# taz.de -- Anhörung zum neuen Heizungsgesetz: Neue Heizungsregeln fallen bei Expert:innen durch
> Bei der Anhörung zum Gebäudemodernisierungsgesetz warnen die Fachleute
> vor hohen Kosten. Der DGB vermisst „eine strategische Richtungsklarheit“.
(IMG) Bild: Geht es nach der Bundesregierung, werden Schonsteinfeger:innen noch sehr lange Emissionen von fossilen Brennstoffen messen
Fachleute warnen vor steigenden Kosten für Mieter:innen und fehlende
Planungssicherheit für Baubranche und Kommunen durch das von der
Bundesregierung forcierte [1][neue Heizungsgesetz.] Fraglich ist, ob die
Novellierung vor dem Bundesverfassungsgericht Bestand hat. Das zeigte am
Montag die Expert:innenanhörung des Bundestags-Wirtschaftsausschusses
zum neuen Gebäudemodernisierungsgesetz, mit dem die schwarz-rote Koalition
die Heizungsregeln der Ampel-Regierung kassieren will.
Nachdem Union und SPD viele Monate über das neue Heizungsgesetz verhandelt
haben, soll es jetzt schnell durch den Bundestag gebracht werden. Nach der
öffentlichen Anhörung soll das maßgeblich von
[2][Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche (CDU)] verantwortete
Gesetz noch in dieser oder in der kommenden Woche in zweiter und dritter
Lesung vom Bundestag verabschiedet werden.
Mit der Novellierung soll die Regel entfallen, dass bei neuen Heizungen 65
Prozent der Leistung aus Erneuerbaren Energien stammen muss. Außerdem
sollen Gas- und Ölheizungen nicht mehr wie bisher vorgesehen bis 2045
ausgetauscht werden. Sie können unbegrenzt weiterlaufen. Allerdings muss
bei neuen fossilen Heizungen ab 2029 ein steigender Anteil von
CO₂-neutralen Brennstoffen genutzt werden, das ist die sogenannte
Biogastreppe.
Die Biobrennstoffe werden voraussichtlich sehr teuer sein. Über die Art der
Heizung entscheiden Eigentümer:innen. Um das Kostenrisiko für
Mieter:innen zu begrenzen, haben sich Union und SPD darauf geeinigt,
dass bei neuen fossilen Heizungen Vermieter:innen sich hälftig an den
CO₂-Kosten, Netzentgelten und Mehrkosten für CO₂-neutrale Brennstoffe
beteiligen müssen. Aber die hälftige Aufteilung für Biobrennstoffe soll nur
bis zu einem Anteil von 30 Prozent erfolgen. „Dies bedeutet, dass Mieter ab
2040 mit hohen Kostenrisiken allein gelassen werden, weil dann mindestens
60 Prozent CO₂-neutrale Brennstoffe beigemischt werden müssen, die
Aufteilung also nur einen Bruchteil der einzusetzenden Brennstoffe
beträfe“, heißt es in [3][der schriftlichen Stellungnahme des Deutschen
Mieterbundes.] „Diese Lücke muss unbedingt geschlossen werden“, forderte
Florian Becker vom Deutschen Mieterbund bei der Anhörung.
## Fehlende „strategische Richtungsklarheit“
Auch die Vereinigung „Haus und Grund“, die Hauseigentümer:innen
vertritt, kritisiert die Beteiligungsregelung – allerdings von der anderen
Seite. Sie fordert die Streichung. Vermieter:innen hätten keinen
Einfluss auf den Verbrauch, argumentiert „Haus und Grund“. Die
Kostenaufteilung berücksichtige nicht ausreichend, ob ein Vermieter bereits
in Fassadendämmung, Fenstertausch oder andere Effizienzmaßnahmen investiert
hat, [4][heißt es in der Stellungnahme]. Insgesamt begrüßt die Vereinigung
aber, dass die Bundesregierung das Heizungsgesetz der Ampel abschaffen
will. Das sieht auch der Zentralverband Sanitär Heizung Klima [5][trotz
erheblicher Detailkritik so].
Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) dagegen hält die Abschaffung des
Ampel-Gesetzes für „kontraproduktiv“ und die Gebäudeenergiepolitik der
Bundesregierung für „weitgehend konzeptlos“. Er vermisst eine „strategische
Richtungsklarheit“. „Der Gesetzentwurf ist ein Zeugnis
technologiepolitischer Orientierungslosigkeit“, heißt es in [6][der
Stellungnahme für die Anhörung]. Die Unwägbarkeiten im aktuellen
Gesetzgebungsverfahren führen nach Auffassung des DGB zu Verunsicherung in
der Baubranche und infolgedessen zu Investitionszurückhaltung. Auch die
Biogastreppe hält der DGB nicht für sinnvoll. „Klimaneutrale Moleküle
werden sowohl in der Industrie als auch im Schiffs- und Flugverkehr
deutlich dringender gebraucht, mit positiven Auswirkungen auf Wertschöpfung
und Beschäftigungssicherung“, sagte DGB-Vertreter Frederik Moch.
Aus Sicht von Kommunen ist die fehlende Planungssicherheit problematisch,
die mit der Novelle verbunden ist. Es stelle sich nicht nur die Frage, wie
die Klimaziele erreicht werden könnten, sondern auch, ob das Gesetz
verfassungsrechtlich Bestand habe, sagte Till Jenssen vom Deutschen
Städtetag. Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) hat am Montag eine Klimaklage vor
dem Bundesverfassungsgericht für den Fall angekündigt, dass das Gesetz in
der jetzigen Form verabschiedet wird. Verschiedenen Gutachten zufolge,
unter anderem des wissenschaftlichen Dienstes des Bundestages, bestehen
erhebliche Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit des Gesetzes.
Der bekannte Klimaanwalt Remo Klinger erläuterte bei der Anhörung ebenfalls
[7][verfassungsrechtliche Bedenken]. Die Biogastreppe und die Streichung
des Betriebsverbots für Gas- und Ölheizungen widersprechen seiner
Auffassung nach der grundgesetzlich gebotenen baldigen Klimaneutralität.
Die vorgesehenen Änderungen seien verfassungswidrig, da sie zur
Überschreitung des zulässigen Treibhausgasbudgets führen. Klinger: „Wird
das Gebäudemodernisierungsgesetz in dieser Form verabschiedet, spricht viel
dafür, dass es vor dem Bundesverfassungsgericht scheitert.“
22 Jun 2026
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(DIR) [6] https://www.bundestag.de/resource/blob/1190866/Stellungnahme_DGB.pdf
(DIR) [7] https://www.bundestag.de/resource/blob/1190640/Stellungnahme_Geulen-Klinger.pdf
## AUTOREN
(DIR) Anja Krüger
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