# taz.de -- Mitarbeiterin in Ausländerbehörde: „Frau K. verhält sich, als wäre sie Gott“
       
       > Sachbearbeiter:innen haben viel Macht über die Schicksale von
       > Asylsuchenden. Das zeigt der Fall einer Mitarbeiterin der
       > Ausländerbehörde Landshut.
       
       Der Ort, an dem Frau K. über Schicksale entscheidet, ist in Grautönen
       gehalten. Von der Decke bis zum Linoleumboden. Im Wartebereich sitzen ein
       Mann im Rollstuhl, ein Pärchen, eine Familie mit zwei Kindern. Neben dem
       Spieltisch hängt ein Plakat mit der Überschrift „Freiwillige Ausreise und
       Rückkehrhilfe“. Im Takt weniger Minuten werden die Wartenden aufgerufen, in
       eine der vielen Kabinen. Winzige Glasboxen, kaum einen Quadratmeter groß.
       Hier stehen sie dann vor einer Scheibe. Und dahinter, auf Bürostühlen,
       sitzen die, die über ihren weiteren Lebensweg walten. Leute wie Frau K.
       
       K. ist eine junge Frau, die früh Behördenkarriere gemacht hat, hier im
       Landratsamt Landshut, Niederbayern. Geflüchtete fürchten sie, unter
       Fachleuten im Freistaat ist sie als Hardlinerin bekannt. Frau K. arbeitet
       im Bereich „Aufenthaltsbeendende Maßnahmen und Duldung“, das heißt: Sie ist
       auch zuständig für Abschiebungen. Ein Thema, das die innenpolitische
       Debatte in Deutschland seit Jahren prägt. SPD-Kanzler Olaf Scholz forderte
       Abschiebungen „im großen Stil“, die Bundesregierung unter CDU-Kanzler
       Friedrich Merz rief eine „Rückführungsoffensive“ aus. Aber am direkten
       Hebel, da sitzen in den Amtsstuben Menschen wie Frau K.
       
       Die taz hat länger als ein Jahr zu K. und zur Landshuter Ausländerbehörde
       recherchiert, hat mit Betroffenen, Mitarbeitenden von Hilfsorganisationen,
       Anwält:innen und Menschen aus der Gegend gesprochen. Daraus entstand das
       Bild einer Beamtin, die Geflüchteten systematisch die Integration
       erschwert, die Menschen in Not schikaniert und zur Ausreise drängen will;
       einer Staatsbediensteten, die Menschen unter fragwürdigen Bedingungen
       abschieben lässt.
       
       Das Machtgefälle am Behördenschreibtisch ist enorm. Auf der einen Seite
       eine Sachbearbeiterin, über die gesagt wird, sie verhalte sich, als wäre
       sie Gott. Auf der anderen Seite Menschen wie Ayana Akello, Mohamed Sesay
       und Mamoud Kanu.
       
       ## Er bittet, langsamer zu sprechen, sie schreit sie ihn an
       
       Ayana Akello, die Frau K. nach [1][Uganda abschieben wollte, obwohl ihr als
       lesbischer Frau dort Verfolgung] drohen würde.
       
       Mohamed Sesay aus [2][Sierra Leone], der mehrere Ausbildungsverträge
       ablehnen musste, weil Frau K. ihm die Arbeitserlaubnis verweigert.
       
       Mamoud Kanu, der direkt aus der Psychiatrie nach Sierra Leone abgeschoben
       wurde.
       
       Zu ihrem Schutz heißen Sesay und Akello hier anders als in Wirklichkeit.
       Der Redaktion sind ihre richtigen Namen bekannt.
       
       Jedes Mal, wenn Mohamed Sesay einen Termin bei Frau K. hat, stellt er
       seinen Rucksack in die Tür des Glaskastens. Die Tür könne per Knopfdruck
       verriegelt werden, erzählt er. Bekannte seien unter falschem Vorwand ins
       Landratsamt gelockt und direkt abgeschoben worden. Ein übliches Vorgehen
       der Ausländerbehörden, wie Mitarbeitende des Bayerischen Flüchtlingsrats
       bestätigen.
       
       Sesay spricht leise, hat den Blick gesenkt. Frau K. habe ihn von Anfang an
       schikaniert. Weil sie so schnell spreche, verstehe er sie oft nicht. Einmal
       bat er sie, langsamer zu reden. Frau K. habe ihn darauf nur angeschrien.
       Ein anderes Mal habe sie ihm ungefragt ins Haar gefasst. Überprüfen lässt
       sich das nicht. Frau K. selbst reagierte auf eine Anfrage nicht. Das
       Landratsamt Landshut hat den Sachverhalt in einem schriftlichen Statement
       weder dementiert noch bestätigt, sondern verwies auf die Unmöglichkeit von
       Körperkontakt aufgrund des „Schalterkonzepts“.
       
