# taz.de -- Digitalisierung des Sozialsystems: Eine URL für alle Ämter
       
       > Schwarz-Rot will den Sozialstaat übersichtlicher machen, Leistungen
       > bündeln. Nach der großen Ankündigung vom Winter beginnt die mühsame
       > Detailarbeit.
       
 (IMG) Bild: Noch mit Papier: Ministerin Bärbel Bas (SPD) und der Minister für Digitalisierung, Karsten Wildberger (CDU)
       
       So viel Aufmerksamkeit erhalten Regierungsbeamte selten, wenn sie zu
       Beratungen über Verwaltungsfragen zusammenkommen: Gleich zwei
       Kabinettsmitglieder eröffneten am Mittwoch in Berlin die Auftaktsitzung des
       „Expertengremiums Digitalisierung Sozialstaatsreform“. Sozialministerin
       Bärbel Bas (SPD) und [1][Digitalminister Karsten Wildberger (CDU)] legten
       dabei die Latte hoch: Man wolle „das Behörden-Labyrinth“ abschaffen und
       „gemeinsam den Weg zu einem digitalen Sozialstaat“ gehen.
       
       Das große Tamtam kommt nicht von ungefähr: Im Januar hatte eine von
       Schwarz-Rot eingesetzte Kommission [2][Empfehlungen für einen
       übersichtlicheren Sozialstaat vorgelegt]. Zentrales Ziel war, bestimmte
       Sozialleistungen wie Grundsicherung, Kinderzuschlag und Wohngeld nicht mehr
       an zig verschiedenen staatlichen Stellen zu verwalten, sondern sie so weit
       wie möglich zusammenzulegen. Ein ambitionierter Vorschlag, der von vielen
       Seiten positiv aufgenommen wurde.
       
       Seitdem ist aber wenig Sichtbares passiert – abgesehen von einem
       Gesetzesentwurf, durch den in einem ersten Schritt das Kindergeld
       automatisch ausgezahlt werden soll. Hier und da kam schon die Frage auf,
       warum die Regierung nicht mehr Tempo macht. Jetzt will sie demonstrieren,
       dass es im Maschinenraum sehr wohl vorangeht. Zumindest sind Arbeitsgruppen
       zusammengestellt, in denen Vertreter*innen von Bund, Ländern und
       Kommunen die Reform ausbuchstabieren sollen.
       
       Eine davon ist eben das Expertengremium zur Digitalisierung. Die
       Sozialstaatskommission hatte [3][in ihrem Bericht vom Januar] eine solche
       Arbeitsgruppe vorgeschlagen, die bis Ende 2027 Ergebnisse liefern soll. Das
       Problem, um das sie sich kümmern soll: So unübersichtlich das Sozialsystem
       bislang ist, so uneinheitlich ist auch seine digitale Infrastruktur. Die
       verschiedenen Behörden nutzen jeweils unterschiedliche IT-Systeme und noch
       immer viel Papier.
       
       Aus dem Sozialministerium heißt es, für die Zukunft sei „ein zentrales
       digitales Sozialportal“ vorgesehen. Infos zu den von der Reform betroffenen
       Leistungen sollen auf einer einzigen Online-Plattform gebündelt werden.
       Antragssteller*innen sollen ihre Daten nur noch einmal an dieser
       Stelle eingeben müssen statt in diversen Formularen unterschiedlicher
       Behörden. Auf die Ämter sollen sie seltener gehen müssen. Auf der anderen
       Seite soll das Personal durch automatisierte Abläufe und den Einsatz von KI
       entlastet werden.
       
       ## Wunde Punkte und offene Fragen
       
       Als Ministerin Bas im März im Digitalausschuss des Bundestags über die
       Pläne sprach, setzte die Linkspartei an dieser Stelle mit ihrer Kritik an.
       Die Abgeordnete Sonja Lemke verwies auf Berichte aus den Niederlanden, wo
       wegen KI-gestützter Fehlentscheidungen „massiv Menschen ohne
       niederländischen Namen des Sozialleistungsbetrugs beschuldigt“ worden
       seien.
       
       Die Grünen erinnerten an gleicher Stelle an ihr Angebot, über eine
       gemeinsame Grundgesetzänderung zur Sozialstaatsreform [4][ins Gespräch zu
       kommen] – und legten den Finger damit in eine weitere Wunde. Denn eine
       wirklich einheitliche digitale Infrastruktur ist nur möglich, wenn jedes
       kommunale Sozialamt mitmacht. Das Grundgesetz erlaubt es dem Bund aber
       nicht, den Kommunen in diesem Punkt Vorschriften zu machen. Die
       Sozialstaatskommission empfahl, das Problem durch eine Verfassungsänderung
       zu beheben.
       
       Das lehnt jedoch die Union ab, weil die Koalition für die erforderliche
       Zweidrittelmehrheit im Bundestag neben den Grünen auch die Linke
       einbeziehen müsste. Alternativ kommt ein Staatsvertrag zwischen Bund und
       Ländern infrage. Fraglich ist aber, ob die Digitalpläne auf diesem Weg ohne
       Abstriche umgesetzt werden können.
       
       Und noch eine weitere Unwägbarkeit bleibt in Zeiten, in denen der
       Finanzminister die Ressorts zum Sparen anhält. Die Sozialstaatskommission
       schrieb im Januar in ihren Empfehlungen: „Der Ausbau der digitalen
       Infrastruktur wird eine erhebliche Anschubfinanzierung erfordern.“ Für die
       Vorschläge gelte daher: alles unter Vorbehalt.
       
       20 May 2026
       
       ## LINKS
       
 (DIR) [1] /Bundesminister-fuer-Staatsmodernisierung/!6102676
 (DIR) [2] /Schwarz-rote-Sozialstaatskommission/!6149008
 (DIR) [3] https://www.bmas.de/SharedDocs/Downloads/DE/Soziales/Modernisierung-Sozialstaat/abschlussbericht-sozialstaatskommission.pdf?__blob=publicationFile&v=1
 (DIR) [4] /Positionspapier-aus-dem-Bundestag/!6156361
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Tobias Schulze
       
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