# taz.de -- Gewalthilfegesetz in Berlin: Gewaltschutz am Limit
> Nach einem Femizid fordern Berliner Anti-Gewalt-Projekte mehr als
> Gedenken: Sie kritisieren das Gewalthilfegesetz und ihre prekären
> Arbeitsbedingungen.
(IMG) Bild: Kundgebung gegen Feminizide vor dem Rathaus Schöneberg
Ein Blumenmeer bedeckt den Kopfsteinpflasterplatz vor dem Rathaus
Schöneberg. Dazwischen stehen Kerzen, ein gewebtes rotes Stoffnetz der
Initiative Colectiva Hilos und rote Schuhe, ein weltweites Symbol für die
Opfer von Femiziden. „Diese Taten machen uns fassungslos, traurig, wütend“,
sagt eine Mitarbeiterin eines Anti-Gewalt-Projekts. Etwa 70 Menschen,
überwiegend Frauen, stehen an diesem Mittwochmittag vor ihr, versunken in
stilles Gedenken. Ende Juli hatte ein Sohn seine 65-jährige Mutter in ihrer
Wohnung in Mariendorf erstochen. Am selben Tag übergoss ein Mann seine
33-jährige Ex-Partnerin in einer Obdachlosenunterkunft in Schöneberg mit
Benzin und zündete sie an. Die Frau überlebte mit Brand- und
Schnittverletzungen.
Es ist bereits das vierte Mal in diesem Jahr, dass Berliner
Anti-Gewalt-Projekte nach einem Femizid rote Schuhe vor einem Rathaus
aufstellen. Bundesweit wurden 2026 bereits 59 Frauen Opfer eines Femizids.
„Die Politik trägt die Verantwortung für diesen und alle Femizide“, sagt
eine Rednerin. „Ihr Handeln beschränkt sich auf Symbolpolitik.“ Das im
vergangenen Jahr verabschiedete Gewalthilfegesetz des Bundes stehe dafür
beispielhaft.
Es verankert ab 2032 erstmals einen Rechtsanspruch auf Schutz und Beratung
für gewaltbetroffene Frauen. Für die Umsetzung auf Landesebene stellt der
Bund den Ländern rund 2,6 Milliarden Euro bereit. [1][Anfang Juli
verabschiedete der Berliner Senat das Berliner Gewalthilfegesetz, das die
Umsetzung im Land regeln soll.]
## Kritik am Berliner Gewalthilfegesetz
Bei Anti-Gewalt-Projekten stößt die Umsetzung jedoch auf Kritik: „Trotz
mehrerer Gespräche zwischen Senatsverwaltung und Anti-Gewalt-Projekten ist
der zweite Entwurf der Landesregierung deutlich hinter dem ersten
zurückgeblieben“, sagt Lenou Müssig.
Die Koordinatorin des autonomen Frauenhauses Cocon sitzt auf einem Sofa in
einem Beratungszimmer des Frauenhauses. Sie hat kurze braune Haare, über
die Arme ziehen sich große Tattoos. „Das Gesetz birgt die Gefahr, dass aus
Gewaltschutz Profit geschlagen wird“, warnt sie. Hintergrund ist eine
Regelung im Gesetz, nach der nicht nur gemeinnützige Träger, sondern auch
andere Organisationen Einrichtungsträger werden dürfen – darunter
potenziell privatwirtschaftliche Anbieter. Welche Folgen das haben könne,
zeige sich bei den Notunterkünften nach dem Allgemeinen Sicherheits- und
Ordnungsgesetz (Asog) in der Wohnungslosenhilfe, so Müssig: „Zum Teil sind
sie total heruntergekommen und es gibt kaum Sozialarbeiterinnen.“
Der zweite große Kritikpunkt: „Der Rechtsanspruch für trans-, inter- und
nichtbinäre (TIN*)-Personen und Queere wurde aus dem ursprünglichen Entwurf
der Senatsverwaltung gestrichen.“ Dabei zeigen die Zahlen, dass auch queere
Personen einen Schutzbedarf haben. Eine aktuelle Untersuchung der
Forschungseinrichtung Camino ergab, dass etwas mehr als ein Drittel der
befragten LSBTIQ+-Personen in Berlin bereits Gewalt in einer Beziehung
erlebt hat. Das häufig vorgebrachte Argument, mehr Schutz für queere
Menschen gehe zulasten von Frauen, weist Müssig zurück: „Die Zielgruppen
dürfen nicht gegeneinander ausgespielt werden.“ Im Frauenhaus Cocon werden
daher TIN*-Personen aufgenommen.
Auf dem Parkplatz der Schutzeinrichtung stehen Kinderräder und Bobbycars,
zwischen den Bäumen im Garten ragt ein Baumhaus hervor. Müssig führt durch
die Einrichtung: In den Gängen trocknet Wäsche, Kinder kreischen, von den
Wänden blättert die Farbe ab. Mit 20 Zimmern und Platz für 20 Erwachsene
und 33 Kinder zählt das Frauenhaus zu den größeren Schutzeinrichtungen
Berlins. Doch es fehlt an grundlegender Infrastruktur: Die
Frauenhauskoordinierung empfiehlt ein eigenes Bad pro Zimmer, im Cocon gibt
es nur 8 Bäder. Barrierefreie Zimmer gibt es keine.
