# taz.de -- Gewalthilfegesetz in Berlin: Gewaltschutz am Limit
       
       > Nach einem Femizid fordern Berliner Anti-Gewalt-Projekte mehr als
       > Gedenken: Sie kritisieren das Gewalthilfegesetz und ihre prekären
       > Arbeitsbedingungen.
       
 (IMG) Bild: Kundgebung gegen Feminizide vor dem Rathaus Schöneberg
       
       Ein Blumenmeer bedeckt den Kopfsteinpflasterplatz vor dem Rathaus
       Schöneberg. Dazwischen stehen Kerzen, ein gewebtes rotes Stoffnetz der
       Initiative Colectiva Hilos und rote Schuhe, ein weltweites Symbol für die
       Opfer von Femiziden. „Diese Taten machen uns fassungslos, traurig, wütend“,
       sagt eine Mitarbeiterin eines Anti-Gewalt-Projekts. Etwa 70 Menschen,
       überwiegend Frauen, stehen an diesem Mittwochmittag vor ihr, versunken in
       stilles Gedenken. Ende Juli hatte ein Sohn seine 65-jährige Mutter in ihrer
       Wohnung in Mariendorf erstochen. Am selben Tag übergoss ein Mann seine
       33-jährige Ex-Partnerin in einer Obdachlosenunterkunft in Schöneberg mit
       Benzin und zündete sie an. Die Frau überlebte mit Brand- und
       Schnittverletzungen.
       
       Es ist bereits das vierte Mal in diesem Jahr, dass Berliner
       Anti-Gewalt-Projekte nach einem Femizid rote Schuhe vor einem Rathaus
       aufstellen. Bundesweit wurden 2026 bereits 59 Frauen Opfer eines Femizids.
       „Die Politik trägt die Verantwortung für diesen und alle Femizide“, sagt
       eine Rednerin. „Ihr Handeln beschränkt sich auf Symbolpolitik.“ Das im
       vergangenen Jahr verabschiedete Gewalthilfegesetz des Bundes stehe dafür
       beispielhaft.
       
       Es verankert ab 2032 erstmals einen Rechtsanspruch auf Schutz und Beratung
       für gewaltbetroffene Frauen. Für die Umsetzung auf Landesebene stellt der
       Bund den Ländern rund 2,6 Milliarden Euro bereit. [1][Anfang Juli
       verabschiedete der Berliner Senat das Berliner Gewalthilfegesetz, das die
       Umsetzung im Land regeln soll.]
       
       ## Kritik am Berliner Gewalthilfegesetz
       
       Bei Anti-Gewalt-Projekten stößt die Umsetzung jedoch auf Kritik: „Trotz
       mehrerer Gespräche zwischen Senatsverwaltung und Anti-Gewalt-Projekten ist
       der zweite Entwurf der Landesregierung deutlich hinter dem ersten
       zurückgeblieben“, sagt Lenou Müssig.
       
       Die Koordinatorin des autonomen Frauenhauses Cocon sitzt auf einem Sofa in
       einem Beratungszimmer des Frauenhauses. Sie hat kurze braune Haare, über
       die Arme ziehen sich große Tattoos. „Das Gesetz birgt die Gefahr, dass aus
       Gewaltschutz Profit geschlagen wird“, warnt sie. Hintergrund ist eine
       Regelung im Gesetz, nach der nicht nur gemeinnützige Träger, sondern auch
       andere Organisationen Einrichtungsträger werden dürfen – darunter
       potenziell privatwirtschaftliche Anbieter. Welche Folgen das haben könne,
       zeige sich bei den Notunterkünften nach dem Allgemeinen Sicherheits- und
       Ordnungsgesetz (Asog) in der Wohnungslosenhilfe, so Müssig: „Zum Teil sind
       sie total heruntergekommen und es gibt kaum Sozialarbeiterinnen.“
       
       Der zweite große Kritikpunkt: „Der Rechtsanspruch für trans-, inter- und
       nichtbinäre (TIN*)-Personen und Queere wurde aus dem ursprünglichen Entwurf
       der Senatsverwaltung gestrichen.“ Dabei zeigen die Zahlen, dass auch queere
       Personen einen Schutzbedarf haben. Eine aktuelle Untersuchung der
       Forschungseinrichtung Camino ergab, dass etwas mehr als ein Drittel der
       befragten LSBTIQ+-Personen in Berlin bereits Gewalt in einer Beziehung
       erlebt hat. Das häufig vorgebrachte Argument, mehr Schutz für queere
       Menschen gehe zulasten von Frauen, weist Müssig zurück: „Die Zielgruppen
       dürfen nicht gegeneinander ausgespielt werden.“ Im Frauenhaus Cocon werden
       daher TIN*-Personen aufgenommen.
       
