# taz.de -- KI auf Streamingdiensten: Die acht Mio. des schrecklichen Mr. Smith
> Die Musikindustrie feiert das Urteil gegen US-Produzenten Michael Smith.
> Dieser hatte KI-Musik auf Spotify veröffentlicht und mit Bots in die
> Charts gedrückt.
(IMG) Bild: Don’t cry, Spotify!
Rund 100.000 neue Songs werden täglich auf Spotify hochgeladen. Wollte man
also nur die Neuerscheinungen des heutigen Tages alle hören – vielleicht
ist ja eine Perle dabei! – hätte man bei einer durchschnittlichen Songlänge
von drei Minuten 208 Tage zu tun, vorausgesetzt man verzichtet auf Schlaf.
Während dieser Zeit würden allerdings 20.800.000 neue Titel bei dem
Streamingdienstleister eingestellt …
Dem schwedischen Unternehmen geht’s jedenfalls gut. Derzeit hat es rund 780
Millionen aktive Nutzer weltweit, wovon etwa 300 Millionen ein
kostenpflichtiges Premiumabo haben. Mit gerade mal 7.300 Angestellten
erwirtschaftet [1][die in Luxemburg ansässige Firma] einen Jahresumsatz von
17.186.000.000 Euro. Bekanntermaßen ziehen solche Geldhaufen zwielichtiges
Gesindel magisch an. So kam etwa der Produzent und frühere Juror der
HipHop-Talentshow „One Shot“, Michael Smith, vor einiger Zeit auf eine so
simple wie erfolgversprechende Geschäftsidee: Er produzierte [2][mit Hilfe
von KI] einen Batzen Songs, stellte sie bei Spotify (und anderen
Streamingdiensten) ein, schloss eine größere Menge „Family
plan“-Aboverträge ab und programmierte dann eine Armee von Bots so, dass
sie 24/7 seine Stücke abriefen.
Der Rolling Stone fand heraus, „dass Smith 1.040 Accounts nutzte, über die
täglich jeweils rund 636 seiner KI-generierten Songs gestreamt wurden. Das
summierte sich auf 661.440 Streams pro Tag – und brachte ihm potenziell
3.307,20 Dollar täglich, 99.216 Dollar monatlich und über 1,2 Millionen
Dollar im Jahr ein.“ Jetzt wurde Smith von einem New Yorker Gericht zu
einer 18-monatigen Haftstrafe verurteilt und muss den erwirtschafteten
Gewinn von gut acht Millionen US-Dollar zurückzahlen.
Wobei ich mich frage: Worin genau bestand jetzt die Straftat? [3][Musik mit
Hilfe von KI zu produzieren], ist kein Verbrechen. Gibt es ein Gesetz, das
verbietet, Streamingabos abzuschließen und dann Programme laufen zu lassen,
die diese Abos nutzen? Ist das der „fraud“ (also Betrug), von dem in der
Urteilsbegründung die Rede ist? Wäre es kein Betrug gewesen, wenn Smith
statt der Bots ein Callcenter in einem Billiglohnland gemietet und tausend
Kräfte eingestellt hätte, die für einen Lohn von einem Piaster pro Tag in
drei Schichten seine Songs hätten laufen lassen?
## Wer wurde betrogen?
Eine andere Frage ist: Wer wurde hier betrogen? Die Streamingdienste
erlitten keinen wirtschaftlichen Verlust, denn sie bezahlen keine festen
Sätze pro Stream an Künstler*innen, wie es etwa Radiosender tun, wenn sie
einen Song spielen, oder Plattenfirmen, wenn sie einen Tonträger verkaufen
– sie „schütten aus“: Einkünfte minus Kosten minus Gewinnmarge wird durch
die Anzahl der Streams geteilt.
Durch die Praxis des Herrn Smith ist den Streamern also kein Cent
entgangen, wohl aber hätten die Künstler*innen einen geringfügig höheren
Anteil erhalten, hätten sich die Bots nicht eingemischt. Ob die von Smith
zurückzuzahlenden acht Millionen jetzt wohl an die Kreativen verteilt
werden?
Die Musikindustrie feiert das Urteil aus anderen Gründen: Die Nutzung von
Bot-Armeen zur Erhöhung von Streamingzahlen ist nämlich längst gängige
Praxis, um Songs in die Charts zu drücken. Stellt man sich dabei schlauer
an als Smith – und das darf man von professionellen PR-Dienstleistern
erwarten – ist das kaum nachzuweisen, und die Illegalität dieser Praxis war
lange fragwürdig. Jetzt gibt es endlich ein Urteil, auf das man sich
berufen kann, und die Angst vor einer Gefängnisstrafe überzeugt
PR-Agent*innen womöglich, andere Tools zu nutzen. Auf dass der
Musikindustrie nicht demnächst ihr ganzes Chartsystem um die Ohren fliegt.
24 Oct 2026
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## AUTOREN
(DIR) Detlef Diederichsen
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