# taz.de -- EU einigt sich auf „Return Hubs“: Wohin können wir sie abschieben?
       
       > Die EU plant einen neuen Typ von Abschiebelagern für Menschen, die sie
       > nicht in ihr Herkunftsland zurückführen kann. Der Prototyp steht in
       > Albanien.
       
 (IMG) Bild: Am 1. November 2025 steht die Polizei vor dem von Italien betriebenen Auffanglager in Gjadër, Albanien, Wache
       
       Die beiden Charterflüge aus Rom landeten am 17. und am 20. Februar 2026 auf
       dem Flughafen in Tirana. An Bord: Insgesamt 80 Ausländer, die zuvor in
       Abschiebezentren in Italien festgehalten worden waren. Rund 90
       Polizeibeamte begleiteten nach Angaben des Innenministeriums die beiden
       Flüge. 66.646 Euro kostete ihr Einsatz.
       
       Die Menschen hatten in der Regel zuvor in Italien einen Asylantrag
       gestellt, der abgelehnt wurde. In ihre Herkunftsländer abschieben konnte
       die Regierung von Ministerpräsidentin Giorgia Meloni sie jedoch nicht. Also
       kamen sie in das ab Herbst 2023 [1][von Italien errichtete Lager im
       nordalbanischen] Gjadër.
       
       Das Lager dort war eigentlich für Menschen vorgesehen, die Italien auf dem
       Weg nach Europa, auf Hoher See im Mittelmeer, aufgriff. Diese sollten in
       Albanien den Ausgang ihres Asylverfahrens abwarten und dann gegebenenfalls
       entweder nach Italien weiterreisen oder von Albanien aus direkt abgeschoben
       werden. Das aber [2][verboten italienische Gerichte mehrfach]. Das Lager
       stand deshalb weitgehend leer.
       
       ## Umgewidmetes Auffanglager
       
       In diesem Jahr widmete Meloni es nun gewissermaßen um – und ließ Menschen
       dorthin bringen, die bereits in Italien waren und dort ohne Erfolg ein
       Asylverfahren durchlaufen hatten. Meloni nahm damit de facto den ersten
       europäischen „Return Hub“ in Betrieb. Mit diesem Begriff bezeichnet die EU
       einen neuen Typ von Abschiebelagern in Drittstaaten. In die sollen
       Ausreisepflichtige gebracht werden, die die EU nicht in ihr Herkunftsland
       abschieben kann. Auf den Aufbau dieser Lager hatten sich die
       EU-Institutionen, auf Vorschlag der Kommission, nach rund einjährigen
       Verhandlungen [3][am Montag geeinigt]. Die formale Zustimmung von Rat und
       Parlament steht noch aus.
       
       Italien war mit dem Transfer der 80 Migranten im Februar – wie in der
       Vergangenheit schon häufiger in Fragen der Migrationsabwehr –
       [4][eigenmächtig vorangegangen]. Die Kommission hatte im März jede
       Verantwortung für Melonis Albanien-Projekt von sich gewiesen. Das
       zugrundeliegende Protokoll sei „eine bilaterale Vereinbarung zwischen
       Italien und Albanien“, Fragen dazu seien „an die italienischen Behörden zu
       richten“, sagte eine Sprecherin von Innenkommissar Magnus Brunner der taz.
       
       Solche Verantwortungsdiffusion wird für die „Return Hubs“ wohl auch in der
       Zukunft typisch sein. Denn ebenfalls im März hatte die rechtsextreme
       ESN-Fraktion (Europa der Souveränen Nationen), zu der die AfD gehört, im
       EU-Parlament mit Stimmen der konservativen EVP-Fraktion die
       Beschlussvorlage der neuen EU-Rückführungsverordnung geändert. An insgesamt
       38 Stellen verschärften sie den Gesetzestext für die neuen Abschieberegeln,
       den die Kommission zuvor vorgeschlagen hatte und auf den sich die Parteien
       der Mitte verständigt hatten.
       
