# taz.de -- Offener Brief für Vergesellschaftung: „Ein Sperrgesetz ist verfassungswidrig“
> Über 200 Personen aus Gewerkschaften und Wissenschaft sprechen sich für
> das Recht auf Vergesellschaftung aus. Das Grundgesetz müsse geachtet
> werden.
(IMG) Bild: Vergesellschaftung ist schon lange ein Schreckgespenst: Aktivist*innen 2023 vor dem Roten Rathaus
Mehr als 200 Personen aus Wissenschaft, Kultur und Gewerkschaften sprechen
sich [1][für das Recht auf Vergesellschaftung] aus. Sie fordern die
Bundesregierung auf, das Grundgesetz zu achten und Artikel 15 „nicht durch
ein Sperrgesetz“ auszuhebeln. So steht es in einem offenen Brief, der an
diesem Donnerstag [2][veröffentlicht wurde.] Artikel 15 ist jener heiß
diskutierte Artikel des Grundgesetzes, der Vergesellschaftungen zwar
explizit erlaubt, aber noch nie angewendet wurde.
Je näher eine rot-rot-grüne Landesregierung in Berlin rückt, desto näher
rückt dieses Szenario. Schließlich haben sich Linke, Grüne und SPD in
Sondierungsgesprächen darauf geeinigt, [3][große private
Wohnungsunternehmen zu vergesellschaften.] Diese dürften demnach weiterhin
einen Grundstock von 10.000 Wohnungen behalten, doch der Wohnungsbestand,
der darüber hinausgeht, soll gegen Entschädigung in Gemeineigentum
überführt werden. Der ursprüngliche Plan sah die Grenze bei 3.000
Wohnungen, aber das war mit der SPD nicht zu machen. Ein Gesetz soll bis
Mitte 2028 vorgelegt werden.
Schon die Vorstellung, dass das umgesetzt werden könnte, versetzt die
aktuelle schwarz-rote Bundesregierung in Angst und Schrecken. Bereits im
Juli kündigte die Koalition an, die Berliner Vergesellschaftungspläne durch
[4][ein neues Gesetz zu verhindern] – und genau dagegen richtet sich der
offene Brief. Unterzeichnet wurde er unter anderem von der [5][Ökonomin
Isabella Weber], dem [6][Verdi-Vorsitzenden Frank Werneke], dem
Vorsitzenden der IG BAU Carsten Burckhardt sowie den Schauspielerinnen
Corinna Harfouch und Katharina Thalbach.
Die Unterzeichner*innen sind sich einig: Unabhängig von der
inhaltlichen Position müsse die Frage der Vergesellschaftung „im
demokratischen Prozess entschieden werden“. Ein Sperrgesetz verhindere
genau das. Es wäre „verfassungswidrig, widerspräche dem Gründungskonsens
von 1949 und missachte den Bevölkerungswillen“, heißt es im offenen Brief,
der diese drei Punkte genauer ausführt.
## Autoren kritisieren Geschichtsvergessenheit
Die Unterzeichnenden halten ein Sperrgesetz für „verfassungswidrig“, und
zwar unabhängig davon, wie es umgesetzt werden könnte. Sowohl ein einfaches
Bundesgesetz, das den Ländern ein Verbot auflegt, als auch ein
Rahmengesetz, das den Zweck verfolge, „Vergesellschaftung durch
Nebenbedingungen zu erschweren oder zu verhindern“, würden einen
„Grundgesetzartikel aushebeln, ohne die dafür nötige verfassungsändernde
Zweidrittelmehrheit in Bundestag und Bundesrat zu haben“, argumentieren
sie.
Zudem wird auf die Historie der Bundesrepublik verwiesen. Das Grundgesetz
sei „1949 aus der Erfahrung des massiven Missbrauchs wirtschaftlicher Macht
in der NS-Kriegswirtschaft und der Enteignung jüdischer Mitbürger:innen“
entstanden. Das Grundgesetz schütze deshalb in Artikel 14 privates
Eigentum, besage aber auch, dass „Eigentum verpflichtet“ und „dem Wohle der
Allgemeinheit dienen“ soll. Artikel 15 unterscheide darüber hinaus
„persönliches Eigentum von wirtschaftlichen Machtressourcen“ und gebe
„zukünftigen Generationen die Möglichkeit, Teile der Wirtschaft
gemeinwirtschaftlich zu organisieren“.
