# taz.de -- Eingriff in die Pressefreiheit: Geblendet von der Polizei
> Am 1. Mai wollen taz-Journalist:innen in Berlin eine Festnahme per Video
> dokumentieren. Die Polizei hindert sie daran, indem sie Stroboskoplicht
> einsetzt.
(IMG) Bild: Verhindert unliebsame Blicke und Aufnahmen: Polizist richtet Licht auf Umstehende bei einer Demo in Berlin
Es ist der 1. Mai 2026, [1][die revolutionäre Abenddemonstration] in
Berlin-Kreuzberg wurde gerade von den Veranstaltern für beendet erklärt. Es
kommt zu Auseinandersetzungen zwischen der Polizei und den letzten
Demonstrierenden. Die Polizei zieht einige von ihnen aus der Menge, um sie
festzunehmen. Eine Szene sticht dabei heraus.
Kurz vor Mitternacht zerrt eine Gruppe Bundespolizisten einen Mann in eine
Seitenstraße und drückt ihn gegen eine Hauswand. Wir laufen der Gruppe mit
vier bis fünf anderen Filmenden hinterher und beginnen damit, die Festnahme
zu dokumentieren. In der Seitenstraße machen wir uns als Presse kenntlich –
wir rufen uns laut zu, die Presseausweise hervorzuholen, und kramen sie aus
den Taschen, während wir weiterfilmen.
Die Bundespolizisten bauen sich im Kreis um den Festgenommenen auf und
richten ihre Taschenlampen auf uns und die anderen Filmenden. Mindestens
einer der Bundespolizisten schaltet die sogenannte Stroboskop-Funktion ein,
die das grelle Licht der Lampen in kurzen Intervallen flackern lässt. Durch
die Lichtblitze werden wir und unsere Kameras stark geblendet. Die
Handyaufnahmen sind deshalb größtenteils unbrauchbar.
Dass die Situation per Video dokumentiert wird, will die Polizei – so hatte
es für uns den Anschein – durch den Einsatz ihrer Taschenlampen verhindern.
Der Mann, ein syrisch-palästinensischer Aktivist, wie wir später
herausfinden, wehrt sich nicht gegen die Festnahme, dennoch schlägt ihm ein
Bundespolizist ins Gesicht und wirft ihn zu Boden. Dort drückt ihm
mindestens ein Bundespolizist das Knie ins Gesicht.
## Mehr als ein Handyvideo
In dem Moment, als wir die Festnahme dokumentierten und uns als Presse zu
erkennen gaben, ging es nicht mehr um irgendein Handyvideo, sondern um
journalistische Informationsbeschaffung. Daher ist das Vorgehen der
Bundespolizisten besonders fragwürdig: Wenn die Polizei die Aufzeichnung
polizeilicher Arbeit – und polizeilicher Gewalt – gegenüber der Presse
gezielt verhindert, ist das ein mutmaßlicher Eingriff in die in Artikel 5
des Grundgesetzes garantierte Pressefreiheit.
Zudem kann Flackerlicht bei Menschen mit fotosensibler Epilepsie einen
Anfall auslösen – ein Reiz, dem die Betreffenden in einer Nebenstraße nach
einer Demonstration nicht immer ausweichen können.
Eine Rechtsprechung zu Einsätzen von Stroboskoplicht durch die Polizei gibt
es in Deutschland bislang nicht, erklärt Clemens Arzt, der bis 2023 als
Professor für Versammlungsrecht am Fachbereich der Berliner Hochschule für
Wirtschaft und Recht lehrte. Das dürfte unter anderem daran liegen, dass
diese Praxis bislang nicht dokumentiert ist, zumindest nicht öffentlich
zugänglich.
Aktivist:innen, Anwält:innen und Fotografen aus Berlin schilderten
allerdings unabhängig voneinander gegenüber der taz, derartige Einsätze
seit Herbst 2023 regelmäßig im Kontext von Gazaprotesten beobachtet zu
haben. Videomaterial, das der taz vorliegt, belegt zudem, dass
Taschenlampen mit Stroboskop-Funktion vereinzelt bei den Protesten der
Klimabewegung gegen die Räumung des nordrhein-westfälischen Lützerath gegen
Journalist:innen eingesetzt wurden.
Auf Anfrage der taz antwortet eine Sprecherin der Bundespolizei, die
Taschenlampen mit Stroboskop-Funktion stünden „seit 2021 sukzessive jedem
Polizeivollzugsbeamten und jeder Polizeivollzugsbeamtin der Bundespolizei
als persönliche Ausstattung zur Verfügung“. Die Beschaffung sei allerdings
nicht mit Blick auf bestimmte Einsatzmaßnahmen erfolgt.
„Die Stroboskop-Funktion kann die Durchsetzung polizeilicher Maßnahmen
unterstützen. Anderen Zwecken dient diese Funktion nicht“, heißt es in der
Antwort weiter. Zu welchem Zweck die Stroboskop-Funktion beim Vorfall am 1.
Mai angewendet wurde, sagt die Sprecherin nicht.
Ein Sprecher der Berliner Polizei, die den Einsatz am 1. Mai leitete, teilt
der taz mit, eine Polizeidienstkraft hätte im Rahmen der Festnahme eine
Taschenlampe zur „Umfeldsicherung“ in dem schlecht beleuchteten Bereich
verwendet. „Dabei bestand zu keinem Zeitpunkt die Absicht, die
Stroboskop-Funktion der Taschenlampe einzusetzen. Offensichtlich wurde die
Funktion fehlausgelöst und zu einem späteren Zeitpunkt auch ausgeschaltet“,
so der Pressesprecher. Ein gezielter Einsatz gegen filmende
Pressevertretende sei zu keinem Zeitpunkt vorgesehen.
