# taz.de -- Psychotherapien und Kürzungen: Verteilungskampf um Therapien
> Die Kassen wollen bei den Psychotherapien sparen. Was zu der heiklen
> Frage führt: Wer braucht eine Behandlung besonders dringend und wer
> nicht?
(IMG) Bild: Die Suche nach Psychotherapieplätzen wird für diese gesetzlich versicherten Menschen künftig womöglich schwieriger
Ein Blick in eine Selbsthilfegruppe in Berlin für Menschen mit Ängsten und
Depressionen: Eine Teilnehmerin schickt dutzendweise E-Mails raus an
Therapeut:innen aus einer Datenbank, auf der Suche nach einer von den
gesetzlichen Kassen finanzierten Psychotherapie. Es kommt eine einzige
Antwort.
Ein weiteres Mitglied überlegt, als Selbstzahlerin leichter zugängliche
privat bezahlte Therapiestunden zu buchen, Kostenpunkt 120 Euro. Eine redet
abends mit ChatGPT auf der Suche nach Trost. Gut die Hälfte nimmt
Antidepressiva und geht in Abständen zu Psychiater:innen. Einige haben
Klinikaufenthalte hinter sich. Die Mehrzahl der Mitglieder ist berufstätig.
Die Suche nach Psychotherapieplätzen wird für diese gesetzlich versicherten
Menschen künftig womöglich schwieriger. Laut dem sogenannten
[1][GKV-Beitragssatzstabilerungsgesetz] soll das Angebot an von den
gesetzlichen Kassen finanzierten Therapiestunden künftig stärker
budgetiert, also verringert werden. Die Psychotherapeutenverbände laufen
Sturm dagegen.
Ein [2][Entschließungsantrag] von Union und SPD, der nach der Sommerpause
im Bundestag behandelt werden soll, will nun differenzieren. Die
Behandlungen psychisch schwer kranker Menschen, also etwa Psychosekranker
oder Hochdepressiver mit akuter Suizidgefährdung, sollen von der
Budgetierung ausgenommen werden, ebenso die Vergütungen für Kinder- und
Jugend-Psychotherapeut:innen und die Honorare für als „dringlich“
angesehene Fälle. Der Gemeinsame Bundesausschuss beim
Bundesgesundheitsministerium soll bis Ende 2026 Regelungen zur Feststellung
von „Dringlichkeit“ einer Behandlung erarbeiten.
Was aber können Dringlichkeitskriterien sein? „Bei der Definition von
Dringlichkeit ist ein wichtiger Maßstab, welcher Schaden droht, wenn eine
ambulante psychotherapeutische Behandlung nicht zeitnah erfolgt. Auch wenn
wegen der psychischen Erkrankungen der Verlust des Arbeitsplatzes zu
befürchten ist oder Funktionseinschränkungen etwa bei der
Sorgeverantwortung für Kinder bestehen, können dies Kriterien für
Dringlichkeit sein“, sagt Andrea Benecke, Präsidentin der
Bundespsychotherapeuten-Kammer, der taz. Die Kammer hat beim Gemeinsamen
Bundesausschuss ein Stellungnahmerecht.
Setzen sich Dringlichkeitskriterien durch, bekämen Patient:innen, die beim
Erstgespräch in einer Akutsprechstunde bei der Psychotherapeut:in
einen Dringlichkeitsvermerk zur Weiterbehandlung erhalten, wohl eher einen
von den gesetzlichen Kassen finanzierten Therapieplatz, weil das Honorar
dafür nicht in die geplante Budgetierung fällt. Psychiater:innen in
Kliniken beklagen, dass sich Psychotherapeut:innen zur ambulanten
Behandlung oft die „leichteren“ Fälle aussuchen, meist aus den eloquenten
Mittelschichtmilieus. Dies könnte sich mit verstärkter Einführung von
„Dringlichkeitskriterien“ womöglich ändern.