Mitunterzeichnerin Isabella Weber, die das Buch „Antifaschistische
Wirtschaftspolitik“ geschrieben hat, erklärt dazu: „Auf der Potsdamer
Konferenz im Jahr 1945 waren sich alle Alliierten einig, dass die
Konzentration von Unternehmen beendet werden müsse, um die
Wiederherstellung der Demokratie zu gewährleisten.“ Vor diesem Hintergrund
sehe das deutsche Grundgesetz die Möglichkeit vor, Grund, Boden,
Naturschätze und Produktionsmittel zu vergesellschaften. Dies sei „Teil der
antifaschistischen Ausrichtung des Grundgesetzes“.
Zuletzt wird im offenen Brief appelliert, den Bevölkerungswillen zu achten.
2021 stimmte in Berlin eine Mehrheit in einem Volksentscheid für die
Vergesellschaftung von privaten Wohnungsunternehmen, die mehr als 3.000
Wohnungen besitzen. Der Versuch, diesen Beschluss „nachträglich von höherer
Ebene zu sperren“, signalisiere: „Mehrheiten zählen nicht, wenn sie
wirtschaftlichen Interessen zuwiderlaufen.“
Wie genau die Bundesregierung die Vergesellschaftungspläne in Berlin
durchkreuzen will, [7][ist noch unklar.] Fest steht: Bundeskanzler
Friedrich Merz (CDU) hat nach der Berliner Wahl den Plan bekräftigt.
Zuständig für die Umsetzung ist das von Alexander Dobrindt (CSU) geführte
Bundesinnenministerium. Doch das will noch keine Details verraten. Ein
Sprecher des Ministeriums erklärte gegenüber der taz: „Die
Abstimmungsprozesse zu dem Vorhaben innerhalb der Bundesregierung dauern
an.“ [8][Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD)] zweifelt zwar den
Sinn von Vergesellschaftungen an, wies aber jüngst darauf hin, dass ein
Sperrgesetz [9][„verfassungsrechtlich nicht trivial“ wäre.]
22 Oct 2026
## LINKS
(DIR) [1] /Vergesellschaftung-in-Berlin/!6222427
(DIR) [2] https://communia.de/artikel15retten/
(DIR) [3] /Ergebnis-der-Sondierungsgespraeche/!6221845
(DIR) [4] /Koalition-zum-Wohnen/!6192955
(DIR) [5] /Oekonomin-ueber-Faschismus-und-Wirtschaft/!6216645
(DIR) [6] /Gruene-und-Gewerkschaften-einig-in-Kritik/!6126919
(DIR) [7] /Nach-der-Berliner-Wahl/!6215393
(DIR) [8] /Justizministerin-ueber-Gleichberechtigung/!6119186
(DIR) [9] /Wohngipfel-von-Mieterbund-und-DGB/!6221818
## AUTOREN
(DIR) Jasmin Kalarickal
## TAGS
(DIR) Vergesellschaftung
(DIR) Schwarz-rote Koalition
(DIR) Schwerpunkt Grundgesetz
(DIR) Deutsche Wohnen & Co enteignen
(DIR) Reden wir darüber
(DIR) Social-Auswahl
## ARTIKEL ZUM THEMA
(DIR) „Investitionsschutzgesetz“: Dobrindt will das Grundgesetz aushebeln
Die Bundesregierung will Berlin die Vergesellschaftung schwer machen. Ihr
Griff in die juristische Trickkiste steht jedoch auf wackeligen Beinen.
(DIR) Neuer Baustandard: Regierung bringt einfachere Norm auf den Weg
Das Ziel ist, günstiger zu bauen: Die Koalition verbindet große Erwartungen
mit einem neuen Gebäudetyp. Über den Entwurf wurde lange gestritten.
(DIR) Vorstoß aus Bayern: CSU für „Extremismusklausel“ im Länderfinanzausgleich
Mit der „Extremismusklausel“ will die CSU den Ländern weniger zahlen, in
denen künftig AfD und Linke regieren. Jetzt verteidigt auch der
Generalsekretär die Idee.
(DIR) Sondierungsergebnis in Berlin: Ist die Vergesellschaftung von Wohnungen eine gute Idee?
Linke, Grüne und SPD wollen 160.000 Wohnungen sozialisieren. Das ist
umstritten: politisch, juristisch, finanziell. Ein Pro und Contra.
(DIR) Nach der Berliner Wahl: Warten auf das Anti-Gesetz
Kann Kanzler Friedrich Merz mit einem Bundesgesetz die
Vergesellschaftungspläne der Berliner Linken stoppen? Am Ende wird
Karlsruhe entscheiden.
(DIR) Professorin über Vergesellschaftung: „Wir wohnen radikal ungleich“
Schwarz-Rot will die Vergesellschaftung von Wohnungskonzernen verbieten.
Die Stadtplanungsexpertin Barbara Schönig ist darüber „doppelt
erschüttert“.