# taz.de -- Hilfe bei Gewalt in Berlin: Täterarbeit bleibt außen vor
       
       > Dass Berlin ein Gesetz zur Gewalthilfe bekommt, ist ein wichtiger
       > Schritt. Doch Initiativen haben sich mehr erhofft, vor allem bei der
       > Prävention.
       
 (IMG) Bild: Hier wäre Platz, um eigenes gewaltvolles oder übergriffiges Verhalten zu reflektieren. Doch Täterarbeit ist oft unterfinanziert
       
       Zum Schutz vor Gewalt gehört, ihr vorzubeugen. Doch Männer, die etwa bei
       einem Konflikt in ihrer Beziehung gewalttätig geworden sind und sich
       beraten lassen wollen, müssen aktuell viel Geduld und Zeit aufbringen. „Wir
       haben Wartezeiten von drei Monaten für ein erstes Gespräch“, sagt Samira
       Ciyow, Leiterin der Beratung für Männer – gegen Gewalt. „Wir sind am Ende
       unserer Kapazitäten, die Lage spitzt sich zu. Und die Fälle werden immer
       komplexer“, sagt sie. Dabei sei schnelle Hilfe wichtig: Gerade direkt nach
       einer Tat, in einer Art „Reuephase“, seien Täter oft interessiert an Hilfe.
       Ihr Projekt ist eins von nur zweien in Berlin, die solche Beratung
       anbieten. Das andere, das Berliner Zentrum für Gewaltprävention (BZfG), hat
       sogar schon seine Warteliste geschlossen, weil sie keine weiteren Personen
       aufnehmen können.
       
       Trotz dieses großen Bedarfs läuft die Förderung für ihre Beratung aus, sagt
       Ciyow. Es sei noch unklar, wie es im kommenden Jahr für ihr Projekt
       weitergeht. Dabei rechnet sie damit, dass die Nachfrage noch ansteigt. Denn
       [1][laut einer Novelle des Allgemeinen Sicherheits- und Ordnungsgesetzes
       (ASOG) in Berlin soll die Servicestelle Wegweiser Täter*innen nach
       Gewaltvorfällen künftig proaktiv auf Beratungsangebote und Kurse hinweisen]
       und sie ermutigen, diese auch in Anspruch zu nehmen. Doch wer diese Arbeit
       dann machen soll, ist weiter unklar.
       
       „Nach jetzigem Stand wird die Berliner Täterarbeit bei Mitteln aus dem
       Gewalthilfegesetz nicht berücksichtigt“, sagt Projektleiterin Ciyow am
       Montag bei einem Fachgespräch zum neuen Gewalthilfegesetz in Berlin. Ab
       Januar braucht ihr Projekt mindestens 165.000 Euro – und damit wäre nur der
       aktuelle Stand zu halten, nicht die erwartete Mehrarbeit.
       
       Der Senat will das Gewalthilfegesetz [2][noch vor der Sommerpause
       verabschieden]. Damit setzt Berlin auf Landesebene die Vorgaben aus dem im
       vergangenen Jahr beschlossenen Gewalthilfegesetz des Bundes um. Der Bund
       will so [3][von Gewalt betroffene Frauen und Kinder besser schützen. Das
       Gesetz verankert ab 2032 einen Rechtsanspruch auf Schutz und Beratung]. Der
       Bund stellt den Ländern dafür rund 2,6 Milliarden Euro bereit.
       
       Die Grünen und die Linke wollen präventive Täterarbeit und verpflichtende
       Antigewaltkurse für gewaltausübende Personen daher noch mit in das Gesetz
       aufnehmen. Bisher steht dies nicht verpflichtend drin, dort ist in Paragraf
       2 nur „[4][Prävention, einschließlich Maßnahmen, die sich an
       gewaltausübende Personen richten, sowie Öffentlichkeitsarbeit]“ benannt.
       Wohl auch, weil es vom Bund eben nicht vorgegeben wird, Berlin würde hier
       weitergehen als die Bundesgesetzgebung.
       
       Bei dem Fachgespräch im Abgeordnetenhaus stellten Bahar Haghanipour,
       frauen- und gleichstellungspolitische Sprecherin der Grünenfraktion im
       Abgeordnetenhaus und Claudia Engelmann, Sprecherin für feministische
       Politik der Linksfraktion einen gemeinsamen Änderungsantrag für den
       aktuellen Gesetzesentwurf vor. Am Donnerstag ist der [5][Gesetzentwurf und
       der Änderungsantrag Thema im Ausschuss für Frauen und Gleichstellung].
       
       ## Bundesgesetz für Berlin umsetzen
       
       Dass das Gesetz kommt, ist ein wichtiger Schritt, darin sind sich alle
       einig, die in diesem Bereich arbeiten. Doch die Liste der Punkte, die
       Initiativen und Akteur*innen aus der Gewalthilfe anmerken, ist lang.
       „Das Gewalthilfegesetz im Bund ist ein großer Schritt nach vorn, auf den
       viele Jahre lang hingearbeitet haben“, betont Haghanipour am Montag. Doch
       wichtig sei nun, es für Berlin auch „ordentlich umzusetzen“, und an dem
       aktuellen Entwurf habe sie noch einige Kritik.
       
