# taz.de -- Kürzungen im Gesundheitswesen: Noch länger warten auf die Psychotherapie?
> Seit Wochen protestieren Psychotherapeut*innen gegen die geplanten
> Einsparungen bei den Krankenkassen. Das eigentliche Problem ist aber viel
> älter.
(IMG) Bild: Die Reformen könnten dazu führen, dass noch weniger Psychotherapien angeboten werden
Wer eine Psychotherapie beginnen will, braucht vor allem eines: Geduld. In
Deutschland liegt die durchschnittliche Wartezeit bei rund fünf Monaten.
Hinter dieser Zahl verbirgt sich jedoch eine Ungleichverteilung. In
Großstädten wie Berlin beträgt sie etwa 13 Wochen, in ländlichen und
strukturschwächeren Regionen fällt sie deutlich länger aus. [1][Die
Versorgungslücke trifft damit nicht zufällig], sondern systematisch
diejenigen, die sie am dringendsten bräuchten, und könnte sich durch
aktuelle Entwicklungen weiter vergrößern.
Die Ursache für die langen Wartezeiten liegt in mangelnden Kassensitzen. So
einen braucht man, um als Therapeut*in selbstständig zu arbeiten und mit
der gesetzlichen Krankenkasse abrechnen zu können. Diese sind nicht leicht
zu bekommen und ziemlich teuer. Denn Deutschland gilt laut Planung als
psychotherapeutisch überversorgt, laut Bedarfsplanung gibt es also sogar zu
viele Praxen. Bei so einer Überversorgung werden neue Sitze gesperrt; die
einzige Möglichkeit ist daher, alte aufzukaufen. Diese können je nach
Region schon mal 150.000 Euro kosten. Verkauft werden sie von den
Vorbesitzer*innen, die letztlich vom Mangel profitieren.
Derzeit rechnen rund 36.000 Psychotherapeut*innen auf einem
Kassensitz ab. Nur 33 % aller Psychotherapeut*innen arbeiten
stattdessen in Anstellungsverhältnissen. Dabei ist Kassensitz nicht gleich
Kassensitz. Es gibt halbe Kassensitze, bei denen man in Teilzeit mindestens
12,5 Sprechstunden anbieten muss, und ganze Kassensitze mit mindestens 25
Sprechstunden. In beiden Fällen kommen noch offene Termine, Vor- und
Nachbereitung und bislang frei vergütete extrabudgetäre Leistungen hinzu.
Die Mehrheit der Psychotherapeut*innen mit Kassensitz arbeitet mit
rund 70 % Teilzeit selbstständig.
Laut Bundespsychotherapeutenkammer fehlen circa 7.000 Kassensitze,
besonders in ländlichen und strukturschwächeren Gegenden. Wie kann man da
von einer Überversorgung sprechen?
## Alte Berechnungen, die Ungleichgewicht verstärkten
Die Antwort liegt in der Festlegung des Bedarfs. Diese fand im Jahr 1999
statt. Zum Beschluss des Psychotherapeutengesetzes, das den Beruf des
Psychotherapeuten nur unter Approbation, also der nötigen Ausbildung,
sicherte, wurde der damalige Bestand der Psychotherapeut*innen pro
Region aufgenommen und als Bedarf erklärt. Dieser gilt, bis auf eine in
2019 beschlossene Schaffung von weiteren circa 780 Kassenplätzen, bis
heute.
Hier entstanden unter anderem die bis heute bestehenden regionalen
Unterschiede. Beispielsweise in den neuen Bundesländern der ehemaligen DDR
befand sich die Psychotherapie damals noch im Aufbau. Es existierten also
weniger Praxen, aus denen der Bedarf abgeleitet wurde. Ähnliches galt in
[2][strukturschwächeren und ärmeren Gegenden], die offenbar für die
Niederlassung von Psychotherapeut*innen weniger attraktiv waren. Hier
gibt es also bis heute weniger erlaubte Kassensitze, trotz teils hoher
Nachfrage.
Doch damit nicht genug: Bis 2006 erhielten nach jahrelanger
Auseinandersetzung mit den Kassenärztlichen Vereinigungen noch circa 5.000
weitere Therapeut*innen nachträglich ihre Zulassung. Weil sie aber im
starren Schlüssel von 1999 nicht eingerechnet waren, herrscht auf dem
Papier seitdem eine „Überversorgung“.
Insgesamt führte die damalige Berechnung dazu, dass besonders in ökonomisch
starken Regionen des Westens Deutschlands bis heute mehr „Bedarf“ herrscht.
Seitdem hat sich natürlich einiges geändert, vor allem die Nachfrage nach
Psychotherapie ist gestiegen. Was also damals nicht genügte, tut es heute
erst recht nicht.
## Die Reformen machen es nicht besser
Während Fachverbände seit Jahren einen Ausbau der psychotherapeutischen
Versorgung fordern, stehen die gesetzlichen Krankenkassen unter wachsendem
finanziellem Druck. Angesichts drohender Finanzierungslücken in
Milliardenhöhe sucht die GKV nach Möglichkeiten, Ausgaben zu begrenzen und
besser planbar zu machen. Davon betroffen ist auch die Psychotherapie.
