# taz.de -- Hilfe bei Gewalt in Berlin: Täterarbeit bleibt außen vor
> Dass Berlin ein Gesetz zur Gewalthilfe bekommt, ist ein wichtiger
> Schritt. Doch Initiativen haben sich mehr erhofft, vor allem bei der
> Prävention.
(IMG) Bild: Hier wäre Platz, um eigenes gewaltvolles oder übergriffiges Verhalten zu reflektieren. Doch Täterarbeit ist oft unterfinanziert
Zum Schutz vor Gewalt gehört, ihr vorzubeugen. Doch Männer, die etwa bei
einem Konflikt in ihrer Beziehung gewalttätig geworden sind und sich
beraten lassen wollen, müssen aktuell viel Geduld und Zeit aufbringen. „Wir
haben Wartezeiten von drei Monaten für ein erstes Gespräch“, sagt Samira
Ciyow, Leiterin der Beratung für Männer – gegen Gewalt. „Wir sind am Ende
unserer Kapazitäten, die Lage spitzt sich zu. Und die Fälle werden immer
komplexer“, sagt sie. Dabei sei schnelle Hilfe wichtig: Gerade direkt nach
einer Tat, in einer Art „Reuephase“, seien Täter oft interessiert an Hilfe.
Ihr Projekt ist eins von nur zweien in Berlin, die solche Beratung
anbieten. Das andere, das Berliner Zentrum für Gewaltprävention (BZfG), hat
sogar schon seine Warteliste geschlossen, weil sie keine weiteren Personen
aufnehmen können.
Trotz dieses großen Bedarfs läuft die Förderung für ihre Beratung aus, sagt
Ciyow. Es sei noch unklar, wie es im kommenden Jahr für ihr Projekt
weitergeht. Dabei rechnet sie damit, dass die Nachfrage noch ansteigt. Denn
[1][laut einer Novelle des Allgemeinen Sicherheits- und Ordnungsgesetzes
(ASOG) in Berlin soll die Servicestelle Wegweiser Täter*innen nach
Gewaltvorfällen künftig proaktiv auf Beratungsangebote und Kurse hinweisen]
und sie ermutigen, diese auch in Anspruch zu nehmen. Doch wer diese Arbeit
dann machen soll, ist weiter unklar.
„Nach jetzigem Stand wird die Berliner Täterarbeit bei Mitteln aus dem
Gewalthilfegesetz nicht berücksichtigt“, sagt Projektleiterin Ciyow am
Montag bei einem Fachgespräch zum neuen Gewalthilfegesetz in Berlin. Ab
Januar braucht ihr Projekt mindestens 165.000 Euro – und damit wäre nur der
aktuelle Stand zu halten, nicht die erwartete Mehrarbeit.
Der Senat will das Gewalthilfegesetz [2][noch vor der Sommerpause
verabschieden]. Damit setzt Berlin auf Landesebene die Vorgaben aus dem im
vergangenen Jahr beschlossenen Gewalthilfegesetz des Bundes um. Der Bund
will so [3][von Gewalt betroffene Frauen und Kinder besser schützen. Das
Gesetz verankert ab 2032 einen Rechtsanspruch auf Schutz und Beratung]. Der
Bund stellt den Ländern dafür rund 2,6 Milliarden Euro bereit.
Die Grünen und die Linke wollen präventive Täterarbeit und verpflichtende
Antigewaltkurse für gewaltausübende Personen daher noch mit in das Gesetz
aufnehmen. Bisher steht dies nicht verpflichtend drin, dort ist in Paragraf
2 nur „[4][Prävention, einschließlich Maßnahmen, die sich an
gewaltausübende Personen richten, sowie Öffentlichkeitsarbeit]“ benannt.
Wohl auch, weil es vom Bund eben nicht vorgegeben wird, Berlin würde hier
weitergehen als die Bundesgesetzgebung.
Bei dem Fachgespräch im Abgeordnetenhaus stellten Bahar Haghanipour,
frauen- und gleichstellungspolitische Sprecherin der Grünenfraktion im
Abgeordnetenhaus und Claudia Engelmann, Sprecherin für feministische
Politik der Linksfraktion einen gemeinsamen Änderungsantrag für den
aktuellen Gesetzesentwurf vor. Am Donnerstag ist der [5][Gesetzentwurf und
der Änderungsantrag Thema im Ausschuss für Frauen und Gleichstellung].
## Bundesgesetz für Berlin umsetzen
Dass das Gesetz kommt, ist ein wichtiger Schritt, darin sind sich alle
einig, die in diesem Bereich arbeiten. Doch die Liste der Punkte, die
Initiativen und Akteur*innen aus der Gewalthilfe anmerken, ist lang.
