# taz.de -- Urteil zum Heizungsgesetz: Zack-Zack-Gesetzgebung ist erlaubt
> Das Bundesverfassungsgericht hat die selbst erzeugten Erwartungen nicht
> erfüllt. Es gebe kein Tempolimit gegen allzu hektische Gesetzgebung.
(IMG) Bild: Wie viel Beratungszeit für Gesetzentwürfe brauchen Abgeordnete? Blick in den Bundestag
Es gibt keine Mindestberatungszeit für Gesetzentwürfe und grundlegende
Änderungsanträge. Das verkündete am Donnerstag das Bundesverfassungsgericht
in einem Grundsatzurteil. Die Klage des ehemaligen CDU-Abgeordneten Thomas
Heilmann gegen das Zustandekommen des Heizungsgesetzes der Ampel-Koalition
2023 wurde als unzulässig abgelehnt.
Das Heizungsgesetz (offiziell „Gebäudeenergiegesetz“) machte
Klimaschutzvorschriften für die Heizung von Wohnhäusern und war sehr
umstritten. In Karlsruhe ging es aber nicht um den Inhalt, sondern nur um
Abgeordnetenrechte bei der Gesetzgebung. Am 19. April 2023 hatte die
Bundesregierung einen Gesetzentwurf zum Heizungsgesetz beschlossen, von dem
sie selbst wusste, dass er noch stark verändert werden sollte. Die
Änderungen kamen dann aber erst am 30. Juni. Eine Woche später sollte das
Gesetz im Bundestag beschlossen werden – noch vor der Sommerpause.
Gegen diese Vorgehensweise wehrte sich damals der CDU-Abgeordnete Thomas
Heilmann, klimapolitischer Sprecher seiner Fraktion. Er brauche mehr Zeit,
um sich mit dem 200-seitigen Änderungsantrag zu beschäftigen. Sein
Eilantrag beim Bundesverfassungsgericht hatte damals im Rahmen einer
Folgenabwägung völlig überraschend Erfolg. Die Abstimmung im Bundestag
musste verschoben werden und fand erst nach der Sommerpause 2023 statt.
## Das Recht zu beraten
Erst jetzt entschied das Bundesverfassungsgericht aber inhaltlich über
Heilmanns Organklage und lehnte sie als unzulässig ab. Heilmann habe keine
Verletzung seiner Rechte darlegen können. Das lag allerdings nicht an
Heilmann, sondern an den laxen Maßstäben, die das Gericht nun für das
Gesetzgebungsverfahren aufstellte.
„Allgemeine Aussagen zur zulässigen Dauer von Gesetzgebungsverfahren lassen
sich dem Grundgesetz nicht entnehmen“, sagte Ann-Kathrin Kaufhold,
Vizepräsidentin des Gerichts. Sie wies damit Heilmanns Annahme zurück, in
der Regel müssten die Abgeordneten mindestens 14 Tage Zeit haben, um über
Gesetzentwürfe oder wesentliche Änderungen zu beraten.
Zwar gebe es nicht nur ein Recht der Abgeordneten, über Gesetzentwürfe
abzustimmen, so das Gericht, sondern auch ein „Recht zu beraten“. Hierzu
bräuchten die Abgeordneten Informationen – und zwar rechtzeitig. Konkrete
Vorgaben machte das Gericht dazu aber nicht. Die Möglichkeit zur
parlamentarischen Willensbildung dürfe nur „nicht gänzlich verfehlt“
werden. Beim Heizungsgesetz sei schon der erste Gesetzentwurf der
Bundesregierung eine „taugliche Diskussionsgrundlage“ gewesen. Mit
„grundlegenden Veränderungen oder Paradigmenwechseln“ müsse man im
Gesetzgebungsverfahren immer rechnen.
## Gleicher Zugang zu Informationen
Außerdem forderte das Verfassungsgericht, dass Abgeordnete der Opposition
grundsätzlich den gleichen Zugang zu Informationen haben sollen wie
Abgeordnete der jeweiligen Regierungskoalition. Doch auch diese Garantie
entwerteten die Richter:innen sogleich wieder. Dass Abgeordnete der
Mehrheit einen Informationsvorsprung haben, weil sie mit den Ministerien
ihrer Regierung über Formulierungshilfen für Änderungen sprechen, das sei
„unvermeidbar“, so das Urteil.
Kläger Heilmann zeigte sich nach der Verkündung frustriert. „Wenn Karlsruhe
das Verfahren beim Heizungsgesetz akzeptiert, dann kann die
Regierungsmehrheit künftig alles machen.“ SPD-Rechtspolitiker Johannes
Fechner freute sich dagegen: „Wir wollen zügig entscheiden, das ermöglicht
das Urteil.“
23 Jul 2026
## AUTOREN
(DIR) Christian Rath
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