# taz.de -- Psychotherapien und Kürzungen: Verteilungskampf um Therapien
       
       > Die Kassen wollen bei den Psychotherapien sparen. Was zu der heiklen
       > Frage führt: Wer braucht eine Behandlung besonders dringend und wer
       > nicht?
       
 (IMG) Bild: Die Suche nach Psychotherapieplätzen wird für diese gesetzlich versicherten Menschen künftig womöglich schwieriger
       
       Ein Blick in eine Selbsthilfegruppe in Berlin für Menschen mit Ängsten und
       Depressionen: Eine Teilnehmerin schickt dutzendweise E-Mails raus an
       Therapeut:innen aus einer Datenbank, auf der Suche nach einer von den
       gesetzlichen Kassen finanzierten Psychotherapie. Es kommt eine einzige
       Antwort.
       
       Ein weiteres Mitglied überlegt, als Selbstzahlerin leichter zugängliche
       privat bezahlte Therapiestunden zu buchen, Kostenpunkt 120 Euro. Eine redet
       abends mit ChatGPT auf der Suche nach Trost. Gut die Hälfte nimmt
       Antidepressiva und geht in Abständen zu Psychiater:innen. Einige haben
       Klinikaufenthalte hinter sich. Die Mehrzahl der Mitglieder ist berufstätig.
       
       Die Suche nach Psychotherapieplätzen wird für diese gesetzlich versicherten
       Menschen künftig womöglich schwieriger. Laut dem sogenannten
       [1][GKV-Beitragssatzstabilerungsgesetz] soll das Angebot an von den
       gesetzlichen Kassen finanzierten Therapiestunden künftig stärker
       budgetiert, also verringert werden. Die Psychotherapeutenverbände laufen
       Sturm dagegen.
       
       Ein [2][Entschließungsantrag] von Union und SPD, der nach der Sommerpause
       im Bundestag behandelt werden soll, will nun differenzieren. Die
       Behandlungen psychisch schwer kranker Menschen, also etwa Psychosekranker
       oder Hochdepressiver mit akuter Suizidgefährdung, sollen von der
       Budgetierung ausgenommen werden, ebenso die Vergütungen für Kinder- und
       Jugend-Psychotherapeut:innen und die Honorare für als „dringlich“
       angesehene Fälle. Der Gemeinsame Bundesausschuss beim
       Bundesgesundheitsministerium soll bis Ende 2026 Regelungen zur Feststellung
       von „Dringlichkeit“ einer Behandlung erarbeiten.
       
       Was aber können Dringlichkeitskriterien sein? „Bei der Definition von
       Dringlichkeit ist ein wichtiger Maßstab, welcher Schaden droht, wenn eine
       ambulante psychotherapeutische Behandlung nicht zeitnah erfolgt. Auch wenn
       wegen der psychischen Erkrankungen der Verlust des Arbeitsplatzes zu
       befürchten ist oder Funktionseinschränkungen etwa bei der
       Sorgeverantwortung für Kinder bestehen, können dies Kriterien für
       Dringlichkeit sein“, sagt Andrea Benecke, Präsidentin der
       Bundespsychotherapeuten-Kammer, der taz. Die Kammer hat beim Gemeinsamen
       Bundesausschuss ein Stellungnahmerecht.
       
       Setzen sich Dringlichkeitskriterien durch, bekämen Patient:innen, die beim
       Erstgespräch in einer Akutsprechstunde bei der Psychotherapeut:in
       einen Dringlichkeitsvermerk zur Weiterbehandlung erhalten, wohl eher einen
       von den gesetzlichen Kassen finanzierten Therapieplatz, weil das Honorar
       dafür nicht in die geplante Budgetierung fällt. Psychiater:innen in
       Kliniken beklagen, dass sich Psychotherapeut:innen zur ambulanten
       Behandlung oft die „leichteren“ Fälle aussuchen, meist aus den eloquenten
       Mittelschichtmilieus. Dies könnte sich mit verstärkter Einführung von
       „Dringlichkeitskriterien“ womöglich ändern.
       
