# taz.de -- Geheimdienstreform im Bundestag: Wie weit geht Dobrindts Schnüffeloffensive?
> Alexander Dobrindts (CSU) Geheimdienstreform kommt in den Bundestag.
> Grüne und Linke kritisieren erweiterte Befugnisse und mangelnde
> Kontrolle.
(IMG) Bild: Geheimdiensttraum soll kommen: Konkret soll den Geheimdienstlern etwa erlaubt werden, Wohnungen heimlich zu betreten
Die Bedrohungslage ist recht klar: Es ist genau drei Wochen her, dass
Deutschland offiziell Russland für eine mit Sprengstoff bestückte
[1][Drohne am Flughafen Leipzig] verantwortlich machte. Die hatte Anfang
August fast ein ukrainisches Frachtflugzeug gesprengt. Und erst diesen
Montag wurde nun bekannt, dass Ermittler*innen nahe des
Bundeswehr-Fliegerhorsts Wunstorf in Niedersachsen ebenfalls Sprengstoff
fanden. Im Leipziger Fall sind die Behörden sicher, dass russische
Geheimdienste dahinterstecken, aber auch bei Wunstorf spricht zumindest
viel dafür.
Auch um sich gegen solche Angriffe zu wehren, plant die Bundesregierung,
dem Bundesnachrichtendienst (BND) und dem Bundesamt für Verfassungsschutz
(BfV) weitreichende neue Kompetenzen zu geben. Die Pläne gehen aber so
weit, dass sich [2][auch deutliche Kritik regt]. Am Donnerstag wird sich
erstmals der Bundestag mit den neuen Gesetzesentwürfen beschäftigen.
Erklärtes Ziel der Reform ist es, aus den Nachrichtendiensten BND und
Bundesamt für Verfassungsschutz vollwertige Geheimdienste zu machen. Soll
heißen: Künftig sollen beide Organisationen zwar auch sehr viel
umfassendere Überwachungsmöglichkeiten erhalten, etwa über KI-gestützte
Auswertung von Fotos oder massenhaftes Abgreifen von Internetdaten. Vor
allem sollen die Dienste aber erstmals auch selbst aktiv eingreifen dürfen.
Beim BND, der weitgehend aufs Ausland beschränkt ist, ist das noch relativ
unproblematisch. Mit Ausnahme der Linkspartei sind sich die demokratischen
Parteien einig, dass es ein robustes Vorgehen braucht, um die Bedrohung aus
Russland abzuwehren. Neben Hackerangriffen soll es dabei auch um
Sabotageaktionen gehen, etwa indem feindliche Rüstungsbetriebe so
manipuliert werden, dass die Waffen im Gefecht versagen. Dabei bleiben aber
klare Grenzen: Zwar sollen BND-Agenten im Ausland Waffen tragen dürfen,
tödliche Gewalt bleibt ihnen aber weiter verboten.
## Besonders schwere Grundrechtseingriffe
Die Reform des Bundesamts für den Verfassungsschutz (BfV) ist ungleich
umstrittener. Das hat zum einen damit zu tun, dass die geplanten aktiven
Operationen sich beim BfV als Inlandsgeheimdienst meist gegen
Bundesbürger*innen wenden werden. Konkret soll den Geheimdienstlern
etwa erlaubt werden, Wohnungen heimlich zu betreten. Dabei müssten
Betroffene anders als bei Polizeieingriffen auch nachträglich nicht
informiert werden, auch Akteneinsicht lässt sich später nicht einklagen.
Das macht die geplanten Aktionen zu besonders schweren
Grundrechtseingriffen.
Grundsätzlich sind operative Eingriffe aus historischen Gründen bislang der
Polizei vorbehalten. Im Nationalsozialismus vereinte die Gestapo
Aufgabenfelder von Nachrichtendiensten und Polizei in einer Behörde und
wurde so zu einem zentralen Akteur der NS‑Vernichtungspolitik. Auch die
Stasi in der DDR wird oft als mahnendes Beispiel einer Geheimpolizei
angeführt. Die Linken-Vizefraktionsvorsitzende Clara Bünger sagt dazu: „Wer
Nachrichtendiensten operative Eingriffsrechte, Sabotagebefugnisse und
staatliche Hackbacks an die Hand gibt, plant eine neue deutsche
Geheimpolizei.“
Andere Kritiker*innen fürchten vor allem, dass durch die Reform ein
Kompetenzchaos innerhalb des Sicherheitsapparats drohe, wenn Polizei und
Geheimdienste die gleichen Aufgaben übernehmen sollen. Der
Grünen-Vizefraktionsvorsitzende Konstantin von Notz sagte der taz dazu, die
Idee heimlicher Wohnungsdurchsuchungen ohne Informationspflicht gegenüber
den Betroffenen sei „überzogen und verhetzbar“, außerdem führe es „absehbar
zu Chaos“, wenn der Verfassungsschutz mit der Polizei konkurriere. Das
bedrohe das Gesamtprojekt: „Indem die Bundesregierung die dringend nötige
BND-Reform mit den fragwürdigen Geheimdienstplänen für das BfV verknüpft,
macht sie das Vorhaben extrem angreifbar.“
Und dann ist da noch die Frage, wie die Geheimdienste mit ihren massiv
erweiterten Kompetenzen noch kontrolliert werden können. Der Gesetzentwurf
sieht vor, mehrere bisher bestehende Kontrollorgane im Unabhängigen
Kontrollrat (UK-Rat) zusammenzuziehen. Die bislang mit der Kontrolle
ebenfalls beauftragte [3][Bundesdatenschutzbeauftragte ist laut den Plänen
künftig außen vor]. Ein weiterer Kritikpunkt: Der UK-Rat ist bislang von
Juristen dominiert.
Von Notz sagte der taz nun dazu: „Im UK-Rat braucht es mehr technische
Expertise und eine kritischere Diskussionskultur unter den Mitgliedern, die
sich bisher hauptsächlich aus BGH-Richtern rekrutieren.“ Die Linke Bünger
geht noch weiter: „Der sogenannte Unabhängige Kontrollrat wird eine
zahnlose, unterbesetzte Scheininstitution bleiben.“
24 Sep 2026
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## AUTOREN
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