       Auf dem Parkplatz der Schutzeinrichtung stehen Kinderräder und Bobbycars,
       zwischen den Bäumen im Garten ragt ein Baumhaus hervor. Müssig führt durch
       die Einrichtung: In den Gängen trocknet Wäsche, Kinder kreischen, von den
       Wänden blättert die Farbe ab. Mit 20 Zimmern und Platz für 20 Erwachsene
       und 33 Kinder zählt das Frauenhaus zu den größeren Schutzeinrichtungen
       Berlins. Doch es fehlt an grundlegender Infrastruktur: Die
       Frauenhauskoordinierung empfiehlt ein eigenes Bad pro Zimmer, im Cocon gibt
       es nur 8 Bäder. Barrierefreie Zimmer gibt es keine.
       
       Auch bei der Personalausstattung bleibt das Frauenhaus hinter den
       empfohlenen Standards zurück. In der Einrichtung arbeiten mehr als 20
       Menschen, jedoch alle in Teilzeit. Die Frauenhauskoordinierung empfiehlt
       eine Vollzeitstelle für 3 Bewohnerinnen. Im Cocon kommen laut Koordinatorin
       Müssig dagegen 4,6 Bewohnerinnen auf eine Vollzeitstelle. „Es fühlt sich
       immer an wie eine Mangelverwaltung“, sagt sie. Aktuell seien zudem zwei
       Kolleginnen wegen Burn-out krankgeschrieben. Vertretungen zu finden sei
       schwierig. „Die Arbeit bedeutet dauerhaften hohen Stress und eine hohe
       Belastung durch die Arbeit mit Menschen mit Gewalterfahrung.“
       
       ## Berlinweit fehlen 466 Schutzplätze
       
       Und die Beratungsbedarfe steigen weiter: „Die Menschen, die zu uns kommen,
       befinden sich in immer prekäreren Situationen“, berichtet Müssig.
       Einerseits, weil die Problemlagen komplexer würden, aber auch wegen des
       Abbaus anderer sozialer Angebote und Beratungsstellen durch Kürzungen. Wenn
       ein Platz im Frauenhaus frei werde, dauere es nicht länger als eine Stunde,
       bis er vergeben sei. [2][In Berlin fehlen nach den Vorgaben der
       Istanbul-Konvention derzeit 466 Schutzplätze für gewaltbetroffene Frauen.]
       Täglich müssen Berater*innen der Berliner Initiative gegen Gewalt an
       Frauen an der Hotline gegen Häusliche Gewalt 10 bis 15 schutzsuchende
       Frauen und ihre Kinder abweisen.
       
       Lenou Müssig befürwortet daher den Ausbau von Schutzeinrichtungen, warnt
       jedoch: „Frauenhäuser bauen allein bringt nichts.“ Gewaltschutz müsse
       ganzheitlich gedacht werden. Das Gewalthilfegesetz des Bundes umfasst neben
       Schutz auch die Bereiche Prävention, Beratung und Vernetzung. Derzeit liege
       der Fokus jedoch vor allem auf dem Ausbau von Schutzplätzen. Der Grund:
       „Die Länder haben Angst, verklagt zu werden, wenn sie den Gesetzanspruch
       auf Schutz und Beratung nicht erfüllen.“ Ab 2032 können Betroffene, die
       keinen Schutzplatz und keine Beratung erhalten, rechtlich gegen das
       jeweilige Land vorgehen.
       
       Müssig fordert: „Gewaltschutz darf nicht isoliert betrachtet werden,
       sondern muss Teil einer umfassenden Sozialpolitik sein.“ Dieser Forderung
       schließen sich die Organisatorinnen der Kundgebung vor dem Rathaus
       Schöneberg an. Sie fordern die Umsetzung der Istanbul-Konvention,
       barrierefreie Zugänge zu Frauenhäusern, verpflichtende [3][Fortbildungen zu
       häuslicher Gewalt für Institutionen und Beamte sowie Primärprävention durch
       Bildungsarbeit an Schulen.] Eine Rednerin ruft: „Wir appellieren an alle
       Anwesenden der politischen Landschaft Berlins: Hört uns zu und handelt!“
       
       6 Aug 2026
       
       ## LINKS
       
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       ## AUTOREN
       
 (DIR) Lilly Schröder
       
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