       Durch die Budgetierung bei den Fällen ohne Dringlichkeitsvermerk, die ja
       auch unter Leidensdruck stehen, könnte sich das kassenfinanzierte Angebot
       an Psychotherapien aber verknappen. Die Wartezeiten dürften länger und der
       Verteilungskampf härter werden um die Behandlungen, die 12, 24 oder mehr
       Einzelstunden bei einer ausgebildeten psychologischen
       Psychotherapeut:in dauern. Dazu trägt bei, dass die Nachfrage weiter
       steigt, auch weil es nicht mehr so stigmatisiert ist, zum Therapeuten zu
       gehen.
       
       Doch heute schon kehren offenbar viele Menschen nach einer seelisch
       bedingten Krankschreibung wieder in den Job zurück, ohne eine längere
       Psychotherapie begonnen zu haben. Nach einer Statistik der Krankenkasse DAK
       sind arbeitsunfähige psychisch Kranke im Durchschnitt 28 Tage lang
       krankgeschrieben. Laut Psychotherapeutenkammer beträgt die Wartezeit vom
       Erstgespräch bis zum Beginn einer von den gesetzlichen Krankenkassen
       bezahlten sogenannten Richtlinientherapie aber im Schnitt mehrere Monate.
       
       ## Leichtere Zugänge nötig
       
       Es wäre also sinnvoll, die Zugänge zu Hilfen in Krisen niedrigschwelliger
       und differenzierter zu gestalten und Alternativen anzubieten statt
       ellenlanger Wartezeiten auf eine Richtlinientherapie. Derzeit gibt es schon
       niedrigschwelligere psychotherapeutische Sprechstunden für akute Fälle. In
       dieser Erstberatung sollten sich die Therapeut:innen nicht nur mit den
       Optionen zu Einzelgesprächen auskennen, sondern auch mit Gruppentherapien,
       mit Psychopharmaka, mit Kliniken und Tageskliniken, mit
       Sozialberatungsstellen, mit Selbsthilfegruppen, mit kassenfinanzierten
       Psycho-Apps, die zum Teil durch weitergebildete Psycholog:innen betreut
       werden. Auch die Chancen und Gefahren des Austauschs in den sozialen
       Netzwerken und mit Chatbots sollte man besprechen können.
       
       Denn während die Wartezeiten auf längere Einzeltherapien zugenommen haben,
       ist das quasitherapeutische Angebot in den sozialen Medien, der Ratgeber
       auf Youtube, der Selbsthilfeliteratur angewachsen – ebenso wie der Konsum
       von Antidepressiva. Viele psychisch Angeknackste [3][reden] mit ChatGPT. Es
       gibt eine Motivation zur Selbsthilfe, aber die Leute suchen
       Ansprechpartner.
       
       Damit die Vielfalt und Niedrigschwelligkeit gefördert wird, sollten die
       Zuschläge für Kurzzeittherapien und Akutsprechstunden der
       Psychotherapeut:innen nicht wegfallen, wie es das GKV-Spargesetz
       plant. Angebote von Videosprechstunden für die unterversorgten ländlichen
       Regionen sollten gefördert werden. Gespräche bei Psychiater:innen, die oft
       nur noch Medikamente verschreiben, müssen besser honoriert werden.
       Krisendienste mit geschulten Sozialarbeiter:innen sollten auch in
       kleineren Städten eingerichtet werden. Das Rückkehrmanagement in Betrieben
       für Mitarbeiter:innen nach Krisen muss unterstützt werden.
       
       Mehr Krankschreibungen, Frührenten, tausendfache Langzeitarbeitslosigkeit
       wegen psychischer Erkrankungen – das ist derzeit die Realität. So was kann
       niemand wollen. Was auch heißt: Billiger wird es nicht.
       
       6 Aug 2026
       
       ## LINKS
       
 (DIR) [1] https://www.recht.bund.de/bgbl/1/2026/228/VO.html
 (DIR) [2] https://dserver.bundestag.de/btd/21/070/2107016.pdf
 (DIR) [3] /Psychotherapie-und-KI/!6174885
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Barbara Dribbusch
       
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