# taz.de -- Aktivistin zur Geas-Umsetzung in Bayern: „Infrastruktur für Abschiebungen am Fließband“
       
       > Bayern baut ein neues Abschiebeterminal und steckt Asylsuchende in ein
       > Gefängnis. Katharina Grote vom Bayerischen Flüchtlingsrat äußert große
       > Sorgen.
       
 (IMG) Bild: Protest gegen den Bau des Abschiebeterminals am Münchner Flughafen im Mai 2026
       
       taz: Frau Grote, der Münchner Flughafen soll ein Abschiebeterminal
       bekommen. Was genau ist geplant? 
       
       Katharina Grote: Zwei Charterabschiebungen und 100 Einzelrückführungen
       sollen von dem Münchner Abschiebeterminal zukünftig möglich sein – pro Tag.
       Die Planung des Terminals hatte bereits 2022 begonnen, am 14. Juli stimmte
       schließlich der Aufsichtsrat des Münchner Flughafens zu. Damit hat er die
       Chance vertan, dieses überdimensionierte, höchst fragwürdige Projekt zu
       verhindern. Nur der Münchner Oberbürgermeister Dominik Krause und die
       beiden Vertreterinnen von Verdi hatten dagegen gestimmt. Das
       Planungsfeststellungsverfahren läuft auch bereits, unmittelbar danach soll
       mit dem Bau begonnen werden.
       
       taz: [1][Der Bund soll für das Abschiebeterminal jährlich 4,2 Millionen
       Euro Miete zahlen.] Dabei gehen die Fluchtzahlen immer weiter zurück. Warum
       dann das Ganze? 
       
       Grote: [2][2025 schob Deutschland etwa 23.000 Personen ab.] Durch das
       Münchner Terminal läge die Kapazität um ein Vielfaches höher. Dazukommen
       auch noch die Terminals am Frankfurter und Berliner Flughafen, die bereits
       in konkreter Planung sind. Klar ist, dass München sich als Standort für
       Charterabschiebungen etablieren will, sodass Charterabschiebungen gemeinsam
       mit anderen EU-Ländern über München laufen können.
       
       taz: Was ist bei Abschiebungen mit Charterflugzeugen anders als bei
       Linienflügen? 
       
       Grote: Bei Charterabschiebungen gibt es deutlich weniger Abbrüche als bei
       Linienflügen, denn sie werden mit mehr Zwang durchgesetzt. Es sind keine
       anderen Passagier:innen oder ziviles Flugpersonal an Bord, die
       eingreifen oder Bedenken äußern könnten. Der entscheidende Unterschied ist:
       Es kann niemand mehr hinschauen.
       
       taz: Welche Rolle spielt das Abschiebeterminal bei der Umsetzung der
       Geas-Reform? 
       
       Grote: Die Reform hebelt das individuelle Recht auf Asyl systematisch aus.
       Deutlich weniger Menschen werden unter diesen Gesetzen Schutz erhalten und
       das bedeutet, dass die Zahl der Ausreisepflichtigen ansteigt. Die sollen
       dann abgeschoben werden. Momentan reizt Deutschland noch nicht alle
       Instrumente des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (Geas) aus. Aber wer
       weiß, was passiert, wenn es eine neue Regierung gibt. Das geplante
       Abschiebeterminal würde dann die Infrastruktur bieten, um – drastisch
       gesprochen – Abschiebungen wie am Fließband durchzuführen.
       
       taz: Kürzlich geriet das bayerische Innenministerium in die Kritik, weil
       Asylsuchende in der ehemaligen JVA Ingolstadt untergebracht werden sollen.
       Was genau ist dort vorgesehen? 
       
       Grote: Die JVA Ingolstadt ist seit 2025 geschlossen und wird aktuell
       umgebaut, um dort Asylsuchende im Außengrenzverfahren unterzubringen. Das
       betrifft Asylsuchende, die über die deutschen EU-Außengrenzen, also Häfen
       oder Flughäfen, einreisen. Falls sie aus einem Land kommen, dessen
       Asylanerkennungsquote geringer als 20 Prozent ist – etwa der Türkei oder
       Tunesien – durchlaufen sie in der Regel das Außengrenzverfahren. Das kann
       bis zu 25 Wochen dauern. Während dieser Zeit befinden sich die Asylsuchende
       entweder am Münchner Flughafen oder künftig auch in der JVA Ingolstadt in
       De-facto-Haft.
       
       taz: Und das ist rechtlich einfach so möglich? 
       
       Grote: Einen Haftbeschluss gibt es nicht. Trotzdem können die Betroffenen
       die Einrichtungen nicht verlassen. Sie gelten rechtlich als nicht
       eingereist – obwohl sie sich physisch längst auf deutschem Boden befinden.
       Möglich wird das durch die sogenannte Fiktion der Nichteinreise. Davon sind
       auch Kinder betroffen.
       
       taz: Hatten Sie Kontakt mit Personen, die dieses Verfahren bereits
       durchlaufen haben? 
       
       Grote: Das Außengrenzverfahren ist bisher eine Blackbox. Über unsere
       Kontakte haben wir von ersten Verfahren erfahren. Generell gibt es wenig
       Austausch mit den Behörden. Das zeigt auch die Entscheidung rund um die
       JVA: Das kam überraschend für uns. Dabei sollte man meinen, dass die
       bayerische Staatsregierung bei solchen Plänen unverzüglich versucht,
       Kontakt mit den Beratenden aufzunehmen.
       
       taz: Warum ist dieser Kontakt so wichtig? 
       
