# taz.de -- Fraktion reicht Verfassungsklage ein: Linke will Heizungsgesetz vor der Sommerpause verhindern
       
       > Die Linksfraktion reicht Verfassungsklage ein, weil die Regierung nichts
       > zu den Klimafolgen sagt. Das Umweltministerium weist den Vorwurf zurück.
       
 (IMG) Bild: Violetta Bock (r, Die Linke) und der Rechtsanwalt Johannes Franke informieren über Details ihrer Klage gegen das „Heizungsgesetz“
       
       Die Linksfraktion im Bundestag sowie ihre Abgeordneten Violetta Bock und
       Jörg Cezanne haben am Freitag beim Bundesverfassungsgericht Klage gegen
       [1][das „Heizungsgesetz“ der schwarz-roten Koalition] eingereicht. Mit
       einem Eilantrag wollen sie erreichen, dass das neue
       Gebäudemodernisierungsgesetz nicht mehr vor der Sommerpause vom Bundestag
       verabschiedet wird.
       
       Im Koalitionsvertrag hatten Union und SPD vereinbart, das Heizungsgesetz
       der Ampel „abzuschaffen“. [2][Mit dem neuen Gebäudemodernisierungsgesetz
       werden zentrale Vorgaben kassiert.] Bislang müssen klimaschädliche Gas- und
       Ölheizungen bis 2045 ausgetauscht werden. 2045 soll Deutschland
       klimaneutral sein. Der federführend von Bundeswirtschaftsministerin
       Katherina Reiche (CDU) verantwortete neue Entwurf sieht vor, dass fossil
       betriebene Heizungen unbegrenzt weiterlaufen können. Neue fossile Heizungen
       sollen mit einem wachsenden Anteil von Biobrennstoffen betrieben werden
       müssen, das ist die sogenannte Biotreppe. Diese Brennstoffe werden
       voraussichtlich knapp und teuer sein.
       
       Woher die erforderlichen Mengen kommen sollen, hat die Bundesregierung im
       bisherigen parlamentarischen Verfahren ebenso wenig beantwortet wie die
       Frage nach den Auswirkungen des geplanten Gesetzes auf das Erreichen der
       Klimaziele, kritisiert die Linksfraktion. „Wir wollen, dass diese
       Berechnungen auf den Tisch kommen“, sagte die klimapolitische Sprecherin
       Violetta Bock. Die Regierung klammere sich mit der Abschaffung der
       erneuerbaren Wärmevorgaben an ihre populistischen Wahlkampfversprechen. Sie
       opfere dafür Klimaschutz, Planungssicherheit und die Energieunabhängigkeit
       des Landes. „Wir lassen uns nicht für dumm verkaufen, wenn hier der
       Gaslobby der Teppich ausgerollt und gleichzeitig behauptet wird, damit
       wären die Klimaziele zu halten“, sagte sie.
       
       Die Linksfraktion habe Organklage vor dem Bundesverfassungsgericht wegen
       Verletzung von Abgeordnetenrechten gestellt, sagte Anwalt Johannes Franke,
       der das Verfahren führt. Zahlreiche Gutachter:innen und der
       wissenschaftliche Dienst des Bundestags hätten bereits
       verfassungsrechtliche Bedenken angemeldet. „Die Umsetzung der Biotreppe ist
       völlig unklar“, so der Anwalt. Das gelte auch für die entstehende Lücke im
       Klimaschutz.
       
       ## CO2-Kredit in unbekannter Höhe
       
       Der Hintergrund: Durch den unbegrenzt möglichen Weiterbetrieb von Öl- und
       Gasheizungen, den das Gesetz vorsieht, wird ein weiterer CO2-Ausstoß
       erfolgen – in welchem Ausmaß, ist ungewiss. Deutschland hat aber ein
       begrenztes Budget für den Ausstoß von Treibhausgas, zumindest, wenn das
       Ziel der Klimaneutralität bis 2045 eingehalten werden soll. Klimaschädliche
       Emissionen dürften nicht einfach in die Zukunft verschoben werden, betonte
       Franke. Mit dem Gebäudemodernisierungsgesetz werde „ein CO2-Kredit“ in
       unbekannter Höhe aufgenommen, der die Entscheidungsfreiheit künftiger
       Abgeordnete einschränkt.
       
       Ein Sprecher des Bundesverfassungsgerichts bestätigte den Eingang der Klage
       und des Eilantrags. Wann mit einer Entscheidung zu rechnen ist, konnte er
       nicht sagen. Das Bundeswirtschaftsministerin erklärte auf Anfrage der taz,
       dass ihm eine Organklage und ein Antrag auf Erlass einer einstweiligen
       Anordnung zugestellt worden seien. „Wir werden die Unterlagen jetzt prüfen
       und fristgerecht Stellung nehmen“, sagte eine Sprecherin. Zu dem Verfahren
       wollte sie sich nicht äußern.
       
       Das SPD-geführte Bundesumweltministerium dagegen, das auch für Klimaschutz
       zuständig ist, äußerte sich auf taz-Anfrage inhaltlich. „Was die Geltung
       des Klimazieles angeht, so haben wir im Gesetzentwurf sichergestellt, dass
       bei der Evaluation des Gebäudemodernisierungsgesetzes im Jahr 2030 der
       Abgleich mit dem Klimaziel 2045 erfolgt, damit bei Bedarf entsprechend
       nachgesteuert werden kann“, sagte ein Sprecherin.
       
       Anwalt Franke rechnet mit einem zügigen Beschluss vor der Sommerpause. Am
       Montag beginnt die letzte Sitzungswoche des Bundestags vor den Ferien. Das
       Heizungsgesetz könnte dann zur zweiten und dritten Lesung in den Bundestag
       kommen. Das setzt aber voraus, dass Union und SPD ihre Verhandlungen
       darüber bis dahin abgeschlossen haben. Welche Änderungen es gegenüber dem
       ersten Entwurf geben wird, ist bislang völlig unklar.
       
       Die Klage der Linksfraktion erinnert an das Vorgehen des damaligen
       CDU-Bundestagsabgeordneten Thomas Heilmann, des Vorsitzenden der
       Klimaunion. Er hatte mit einem [3][Eilantrag beim Bundesverfassungsgericht
       2023 durchgesetzt], dass der Bundestag erst nach der Sommerpause über das
       Heizungsgesetz des grünen Wirtschaftsministers Robert Habeck und der
       Bundesbauministerin Klara Geywitz (SPD) abstimmte. Die
       Verfassungsrichter:innen teilten Heilmanns Auffassung, dass die
       Abgeordneten nicht genug Zeit für die Prüfung des Gesetzentwurfs hatten.
       Heilmann hatte mindestens 14 Tage gefordert.
       
       3 Jul 2026
       
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 (DIR) Anja Krüger
       
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