# taz.de -- Antisemitismus-Vorwurf: Reiche muss Instagram-Reel über Linke löschen
       
       > Die Linke wirft der Bundeswirtschaftsministerin vor, das
       > Neutralitätsgebot verletzt zu haben. Nun hat das Bundesverfassungsgericht
       > im Eilverfahren entschieden.
       
 (IMG) Bild: Reiche sagte im Instagram-Video, es sei gefährlich, dass eine Partei „Antisemitismus offen lebt, die den Juden in dieser Stadt Angst macht“
       
       dpa | Im Streit über ein Instagram-Video von Bundeswirtschaftsministerin
       Katherina Reiche (CDU) hat die Linke am Bundesverfassungsgericht einen
       Erfolg erzielt. Die Ministerin muss das auf der Seite ihres Ministeriums
       veröffentlichte Video zunächst entfernen, entschied das höchste deutsche
       Gericht Karlsruhe und gab damit einem Eilantrag der Linken statt.
       
       Es geht um ein Video auf dem Instagram-Account des Ministeriums mit
       Ausschnitten einer Rede vom 23. September – wenige Tage nach dem Wahlsieg
       der Linken in Berlin. Reiche warnt darin, es sei gefährlich für die
       Hauptstadt und den Investitionsstandort Deutschland, dass eine Partei über
       Enteignung spreche und dies in ihr Programm schreibe sowie „Antisemitismus
       offen lebt, die den Juden in dieser Stadt Angst macht“.
       
       ## Folgeabwägung fällt für Linke aus
       
       Die Linke hatte die Ministerin per Anwalt aufgefordert, das Video bis zum
       29. September zu entfernen. Das geschah allerdings nicht. Die Partei wandte
       sich mit einer Organklage und einem Eilantrag an das
       Bundesverfassungsgericht. Letzterer hatte nun Erfolg. Reiche muss das Video
       bis zu einer Entscheidung über die Organklage in der Hauptsache – längstens
       aber für die Dauer von sechs Monaten – löschen, entschied der Zweite Senat
       in Karlsruhe.
       
       Erginge diese einstweilige Anordnung des Gerichts nicht, aber hätte die
       Organklage später Erfolg, drohe der Linken durch die fortwährende
       Verbreitung womöglich ein „schwerer irreparabler Nachteil mit Blick auf ihr
       Recht auf gleichberechtigte Teilnahme am politischen Wettbewerb“,
       begründeten die Richterinnen und Richter ihre Entscheidung. Das gelte
       insbesondere vor dem Hintergrund der laufenden Gespräche zur
       Regierungsbildung in Berlin.
       
       Sollte die Organklage hingegen später keinen Erfolg haben, sei Reiche an
       einer Wiederholung der Äußerungen dann nicht gehindert. Außerdem könne sie
       sich während des laufenden Verfahrens als Parteipolitikerin oder
       Privatperson im Rahmen der Meinungsfreiheit äußern. Die Klärung der Frage,
       ob die streitigen Äußerungen verfassungsgemäß sind, bleibe dem
       Hauptsacheverfahren vorbehalten. Die Entscheidung erging mit 6:2
       Richterstimmen.
       
       ## Linke kritisiert „einseitige und parteipolitische“ Äußerung
       
       In dem Antrag der Linken, der der Deutschen Presse-Agentur und anderen
       Medien vorlag, hieß es, Reiche habe das Neutralitätsgebot für Staatsorgane
       missachtet und die Linke in ihrem Recht auf gleichberechtigte Teilnahme am
       politischen Wettbewerb verletzt. Als Wirtschaftsministerin habe sie sich
       rechtswidrig „einseitig und parteipolitisch“ geäußert und sei „Teil einer
       systematischen Kampagne“ der CDU gegen die Linke.
       
       Ein Ministeriumssprecher hatte während des laufenden Verfahrens keine
       weitere Stellungnahme abgeben wollen und lediglich mitgeteilt, der Beitrag
       sei die Verlängerung einer Rede vor Familienunternehmern und beziehe sich
       eindeutig auf die Auswirkungen auf und Gefährdung des Wirtschaftsstandorts
       Deutschland. Der Titel des Clips auf Instagram laute „Wirtschafts- und
       Investitionsstandort stark machen“.
       
       Auch Reiches Anwältinnen und Anwälte argumentieren in einer Erwiderung mit
       dem Bezug zur Wirtschaft. „Verfolgt die Bundesregierung also das Ziel, die
       Investitionsbedingungen in Deutschland zu verbessern und privates sowie
       internationales Kapital für den Wirtschaftsstandort zu mobilisieren, gehört
       es grundsätzlich auch zu ihrer Informations- und Öffentlichkeitsarbeit,
       dieses Ziel zu erläutern und die Öffentlichkeit über Entwicklungen zu
       informieren, die sie als Gefahren für die hierfür erforderlichen
       Rahmenbedingungen bewertet“, heißt es in dem Schriftsatz von Schertz
       Bergmann, welcher der dpa vorliegt. Zuvor hatte auch „Beck aktuell“ darüber
       berichtet.
       
       In Bezug auf den Antisemitismus-Vorwurf verweist die Kanzlei auf eine „seit
       Jahren bestehende und im Jahr 2026 erneut zugespitzte öffentliche
       Auseinandersetzung über den Umgang des Berliner Landesverbandes der
       Antragstellerin mit antisemitischen Positionen und Vorfällen“. Auch hier
       sei Wirtschaftsbezug gegeben. So heißt es in dem Schreiben unter anderem:
       „Die Auseinandersetzung um Antisemitismus und die Sicherheit jüdischen
       Lebens hat damit zugleich eine erhebliche wirtschaftliche
       Standortdimension: Die internationale Attraktivität Berlins als Hauptstadt
       des Investitionsstandorts Deutschland beruht gerade auch auf ihrer
       Wahrnehmung als weltoffener und sicherer Ort für Menschen unterschiedlicher
       Herkunft und Religion.“
       
       ## Auch andere Politiker bekamen Post von Anwälten der Linken
       
       Bei der Wahl zum Berliner Abgeordnetenhaus am 20. September war die Linke
       deutlich stärkste Kraft geworden. Die Partei geht mit anwaltlichen
       Schreiben auch gegen andere Politiker vor, die der Partei über Social Media
       Antisemitismus und Nähe zu kriminellen Clans vorgeworfen haben. Einige
       haben danach ihre Beiträge gelöscht, andere nicht.
       
       Eine einstweilige Anordnung des Verfassungsgerichts war aus Sicht der
       Linken nötig, um weitere Beeinträchtigungen zu unterbinden, insbesondere in
       der aktuellen Phase einer möglichen Koalitionsbildung. „Bezüglich der
       laufenden Regierungsbildung in Berlin könnte ein irreparabler Schaden
       drohen“, heißt es in dem Antrag.
       
       15 Oct 2026
       
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