       Sesay ist 28 Jahre alt, er kam 2016 nach Deutschland. Das Bundesamt für
       Migration und Flüchtlinge lehnte seinen Asylantrag damals ab. Sierra Leone
       steht zwar nicht auf der Liste der sicheren Herkunftsstaaten, in die
       Deutschland abschiebt, jedoch gelten Armut, Arbeitslosigkeit oder
       schwierige Lebensbedingungen auch nicht als Asylgründe. Mohamed Sesay
       wollte nicht freiwillig ausreisen, aber weil er keinen Pass besaß, konnte
       er auch nicht abgeschoben werden. Er wurde zu einem „Geduldeten“ und Frau
       K. zu seiner Sachbearbeiterin.
       
       Sie hatte mehrere Möglichkeiten: Bei guter Integration hätte sie ihm trotz
       seines negativen Asylentscheids eine Aufenthaltsgewährung erteilen können.
       Mohamed Sesay lernte Deutsch, er fand Freunde, spielte Fußball im örtlichen
       Verein. Menschen aus seinem Umfeld beschreiben ihn als motivierten, gut
       integrierten jungen Mann. Frau K. hätte Sesay auch eine Ausbildungsduldung
       für Personen ausstellen können, die sich in einem Beruf mit
       Fachkräftemangel ausbilden lassen. Sesay wollte. Und er bekam mehrere
       Ausbildungsverträge angeboten, die der taz vorliegen. Doch Frau K.
       verweigerte ihm die Ausbildung. Wegen „ungeklärter Identität“. Dabei legte
       Mohamed Sesay eine Geburtsurkunde vor. Stattdessen habe Frau K. ihn für 80
       Cent die Stunde die Toiletten der Unterkunft schrubben lassen, in der er
       sich mit einem anderen Asylbewerber ein Zimmer teilte, sagt Sesay. Weigerte
       er sich, strich sie seine Sozialleistungen und warf ihm „hartnäckige
       Mitwirkungsverweigerung“ vor.
       
       Das Gesetz lässt Sachbearbeiter*innen in den Ausländerbehörden einen
       Ermessensspielraum. Sie sollen den Einzelfall betrachten, einschreiten,
       wenn von jemandem eine Gefahr ausgeht, aber auch Integrationsleistungen
       würdigen. Doch wer an Beamte gerät, die jede Möglichkeit nutzen, um eine
       Ausreise zu erzwingen, an Beamte wie Frau K., ist machtlos.
       
       Ayana Akello fängt an zu weinen, als sie von diesem einen Frühlingstag vor
       vier Jahren erzählt. Gegen Mittag habe Frau K. mit einem Kollegen und zwei
       Polizeibeamten unangekündigt vor ihrer Tür gestanden und ihr mitgeteilt,
       dass sie abgeschoben werde. Akello, 40 Jahre alt, ist lesbisch, 2012 war
       sie aus Uganda geflohen, [3][einem Land, in dem queeren Menschen inzwischen
       sogar die Todesstrafe droht]. Akellos Asylantrag wurde allerdings mehrfach
       abgelehnt, weil man ihr nicht glaubte, dass sie lesbisch ist. Gemeinsam mit
       einem schwulen Freund, der inzwischen in Nürnberg lebt, hat sie zwei
       Kinder. Beide sind in Landshut geboren.
       
       Weil der besagte Frühlingstag ein Feiertag war, konnte Akello ihren Anwalt
       nicht erreichen. Ihre beiden Kinder habe Frau K. ihr damals abgenommen.
       Danach, so erzählt es Akello, ließen Frau K. und ihr Kollege sie mit den
       Polizisten allein. Weil sie sich widersetzt habe, hätten die Beamten
       zugeschlagen. Auf ihrem Handy zeigt Akello Fotos ihres blutunterlaufenen
       Auges, sie erzählt, dass sie später eine Anzeige bekam, weil sie sich laut
       den Beamten gewaltsam gewehrt habe. In einem schwarzen Bulli sei sie,
       getrennt von ihren Kindern, zum Flughafen München gebracht worden. Doch zur
       Abschiebung nach Uganda kam es nicht an diesem Tag. Man sagte ihr nur, das
       Flugzeug sei voll.
       
       Ayana Akello sagt, während des Abschiebeversuchs habe Frau K. ihr keine
       Chance gelassen, den Vater der Kinder zu informieren. Wäre die Abschiebung
       geglückt, hätte man die Kinder wohl von ihrem Vater getrennt, der im
       Gegensatz zu Mutter und Kindern einen Aufenthaltstitel hat. Artikel 6 des
       Grundgesetzes verpflichtet staatliche Behörden dazu, Familien nicht ohne
       Weiteres auseinanderzureißen und das Kindeswohl genau abzuwägen.
       