Auch bei der Personalausstattung bleibt das Frauenhaus hinter den
empfohlenen Standards zurück. In der Einrichtung arbeiten mehr als 20
Menschen, jedoch alle in Teilzeit. Die Frauenhauskoordinierung empfiehlt
eine Vollzeitstelle für 3 Bewohnerinnen. Im Cocon kommen laut Koordinatorin
Müssig dagegen 4,6 Bewohnerinnen auf eine Vollzeitstelle. „Es fühlt sich
immer an wie eine Mangelverwaltung“, sagt sie. Aktuell seien zudem zwei
Kolleginnen wegen Burn-out krankgeschrieben. Vertretungen zu finden sei
schwierig. „Die Arbeit bedeutet dauerhaften hohen Stress und eine hohe
Belastung durch die Arbeit mit Menschen mit Gewalterfahrung.“
## Berlinweit fehlen 466 Schutzplätze
Und die Beratungsbedarfe steigen weiter: „Die Menschen, die zu uns kommen,
befinden sich in immer prekäreren Situationen“, berichtet Müssig.
Einerseits, weil die Problemlagen komplexer würden, aber auch wegen des
Abbaus anderer sozialer Angebote und Beratungsstellen durch Kürzungen. Wenn
ein Platz im Frauenhaus frei werde, dauere es nicht länger als eine Stunde,
bis er vergeben sei. [2][In Berlin fehlen nach den Vorgaben der
Istanbul-Konvention derzeit 466 Schutzplätze für gewaltbetroffene Frauen.]
Täglich müssen Berater*innen der Berliner Initiative gegen Gewalt an
Frauen an der Hotline gegen Häusliche Gewalt 10 bis 15 schutzsuchende
Frauen und ihre Kinder abweisen.
Lenou Müssig befürwortet daher den Ausbau von Schutzeinrichtungen, warnt
jedoch: „Frauenhäuser bauen allein bringt nichts.“ Gewaltschutz müsse
ganzheitlich gedacht werden. Das Gewalthilfegesetz des Bundes umfasst neben
Schutz auch die Bereiche Prävention, Beratung und Vernetzung. Derzeit liege
der Fokus jedoch vor allem auf dem Ausbau von Schutzplätzen. Der Grund:
„Die Länder haben Angst, verklagt zu werden, wenn sie den Gesetzanspruch
auf Schutz und Beratung nicht erfüllen.“ Ab 2032 können Betroffene, die
keinen Schutzplatz und keine Beratung erhalten, rechtlich gegen das
jeweilige Land vorgehen.
Müssig fordert: „Gewaltschutz darf nicht isoliert betrachtet werden,
sondern muss Teil einer umfassenden Sozialpolitik sein.“ Dieser Forderung
schließen sich die Organisatorinnen der Kundgebung vor dem Rathaus
Schöneberg an. Sie fordern die Umsetzung der Istanbul-Konvention,
barrierefreie Zugänge zu Frauenhäusern, verpflichtende [3][Fortbildungen zu
häuslicher Gewalt für Institutionen und Beamte sowie Primärprävention durch
Bildungsarbeit an Schulen.] Eine Rednerin ruft: „Wir appellieren an alle
Anwesenden der politischen Landschaft Berlins: Hört uns zu und handelt!“
6 Aug 2026
## LINKS
(DIR) [1] /Hilfe-fuer-Betroffene-haeuslicher-Gewalt/!6185742
(DIR) [2] /Gewalthilfegesetz-in-Berlin-/!6098976
(DIR) [3] /Hilfe-bei-Gewalt-in-Berlin/!6184214
## AUTOREN
(DIR) Lilly Schröder
## TAGS
(DIR) häusliche Gewalt
(DIR) Gewalt gegen Frauen
(DIR) Frauenhäuser
(DIR) Prävention
(DIR) Sexualisierte Gewalt
(DIR) Gesetzgebung
(DIR) Feminismus
## ARTIKEL ZUM THEMA
(DIR) Schutz für von Gewalt betroffene Frauen: Frauenhäuser ausgebaut, Täterarbeit im Probebetrieb
Während Berlin ein neues Frauenhaus eröffnet, schlagen Träger aus der
Täterarbeit Alarm. Sie fordern mehr Ressourcen für ihre Arbeit.
(DIR) Berlin setzt Gewalthilfegesetz um: Die Stimme der Betroffenen
Das Gewalthilfegesetz soll Beratung und Schutz für Frauen sichern.
Betroffene sehen jedoch Lücken und fordern strukturelle Veränderungen.
(DIR) Hilfe für Betroffene häuslicher Gewalt: Berlin schreibt Schutz vor Gewalt ins Gesetz
Mit zwei neuen Frauenhäusern und Beratungsstellen baut Berlin sein Angebot
für Betroffene aus. Das ist dringend nötig, denn noch immer finden nicht
alle Schutz.
(DIR) Hilfe bei Gewalt in Berlin: Täterarbeit bleibt außen vor
Dass Berlin ein Gesetz zur Gewalthilfe bekommt, ist ein wichtiger Schritt.
Doch Initiativen haben sich mehr erhofft, vor allem bei der Prävention.