       ## Applaus von rechts im EU-Parlament
       
       Eine der maßgeblichen Änderungen: Die Mitgliedstaaten bekommen – anders als
       zuvor von der Kommission vorgesehen – weitgehend freie Hand, eigenmächtig
       mit Drittstaaten „Return Hubs“ aufbauen zu können, so wie Italien es mit
       Albanien bereits getan hat. Die Kontrolle der EU ist stark eingeschränkt.
       Die Rechtsextremen im Parlament [5][begrüßten das Votum damals mit Standing
       Ovations].
       
       Der deutsche EVP-Chef Manfred Weber hatte behauptet, ihm sei keine andere
       Möglichkeit geblieben, als [6][den Beschluss mit den Rechten zu fassen],
       weil die Sozialdemokraten bei den „Return Hubs“ nicht mitziehen wollten.
       Tatsächlich haben die Sozialdemokraten die „Return Hubs“ sehr wohl
       mitgetragen. Die Idee wurde in der Ampelzeit unter der SPD-Innenministerin
       Nancy Faeser vorangetrieben. Einwände gegen die „Return Hubs“ hatten die
       Sozialdemokraten allenfalls gegen die weiter angeschärfte Version.
       
       Künftig, so sieht es das neue EU-Recht vor, soll es nicht mehr nötig sein,
       dass Menschen eine „Verbindung“ zu dem Land haben, in das sie aus Europa
       abgeschoben werden. Es genügt, dass ein Abkommen zwischen einem EU-Land und
       diesem Drittland besteht. Die „Return Hubs“ können dabei entweder als
       „Transitzentren dienen, die die Weiterreise in das Herkunftsland oder ein
       anderes Drittland erleichtern“ oder auch ein „Endziel“ sein, so die
       EU-Kommission am Dienstag.
       
       ## Viele Fragen sind noch offen
       
       Wie lange die Menschen dort maximal bleiben müssen, welches Recht dort
       gilt, wie sie wieder rauskommen, wer für sie verantwortlich ist, ob sie
       sich frei bewegen dürfen oder eingesperrt sind – [7][all das ist weitgehend
       offen geblieben]. Festgelegt sei, dass unbegleitete Minderjährige nicht in
       die „Return Hubs“ gebracht werden dürfen. Zudem, so die Kommission, dürften
       Abkommen für die „Return Hubs“ nur mit Staaten abgeschlossen werden, die
       „die internationalen Menschenrechtsstandards und die Grundsätze des
       Völkerrechts, einschließlich des Grundsatzes der Nichtzurückweisung,
       achten.“
       
       Doch das ist zweifelhaft. Im Januar hatten die Innen- und Justizminister
       der EU bei einem Treffen auf Zypern eine Arbeitsgruppe eingerichtet. Sie
       besteht aus Dänemark, Österreich, Griechenland, Deutschland und den
       Niederlanden. Sie soll die Verhandlungen mit potenziellen Partnerstaaten
       führen und den Aufbau der „Return Hubs“ vorantreiben. Auf taz-Anfrage
       weigerten sich die Innenministerien der Länder, Auskunft zu den
       Verhandlungen zu geben.
       
       Im April berichtete die Agentur AFP unter Berufung auf EU-Quellen, die
       Diskussionen über mögliche Standorte würden sich auf zwölf Länder
       konzentrieren: [8][Ruanda], Ghana, Senegal, Tunesien, Libyen, Mauretanien,
       Ägypten, Uganda, Usbekistan, Armenien, Montenegro und Äthiopien.
       
       Mindestens bei Ruanda, Tunesien, Libyen, Mauretanien, Ägypten, Äthiopien
       und Usbekistan ist die Menschenrechtslage schlecht bis katastrophal, von
       einer „Achtung der internationalen Menschenrechtsstandards“ kann dort keine
       Rede sein.
       
       3 Jun 2026
       
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