# taz.de -- Göttingens atemberaubendster Wohnkomplex: Neue Sorgen für die Mieter
       
       > Die neue Hamburger Eigentümerfirma plant, 300 Bewohner aus dem maroden
       > Göttinger Immobilienkomplex in der Groner Landstraße rauszuklagen.
       
 (IMG) Bild: Oft in die Medien geraten: Wohnkomplex Groner Landstraße in Göttingen
       
       Vielen Bewohnerinnen und Bewohnern des maroden [1][Wohnkomplexes Groner
       Landstraße 9 am Rand der Göttinger Innenstadt] droht neuer Ärger. Der
       Mehrheitseigentümer hat 118 Räumungsklagen gegen Mieter:innen
       angekündigt. Rund 300 Personen sind davon betroffen.
       
       Für zusätzliche Unruhe hatte zwischenzeitlich auch eine Ankündigung der
       Göttinger Stadtwerke gesorgt, die Fernwärmeversorgung für die Groner
       Landstraße wegen ausstehender Zahlungen zu stoppen. Ende vergangenen Jahres
       hatte [2][die kurz zuvor gegründete Göttinger Quartiersgesellschaft 286 von
       etwa 430 Wohnungen von den beiden vorherigen insolventen
       Mehrheitseigentümern übernommen].
       
       Die Quartiersgesellschaft ist eine Tochter der Hamburger Sivius GmbH. Diese
       hatte eine Sanierung der Wohntürme versprochen, die unter anderem wegen
       Müll und Ungezieferbefall sowie der [3][später als rechtswidrig
       eingestuften Abriegelung während der Coronapandemie] durch die Stadt in die
       Schlagzeilen geraten waren.
       
       Nun war mit ersten Aufräumarbeiten begonnen worden. Gleichzeitig hatte die
       Sivius bekannt gegeben, möglichst alle Wohnungen erwerben zu wollen. Die
       jetzt angekündigten Räumungsklagen richten sich den Angaben zufolge gegen
       Miet- und Nutzungsverhältnisse, bei denen „erhebliche Rückstände aus
       Betriebs- und Nebenkosten bestehen“. Jetzt wolle man „ungeklärte
       Mietverhältnisse und erhebliche Zahlungsrückstände ordnen“. Die Rückstände
       beliefen sich monatlich auf rund 60.000 Euro.
       
       ## Neue Eigentümerin will vor Gericht ziehen
       
       Sivius-Geschäftsführer Taha Jacobi sieht zudem bei zahlreichen Wohnungen in
       dem Objekt „konkrete Anhaltspunkte für eine erhebliche Überbelegung“.
       Zwei-Zimmer-Wohnungen würden teilweise dauerhaft von vier bis sechs
       Personen bewohnt. Weitere Bewohner:innen würden als Besucher
       bezeichnet. Dem niedersächsischen Wohnraumschutzgesetz gilt eine Wohnung
       als überbelegt, wenn nicht für jeden Bewohner mindestens zehn Quadratmeter
       Wohnfläche bereitstehen.
       
       „Die Verfahren sollen innerhalb der kommenden Wochen schrittweise bei
       Gericht eingereicht werden“, schreibt die Sivius. Und erklärt, dabei nicht
       voreilig und vorschnell zu handeln. Man habe über einen längeren Zeitraum
       versucht, mit den Mietern, dem Jobcenter und zuständigen Stellen
       „tragfähige Lösungen zu entwickeln“.
       
       Auch seien Bewohner:innen beim Beantragen einer Übernahme der
       Mietschulden unterstützt worden. Unterlagen wurden gesammelt, gemeinsam
       ausgefüllt und bei den Behörden eingereicht. Doch mit den betroffenen
       Mieter:innen hätten meist keine belastbaren Zahlungsvereinbarungen oder
       andere tragfähige Lösungen erzielt werden können.
       
       ## Verwaltung verweist aufs Privatrecht
       
       „Wir haben über Monate versucht, Lösungen zu finden, gerichtliche Verfahren
       zu vermeiden“, so Jacobi. Wenn aber die Rückstände weiter wüchsen und keine
       Vereinbarungen zustande kämen, dann sei „weiteres Zuwarten nicht mehr
       verantwortbar“. Nur wenn die Mietzahlungen flössen und die Belegungszahlen
       stimmten, könne die Groner Landstraße 9 langfristig als sicherer
       Wohnstandort stabilisiert werden.
       
       Die Göttinger Stadtverwaltung verweist darauf, dass es sich um
       privatrechtliche Mietverhältnisse handele. In die sei die Stadt nicht
       verwickelt. Das stimmt zwar formell. Doch ein großer Teil der
       Mieter:innen bezieht Transferleistungen, und für diese übernimmt die
       Stadt die Kosten der Unterkunft sowie auch die Kosten für eine Beratung
       durch den Mieterverein.
       
       Nach Auskunft des örtlichen Amtsgerichts muss jede Räumungsklage einzeln
       entschieden werden, die Bearbeitungszeit liege im Schnitt bei drei bis
       sechs Monaten. Unklar ist, was mit den 300 Bewohner:innen passiert,
       wenn die angekündigten Klagen Erfolg haben.
       
       ## Zu wenig Notschlafplätze
       
       „Für Menschen ohne Obdach stellt die Stadtverwaltung Notunterkünfte
       bereit“, erklärt zwar die Verwaltung. Doch deren Zahl ist begrenzt. In den
       infrage kommenden städtischen Liegenschaften sowie den Räumen der
       kooperierenden Heilsarmee stehen gerade mal rund 100 Schlafplätze zur
       Verfügung.
       
       In der Kommunalpolitik sorgt das zögerliche Verhalten der Verwaltung für
       Kritik. Der CDU-Kandidat für das Oberbürgermeisteramt, Ehsan Kangarani,
       sieht in der Ankündigung der Sivius den „vorläufigen Höhepunkt“ eines
       „permanenten Krisenmodus“. Zwar stehe der Eigentümer „in der Verantwortung,
       klare Verhältnisse zu schaffen“. Er erwarte aber, „dass die Verwaltung
       nicht länger bloß reagiert, sondern endlich handelt.“ Dafür müsse man ein
       tragfähiges Konzept für den Wohnkomplex vorlegen. „Immer nur auf die
       jeweils nächste Eskalation zu reagieren, ist kein Umgang mit einer
       Problemimmobilie dieser Größenordnung.“
       
       Linken-Kandidat Thomas Goes bezeichnet die Ankündigung der Sivius als
       „Alarmsignal“. Für die Mieter:innen, oft Familien mit Kindern, bedeute das
       „Angst, ihr Zuhause und damit ein Dach über dem Kopf zu verlieren“. Die
       Situation sei der Verwaltung seit Jahren bekannt. „Dieses Haus ist das
       Aushängeschild für eine miserable Miet- und Wohnungspolitik“, sagt Goes.
       
       11 Aug 2026
       
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