Durch die Budgetierung bei den Fällen ohne Dringlichkeitsvermerk, die ja
auch unter Leidensdruck stehen, könnte sich das kassenfinanzierte Angebot
an Psychotherapien aber verknappen. Die Wartezeiten dürften länger und der
Verteilungskampf härter werden um die Behandlungen, die 12, 24 oder mehr
Einzelstunden bei einer ausgebildeten psychologischen
Psychotherapeut:in dauern. Dazu trägt bei, dass die Nachfrage weiter
steigt, auch weil es nicht mehr so stigmatisiert ist, zum Therapeuten zu
gehen.
Doch heute schon kehren offenbar viele Menschen nach einer seelisch
bedingten Krankschreibung wieder in den Job zurück, ohne eine längere
Psychotherapie begonnen zu haben. Nach einer Statistik der Krankenkasse DAK
sind arbeitsunfähige psychisch Kranke im Durchschnitt 28 Tage lang
krankgeschrieben. Laut Psychotherapeutenkammer beträgt die Wartezeit vom
Erstgespräch bis zum Beginn einer von den gesetzlichen Krankenkassen
bezahlten sogenannten Richtlinientherapie aber im Schnitt mehrere Monate.
## Leichtere Zugänge nötig
Es wäre also sinnvoll, die Zugänge zu Hilfen in Krisen niedrigschwelliger
und differenzierter zu gestalten und Alternativen anzubieten statt
ellenlanger Wartezeiten auf eine Richtlinientherapie. Derzeit gibt es schon
niedrigschwelligere psychotherapeutische Sprechstunden für akute Fälle. In
dieser Erstberatung sollten sich die Therapeut:innen nicht nur mit den
Optionen zu Einzelgesprächen auskennen, sondern auch mit Gruppentherapien,
mit Psychopharmaka, mit Kliniken und Tageskliniken, mit
Sozialberatungsstellen, mit Selbsthilfegruppen, mit kassenfinanzierten
Psycho-Apps, die zum Teil durch weitergebildete Psycholog:innen betreut
werden. Auch die Chancen und Gefahren des Austauschs in den sozialen
Netzwerken und mit Chatbots sollte man besprechen können.
Denn während die Wartezeiten auf längere Einzeltherapien zugenommen haben,
ist das quasitherapeutische Angebot in den sozialen Medien, der Ratgeber
auf Youtube, der Selbsthilfeliteratur angewachsen – ebenso wie der Konsum
von Antidepressiva. Viele psychisch Angeknackste [3][reden] mit ChatGPT. Es
gibt eine Motivation zur Selbsthilfe, aber die Leute suchen
Ansprechpartner.
Damit die Vielfalt und Niedrigschwelligkeit gefördert wird, sollten die
Zuschläge für Kurzzeittherapien und Akutsprechstunden der
Psychotherapeut:innen nicht wegfallen, wie es das GKV-Spargesetz
plant. Angebote von Videosprechstunden für die unterversorgten ländlichen
Regionen sollten gefördert werden. Gespräche bei Psychiater:innen, die oft
nur noch Medikamente verschreiben, müssen besser honoriert werden.
Krisendienste mit geschulten Sozialarbeiter:innen sollten auch in
kleineren Städten eingerichtet werden. Das Rückkehrmanagement in Betrieben
für Mitarbeiter:innen nach Krisen muss unterstützt werden.
Mehr Krankschreibungen, Frührenten, tausendfache Langzeitarbeitslosigkeit
wegen psychischer Erkrankungen – das ist derzeit die Realität. So was kann
niemand wollen. Was auch heißt: Billiger wird es nicht.
6 Aug 2026
## LINKS
(DIR) [1] https://www.recht.bund.de/bgbl/1/2026/228/VO.html
(DIR) [2] https://dserver.bundestag.de/btd/21/070/2107016.pdf
(DIR) [3] /Psychotherapie-und-KI/!6174885
## AUTOREN
(DIR) Barbara Dribbusch
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