# taz.de -- Antisemitismus-Vorwurf: Reiche muss Instagram-Reel über Linke löschen
> Die Linke wirft der Bundeswirtschaftsministerin vor, das
> Neutralitätsgebot verletzt zu haben. Nun hat das Bundesverfassungsgericht
> im Eilverfahren entschieden.
(IMG) Bild: Reiche sagte im Instagram-Video, es sei gefährlich, dass eine Partei „Antisemitismus offen lebt, die den Juden in dieser Stadt Angst macht“
dpa | Im Streit über ein Instagram-Video von Bundeswirtschaftsministerin
Katherina Reiche (CDU) hat die Linke am Bundesverfassungsgericht einen
Erfolg erzielt. Die Ministerin muss das auf der Seite ihres Ministeriums
veröffentlichte Video zunächst entfernen, entschied das höchste deutsche
Gericht Karlsruhe und gab damit einem Eilantrag der Linken statt.
Es geht um ein Video auf dem Instagram-Account des Ministeriums mit
Ausschnitten einer Rede vom 23. September – wenige Tage nach dem Wahlsieg
der Linken in Berlin. Reiche warnt darin, es sei gefährlich für die
Hauptstadt und den Investitionsstandort Deutschland, dass eine Partei über
Enteignung spreche und dies in ihr Programm schreibe sowie „Antisemitismus
offen lebt, die den Juden in dieser Stadt Angst macht“.
## Folgeabwägung fällt für Linke aus
Die Linke hatte die Ministerin per Anwalt aufgefordert, das Video bis zum
29. September zu entfernen. Das geschah allerdings nicht. Die Partei wandte
sich mit einer Organklage und einem Eilantrag an das
Bundesverfassungsgericht. Letzterer hatte nun Erfolg. Reiche muss das Video
bis zu einer Entscheidung über die Organklage in der Hauptsache – längstens
aber für die Dauer von sechs Monaten – löschen, entschied der Zweite Senat
in Karlsruhe.
Erginge diese einstweilige Anordnung des Gerichts nicht, aber hätte die
Organklage später Erfolg, drohe der Linken durch die fortwährende
Verbreitung womöglich ein „schwerer irreparabler Nachteil mit Blick auf ihr
Recht auf gleichberechtigte Teilnahme am politischen Wettbewerb“,
begründeten die Richterinnen und Richter ihre Entscheidung. Das gelte
insbesondere vor dem Hintergrund der laufenden Gespräche zur
Regierungsbildung in Berlin.
Sollte die Organklage hingegen später keinen Erfolg haben, sei Reiche an
einer Wiederholung der Äußerungen dann nicht gehindert. Außerdem könne sie
sich während des laufenden Verfahrens als Parteipolitikerin oder
Privatperson im Rahmen der Meinungsfreiheit äußern. Die Klärung der Frage,
ob die streitigen Äußerungen verfassungsgemäß sind, bleibe dem
Hauptsacheverfahren vorbehalten. Die Entscheidung erging mit 6:2
Richterstimmen.
## Linke kritisiert „einseitige und parteipolitische“ Äußerung
In dem Antrag der Linken, der der Deutschen Presse-Agentur und anderen
Medien vorlag, hieß es, Reiche habe das Neutralitätsgebot für Staatsorgane
missachtet und die Linke in ihrem Recht auf gleichberechtigte Teilnahme am
politischen Wettbewerb verletzt. Als Wirtschaftsministerin habe sie sich
rechtswidrig „einseitig und parteipolitisch“ geäußert und sei „Teil einer
systematischen Kampagne“ der CDU gegen die Linke.
Ein Ministeriumssprecher hatte während des laufenden Verfahrens keine
weitere Stellungnahme abgeben wollen und lediglich mitgeteilt, der Beitrag
sei die Verlängerung einer Rede vor Familienunternehmern und beziehe sich
eindeutig auf die Auswirkungen auf und Gefährdung des Wirtschaftsstandorts
Deutschland. Der Titel des Clips auf Instagram laute „Wirtschafts- und
Investitionsstandort stark machen“.
Auch Reiches Anwältinnen und Anwälte argumentieren in einer Erwiderung mit
dem Bezug zur Wirtschaft. „Verfolgt die Bundesregierung also das Ziel, die
Investitionsbedingungen in Deutschland zu verbessern und privates sowie
internationales Kapital für den Wirtschaftsstandort zu mobilisieren, gehört
es grundsätzlich auch zu ihrer Informations- und Öffentlichkeitsarbeit,
dieses Ziel zu erläutern und die Öffentlichkeit über Entwicklungen zu
informieren, die sie als Gefahren für die hierfür erforderlichen
Rahmenbedingungen bewertet“, heißt es in dem Schriftsatz von Schertz
Bergmann, welcher der dpa vorliegt. Zuvor hatte auch „Beck aktuell“ darüber
berichtet.
In Bezug auf den Antisemitismus-Vorwurf verweist die Kanzlei auf eine „seit
Jahren bestehende und im Jahr 2026 erneut zugespitzte öffentliche
Auseinandersetzung über den Umgang des Berliner Landesverbandes der
Antragstellerin mit antisemitischen Positionen und Vorfällen“. Auch hier
sei Wirtschaftsbezug gegeben. So heißt es in dem Schreiben unter anderem:
„Die Auseinandersetzung um Antisemitismus und die Sicherheit jüdischen
Lebens hat damit zugleich eine erhebliche wirtschaftliche
Standortdimension: Die internationale Attraktivität Berlins als Hauptstadt
des Investitionsstandorts Deutschland beruht gerade auch auf ihrer
Wahrnehmung als weltoffener und sicherer Ort für Menschen unterschiedlicher
Herkunft und Religion.“
## Auch andere Politiker bekamen Post von Anwälten der Linken
Bei der Wahl zum Berliner Abgeordnetenhaus am 20. September war die Linke
deutlich stärkste Kraft geworden. Die Partei geht mit anwaltlichen
Schreiben auch gegen andere Politiker vor, die der Partei über Social Media
Antisemitismus und Nähe zu kriminellen Clans vorgeworfen haben. Einige
haben danach ihre Beiträge gelöscht, andere nicht.
Eine einstweilige Anordnung des Verfassungsgerichts war aus Sicht der
Linken nötig, um weitere Beeinträchtigungen zu unterbinden, insbesondere in
der aktuellen Phase einer möglichen Koalitionsbildung. „Bezüglich der
laufenden Regierungsbildung in Berlin könnte ein irreparabler Schaden
drohen“, heißt es in dem Antrag.
15 Oct 2026
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