       wehren sich gegen Versuche des Bundes, Vergesellschaftungen per Gesetz zu
       verhindern. „Die Ankündigung ist ein einziger Schnellschuss, um die Märkte
       zu beruhigen“, sagt Niklas Schenker, wohnungspolitischer Sprecher der
       Berliner Linken, am Montag der taz. Das vom Bund vorgeschlagene Gesetz sei
       „offensichtlich verfassungswidrig“. Auch Elif Eralp, die das Amt der
       Regierenden Bürgermeisterin anstrebt, nennt den Vorstoß im ZDF ein „Gesetz
       gegen die Berliner Mieter:innen“.
       
       Ähnlich klingt das auch bei der SPD. Deren Spitzenkandidat Steffen Krach
       kritisierte in der Süddeutschen Zeitung die Einmischung des Bundes als
       „unausgegorene Verbotspläne“.
       
       Am Sonntag hatte Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) die
       [2][Eckpunkte des vom Bund geplanten „Investitionsschutzgesetzes“
       vorgestellt], das offiziell bloß die Rahmenbedingungen einer
       Vergesellschaftung festlegen soll.
       
       Demnach soll eine Vergesellschaftung von Wohnraum nur dann möglich sein,
       wenn die vom Land geleistet Entschädigung dem Verkehrswert der
       vergesellschafteten Wohnungsbestände entspricht. Die genaue Summe soll
       durch ein Wertgutachten festgestellt werden.
       
       ## Hohe Hürden für Berlin
       
       Im Sondierungspapier hatten sich Linke, Grünen und SPD dagegen auf
       [3][einen Maximalbetrag von 16 Milliarden Euro für die rund 160.000
       Wohnungen] geeinigt, die von der Vergesellschaftung betroffen wären. Die
       Summe liegt mit rund 100.000 Euro pro Wohnung deutlich unter den gängigen
       Marktpreisen.
       
       Des Weiteren soll die Entschädigung laut Dobrindt „unmittelbar in Geld“
       erfolgen und nicht etwa über langjährige Schuldscheine, wie der
       Gesetzesentwurf der Initiative Deutsche Wohnen & Co enteignen vorsieht. Und
       als dritte Hürde will Dobrindt Vergesellschaftung erst ermöglichen, wenn
       das Land eine „zwingende Notwendigkeit“ nachweist und alle anderen
       wohnungspolitischen Maßnahmen bereits ausgeschöpft sind.
       
       Mit dem nun konkretisierten Vorhaben will der Minister mutmaßlich ein
       rechtliches Problem umgehen. Denn bereits Ende Juli hatte
       Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) eingeräumt, dass „ein
       pauschales Verbot“ von Vergesellschaftungen per Gesetz nicht möglich sei.
       Größere Aussichten auf Erfolg hätte dagegen eine Regelung, die Hürden für
       eine Vergesellschaftung so hoch setzt, dass sie eine Umsetzung für das Land
       unattraktiv macht.
       
       ## Zweifel an Rechtmäßigkeit
       
       „Wenn man sagt, die Vergesellschaftung ist nur zum Verkehrswert zulässig,
       kommt das einer Verunmöglichung gleich“, kritisiert die
       Rechtswissenschaftlerin Isabel Feichtner gegenüber der taz. „Ein reines
       Verhinderungsgesetz“ sei aber von der Verfassung nicht gedeckt, betont
       Feichtner, die selbst Mitglied der 13-köpfigen
       Expert:innenkommission war, die die Rechtmäßigkeit einer
       Vergesellschaftung ausführlich prüfte.
       
       In dem 2023 veröffentlichten [4][Abschlussbericht] kommt die Kommission zu
       dem Ergebnis, dass eine Vergesellschaftung unter dem Verkehrswert nicht nur
       möglich, sondern auch geboten sei. Zweck des Artikels 15 sei, ganze
       Wirtschaftsbereiche in eine gemeinwohlorientierte Bewirtschaftung zu
       überführen. Von daher sei es wenig zielführend, die von der
       Vergesellschaftung betroffenen Unternehmen mit so viel Kapital
       auszustatten, dass sie ihre Marktmacht ungebrochen ausüben können,
       argumentiert die Kommission.
       
       „Als Artikel 15 ins Grundgesetz aufgenommen wurde, war es keine gängige
       Auffassung, dass die Entschädigung zum Verkehrswert erfolgen sollte“, sagt
       Feichtner.
       
       Die Autor:innen [5][eines am Donnerstag veröffentlichten Briefes], der
       sich gegen ein Vergesellschaftungsverbot ausspricht, bezeichnen daher das
       geplante Bundesgesetz als verfassungswidrig. „Eine Entschädigung zum
       Marktwert wäre nicht verfassungskonform: Sie hebelt die von den Artikeln
       […] 15 verlangte Interessenabwägung zwischen Alteigentümern und
       Allgemeinheit aus und widerspricht dem Umverteilungsgedanken, der Artikel
       15 historisch prägt“, schreiben die Autor:innen.
       
       ## Bund muss selbst vergesellschaften
       
       Die Rechtmäßigkeit wäre auch aus einem weiteren Gesichtspunkt fraglich.
       Zwar genießt der Bund im Falle konkurrierender Gesetzgebung in den meisten
       Fällen Vorrang gegenüber den Ländern. Doch könne der Bund nicht einfach
       Gesetze erlassen, deren einziger Zweck es ist, die Gesetzgebungskompetenz
       der Länder außer Kraft zu setzen, argumentieren die Rechtsexperten Remo
       Klinger und David Krebs in einem [6][Beitrag für das Fachportal Legal
       Tribune Online].
       
       Dieser Einschätzung schließt sich auch Feichtner an. „Wenn der Bund die
       konkurrierende Gesetzgebung ausübt, muss er das mit einem konkreten
       Vergesellschaftungsvorhaben tun“, sagt die Juristin. Um die Bedingungen zu
       diktieren, müsste der Bund also die Vergesellschaftung der Berliner
       Wohnungsbestände selbst in die Hand nehmen.
       
       Die Sorge, dass die Umsetzung auf diese Weise endlos verschleppt werden
       könnte, teilt die Linke jedoch nicht. „Ich gehe nicht davon aus, dass ein
       Bundesgesetz die Vergesellschaftung verzögern wird“, sagt Niklas Schenker.
       
       So oder so muss sich wohl das Bundesverfassungsgericht mit dem Vorhaben
       beschäftigen, da die betroffenen Unternehmen mit an Sicherheit grenzender
       Wahrscheinlichkeit nach Karlsruhe ziehen werden. Im Sondierungspapier ist
       vorgesehen, 2028 ein Gesetz zu verabschieden, das aber erst nach einem Jahr
       in Kraft tritt.
       
       26 Oct 2026
       
       ## LINKS
       
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 (DIR) [2] /Vorstoss-zur-Vergesellschaftung/!6224903
 (DIR) [3] /Ergebnis-der-Sondierungsgespraeche/!6221845
 (DIR) [4] /Gutachten-zu-Enteignungen-in-Berlin/!5932840
 (DIR) [5] /Offener-Brief-fuer-Vergesellschaftungen/!6223442
 (DIR) [6] https://www.lto.de/recht/hintergruende/h/vergesellschaftung-wohnungen-berlin-verbotsgesetz-verfassungswidrig
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Jonas Wahmkow
       
       ## TAGS
       
 (DIR) Schwerpunkt Rot-Grün-Rot in Berlin
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 (DIR) Elif Eralp
       
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