# taz.de -- Offener Brief für Vergesellschaftung: „Ein Sperrgesetz ist verfassungswidrig“
       
       > Über 200 Personen aus Gewerkschaften und Wissenschaft sprechen sich für
       > das Recht auf Vergesellschaftung aus. Das Grundgesetz müsse geachtet
       > werden.
       
 (IMG) Bild: Vergesellschaftung ist schon lange ein Schreckgespenst: Aktivist*innen 2023 vor dem Roten Rathaus
       
       Mehr als 200 Personen aus Wissenschaft, Kultur und Gewerkschaften sprechen
       sich [1][für das Recht auf Vergesellschaftung] aus. Sie fordern die
       Bundesregierung auf, das Grundgesetz zu achten und Artikel 15 „nicht durch
       ein Sperrgesetz“ auszuhebeln. So steht es in einem offenen Brief, der an
       diesem Donnerstag [2][veröffentlicht wurde.] Artikel 15 ist jener heiß
       diskutierte Artikel des Grundgesetzes, der Vergesellschaftungen zwar
       explizit erlaubt, aber noch nie angewendet wurde.
       
       Je näher eine rot-rot-grüne Landesregierung in Berlin rückt, desto näher
       rückt dieses Szenario. Schließlich haben sich Linke, Grüne und SPD in
       Sondierungsgesprächen darauf geeinigt, [3][große private
       Wohnungsunternehmen zu vergesellschaften.] Diese dürften demnach weiterhin
       einen Grundstock von 10.000 Wohnungen behalten, doch der Wohnungsbestand,
       der darüber hinausgeht, soll gegen Entschädigung in Gemeineigentum
       überführt werden. Der ursprüngliche Plan sah die Grenze bei 3.000
       Wohnungen, aber das war mit der SPD nicht zu machen. Ein Gesetz soll bis
       Mitte 2028 vorgelegt werden.
       
       Schon die Vorstellung, dass das umgesetzt werden könnte, versetzt die
       aktuelle schwarz-rote Bundesregierung in Angst und Schrecken. Bereits im
       Juli kündigte die Koalition an, die Berliner Vergesellschaftungspläne durch
       [4][ein neues Gesetz zu verhindern] – und genau dagegen richtet sich der
       offene Brief. Unterzeichnet wurde er unter anderem von der [5][Ökonomin
       Isabella Weber], dem [6][Verdi-Vorsitzenden Frank Werneke], dem
       Vorsitzenden der IG BAU Carsten Burckhardt sowie den Schauspielerinnen
       Corinna Harfouch und Katharina Thalbach.
       
       Die Unterzeichner*innen sind sich einig: Unabhängig von der
       inhaltlichen Position müsse die Frage der Vergesellschaftung „im
       demokratischen Prozess entschieden werden“. Ein Sperrgesetz verhindere
       genau das. Es wäre „verfassungswidrig, widerspräche dem Gründungskonsens
       von 1949 und missachte den Bevölkerungswillen“, heißt es im offenen Brief,
       der diese drei Punkte genauer ausführt.
       
       ## Autoren kritisieren Geschichtsvergessenheit
       
       Die Unterzeichnenden halten ein Sperrgesetz für „verfassungswidrig“, und
       zwar unabhängig davon, wie es umgesetzt werden könnte. Sowohl ein einfaches
       Bundesgesetz, das den Ländern ein Verbot auflegt, als auch ein
       Rahmengesetz, das den Zweck verfolge, „Vergesellschaftung durch
       Nebenbedingungen zu erschweren oder zu verhindern“, würden einen
       „Grundgesetzartikel aushebeln, ohne die dafür nötige verfassungsändernde
       Zweidrittelmehrheit in Bundestag und Bundesrat zu haben“, argumentieren
       sie.
       
       Zudem wird auf die Historie der Bundesrepublik verwiesen. Das Grundgesetz
       sei „1949 aus der Erfahrung des massiven Missbrauchs wirtschaftlicher Macht
       in der NS-Kriegswirtschaft und der Enteignung jüdischer Mitbürger:innen“
       entstanden. Das Grundgesetz schütze deshalb in Artikel 14 privates
       Eigentum, besage aber auch, dass „Eigentum verpflichtet“ und „dem Wohle der
       Allgemeinheit dienen“ soll. Artikel 15 unterscheide darüber hinaus
       „persönliches Eigentum von wirtschaftlichen Machtressourcen“ und gebe
       „zukünftigen Generationen die Möglichkeit, Teile der Wirtschaft
       gemeinwirtschaftlich zu organisieren“.
       
       Mitunterzeichnerin Isabella Weber, die das Buch „Antifaschistische
       Wirtschaftspolitik“ geschrieben hat, erklärt dazu: „Auf der Potsdamer
       Konferenz im Jahr 1945 waren sich alle Alliierten einig, dass die
       Konzentration von Unternehmen beendet werden müsse, um die
       Wiederherstellung der Demokratie zu gewährleisten.“ Vor diesem Hintergrund
       sehe das deutsche Grundgesetz die Möglichkeit vor, Grund, Boden,
       Naturschätze und Produktionsmittel zu vergesellschaften. Dies sei „Teil der
       antifaschistischen Ausrichtung des Grundgesetzes“.
       
       Zuletzt wird im offenen Brief appelliert, den Bevölkerungswillen zu achten.
       2021 stimmte in Berlin eine Mehrheit in einem Volksentscheid für die
       Vergesellschaftung von privaten Wohnungsunternehmen, die mehr als 3.000
       Wohnungen besitzen. Der Versuch, diesen Beschluss „nachträglich von höherer
       Ebene zu sperren“, signalisiere: „Mehrheiten zählen nicht, wenn sie
       wirtschaftlichen Interessen zuwiderlaufen.“
       
       Wie genau die Bundesregierung die Vergesellschaftungspläne in Berlin
       durchkreuzen will, [7][ist noch unklar.] Fest steht: Bundeskanzler
       Friedrich Merz (CDU) hat nach der Berliner Wahl den Plan bekräftigt.
       Zuständig für die Umsetzung ist das von Alexander Dobrindt (CSU) geführte
       Bundesinnenministerium. Doch das will noch keine Details verraten. Ein
       Sprecher des Ministeriums erklärte gegenüber der taz: „Die
       Abstimmungsprozesse zu dem Vorhaben innerhalb der Bundesregierung dauern
       an.“ [8][Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD)] zweifelt zwar den
       Sinn von Vergesellschaftungen an, wies aber jüngst darauf hin, dass ein
       Sperrgesetz [9][„verfassungsrechtlich nicht trivial“ wäre.]
       
       22 Oct 2026
       
       ## LINKS
       
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       ## AUTOREN
       
 (DIR) Jasmin Kalarickal
       
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