Denn am Freitag, dem 10. Juli 2026, wurde nun endgültig das
Beitragsstabilisierungsgesetz beschlossen. Hier wurde unter anderem eine
Rückführung der extrabudgetären Leistungen, die bislang unabhängig von
festen Budgets vergütet werden, hin zu der sogenannten morbiditätsbedingten
Gesamtvergütung (MGV) beschlossen. Laut Deutscher
Psychotherapeuten-Vereinigung werden derzeit 90 % der psychotherapeutischen
Leistungen extrabudgetär vergütet.
Zu diesen Leistungen gehören unter anderem die ersten psychotherapeutischen
Sprechstunden, die der Abklärung und Diagnostik dienen. Ebenso betroffen
sind Akutbehandlungen für besondere Krisenfälle, die bis zu 12 Sitzungen
umfassen, probatorische Sitzungen vor der eigentlichen Therapie, die
Vermittlung von Terminen sowie die Vorbereitung von Kurzzeit- und
Langzeittherapien.
In Zukunft soll es für diese Leistungen eine gesetzliche Obergrenze geben.
Wird diese überschritten, sollen die Honorare der gesetzlich abrechnenden
Psychotherapeut*innen dieser Region gleichermaßen gekürzt werden.
Diese Obergrenze [3][orientiert sich an] den Ausgaben des Vorjahres der
Praxen pro Region. Da die Berechnung pro Region getätigt wird, könnten
somit bestehende Versorgungsungleichheiten erneut einfrieren, denn in
bereits unterversorgten Gebieten, wurden aufgrund fehlender
Therapeut*innen weniger Leistungen erbracht und abgerechnet. Werden
künftige Budgets an den jetzigen Ausgaben orientiert, könnten sich die
bestehenden Versorgungsunterschiede, ähnlich wie schon 1999, erneut
verfestigen.
Die Bundespsychotherapeutenkammer befürchtet, dass sich bestehende Probleme
der psychotherapeutischen Versorgung weiter verschärfen werden. Vor allem
durch die hohe Anzahl an Teilzeitsitzen, die durch freie extrabudgetäre
Mittel bislang Spielraum hatten, über ihrem Pensum zu arbeiten und so
Wartelisten zu kürzen. Auch wird vermutet, dass der wirtschaftliche Druck
für Praxen steige, was letztlich dazu führen könnte, dass
Psychotherapeut*innen verstärkt Privatpatientinnen, Selbstzahlende
oder Patientinnen mit Kostenerstattungsverfahren aufnehmen. Für gesetzlich
Versicherte könnte es dadurch noch schwieriger werden, einen Therapieplatz
zu finden.
Aufgrund des Drucks von Fachverbänden, Patientenorganisationen und der
Öffentlichkeit verabschiedete die Koalition einen Entschließungsantrag, der
vor allem die Absicht der Regierung festhält, das Gesetz im September 2026
in einzelnen Punkten nachzuarbeiten. Geplant sind insbesondere
Ausnahmeregelungen für vulnerable Gruppen, beispielsweise in der Kinder-
und Jugendpsychotherapie, und eine vorläufige Sicherung der
Versorgungskontinuität für vor 2027 gestellte Anträge. Die Rückführung in
die MGV bleibt jedoch bestehen.
## Die Rechnung geht nicht auf
Für gesetzlich versicherte Patient*innen könnte das vor allem eine
Konsequenz haben: noch längere Wartezeiten. Besonders in Regionen, die
bereits heute stark unterversorgt sind, könnte sich die Situation weiter
zuspitzen. Gleichzeitig würden niedrigschwellige und schnelle Hilfsangebote
an Verfügbarkeit verlieren. Dazu zählen etwa Akutbehandlungen oder
probatorische Sitzungen, die häufig entscheidend sind, um eine
Verschlechterung oder Chronifizierung psychischer Erkrankungen zu
verhindern.
Am Ende dieser Entwicklung stünde eine einfache, aber folgenreiche
Verschiebung: Die Debatte dreht sich nicht nur um Budgets, Kassensitze oder
Abrechnungslogiken, sondern um den tatsächlichen Zugang zur Versorgung für
Menschen auf Wartelisten. Besonders betroffen sind jene, die ohnehin unter
prekären Lebensbedingungen stehen, etwa durch Armut, unsichere
Beschäftigung oder fehlende soziale Absicherung, wie eben in
strukturschwächeren Regionen.
Gleichzeitig lässt sich die Frage nicht allein sozialpolitisch, sondern
auch gesundheitsökonomisch betrachten. Studien deuten darauf hin, dass
Psychotherapie langfristig Kosten im Gesundheitssystem senken und
Arbeitsausfälle reduzieren kann. Ihr Nutzen liegt damit nicht nur in der
individuellen Stabilisierung, sondern auch in der Prävention von
Chronifizierungen, Erwerbsunfähigkeit und wiederkehrenden Krisen.
Selbst aus einer rein fiskalischen Perspektive bleibt damit offen, ob
aktuelle Begrenzungen der Versorgung tatsächlich zu Entlastungen führen
oder ob sie langfristig genau jene Kosten verstärken, die sie kurzfristig
einzudämmen versuchen.
17 Jul 2026
## LINKS
(DIR) [1] /Kinder--und-Jugendpsychologie/!6191050
(DIR) [2] /Psychische-Belastungen-und-KI/!6174656
(DIR) [3] https://www.dptv.de/fileadmin/Redaktion/Bilder_und_Dokumente/Wissensdatenbank_oeffentlich/Stellungnahmen/2026/2026-04-20_Refe_GKV-Beitragsstabilisierungsgesetz.pdf
## AUTOREN
(DIR) Viktoria Isfort
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