# taz.de -- Kürzungen im Gesundheitswesen: Noch länger warten auf die Psychotherapie?
       
       > Seit Wochen protestieren Psychotherapeut*innen gegen die geplanten
       > Einsparungen bei den Krankenkassen. Das eigentliche Problem ist aber viel
       > älter.
       
 (IMG) Bild: Die Reformen könnten dazu führen, dass noch weniger Psychotherapien angeboten werden
       
       Wer eine Psychotherapie beginnen will, braucht vor allem eines: Geduld. In
       Deutschland liegt die durchschnittliche Wartezeit bei rund fünf Monaten.
       Hinter dieser Zahl verbirgt sich jedoch eine Ungleichverteilung. In
       Großstädten wie Berlin beträgt sie etwa 13 Wochen, in ländlichen und
       strukturschwächeren Regionen fällt sie deutlich länger aus. [1][Die
       Versorgungslücke trifft damit nicht zufällig], sondern systematisch
       diejenigen, die sie am dringendsten bräuchten, und könnte sich durch
       aktuelle Entwicklungen weiter vergrößern.
       
       Die Ursache für die langen Wartezeiten liegt in mangelnden Kassensitzen. So
       einen braucht man, um als Therapeut*in selbstständig zu arbeiten und mit
       der gesetzlichen Krankenkasse abrechnen zu können. Diese sind nicht leicht
       zu bekommen und ziemlich teuer. Denn Deutschland gilt laut Planung als
       psychotherapeutisch überversorgt, laut Bedarfsplanung gibt es also sogar zu
       viele Praxen. Bei so einer Überversorgung werden neue Sitze gesperrt; die
       einzige Möglichkeit ist daher, alte aufzukaufen. Diese können je nach
       Region schon mal 150.000 Euro kosten. Verkauft werden sie von den
       Vorbesitzer*innen, die letztlich vom Mangel profitieren.
       
       Derzeit rechnen rund 36.000 Psychotherapeut*innen auf einem
       Kassensitz ab. Nur 33 % aller Psychotherapeut*innen arbeiten
       stattdessen in Anstellungsverhältnissen. Dabei ist Kassensitz nicht gleich
       Kassensitz. Es gibt halbe Kassensitze, bei denen man in Teilzeit mindestens
       12,5 Sprechstunden anbieten muss, und ganze Kassensitze mit mindestens 25
       Sprechstunden. In beiden Fällen kommen noch offene Termine, Vor- und
       Nachbereitung und bislang frei vergütete extrabudgetäre Leistungen hinzu.
       Die Mehrheit der Psychotherapeut*innen mit Kassensitz arbeitet mit
       rund 70 % Teilzeit selbstständig.
       
       Laut Bundespsychotherapeutenkammer fehlen circa 7.000 Kassensitze,
       besonders in ländlichen und strukturschwächeren Gegenden. Wie kann man da
       von einer Überversorgung sprechen?
       
       ## Alte Berechnungen, die Ungleichgewicht verstärkten
       
       Die Antwort liegt in der Festlegung des Bedarfs. Diese fand im Jahr 1999
       statt. Zum Beschluss des Psychotherapeutengesetzes, das den Beruf des
       Psychotherapeuten nur unter Approbation, also der nötigen Ausbildung,
       sicherte, wurde der damalige Bestand der Psychotherapeut*innen pro
       Region aufgenommen und als Bedarf erklärt. Dieser gilt, bis auf eine in
       2019 beschlossene Schaffung von weiteren circa 780 Kassenplätzen, bis
       heute.
       
       Hier entstanden unter anderem die bis heute bestehenden regionalen
       Unterschiede. Beispielsweise in den neuen Bundesländern der ehemaligen DDR
       befand sich die Psychotherapie damals noch im Aufbau. Es existierten also
       weniger Praxen, aus denen der Bedarf abgeleitet wurde. Ähnliches galt in
       [2][strukturschwächeren und ärmeren Gegenden], die offenbar für die
       Niederlassung von Psychotherapeut*innen weniger attraktiv waren. Hier
       gibt es also bis heute weniger erlaubte Kassensitze, trotz teils hoher
       Nachfrage.
       
       Doch damit nicht genug: Bis 2006 erhielten nach jahrelanger
       Auseinandersetzung mit den Kassenärztlichen Vereinigungen noch circa 5.000
       weitere Therapeut*innen nachträglich ihre Zulassung. Weil sie aber im
       starren Schlüssel von 1999 nicht eingerechnet waren, herrscht auf dem
       Papier seitdem eine „Überversorgung“.
       
       Insgesamt führte die damalige Berechnung dazu, dass besonders in ökonomisch
       starken Regionen des Westens Deutschlands bis heute mehr „Bedarf“ herrscht.
       Seitdem hat sich natürlich einiges geändert, vor allem die Nachfrage nach
       Psychotherapie ist gestiegen. Was also damals nicht genügte, tut es heute
       erst recht nicht.
       
       ## Die Reformen machen es nicht besser
       
       Während Fachverbände seit Jahren einen Ausbau der psychotherapeutischen
       Versorgung fordern, stehen die gesetzlichen Krankenkassen unter wachsendem
       finanziellem Druck. Angesichts drohender Finanzierungslücken in
       Milliardenhöhe sucht die GKV nach Möglichkeiten, Ausgaben zu begrenzen und
       besser planbar zu machen. Davon betroffen ist auch die Psychotherapie.
       
