# taz.de -- Fraktion reicht Verfassungsklage ein: Linke will Heizungsgesetz vor der Sommerpause verhindern
> Die Linksfraktion reicht Verfassungsklage ein, weil die Regierung nichts
> zu den Klimafolgen sagt. Das Umweltministerium weist den Vorwurf zurück.
(IMG) Bild: Violetta Bock (r, Die Linke) und der Rechtsanwalt Johannes Franke informieren über Details ihrer Klage gegen das „Heizungsgesetz“
Die Linksfraktion im Bundestag sowie ihre Abgeordneten Violetta Bock und
Jörg Cezanne haben am Freitag beim Bundesverfassungsgericht Klage gegen
[1][das „Heizungsgesetz“ der schwarz-roten Koalition] eingereicht. Mit
einem Eilantrag wollen sie erreichen, dass das neue
Gebäudemodernisierungsgesetz nicht mehr vor der Sommerpause vom Bundestag
verabschiedet wird.
Im Koalitionsvertrag hatten Union und SPD vereinbart, das Heizungsgesetz
der Ampel „abzuschaffen“. [2][Mit dem neuen Gebäudemodernisierungsgesetz
werden zentrale Vorgaben kassiert.] Bislang müssen klimaschädliche Gas- und
Ölheizungen bis 2045 ausgetauscht werden. 2045 soll Deutschland
klimaneutral sein. Der federführend von Bundeswirtschaftsministerin
Katherina Reiche (CDU) verantwortete neue Entwurf sieht vor, dass fossil
betriebene Heizungen unbegrenzt weiterlaufen können. Neue fossile Heizungen
sollen mit einem wachsenden Anteil von Biobrennstoffen betrieben werden
müssen, das ist die sogenannte Biotreppe. Diese Brennstoffe werden
voraussichtlich knapp und teuer sein.
Woher die erforderlichen Mengen kommen sollen, hat die Bundesregierung im
bisherigen parlamentarischen Verfahren ebenso wenig beantwortet wie die
Frage nach den Auswirkungen des geplanten Gesetzes auf das Erreichen der
Klimaziele, kritisiert die Linksfraktion. „Wir wollen, dass diese
Berechnungen auf den Tisch kommen“, sagte die klimapolitische Sprecherin
Violetta Bock. Die Regierung klammere sich mit der Abschaffung der
erneuerbaren Wärmevorgaben an ihre populistischen Wahlkampfversprechen. Sie
opfere dafür Klimaschutz, Planungssicherheit und die Energieunabhängigkeit
des Landes. „Wir lassen uns nicht für dumm verkaufen, wenn hier der
Gaslobby der Teppich ausgerollt und gleichzeitig behauptet wird, damit
wären die Klimaziele zu halten“, sagte sie.
Die Linksfraktion habe Organklage vor dem Bundesverfassungsgericht wegen
Verletzung von Abgeordnetenrechten gestellt, sagte Anwalt Johannes Franke,
der das Verfahren führt. Zahlreiche Gutachter:innen und der
wissenschaftliche Dienst des Bundestags hätten bereits
verfassungsrechtliche Bedenken angemeldet. „Die Umsetzung der Biotreppe ist
völlig unklar“, so der Anwalt. Das gelte auch für die entstehende Lücke im
Klimaschutz.
## CO2-Kredit in unbekannter Höhe
Der Hintergrund: Durch den unbegrenzt möglichen Weiterbetrieb von Öl- und
Gasheizungen, den das Gesetz vorsieht, wird ein weiterer CO2-Ausstoß
erfolgen – in welchem Ausmaß, ist ungewiss. Deutschland hat aber ein
begrenztes Budget für den Ausstoß von Treibhausgas, zumindest, wenn das
Ziel der Klimaneutralität bis 2045 eingehalten werden soll. Klimaschädliche
Emissionen dürften nicht einfach in die Zukunft verschoben werden, betonte
Franke. Mit dem Gebäudemodernisierungsgesetz werde „ein CO2-Kredit“ in
unbekannter Höhe aufgenommen, der die Entscheidungsfreiheit künftiger
Abgeordnete einschränkt.
Ein Sprecher des Bundesverfassungsgerichts bestätigte den Eingang der Klage
und des Eilantrags. Wann mit einer Entscheidung zu rechnen ist, konnte er
nicht sagen. Das Bundeswirtschaftsministerin erklärte auf Anfrage der taz,
dass ihm eine Organklage und ein Antrag auf Erlass einer einstweiligen
Anordnung zugestellt worden seien. „Wir werden die Unterlagen jetzt prüfen
und fristgerecht Stellung nehmen“, sagte eine Sprecherin. Zu dem Verfahren
wollte sie sich nicht äußern.
Das SPD-geführte Bundesumweltministerium dagegen, das auch für Klimaschutz
zuständig ist, äußerte sich auf taz-Anfrage inhaltlich. „Was die Geltung
des Klimazieles angeht, so haben wir im Gesetzentwurf sichergestellt, dass
bei der Evaluation des Gebäudemodernisierungsgesetzes im Jahr 2030 der
Abgleich mit dem Klimaziel 2045 erfolgt, damit bei Bedarf entsprechend
nachgesteuert werden kann“, sagte ein Sprecherin.
Anwalt Franke rechnet mit einem zügigen Beschluss vor der Sommerpause. Am
Montag beginnt die letzte Sitzungswoche des Bundestags vor den Ferien. Das
Heizungsgesetz könnte dann zur zweiten und dritten Lesung in den Bundestag
kommen. Das setzt aber voraus, dass Union und SPD ihre Verhandlungen
darüber bis dahin abgeschlossen haben. Welche Änderungen es gegenüber dem
ersten Entwurf geben wird, ist bislang völlig unklar.
Die Klage der Linksfraktion erinnert an das Vorgehen des damaligen
CDU-Bundestagsabgeordneten Thomas Heilmann, des Vorsitzenden der
Klimaunion. Er hatte mit einem [3][Eilantrag beim Bundesverfassungsgericht
2023 durchgesetzt], dass der Bundestag erst nach der Sommerpause über das
Heizungsgesetz des grünen Wirtschaftsministers Robert Habeck und der
Bundesbauministerin Klara Geywitz (SPD) abstimmte. Die
Verfassungsrichter:innen teilten Heilmanns Auffassung, dass die
Abgeordneten nicht genug Zeit für die Prüfung des Gesetzentwurfs hatten.
Heilmann hatte mindestens 14 Tage gefordert.
3 Jul 2026
## LINKS
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## AUTOREN
(DIR) Anja Krüger
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