# taz.de -- EU einigt sich auf „Return Hubs“: Wohin können wir sie abschieben?
> Die EU plant einen neuen Typ von Abschiebelagern für Menschen, die sie
> nicht in ihr Herkunftsland zurückführen kann. Der Prototyp steht in
> Albanien.
(IMG) Bild: Am 1. November 2025 steht die Polizei vor dem von Italien betriebenen Auffanglager in Gjadër, Albanien, Wache
Die beiden Charterflüge aus Rom landeten am 17. und am 20. Februar 2026 auf
dem Flughafen in Tirana. An Bord: Insgesamt 80 Ausländer, die zuvor in
Abschiebezentren in Italien festgehalten worden waren. Rund 90
Polizeibeamte begleiteten nach Angaben des Innenministeriums die beiden
Flüge. 66.646 Euro kostete ihr Einsatz.
Die Menschen hatten in der Regel zuvor in Italien einen Asylantrag
gestellt, der abgelehnt wurde. In ihre Herkunftsländer abschieben konnte
die Regierung von Ministerpräsidentin Giorgia Meloni sie jedoch nicht. Also
kamen sie in das ab Herbst 2023 [1][von Italien errichtete Lager im
nordalbanischen] Gjadër.
Das Lager dort war eigentlich für Menschen vorgesehen, die Italien auf dem
Weg nach Europa, auf Hoher See im Mittelmeer, aufgriff. Diese sollten in
Albanien den Ausgang ihres Asylverfahrens abwarten und dann gegebenenfalls
entweder nach Italien weiterreisen oder von Albanien aus direkt abgeschoben
werden. Das aber [2][verboten italienische Gerichte mehrfach]. Das Lager
stand deshalb weitgehend leer.
## Umgewidmetes Auffanglager
In diesem Jahr widmete Meloni es nun gewissermaßen um – und ließ Menschen
dorthin bringen, die bereits in Italien waren und dort ohne Erfolg ein
Asylverfahren durchlaufen hatten. Meloni nahm damit de facto den ersten
europäischen „Return Hub“ in Betrieb. Mit diesem Begriff bezeichnet die EU
einen neuen Typ von Abschiebelagern in Drittstaaten. In die sollen
Ausreisepflichtige gebracht werden, die die EU nicht in ihr Herkunftsland
abschieben kann. Auf den Aufbau dieser Lager hatten sich die
EU-Institutionen, auf Vorschlag der Kommission, nach rund einjährigen
Verhandlungen [3][am Montag geeinigt]. Die formale Zustimmung von Rat und
Parlament steht noch aus.
Italien war mit dem Transfer der 80 Migranten im Februar – wie in der
Vergangenheit schon häufiger in Fragen der Migrationsabwehr –
[4][eigenmächtig vorangegangen]. Die Kommission hatte im März jede
Verantwortung für Melonis Albanien-Projekt von sich gewiesen. Das
zugrundeliegende Protokoll sei „eine bilaterale Vereinbarung zwischen
Italien und Albanien“, Fragen dazu seien „an die italienischen Behörden zu
richten“, sagte eine Sprecherin von Innenkommissar Magnus Brunner der taz.
Solche Verantwortungsdiffusion wird für die „Return Hubs“ wohl auch in der
Zukunft typisch sein. Denn ebenfalls im März hatte die rechtsextreme
ESN-Fraktion (Europa der Souveränen Nationen), zu der die AfD gehört, im
EU-Parlament mit Stimmen der konservativen EVP-Fraktion die
Beschlussvorlage der neuen EU-Rückführungsverordnung geändert. An insgesamt
38 Stellen verschärften sie den Gesetzestext für die neuen Abschieberegeln,
den die Kommission zuvor vorgeschlagen hatte und auf den sich die Parteien
der Mitte verständigt hatten.
## Applaus von rechts im EU-Parlament
Eine der maßgeblichen Änderungen: Die Mitgliedstaaten bekommen – anders als
zuvor von der Kommission vorgesehen – weitgehend freie Hand, eigenmächtig
mit Drittstaaten „Return Hubs“ aufbauen zu können, so wie Italien es mit
Albanien bereits getan hat. Die Kontrolle der EU ist stark eingeschränkt.
Die Rechtsextremen im Parlament [5][begrüßten das Votum damals mit Standing
Ovations].
Der deutsche EVP-Chef Manfred Weber hatte behauptet, ihm sei keine andere
Möglichkeit geblieben, als [6][den Beschluss mit den Rechten zu fassen],
weil die Sozialdemokraten bei den „Return Hubs“ nicht mitziehen wollten.
Tatsächlich haben die Sozialdemokraten die „Return Hubs“ sehr wohl
mitgetragen. Die Idee wurde in der Ampelzeit unter der SPD-Innenministerin
Nancy Faeser vorangetrieben. Einwände gegen die „Return Hubs“ hatten die
Sozialdemokraten allenfalls gegen die weiter angeschärfte Version.
Künftig, so sieht es das neue EU-Recht vor, soll es nicht mehr nötig sein,
dass Menschen eine „Verbindung“ zu dem Land haben, in das sie aus Europa
abgeschoben werden. Es genügt, dass ein Abkommen zwischen einem EU-Land und
diesem Drittland besteht. Die „Return Hubs“ können dabei entweder als
„Transitzentren dienen, die die Weiterreise in das Herkunftsland oder ein
anderes Drittland erleichtern“ oder auch ein „Endziel“ sein, so die
EU-Kommission am Dienstag.
## Viele Fragen sind noch offen
Wie lange die Menschen dort maximal bleiben müssen, welches Recht dort
gilt, wie sie wieder rauskommen, wer für sie verantwortlich ist, ob sie
sich frei bewegen dürfen oder eingesperrt sind – [7][all das ist weitgehend
offen geblieben]. Festgelegt sei, dass unbegleitete Minderjährige nicht in
die „Return Hubs“ gebracht werden dürfen. Zudem, so die Kommission, dürften
Abkommen für die „Return Hubs“ nur mit Staaten abgeschlossen werden, die
„die internationalen Menschenrechtsstandards und die Grundsätze des
Völkerrechts, einschließlich des Grundsatzes der Nichtzurückweisung,
achten.“
Doch das ist zweifelhaft. Im Januar hatten die Innen- und Justizminister
der EU bei einem Treffen auf Zypern eine Arbeitsgruppe eingerichtet. Sie
besteht aus Dänemark, Österreich, Griechenland, Deutschland und den
Niederlanden. Sie soll die Verhandlungen mit potenziellen Partnerstaaten
führen und den Aufbau der „Return Hubs“ vorantreiben. Auf taz-Anfrage
weigerten sich die Innenministerien der Länder, Auskunft zu den
Verhandlungen zu geben.
Im April berichtete die Agentur AFP unter Berufung auf EU-Quellen, die
Diskussionen über mögliche Standorte würden sich auf zwölf Länder
konzentrieren: [8][Ruanda], Ghana, Senegal, Tunesien, Libyen, Mauretanien,
Ägypten, Uganda, Usbekistan, Armenien, Montenegro und Äthiopien.
Mindestens bei Ruanda, Tunesien, Libyen, Mauretanien, Ägypten, Äthiopien
und Usbekistan ist die Menschenrechtslage schlecht bis katastrophal, von
einer „Achtung der internationalen Menschenrechtsstandards“ kann dort keine
Rede sein.
3 Jun 2026
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## AUTOREN
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