       „So, wie der Entwurf aktuell ist, wird es uns nicht reichen“, sagt
       Linke-Politikerin Engelmann. Da von CDU und SPD schon das Signal kam, dass
       sie eigentlich nichts mehr ändern wollen, müsste das dann wahrscheinlich
       eine neue Regierung übernehmen und [6][das Gesetz nach der Wahl „noch mal
       anfassen“]. „Eine neue Koalition könnte das zu einer Priorität für die
       ersten 100 Tage ihrer Regierungszeit machen“, schlägt Haghanipour vor.
       
       Konkret kritisieren beide Parteien, dass das Gesetz in der aktuellen
       Fassung nur auf Frauen ausgerichtet ist. LGBTIQ-Personen sollten
       ausdrücklich genannt werden, fordern sie. Dem schließen sich auch
       zahlreiche Träger an, etwa aus der queeren Antigewaltarbeit und auch die
       Liga der Spitzenverbände der freien Wohlfahrt fordert dies. Im ersten
       Referentenentwurf sei dies besser gewesen, auch hier war Berlin
       weitergegangen als der Bund. Der aktuelle Entwurf falle dagegen dahinter
       zurück, denn gerade auch etwa trans, inter oder nichtbinäre Personen seien
       überdurchschnittlich häufig von Gewalt betroffen und bräuchten ebenfalls
       Rechtssicherheit. Auch die Frage, wer Hilfe für gewaltbetroffene
       Jugendliche und junge Erwachsene übernimmt, sollte das Gesetz besser
       klären.
       
       Die Liga kritisiert außerdem, dass der aktuelle Entwurf eine Tür dafür
       öffne, dass auch privatwirtschaftliche Träger im Bereich der Gewalthilfe
       tätig würden. „Wir haben in Berlin eine breite und erfahrene
       Hilfelandschaft bei den gemeinwohlorientierten Trägern“, sagt eine
       Vertreterin der Liga. Viele hätten auch Interesse, ihre Arbeit in diesem
       Bereich auszuweiten. „Ein Gewinnaspekt in diesen sensiblen Themen ist fehl
       am Platz. Das geht am Ende zu Lasten der Schutzsuchenden“, sagt sie. Berlin
       habe bereits in der Unterbringung von Obdachlosen schlechte Erfahrungen mit
       privaten Trägern gemacht. Im Änderungsantrag der Grünen und Linke ist
       dieser Punkt auch enthalten.
       
       ## Jahrzehntelang als Projekt finanziert
       
       Ein weiterer wichtiger Punkt ist die Finanzierung. „Die Kolleg*innen in
       den Frauenhäusern arbeiten seit 40 Jahren oder noch länger in dem Bereich
       und trotzdem werden sie als Projekte finanziert“, sagt ein*e
       Vertreter*in des Berliner Praxisrats Gewalt gegen Frauen* und Kinder, in
       dem sich Frauenhäuser und Beratungsstellen zusammengeschlossen haben. Dass
       sie ständig die Gelder neu beantragen müssten, bedeute auch große
       Unsicherheit und Belastung für die Mitarbeiter*innen. Der Praxisrat ruft
       für Donnerstagmittag zu einer Kundgebung vor dem Abgeordnetenhaus auf, mit
       der sie vor der Ausschusssitzung ihre Forderungen vorbringen wollen.
       Außerdem hat der Rat eine Petition gestartet.
       
       „Die Verantwortung bleibt weiterhin bei denjenigen, die von Gewalt
       betroffen sind“, fasst es Projektleiterin Ciyow zusammen. „Täterarbeit ist
       ein wichtiger Teil in der Gewaltprävention und setzt bei der Verantwortung
       derer an, die Gewalt ausüben.“ Natürlich sei der Ausbau von
       Frauenhausplätzen wichtig. Aber das sei die letzte Instanz, und auch, wenn
       Betroffene sich in Sicherheit gebracht hätten, würden die Täter weiter
       Beziehungen eingehen. „Wie viele Häuser wollen wir noch bauen?“, fragt sie.
       Die Täter seien letztlich diejenigen, bei denen etwas passieren müsse.
       
       8 Jun 2026
       
       ## LINKS
       
 (DIR) [1] https://www.wegweiserbln.de/aktuelles/asog-novelle
 (DIR) [2] /Klausurtagung-der-Koalitionsfraktionen/!6172919
 (DIR) [3] /Gewalthilfegesetz-wird-kommen/!6062269
 (DIR) [4] https://www.parlament-berlin.de/ados/19/IIIPlen/vorgang/d19-3193.pdf
 (DIR) [5] https://www.parlament-berlin.de/termine/detail/5214
 (DIR) [6] /Gewalthilfegesetz-in-Berlin-/!6098976
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Uta Schleiermacher
       
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