# taz.de -- Urteil zum Heizungsgesetz: Zack-Zack-Gesetzgebung ist erlaubt
       
       > Das Bundesverfassungsgericht hat die selbst erzeugten Erwartungen nicht
       > erfüllt. Es gebe kein Tempolimit gegen allzu hektische Gesetzgebung.
       
 (IMG) Bild: Wie viel Beratungszeit für Gesetzentwürfe brauchen Abgeordnete? Blick in den Bundestag
       
       Es gibt keine Mindestberatungszeit für Gesetzentwürfe und grundlegende
       Änderungsanträge. Das verkündete am Donnerstag das Bundesverfassungsgericht
       in einem Grundsatzurteil. Die Klage des ehemaligen CDU-Abgeordneten Thomas
       Heilmann gegen das Zustandekommen des Heizungsgesetzes der Ampel-Koalition
       2023 wurde als unzulässig abgelehnt.
       
       Das Heizungsgesetz (offiziell „Gebäudeenergiegesetz“) machte
       Klimaschutzvorschriften für die Heizung von Wohnhäusern und war sehr
       umstritten. In Karlsruhe ging es aber nicht um den Inhalt, sondern nur um
       Abgeordnetenrechte bei der Gesetzgebung. Am 19. April 2023 hatte die
       Bundesregierung einen Gesetzentwurf zum Heizungsgesetz beschlossen, von dem
       sie selbst wusste, dass er noch stark verändert werden sollte. Die
       Änderungen kamen dann aber erst am 30. Juni. Eine Woche später sollte das
       Gesetz im Bundestag beschlossen werden – noch vor der Sommerpause.
       
       Gegen diese Vorgehensweise wehrte sich damals der CDU-Abgeordnete Thomas
       Heilmann, klimapolitischer Sprecher seiner Fraktion. Er brauche mehr Zeit,
       um sich mit dem 200-seitigen Änderungsantrag zu beschäftigen. Sein
       Eilantrag beim Bundesverfassungsgericht hatte damals im Rahmen einer
       Folgenabwägung völlig überraschend Erfolg. Die Abstimmung im Bundestag
       musste verschoben werden und fand erst nach der Sommerpause 2023 statt.
       
       ## Das Recht zu beraten
       
       Erst jetzt entschied das Bundesverfassungsgericht aber inhaltlich über
       Heilmanns Organklage und lehnte sie als unzulässig ab. Heilmann habe keine
       Verletzung seiner Rechte darlegen können. Das lag allerdings nicht an
       Heilmann, sondern an den laxen Maßstäben, die das Gericht nun für das
       Gesetzgebungsverfahren aufstellte.
       
       „Allgemeine Aussagen zur zulässigen Dauer von Gesetzgebungsverfahren lassen
       sich dem Grundgesetz nicht entnehmen“, sagte Ann-Kathrin Kaufhold,
       Vizepräsidentin des Gerichts. Sie wies damit Heilmanns Annahme zurück, in
       der Regel müssten die Abgeordneten mindestens 14 Tage Zeit haben, um über
       Gesetzentwürfe oder wesentliche Änderungen zu beraten.
       
       Zwar gebe es nicht nur ein Recht der Abgeordneten, über Gesetzentwürfe
       abzustimmen, so das Gericht, sondern auch ein „Recht zu beraten“. Hierzu
       bräuchten die Abgeordneten Informationen – und zwar rechtzeitig. Konkrete
       Vorgaben machte das Gericht dazu aber nicht. Die Möglichkeit zur
       parlamentarischen Willensbildung dürfe nur „nicht gänzlich verfehlt“
       werden. Beim Heizungsgesetz sei schon der erste Gesetzentwurf der
       Bundesregierung eine „taugliche Diskussionsgrundlage“ gewesen. Mit
       „grundlegenden Veränderungen oder Paradigmenwechseln“ müsse man im
       Gesetzgebungsverfahren immer rechnen.
       
       ## Gleicher Zugang zu Informationen
       
       Außerdem forderte das Verfassungsgericht, dass Abgeordnete der Opposition
       grundsätzlich den gleichen Zugang zu Informationen haben sollen wie
       Abgeordnete der jeweiligen Regierungskoalition. Doch auch diese Garantie
       entwerteten die Richter:innen sogleich wieder. Dass Abgeordnete der
       Mehrheit einen Informationsvorsprung haben, weil sie mit den Ministerien
       ihrer Regierung über Formulierungshilfen für Änderungen sprechen, das sei
       „unvermeidbar“, so das Urteil.
       
       Kläger Heilmann zeigte sich nach der Verkündung frustriert. „Wenn Karlsruhe
       das Verfahren beim Heizungsgesetz akzeptiert, dann kann die
       Regierungsmehrheit künftig alles machen.“ SPD-Rechtspolitiker Johannes
       Fechner freute sich dagegen: „Wir wollen zügig entscheiden, das ermöglicht
       das Urteil.“
       
       23 Jul 2026
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Christian Rath
       
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