# taz.de -- Geheimdienstreform: „Wirkungsvoller als die Kontrolle eines Gerichts“
> Die Bundesregierung schwäche die Kontrolle der deutschen Geheimdienste,
> sagen Kritiker. Josef Hoch ist Präsident des Unabhängigen Kontrollrats
> und widerspricht.
(IMG) Bild: Streng genug kontrolliert? Die Chefs von Bundesnachrichtendienst, Militärischem Abschirmdienst und Verfassungsschutz
Die Bundesregierung plant eine große Geheimdienstreform:
Bundesnachrichtendienst (BND) und Verfassungsschutz sollen [1][neue
Aufgaben und Befugnisse] erhalten. Als Ausgleich soll die
Geheimdienstkontrolle gestärkt werden. Der seit 2021 bestehende Unabhängige
Kontrollrat, der bisher nur für die Auslandsüberwachung des BND zuständig
war, soll künftig [2][umfassend den BND und den Verfassungsschutz
kontrollieren.]
taz: Herr Hoch, Sie sind Präsident des Unabhängigen Kontrollrats (UKRats).
Die Aufgaben des UKRats werden sich etwa vervierfachen. War der UKRat
bisher unausgelastet oder ist er künftig überfordert?
Josef Hoch: Weder noch. In der Aufbauphase unserer Behörde ab 2021 waren
wir bereits ganz gut beschäftigt. Und künftig soll der UKRat entsprechend
den neuen Aufgaben größer werden. Der Gesetzentwurf der Bundesregierung
sieht vor, dass das gerichtsähnliche Kontrollorgan (GeKon) im Kontrollrat
von sechs auf neun Mitglieder anwachsen soll, sieben von ihnen müssen
Richter eines obersten Gerichtshofes des Bundes gewesen sein. Das
administrative Kontrollorgan (AdKon) sowie die Verwaltung sollen ebenfalls
aufwachsen. Insgesamt soll die Zahl der Mitarbeiterstellen von 59 auf 96
anwachsen.
taz: Die Aufgabe des UKRats vervierfacht sich und Sie bekommen nur 37 neue
Mitarbeiter. Kann das funktionieren?
Hoch: Ja, das sollte funktionieren. Die Besetzung des gerichtsähnlichen
Kontrollorgans war vom Gesetzgeber von Beginn an darauf ausgerichtet,
zusätzliche Aufgaben zu übernehmen. Mit künftig knapp 100 Mitarbeitern wird
der UKRat auch im internationalen Vergleich eines der leistungsfähigsten
Kontrollgremien der Nachrichtendienste werden.
taz: Was prüft der UKRat bei einer Vorabkontrolle?
Hoch: Wir prüfen zunächst, ob alle rechtlichen Voraussetzungen der
jeweiligen Maßnahme eines Dienstes erfüllt sind. So muss es etwa
tatsächliche Anhaltspunkte für drohende Gefahren geben, bloße Vermutungen
oder Spekulationen genügen nicht. Zudem prüfen wir, ob die Maßnahme
verhältnismäßig ist.
taz: Ist der UKRat ein Gericht oder eine Behörde?
Hoch: Wir sind in der Hülle einer Behörde tätig, aber wir arbeiten im
gerichtsähnlichen Kontrollorgan wie ein Gericht. Die Mitglieder sind dabei
unabhängig und keinen Weisungen unterworfen; wie Richter sind sie nur dem
Gesetz verpflichtet.
taz: Es fehlt aber die Öffentlichkeit und der Betroffene [3][kann seine
Sicht nicht einbringen.]
Hoch: Das ist bei manchen gerichtlichen Vorabentscheidungen, etwa über eine
Telefonüberwachung der Polizei, im Grunde nicht anders. Auch dort gibt es
keine Öffentlichkeit und der Betroffene erfährt davon zunächst nichts. Die
nachrichtendienstliche Tätigkeit bedingt es allerdings, dass der Betroffene
regelmäßig auch im Nachgang nichts von den Eingriffen erfährt und keine
weitere gerichtliche Überprüfung stattfindet.
taz: Das Bundesverfassungsgericht hat 2020 gefordert, dass der UKRat
„mindestens ebenso wirkungsvoll“ sein muss wie ein Gericht. Ist er das?
Hoch: Davon bin ich überzeugt. Unsere Kontrolle ist aus zwei Gründen sogar
noch wirkungsvoller als die Kontrolle eines Gerichts. Zum einen fallen wir
nicht unter die Third Party Rule, wonach von anderen Geheimdiensten
erhaltene Informationen grundsätzlich nicht an Dritte weitergegeben werden
dürfen. Das heißt, der BND muss uns auch solche Informationen geben, die er
einem Gericht oder einem parlamentarischen Gremium verweigern würde. Wir
können deshalb umfassender prüfen. Zum anderen verfügen wir anders als ein
Gericht mit dem administrativen Kontrollorgan über eine effektive
begleitende Verlaufskontrolle, die prüft, ob die Vorgaben des
gerichtsähnlichen Kontrollorgans umgesetzt und eingehalten werden.
taz: Warum akzeptieren ausländische Geheimdienste, dass der BND dem UKRat
auch sensible Informationen gibt?
Hoch: Weil wir zur strikten Geheimhaltung gesetzlich verpflichtet sind und
Vertrauen genießen. Das Bundesverfassungsgericht stellte die Forderung auf,
dass die Rechtskontrolle nicht durch die – vom Gericht akzeptierte – Third
Party Rule behindert werden darf. Das führte zur Errichtung unserer
Behörde, die in Teilen wie ein Gericht arbeitet.
taz: Vertrauen Sie dem BND und dem Verfassungsschutz? Haben Sie nicht die
Sorge, dass illegale Aktionen gezielt vor Ihnen verborgen werden?
Hoch: Hundertprozentig ausschließen kann ich das nicht, ich sehe allerdings
keinen vernünftigen Grund für solche Aktionen. Hierfür wäre kriminelle
Energie unter Inkaufnahme eines hohen Entdeckungsrisikos erforderlich – bei
drohenden drastischen Konsequenzen für die Verantwortlichen. Unsere
Kontrollen sind so ausgestaltet, dass systematisches Fehlverhalten mit
hoher Wahrscheinlichkeit aufgedeckt wird und punktuelle Fehlleistungen
regelmäßig auffallen. Die Befugnisse und Zugriffsrechte des UKRats
ermöglichen das.
taz: Nehmen wir an, ein Boulevardblatt behauptet, dass beim BND eine
illegale Abteilung für Auftragsmorde aufgebaut wird. Können Sie das ad hoc
nachprüfen?
Hoch: Ja, natürlich! Das AdKon kann ad-hoc-Prüfungen durchführen. Und im
Gesetzesentwurf heißt es dazu: „Das administrative Kontrollorgan kann
Kontrollen jederzeit auch unangekündigt durchführen.“
14 Sep 2026
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