# taz.de -- Geheimdienstreform im Bundestag: Wie weit geht Dobrindts Schnüffeloffensive?
       
       > Alexander Dobrindts (CSU) Geheimdienstreform kommt in den Bundestag.
       > Grüne und Linke kritisieren erweiterte Befugnisse und mangelnde
       > Kontrolle.
       
 (IMG) Bild: Geheimdiensttraum soll kommen: Konkret soll den Geheimdienstlern etwa erlaubt werden, Wohnungen heimlich zu betreten
       
       Die Bedrohungslage ist recht klar: Es ist genau drei Wochen her, dass
       Deutschland offiziell Russland für eine mit Sprengstoff bestückte
       [1][Drohne am Flughafen Leipzig] verantwortlich machte. Die hatte Anfang
       August fast ein ukrainisches Frachtflugzeug gesprengt. Und erst diesen
       Montag wurde nun bekannt, dass Ermittler*innen nahe des
       Bundeswehr-Fliegerhorsts Wunstorf in Niedersachsen ebenfalls Sprengstoff
       fanden. Im Leipziger Fall sind die Behörden sicher, dass russische
       Geheimdienste dahinterstecken, aber auch bei Wunstorf spricht zumindest
       viel dafür.
       
       Auch um sich gegen solche Angriffe zu wehren, plant die Bundesregierung,
       dem Bundesnachrichtendienst (BND) und dem Bundesamt für Verfassungsschutz
       (BfV) weitreichende neue Kompetenzen zu geben. Die Pläne gehen aber so
       weit, dass sich [2][auch deutliche Kritik regt]. Am Donnerstag wird sich
       erstmals der Bundestag mit den neuen Gesetzesentwürfen beschäftigen.
       
       Erklärtes Ziel der Reform ist es, aus den Nachrichtendiensten BND und
       Bundesamt für Verfassungsschutz vollwertige Geheimdienste zu machen. Soll
       heißen: Künftig sollen beide Organisationen zwar auch sehr viel
       umfassendere Überwachungsmöglichkeiten erhalten, etwa über KI-gestützte
       Auswertung von Fotos oder massenhaftes Abgreifen von Internetdaten. Vor
       allem sollen die Dienste aber erstmals auch selbst aktiv eingreifen dürfen.
       
       Beim BND, der weitgehend aufs Ausland beschränkt ist, ist das noch relativ
       unproblematisch. Mit Ausnahme der Linkspartei sind sich die demokratischen
       Parteien einig, dass es ein robustes Vorgehen braucht, um die Bedrohung aus
       Russland abzuwehren. Neben Hackerangriffen soll es dabei auch um
       Sabotageaktionen gehen, etwa indem feindliche Rüstungsbetriebe so
       manipuliert werden, dass die Waffen im Gefecht versagen. Dabei bleiben aber
       klare Grenzen: Zwar sollen BND-Agenten im Ausland Waffen tragen dürfen,
       tödliche Gewalt bleibt ihnen aber weiter verboten.
       
       ## Besonders schwere Grundrechtseingriffe
       
       Die Reform des Bundesamts für den Verfassungsschutz (BfV) ist ungleich
       umstrittener. Das hat zum einen damit zu tun, dass die geplanten aktiven
       Operationen sich beim BfV als Inlandsgeheimdienst meist gegen
       Bundesbürger*innen wenden werden. Konkret soll den Geheimdienstlern
       etwa erlaubt werden, Wohnungen heimlich zu betreten. Dabei müssten
       Betroffene anders als bei Polizeieingriffen auch nachträglich nicht
       informiert werden, auch Akteneinsicht lässt sich später nicht einklagen.
       Das macht die geplanten Aktionen zu besonders schweren
       Grundrechtseingriffen.
       
       Grundsätzlich sind operative Eingriffe aus historischen Gründen bislang der
       Polizei vorbehalten. Im Nationalsozialismus vereinte die Gestapo
       Aufgabenfelder von Nachrichtendiensten und Polizei in einer Behörde und
       wurde so zu einem zentralen Akteur der NS‑Vernichtungspolitik. Auch die
       Stasi in der DDR wird oft als mahnendes Beispiel einer Geheimpolizei
       angeführt. Die Linken-Vizefraktionsvorsitzende Clara Bünger sagt dazu: „Wer
       Nachrichtendiensten operative Eingriffsrechte, Sabotagebefugnisse und
       staatliche Hackbacks an die Hand gibt, plant eine neue deutsche
       Geheimpolizei.“
       
       Andere Kritiker*innen fürchten vor allem, dass durch die Reform ein
       Kompetenzchaos innerhalb des Sicherheitsapparats drohe, wenn Polizei und
       Geheimdienste die gleichen Aufgaben übernehmen sollen. Der
       Grünen-Vizefraktionsvorsitzende Konstantin von Notz sagte der taz dazu, die
       Idee heimlicher Wohnungsdurchsuchungen ohne Informationspflicht gegenüber
       den Betroffenen sei „überzogen und verhetzbar“, außerdem führe es „absehbar
       zu Chaos“, wenn der Verfassungsschutz mit der Polizei konkurriere. Das
       bedrohe das Gesamtprojekt: „Indem die Bundesregierung die dringend nötige
       BND-Reform mit den fragwürdigen Geheimdienstplänen für das BfV verknüpft,
       macht sie das Vorhaben extrem angreifbar.“
       
       Und dann ist da noch die Frage, wie die Geheimdienste mit ihren massiv
       erweiterten Kompetenzen noch kontrolliert werden können. Der Gesetzentwurf
       sieht vor, mehrere bisher bestehende Kontrollorgane im Unabhängigen
       Kontrollrat (UK-Rat) zusammenzuziehen. Die bislang mit der Kontrolle
       ebenfalls beauftragte [3][Bundesdatenschutzbeauftragte ist laut den Plänen
       künftig außen vor]. Ein weiterer Kritikpunkt: Der UK-Rat ist bislang von
       Juristen dominiert.
       
       Von Notz sagte der taz nun dazu: „Im UK-Rat braucht es mehr technische
       Expertise und eine kritischere Diskussionskultur unter den Mitgliedern, die
       sich bisher hauptsächlich aus BGH-Richtern rekrutieren.“ Die Linke Bünger
       geht noch weiter: „Der sogenannte Unabhängige Kontrollrat wird eine
       zahnlose, unterbesetzte Scheininstitution bleiben.“
       
       24 Sep 2026
       
       ## LINKS
       
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 (DIR) [3] /Bundesdatenschutzbeauftragte-ueber-Geheimdienstreform-Seid-ihr-bescheuert/!6198179
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Frederik Eikmanns
       
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