# taz.de -- Anhörung zum neuen Heizungsgesetz: Neue Heizungsregeln fallen bei Expert:innen durch
       
       > Bei der Anhörung zum Gebäudemodernisierungsgesetz warnen die Fachleute
       > vor hohen Kosten. Der DGB vermisst „eine strategische Richtungsklarheit“.
       
 (IMG) Bild: Geht es nach der Bundesregierung, werden Schonsteinfeger:innen noch sehr lange Emissionen von fossilen Brennstoffen messen
       
       Fachleute warnen vor steigenden Kosten für Mieter:innen und fehlende
       Planungssicherheit für Baubranche und Kommunen durch das von der
       Bundesregierung forcierte [1][neue Heizungsgesetz.] Fraglich ist, ob die
       Novellierung vor dem Bundesverfassungsgericht Bestand hat. Das zeigte am
       Montag die Expert:innenanhörung des Bundestags-Wirtschaftsausschusses
       zum neuen Gebäudemodernisierungsgesetz, mit dem die schwarz-rote Koalition
       die Heizungsregeln der Ampel-Regierung kassieren will.
       
       Nachdem Union und SPD viele Monate über das neue Heizungsgesetz verhandelt
       haben, soll es jetzt schnell durch den Bundestag gebracht werden. Nach der
       öffentlichen Anhörung soll das maßgeblich von
       [2][Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche (CDU)] verantwortete
       Gesetz noch in dieser oder in der kommenden Woche in zweiter und dritter
       Lesung vom Bundestag verabschiedet werden.
       
       Mit der Novellierung soll die Regel entfallen, dass bei neuen Heizungen 65
       Prozent der Leistung aus Erneuerbaren Energien stammen muss. Außerdem
       sollen Gas- und Ölheizungen nicht mehr wie bisher vorgesehen bis 2045
       ausgetauscht werden. Sie können unbegrenzt weiterlaufen. Allerdings muss
       bei neuen fossilen Heizungen ab 2029 ein steigender Anteil von
       CO₂-neutralen Brennstoffen genutzt werden, das ist die sogenannte
       Biogastreppe.
       
       Die Biobrennstoffe werden voraussichtlich sehr teuer sein. Über die Art der
       Heizung entscheiden Eigentümer:innen. Um das Kostenrisiko für
       Mieter:innen zu begrenzen, haben sich Union und SPD darauf geeinigt,
       dass bei neuen fossilen Heizungen Vermieter:innen sich hälftig an den
       CO₂-Kosten, Netzentgelten und Mehrkosten für CO₂-neutrale Brennstoffe
       beteiligen müssen. Aber die hälftige Aufteilung für Biobrennstoffe soll nur
       bis zu einem Anteil von 30 Prozent erfolgen. „Dies bedeutet, dass Mieter ab
       2040 mit hohen Kostenrisiken allein gelassen werden, weil dann mindestens
       60 Prozent CO₂-neutrale Brennstoffe beigemischt werden müssen, die
       Aufteilung also nur einen Bruchteil der einzusetzenden Brennstoffe
       beträfe“, heißt es in [3][der schriftlichen Stellungnahme des Deutschen
       Mieterbundes.] „Diese Lücke muss unbedingt geschlossen werden“, forderte
       Florian Becker vom Deutschen Mieterbund bei der Anhörung.
       
       ## Fehlende „strategische Richtungsklarheit“
       
       Auch die Vereinigung „Haus und Grund“, die Hauseigentümer:innen
       vertritt, kritisiert die Beteiligungsregelung – allerdings von der anderen
       Seite. Sie fordert die Streichung. Vermieter:innen hätten keinen
       Einfluss auf den Verbrauch, argumentiert „Haus und Grund“. Die
       Kostenaufteilung berücksichtige nicht ausreichend, ob ein Vermieter bereits
       in Fassadendämmung, Fenstertausch oder andere Effizienzmaßnahmen investiert
       hat, [4][heißt es in der Stellungnahme]. Insgesamt begrüßt die Vereinigung
       aber, dass die Bundesregierung das Heizungsgesetz der Ampel abschaffen
       will. Das sieht auch der Zentralverband Sanitär Heizung Klima [5][trotz
       erheblicher Detailkritik so].
       
       Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) dagegen hält die Abschaffung des
       Ampel-Gesetzes für „kontraproduktiv“ und die Gebäudeenergiepolitik der
       Bundesregierung für „weitgehend konzeptlos“. Er vermisst eine „strategische
       Richtungsklarheit“. „Der Gesetzentwurf ist ein Zeugnis
       technologiepolitischer Orientierungslosigkeit“, heißt es in [6][der
       Stellungnahme für die Anhörung]. Die Unwägbarkeiten im aktuellen
       Gesetzgebungsverfahren führen nach Auffassung des DGB zu Verunsicherung in
       der Baubranche und infolgedessen zu Investitionszurückhaltung. Auch die
       Biogastreppe hält der DGB nicht für sinnvoll. „Klimaneutrale Moleküle
       werden sowohl in der Industrie als auch im Schiffs- und Flugverkehr
       deutlich dringender gebraucht, mit positiven Auswirkungen auf Wertschöpfung
       und Beschäftigungssicherung“, sagte DGB-Vertreter Frederik Moch.
       
       Aus Sicht von Kommunen ist die fehlende Planungssicherheit problematisch,
       die mit der Novelle verbunden ist. Es stelle sich nicht nur die Frage, wie
       die Klimaziele erreicht werden könnten, sondern auch, ob das Gesetz
       verfassungsrechtlich Bestand habe, sagte Till Jenssen vom Deutschen
       Städtetag. Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) hat am Montag eine Klimaklage vor
       dem Bundesverfassungsgericht für den Fall angekündigt, dass das Gesetz in
       der jetzigen Form verabschiedet wird. Verschiedenen Gutachten zufolge,
       unter anderem des wissenschaftlichen Dienstes des Bundestages, bestehen
       erhebliche Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit des Gesetzes.
       
       Der bekannte Klimaanwalt Remo Klinger erläuterte bei der Anhörung ebenfalls
       [7][verfassungsrechtliche Bedenken]. Die Biogastreppe und die Streichung
       des Betriebsverbots für Gas- und Ölheizungen widersprechen seiner
       Auffassung nach der grundgesetzlich gebotenen baldigen Klimaneutralität.
       Die vorgesehenen Änderungen seien verfassungswidrig, da sie zur
       Überschreitung des zulässigen Treibhausgasbudgets führen. Klinger: „Wird
       das Gebäudemodernisierungsgesetz in dieser Form verabschiedet, spricht viel
       dafür, dass es vor dem Bundesverfassungsgericht scheitert.“
       
       22 Jun 2026
       
       ## LINKS
       
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 (DIR) [2] /Katherina-Reiche/!t6100268
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 (DIR) [4] https://www.bundestag.de/resource/blob/1190984/Stellungnahme_DMB.pdf
 (DIR) [5] https://www.bundestag.de/resource/blob/1191044/Stellungnahme_ZVSHK.pdf
 (DIR) [6] https://www.bundestag.de/resource/blob/1190866/Stellungnahme_DGB.pdf
 (DIR) [7] https://www.bundestag.de/resource/blob/1190640/Stellungnahme_Geulen-Klinger.pdf
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Anja Krüger
       
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