„Das Gewalthilfegesetz im Bund ist ein großer Schritt nach vorn, auf den
viele Jahre lang hingearbeitet haben“, betont Haghanipour am Montag. Doch
wichtig sei nun, es für Berlin auch „ordentlich umzusetzen“, und an dem
aktuellen Entwurf habe sie noch einige Kritik.
„So, wie der Entwurf aktuell ist, wird es uns nicht reichen“, sagt
Linke-Politikerin Engelmann. Da von CDU und SPD schon das Signal kam, dass
sie eigentlich nichts mehr ändern wollen, müsste das dann wahrscheinlich
eine neue Regierung übernehmen und [6][das Gesetz nach der Wahl „noch mal
anfassen“]. „Eine neue Koalition könnte das zu einer Priorität für die
ersten 100 Tage ihrer Regierungszeit machen“, schlägt Haghanipour vor.
Konkret kritisieren beide Parteien, dass das Gesetz in der aktuellen
Fassung nur auf Frauen ausgerichtet ist. LGBTIQ-Personen sollten
ausdrücklich genannt werden, fordern sie. Dem schließen sich auch
zahlreiche Träger an, etwa aus der queeren Antigewaltarbeit und auch die
Liga der Spitzenverbände der freien Wohlfahrt fordert dies. Im ersten
Referentenentwurf sei dies besser gewesen, auch hier war Berlin
weitergegangen als der Bund. Der aktuelle Entwurf falle dagegen dahinter
zurück, denn gerade auch etwa trans, inter oder nichtbinäre Personen seien
überdurchschnittlich häufig von Gewalt betroffen und bräuchten ebenfalls
Rechtssicherheit. Auch die Frage, wer Hilfe für gewaltbetroffene
Jugendliche und junge Erwachsene übernimmt, sollte das Gesetz besser
klären.
Die Liga kritisiert außerdem, dass der aktuelle Entwurf eine Tür dafür
öffne, dass auch privatwirtschaftliche Träger im Bereich der Gewalthilfe
tätig würden. „Wir haben in Berlin eine breite und erfahrene
Hilfelandschaft bei den gemeinwohlorientierten Trägern“, sagt eine
Vertreterin der Liga. Viele hätten auch Interesse, ihre Arbeit in diesem
Bereich auszuweiten. „Ein Gewinnaspekt in diesen sensiblen Themen ist fehl
am Platz. Das geht am Ende zu Lasten der Schutzsuchenden“, sagt sie. Berlin
habe bereits in der Unterbringung von Obdachlosen schlechte Erfahrungen mit
privaten Trägern gemacht. Im Änderungsantrag der Grünen und Linke ist
dieser Punkt auch enthalten.
## Jahrzehntelang als Projekt finanziert
Ein weiterer wichtiger Punkt ist die Finanzierung. „Die Kolleg*innen in
den Frauenhäusern arbeiten seit 40 Jahren oder noch länger in dem Bereich
und trotzdem werden sie als Projekte finanziert“, sagt ein*e
Vertreter*in des Berliner Praxisrats Gewalt gegen Frauen* und Kinder, in
dem sich Frauenhäuser und Beratungsstellen zusammengeschlossen haben. Dass
sie ständig die Gelder neu beantragen müssten, bedeute auch große
Unsicherheit und Belastung für die Mitarbeiter*innen. Der Praxisrat ruft
für Donnerstagmittag zu einer Kundgebung vor dem Abgeordnetenhaus auf, mit
der sie vor der Ausschusssitzung ihre Forderungen vorbringen wollen.
Außerdem hat der Rat eine Petition gestartet.
„Die Verantwortung bleibt weiterhin bei denjenigen, die von Gewalt
betroffen sind“, fasst es Projektleiterin Ciyow zusammen. „Täterarbeit ist
ein wichtiger Teil in der Gewaltprävention und setzt bei der Verantwortung
derer an, die Gewalt ausüben.“ Natürlich sei der Ausbau von
Frauenhausplätzen wichtig. Aber das sei die letzte Instanz, und auch, wenn
Betroffene sich in Sicherheit gebracht hätten, würden die Täter weiter
Beziehungen eingehen. „Wie viele Häuser wollen wir noch bauen?“, fragt sie.
Die Täter seien letztlich diejenigen, bei denen etwas passieren müsse.
8 Jun 2026
## LINKS
(DIR) [1] https://www.wegweiserbln.de/aktuelles/asog-novelle
(DIR) [2] /Klausurtagung-der-Koalitionsfraktionen/!6172919
(DIR) [3] /Gewalthilfegesetz-wird-kommen/!6062269
(DIR) [4] https://www.parlament-berlin.de/ados/19/IIIPlen/vorgang/d19-3193.pdf
(DIR) [5] https://www.parlament-berlin.de/termine/detail/5214
(DIR) [6] /Gewalthilfegesetz-in-Berlin-/!6098976
## AUTOREN
(DIR) Uta Schleiermacher
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