       Grote: Bayern hat sich keine Gedanken darüber gemacht, wie zum Beispiel
       besonders vulnerable Personen erkannt werden können. Momentan ist das wohl
       Aufgabe der Bundespolizei. Aber ich kann nicht erwarten, dass sich eine
       Person, die aufgrund ihrer Homosexualität verfolgt wurde, gegenüber einem
       Polizisten öffnet. Dabei gibt es Fachstellen mit qualifiziertem Personal.
       Das zeigt, dass die Behörden ein schnelles Verfahren gegenüber der Wahrung
       der Rechte der Betroffenen priorisieren.
       
       taz: Wie sieht es mit Zugang zu Rechtsschutz für Asylsuchende im
       Außengrenzverfahren aus? 
       
       Grote: Im Flughafenverfahren war es bisher so, dass die Bundespolizei im
       Falle einer Ablehnung des Asylantrags anbot, Anwälte zu kontaktieren. Die
       Kosten übernahm das Bamf. Seit die Geas-Reform umgesetzt wird, macht die
       Polizei das nicht mehr. Wie hier zukünftig weiter verfahren wird, ist
       ungewiss.
       
       taz: Welche Unterstützung bleibt den Betroffenen dann noch? 
       
       Grote: Das Bamf bietet eine Rechtsauskunft namens [3][auRa] an. Das ist
       jedoch keine unabhängige Beratung, denn das Bamf entscheidet über den
       Asylantrag. Außerdem ersetzt die Rechtsauskunft keine individuelle
       Rechtsberatung. Dabei sieht das Gemeinsame Europäische Asylsystem genau
       einen solchen Anspruch für die Betroffenen vor.
       
       taz: Welche Folgen hat das? 
       
       Grote: Schon vor der Einführung wurde gewarnt, dass effektiver Rechtsschutz
       im Außengrenzverfahren kaum möglich sein wird. Die Praxis in geschlossenen
       Einrichtungen wie den bayerischen Ankerzentren zeigt, warum: Der Zugang zu
       unabhängiger Rechtsberatung, Verdolmetschung und medizinischen Attesten und
       rechtlicher Vertretung ist dort deutlich erschwert.
       
       taz: Könnten Organisationen wie Sie eine solche Lücke im Notfall schließen? 
       
       Grote: Generell sind NGOs und Wohlfahrtsverbände im Migrationsbereich von
       Mittelkürzungen betroffen. Massiv war sie bei der Asylverfahrensberatung.
       Im letzten Bundeshaushalt sanken die Mittel von knapp 25 Millionen Euro auf
       5 Millionen. Und das, obwohl die Struktur vor Kurzem vom Bamf als
       zielführend evaluiert worden war. Auch auf EU-Ebene ist ein Rückgang von
       Fördermitteln zu erwarten. In Bayern haben wir zudem das Problem, dass die
       Beratungsrichtlinie mit den Wohlfahrtsverbänden neu abgestimmt wird. Damit
       wird versucht, den Beratenden Maulkörbe anzulegen.
       
       taz: Was meinen Sie damit? 
       
       Grote: Beratungsstellen, die durch den Freistaat finanziert werden, sollen
       künftig nicht mehr zum Asylverfahren beraten. Auch Informationen zu
       Tauschinitiativen gegen die Bezahlkarte sollen unterbunden werden. Wer
       Menschen ergebnisoffen und parteiisch berät, riskiert finanzielle
       Sanktionen. So greift der Staat die Unabhängigkeit Sozialer Arbeit an.
       
       taz: Und jetzt? 
       
       Grote: Jetzt müssen alle aktiv werden. Vorher war die Reform abstrakt und
       wurde weit weg in Brüssel verhandelt, nun gibt es konkrete Orte der
       Entrechtung. Wir dürfen nicht zulassen, dass diese Orte zu Blackboxen
       verkommen.
       
       taz: Was kann man zivilgesellschaftlich tun? 
       
       Grote: Beim Münchner Flughafen haben wir bereits gesehen, was eine
       zivilgesellschaftliche Kampagne bewirken kann: [4][Das Terminal konnte
       nicht klammheimlich beschlossen werden und es gelang, in der Münchner
       Stadtgesellschaft eine Debatte über Abschiebungen anzustoßen.] Sie hat das
       Bewusstsein geschärft, dass es sich nicht nur um Straftäter handelt. Wir
       müssen Zugänge beantragen und gegebenenfalls den Ausschluss von
       Zivilgesellschaft öffentlich anprangern. In der JVA Ingolstadt kann man
       über ein seelsorgerisches Angebot nachdenken oder ein Helferkreis könnte
       einen Spielenachmittag anbieten – es muss nicht immer ein professionelles
       Beratungsangebot sein.
       
       5 Aug 2026
       
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 (DIR) [1] https://www.br.de/nachrichten/bayern/gruenes-licht-fuer-abschiebeterminal-am-flughafen-muenchen,VPMi18C
 (DIR) [2] https://dserver.bundestag.de/btd/21/041/2104103.pdf
 (DIR) [3] https://www.bamf.de/DE/Themen/Asyl/Beratungsangebote/beratungsangebote-node.html
 (DIR) [4] /Proteste-am-Flughafen-in-Muenchen/!6163050
       
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