       Die Willkür im Vorgehen von Frau K. wirft Fragen auf. Geht es darum, so
       viele Menschen zum Abschiebeterminal zu bringen wie nur möglich, damit ja
       kein Platz im Flieger leer bleibt? Geht es um Demütigung? Auch andere
       Betroffene, mit denen die taz gesprochen hat, berichten von
       Abschiebeversuchen, die sie traumatisiert zurückließen. Ayana Akello und
       ihr Sohn sind seither in Therapie. Weil da die ständige Angst vor der
       Abschiebung ist.
       
       ## Kein Pass, keine Arbeit, kein Geld
       
       Über 5.000 Kilometer trennen Mamoud Kanu inzwischen von Deutschland. Er ist
       wieder in Freetown, der Hauptstadt von Sierra Leone. Im November 2024 habe
       Frau K. ihn abschieben lassen, sagt Kanu am Telefon, direkt aus der
       Psychiatrie. Er sei dort wegen Depressionen in Behandlung gewesen, als die
       Polizei ihn abholte und in Abschiebehaft brachte. Eine Pflegefachkraft aus
       dem betreffenden Krankenhaus bestätigt das. Vier Beamte hätten ihn, in
       Handschellen und Fußfesseln, über Belgien nach Sierra Leone eskortiert. Das
       Flugticket liegt der taz vor.
       
       „Diese Frau wollte mich von Anfang an abschieben“, sagt Kanu über Frau K.
       „Ich habe unendlich unter ihr gelitten.“ Was sie gegen Mamoud Kanu in der
       Hand hatte, war der fehlende Pass. Also verweigerte sie ihm die
       Arbeitsgenehmigung. Kanu steckte in einem Teufelskreis: Ohne Pass keine
       Arbeitserlaubnis, ohne Arbeit kein Geld, und ohne Geld konnte er in der
       Heimat keinen Pass beantragen.
       
       Eines Tages habe Frau K. mit der Polizei unangekündigt vor seiner Tür
       gestanden und seine Unterkunft durchsucht. In Deutschland herrscht
       Passpflicht, K. zeigte ihn an, weil er keinen besaß. Auch das, so berichten
       Fachleute, sei ein Mittel von Sachbearbeiter:innen, um den Druck auf die
       Betroffenen zu erhöhen. Sie sollen freiwillig ausreisen. Er habe in
       ständiger Angst gelebt, sagt Kanu, und Suizidgedanken entwickelt.
       
       Ein Mann, der akute Depressionen hat und direkt aus der Psychiatrie
       abgeschoben wird – das dürfte eigentlich gar nicht sein. Denn Erkrankte
       dürfen laut Gesetz nicht abgeschoben werden, wenn sich dadurch ihr
       Gesundheitszustand wesentlich zu verschlechtern droht. Aber Bundesländer
       und Ausländerbehörden legen das Gesetz unterschiedlich aus. Im Unterschied
       zu Thüringen, Rheinland-Pfalz, Bremen, Brandenburg, Berlin und
       Schleswig-Holstein hat Bayern die Abschiebung aus stationärer Behandlung
       nicht verboten. Mehr Spielraum für Hardliner*innen wie Frau K.
       
       „Es ist ein Vorgehen, das immer haarscharf an rechtswidrigem
       Verwaltungshandeln vorbeischrammt“, sagt Anna Frölich, Anwältin für
       Migrations- und Asylrecht in München. Sie fragt: „Was motiviert
       Sachbearbeiter in Ausländerbehörden, Leute so zu behandeln, Leute
       anzulügen, Leute in die Abschiebung zu drängen?“
       
       Frau K. hat auf die Anfrage der taz nicht persönlich reagiert. Das
       Landratsamt Landshut verwies in einem Antwortschreiben auf die Umsetzung
       geltender Rechtslagen seitens ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Die
       in diesem Artikel beschriebenen Vorwürfe bezeichnete das Landratsamt als
       „haltlos“ und kündigte im Falle einer Veröffentlichung personenbezogener
       Daten rechtliche Schritte an.
       
       Ayana Akello sagt, in ihrem Umfeld gebe es viele Leute, die Angst vor Frau
       K. haben. Manche dächten, sie sei einfach rassistisch, andere glaubten,
       dass ihr etwas widerfahren sei, was sie verbittert habe. „Ich verstehe es
       einfach nicht. Warum tut sie das? Ich könnte jetzt schon zwei Ausbildungen
       abgeschlossen haben“, sagt Mohamed Sesay. Er wirkt erschöpft, berichtet von
       Schlafstörungen. Mamoud Kanu fragt: „Warum behandelt sie uns so? Ist es,
       weil wir Afrikaner sind? Kein Deutscher würde so behandelt werden.“
       
       Korrektur, 10. August 2026: In einer früheren Fassung wurde Frau K. als
       Abteilungsleiterin bezeichnet. Sie hat nach Angaben des Landratsamts keine
       Leitungsfunktion. Wir haben die entsprechenden Stellen angepasst.
       
       24 Jul 2026
       
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