       Denn am Freitag, dem 10. Juli 2026, wurde nun endgültig das
       Beitragsstabilisierungsgesetz beschlossen. Hier wurde unter anderem eine
       Rückführung der extrabudgetären Leistungen, die bislang unabhängig von
       festen Budgets vergütet werden, hin zu der sogenannten morbiditätsbedingten
       Gesamtvergütung (MGV) beschlossen. Laut Deutscher
       Psychotherapeuten-Vereinigung werden derzeit 90 % der psychotherapeutischen
       Leistungen extrabudgetär vergütet.
       
       Zu diesen Leistungen gehören unter anderem die ersten psychotherapeutischen
       Sprechstunden, die der Abklärung und Diagnostik dienen. Ebenso betroffen
       sind Akutbehandlungen für besondere Krisenfälle, die bis zu 12 Sitzungen
       umfassen, probatorische Sitzungen vor der eigentlichen Therapie, die
       Vermittlung von Terminen sowie die Vorbereitung von Kurzzeit- und
       Langzeittherapien.
       
       In Zukunft soll es für diese Leistungen eine gesetzliche Obergrenze geben.
       Wird diese überschritten, sollen die Honorare der gesetzlich abrechnenden
       Psychotherapeut*innen dieser Region gleichermaßen gekürzt werden.
       
       Diese Obergrenze [3][orientiert sich an] den Ausgaben des Vorjahres der
       Praxen pro Region. Da die Berechnung pro Region getätigt wird, könnten
       somit bestehende Versorgungsungleichheiten erneut einfrieren, denn in
       bereits unterversorgten Gebieten, wurden aufgrund fehlender
       Therapeut*innen weniger Leistungen erbracht und abgerechnet. Werden
       künftige Budgets an den jetzigen Ausgaben orientiert, könnten sich die
       bestehenden Versorgungsunterschiede, ähnlich wie schon 1999, erneut
       verfestigen.
       
       Die Bundespsychotherapeutenkammer befürchtet, dass sich bestehende Probleme
       der psychotherapeutischen Versorgung weiter verschärfen werden. Vor allem
       durch die hohe Anzahl an Teilzeitsitzen, die durch freie extrabudgetäre
       Mittel bislang Spielraum hatten, über ihrem Pensum zu arbeiten und so
       Wartelisten zu kürzen. Auch wird vermutet, dass der wirtschaftliche Druck
       für Praxen steige, was letztlich dazu führen könnte, dass
       Psychotherapeut*innen verstärkt Privatpatientinnen, Selbstzahlende
       oder Patientinnen mit Kostenerstattungsverfahren aufnehmen. Für gesetzlich
       Versicherte könnte es dadurch noch schwieriger werden, einen Therapieplatz
       zu finden.
       
       Aufgrund des Drucks von Fachverbänden, Patientenorganisationen und der
       Öffentlichkeit verabschiedete die Koalition einen Entschließungsantrag, der
       vor allem die Absicht der Regierung festhält, das Gesetz im September 2026
       in einzelnen Punkten nachzuarbeiten. Geplant sind insbesondere
       Ausnahmeregelungen für vulnerable Gruppen, beispielsweise in der Kinder-
       und Jugendpsychotherapie, und eine vorläufige Sicherung der
       Versorgungskontinuität für vor 2027 gestellte Anträge. Die Rückführung in
       die MGV bleibt jedoch bestehen.
       
       ## Die Rechnung geht nicht auf
       
       Für gesetzlich versicherte Patient*innen könnte das vor allem eine
       Konsequenz haben: noch längere Wartezeiten. Besonders in Regionen, die
       bereits heute stark unterversorgt sind, könnte sich die Situation weiter
       zuspitzen. Gleichzeitig würden niedrigschwellige und schnelle Hilfsangebote
       an Verfügbarkeit verlieren. Dazu zählen etwa Akutbehandlungen oder
       probatorische Sitzungen, die häufig entscheidend sind, um eine
       Verschlechterung oder Chronifizierung psychischer Erkrankungen zu
       verhindern.
       
       Am Ende dieser Entwicklung stünde eine einfache, aber folgenreiche
       Verschiebung: Die Debatte dreht sich nicht nur um Budgets, Kassensitze oder
       Abrechnungslogiken, sondern um den tatsächlichen Zugang zur Versorgung für
       Menschen auf Wartelisten. Besonders betroffen sind jene, die ohnehin unter
       prekären Lebensbedingungen stehen, etwa durch Armut, unsichere
       Beschäftigung oder fehlende soziale Absicherung, wie eben in
       strukturschwächeren Regionen.
       
       Gleichzeitig lässt sich die Frage nicht allein sozialpolitisch, sondern
       auch gesundheitsökonomisch betrachten. Studien deuten darauf hin, dass
       Psychotherapie langfristig Kosten im Gesundheitssystem senken und
       Arbeitsausfälle reduzieren kann. Ihr Nutzen liegt damit nicht nur in der
       individuellen Stabilisierung, sondern auch in der Prävention von
       Chronifizierungen, Erwerbsunfähigkeit und wiederkehrenden Krisen.
       
       Selbst aus einer rein fiskalischen Perspektive bleibt damit offen, ob
       aktuelle Begrenzungen der Versorgung tatsächlich zu Entlastungen führen
       oder ob sie langfristig genau jene Kosten verstärken, die sie kurzfristig
       einzudämmen versuchen.
       
       17 Jul 2026
       
       ## LINKS
       
 (DIR) [1] /Kinder--und-Jugendpsychologie/!6191050
 (DIR) [2] /Psychische-Belastungen-und-KI/!6174656
 (DIR) [3] https://www.dptv.de/fileadmin/Redaktion/Bilder_und_Dokumente/Wissensdatenbank_oeffentlich/Stellungnahmen/2026/2026-04-20_Refe_GKV-Beitragsstabilisierungsgesetz.pdf
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Viktoria Isfort
       
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