# taz.de -- Geflüchtete in Deutschland: Warum immer mehr Syrer ihren Schutz in Deutschland verlieren
> Die Behörden entzogen in diesem Jahr bisher rund 2.000 Syrern den
> Flüchtlingsschutz. Das klingt nach wenigen Fällen, ist aber eine
> deutliche Verschärfung.
(IMG) Bild: Hasan Sulaiman, Ende 2014 aus Syrien geflüchtet, arbeitet im DHL Paketzentrum Nohra
Die deutschen Behörden entziehen immer mehr Syrer*innen ihren
Schutzstatus – allerdings bewegt sich die absolute Zahl der Betroffenen
weiterhin auf sehr niedrigem Niveau. Von rund 8.000 Fällen, die das
Bundesamt für Migration und Flüchtlinge im laufenden Jahr überprüft hat,
endeten etwas über 2.000 mit Rücknahme oder Entzug, wie aus der Antwort der
Bundesregierung auf eine Anfrage der Linken hervorgeht.
Um zu verstehen, warum die Zahlen dennoch eine dramatische Veränderung
bedeuten, ist der Blick auf vergangene Jahre hilfreich. 2025 prüften die
Behörden ähnlich viele Fälle von syrischen Geflüchteten. Damals wurde nur
bei etwa vier Prozent der Fälle der Schutzstatus widerrufen oder entzogen,
während es im laufenden Jahr fast 25 Prozent sind.
Ob es Gründe gibt, einen Schutzstatus zu widerrufen oder zu entziehen,
prüfen die Behörden routinemäßig nach einigen Jahren Aufenthalt in
Deutschland. Eine Rücknahme ist vorgesehen, wenn der Schutzstatus
fälschlich vergeben wurde, etwa wegen falscher Aussagen. Ein Entzug ist
dagegen möglich, wenn sich die Grundlage für einen zuvor verliehenen
Schutzstatus geändert hat.
Letzteres ist der Grund, warum Syrer derzeit [1][besonders in den Blick der
Behörden geraten]. In ihrem Herkunftsland hat sich die Menschenrechts- und
Sicherheitslage deutlich verbessert, seit ein Milizbündnis den Diktator
Baschar Al-Assad Ende 2024 gestürzt hat, auch wenn die Gewalt [2][in
einigen Regionen anhält].
## Bisher kaum Abschiebungen
Von den rund eine Million Syrer*innen in Deutschland ist rund die Hälfte
weitgehend sicher vor einem Entzugsverfahren, weil sie entweder bereits die
deutsche Staatsbürgerschaft oder zumindest einen dauerhaften
Aufenthaltstitel haben, der nicht mehr auf einem Schutzstatus basiert. Die
anderen 500.000 haben dagegen noch einen befristeten Aufenthaltstitel, der
an einen Schutzstatus gekoppelt ist. Sie könnten von einem Entzugsverfahren
betroffen sein.
Allerdings endet ein solches Verfahren nicht zwangsläufig damit, dass dem
Betroffenen der Schutztitel weggenommen wird. Jeder Fall muss individuell
geprüft werden, der Betroffene kann sich äußern und juristisch gegen den
Entzug vorgehen. Entsprechend hoch ist der bürokratische Aufwand und
entsprechend niedrig die Zahl der Verfahren, die die Behörden gleichzeitig
durchführen können.
Dass Syrer*innen häufiger der Schutzstatus entzogen wird, obwohl die
Zahl der Prüfverfahren insgesamt konstant bleibt, hat wohl mit einer
veränderten Praxis in den Behörden zu tun. Im ersten Halbjahr fokussierten
sich die Verfahren auf Syrer mit Vorstrafen, seitdem haben die Behörden
offenbar auch junge alleinstehende Männer ins Visier genommen. In der
Antwort der Bundesregierung heißt es, man gehe davon aus, dass solche
Personen ihren Lebensunterhalt in Syrien selbst bestreiten oder
Familienangehörige dies übernehmen könnten.
Vor allem Unionspolitiker*innen drängen immer wieder auf eine
Verschärfung beim Umgang mit Syrer*innen in Deutschland. Bundeskanzler
Friedrich Merz (CDU) hatte Ende 2025 [3][für Empörung gesorgt], als er eine
Rückkehrquote von 80 Prozent als Ziel genannt hatte. Die Kritik war auch
deshalb groß, weil Syrer*innen inzwischen eine wichtige Rolle auf dem
Arbeitsmarkt spielen, etwa in Krankhäusern oder der Pflege. Merz ruderte
zurück.
Ob die steigende Zahl der zurückgenommenen Schutztitel auch zu mehr
Abschiebungen führt, bleibt abzuwarten. Trotz großer Ankündigungen der
Bundesregierung blieb die Zahl solcher Rückführungen bisher sehr niedrig.
Seit Anfang des Jahres wurden lediglich drei vorbestrafte Syrer
zurückgezwungen.
Und auch zur sogenannten freiwilligen Rückkehr gegen Geld haben sich bisher
nur wenige Tausend Syrer*innen entschieden. Das hat wohl auch damit zu
tun, dass die Bundesregierung sogenannte Erkundungsreisen explizit verboten
hat, bei denen Rückkehrwillige die Lage in Syrien selbst besichtigen
könnten.
16 Aug 2026
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