# taz.de -- Verfassungsschutz in Hamburg: Gewerkschafterin eingeschüchtert
> Mann, der sich als Innenbehördenmitarbeiter vorstellte, sprach junge Frau
> auf ihre politische Aktivität an. Behörde stellt nun selber Strafanzeige.
(IMG) Bild: Das könnte bei der Regelanfrage an den Verfassungsschutz herauskommen: Staatsangestellte als „Duckmäuser“
Einen Angriff auf die im Grundgesetz verbriefte Koalitionsfreiheit: Das
erkennt Hamburgs Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) in einem
Vorfall, der sich am 3. Juni an einem U-Bahnhof in Hamburgs Osten
abspielte. Eine junge Frau, die dem Landesvorstand der GEW angehört und
sich bei der Jungen GEW engagiert, wurde auf dem Heimweg von der Arbeit
gezielt auf ihr politisches und gewerkschaftliches Engagement angesprochen
– von einem Mann, der sich als Mitarbeiter der Innenbehörde ausgab.
„Ich habe mich beobachtet und eingeschüchtert gefühlt“, berichtet die
Betroffene, die ein Gedächtnisprotokoll über den Vorfall angefertigt hat.
Demzufolge sprach der ältere Mann sie auf dem Bahnsteig an und fragte, ob
sie wisse, wie man zu einer Adresse komme, die zufällig exakt die ihre war.
Sie habe dies verneint und gesagt, sie komme nicht aus Hamburg. Woraufhin
dieser widersprochen und ihren vollständigen Namen samt dem zweiten
Vornamen gesagt habe und dass er von ihren politischen Aktivitäten wisse.
Er sei vom Ministerium für Inneres und Sport und sie wüssten dort Bescheid,
dass sie gewerkschaftlich und politisch in Bündnissen aktiv sei.
Die Bedrängte stieg daraufhin in die nächste U-Bahn, da rief er ihr noch
etwas nach. Zum eigenen Schutz möchte die Frau nicht namentlich genannt
werden. „Dass mir mein gewerkschaftliches Engagement auf offener Straße
vorgehalten wird, hat mich tief verunsichert“, sagt sie – insbesondere, da
der Mann, der sich als Behördenmitarbeiter vorstellte, ihr signalisiert
habe, dass er wisse, wo sie wohne, wie sie heiße und was sie politisch tue.
## Wieder Regelanfrage beim Verfassungsschutz
„Uns ist wichtig, diesen Vorfall öffentlich zu machen. Wir wollen nicht
zulassen, dass junge Gewerkschaftsmitglieder eingeschüchtert werden“, sagt
der Hamburger GEW-Vorsitzende Sven Quiring. Die GEW gehe mit dem Vorfall,
der schon drei Monate zurückliege, auch deshalb an die Öffentlichkeit, weil
es sein könnte, dass weitere Gewerkschafter angesprochen wurden, die dies
für sich behielten.
Zudem hat [1][Hamburg gerade erst wieder die umstrittene „Regelanfrage“
eingeführt], die besagt, dass der Verfassungsschutz bei [2][jeder
Einstellung und Beförderung im öffentlichen Dienst gefragt] wird, ob er
Erkenntnisse zu einer Person hat. Die GEW hatte davor gewarnt, weil sie
befürchtet, dass [3][diese Praxis demokratisches und gewerkschaftliches
Engagement unter Generalverdacht stellt].
Wenn nun Gewerkschafter wegen ihres Engagements von Mitarbeitern der
Innenbehörde oder des Verfassungsschutzes angesprochen würden, werde eine
„rote Linie überschritten“, sagt Quiring. Gemeinsam mit der Hamburger
DGB-Vorsitzenden Tanja Chawla fordert er eine Aufklärung des Vorgangs.
„Die Koalitionsfreiheit und das Recht auf gewerkschaftliche Betätigung
gehören zu den tragenden Säulen unserer Demokratie“, sagt Chawla. Niemand
dürfe den Eindruck gewinnen, dass gewerkschaftliches oder
zivilgesellschaftliches Engagement staatliche Beobachtung oder
Einschüchterung nach sich zieht.
„Der Vorfall ist äußerst beunruhigend und muss vollständig aufgeklärt
werden“, sagt auch der [4][Linken-Abgeordnete Deniz Çelik]. Er reichte eine
Anfrage ein, in der er vom Hamburger Senat wissen möchte, ob es sich hier
um einen Beamten des Verfassungsschutzes handelte.
Hamburgs Innenbehörde verwies auf Nachfrage an das Landesamt für
Verfassungsschutz (LfV). Das wiederum erklärt, ihm sei der Sachverhalt erst
durch die [5][Pressemitteilung der GEW vom 3. September] bekannt geworden.
Die Fragen der taz zu diesem Vorgang zu beantworten sei daher „nicht oder
nur sehr eingeschränkt möglich, da dem LfV darüber hinaus keine
Informationen vorliegen“, schreibt Sprecher Daniel Perband.
Er versichert aber, dass die GEW nicht als extremistische Organisation
gelte, die Bestrebungen gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung
verfolge. Sie sei deshalb auch „kein Beobachtungsobjekt des
Verfassungsschutzes“. Im Rahmen seiner Aufgabenerfüllung fänden offene
Ansprachen zu Personen, die zu nichtextremistischen Organisationen gehören,
„nicht statt“, so der Sprecher. Mit anderen Worten: Hamburgs
Verfassungsschutz will es nicht gewesen sein.
Auf die Frage, welche Erklärung Innenbehörde und LfV für den beschriebenen
Vorgang haben, erklärt Perband, dieser werde derzeit zur weiteren
Aufklärung bearbeitet. Die Innenbehörde habe inzwischen „Strafanzeige gegen
unbekannt wegen aller in Betracht kommender Delikte gestellt“. Welche das
sind, müssten Polizei und Staatsanwaltschaft entscheiden. Dort war der Fall
am Freitagnachmittag noch nicht bekannt.
4 Sep 2026
## LINKS
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