Auf den Aufnahmen ist erkennbar, dass mindestens ein Bundespolizist die
Stroboskop-Funktion einschaltete. Nicht eine Polizeidienstkraft, sondern
mehrere Bundespolizisten schalteten hingegen ihre Taschenlampen ein.
Der Rechtsexperte Clemens Arzt fällt nach Sichtung unserer Aufnahmen ein
deutliches Urteil: „In der polizeilichen Maßnahme des aktiven Blendens zur
Verhinderung von Bildaufnahmen liegt ein klarer Eingriff in die
Pressefreiheit aus Artikel 5 des Grundgesetzes vor.“ Bürger:innen wie
Journalist:innen hätten das Recht, Polizeieinsätze zu filmen. Ausnahmen
davon seien eng gefasst – etwa wenn die Aufzeichnung den Einsatz gefährde.
Anhaltspunkte dafür sehe er im konkreten Fall nicht.
Katharina Weiß, Pressreferentin bei Reporter ohne Grenzen, die ebenfalls
eine Presseanfrage zum Vorfall an die Berliner Polizei stellte, sagt:
„Polizeiliche Maßnahmen im öffentlichen Raum dürfen grundsätzlich
journalistisch begleitet und dokumentiert werden – gerade dann, wenn es um
mögliche Gewaltanwendung geht. Wenn Lichtfunktionen eingesetzt werden, um
Aufnahmen bewusst zu erschweren oder zu verhindern, ist das aus
pressefreiheitlicher Sicht in einer Demokratie bedenklich und muss
innerhalb der Behörde thematisiert werden.“
Jörg Reichel, Landesgeschäftsführer der Deutschen Journalisten-Union in
ver.di Berlin-Brandenburg, erklärt gegenüber der taz: „Das Blenden von
Journalist*innen, Fotograf*innen und Videojournalist*innen durch
grelles und fokussiertes Licht oder Stroboskope verfolgt das Ziel, die
Berichterstattung einzuschränken und keine brauchbaren Aufnahmen und
Beobachtungen der Presse vor Ort zuzulassen.“ Komme es dabei zu
gesundheitlichen Beeinträchtigungen, könne dies den Tatbestand der
Körperverletzung oder – je nach Intensität und Einsatzmittel – auch der
gefährlichen Körperverletzung erfüllen.
## Flackerlicht kann epileptische Anfälle auslösen
Wer eine Taschenlampe im Stroboskop-Modus auf einen unbestimmten
Personenkreis richtet, weiß nicht, ob unter den Geblendeten Menschen mit
fotosensibler Epilepsie sind. Bei diesem Vorfall richtete mindestens einer
der Beamten sein Stroboskoplicht in verschiedene Richtungen, sodass mehrere
Filmende geblendet wurden.
Der Vorstand der Deutschen Gesellschaft für Epileptologie beziffert auf
Anfrage der taz die Risikogruppe: Bei 3 Prozent der Erwachsenen mit
Epilepsie liege eine Fotosensibilität vor, statistisch betreffe das etwa
einen von 5.000 Menschen in der Gesamtbevölkerung. „Flackerlicht kann bei
diesen Menschen einen epileptischen Anfall auslösen“, heißt es in der
Antwort.
Die Betreffenden würden ärztlich darauf hingewiesen, entsprechende Reize –
etwa Stroboskoplicht in Clubs – zu meiden. Aber deshalb auf das Grundrecht,
an Demonstrationen teilzunehmen, verzichten? Medizinische Leitlinien zum
Einsatz von Stroboskoplicht im öffentlichen Raum existieren nach Auskunft
der Gesellschaft nicht.
Der Bundespolizei seien die Gefahren beim Einsatz von Stroboskoplichtern
für Personen mit Epilepsie ebenso wie mögliche Hilfeleistungen bei
Krampfanfällen bekannt, teilt eine Pressesprecherin der Bundespolizei der
taz mit.
Auch Polizeibeamte sehen im Einsatz von Stroboskoplicht offenbar einen Akt
der Körperverletzung – zumindest, wenn sich der Einsatz gegen sie selbst
richtet. [2][Laut einer Pressemeldung der Bundespolizei] habe ein Mann
einen Bundespolizisten in der Nacht zum 30. November 2025 „aus geringer
Distanz mit dem Blitzlicht seiner Taschenlampe“ geblendet. Der geblendete
Polizist habe vorübergehende Sehstörungen erlitten und über starke
Kopfschmerzen geklagt. Die Bundespolizei leitete ein Ermittlungsverfahren
wegen gefährlicher Körperverletzung ein.
16 May 2026
## LINKS
(DIR) [1] /Revolutionaere-1-Mai-Demo-in-Berlin/!6175407
(DIR) [2] https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/70116/6169444
## AUTOREN
(DIR) Pauline Jäckels
(DIR) Enno Schöningh
## TAGS
(DIR) Schwerpunkt 1. Mai in Berlin
(DIR) Polizeigewalt
(DIR) Presse
(DIR) wochentaz
(DIR) GNS
(DIR) Social-Auswahl
(DIR) Reden wir darüber
(DIR) Hamburg
(DIR) wochentaz
(DIR) Kolumne Bewegung
(DIR) Elif Eralp
(DIR) Schwerpunkt 1. Mai in Berlin
## ARTIKEL ZUM THEMA
(DIR) Blaulicht auf Peterwagen: Hamburger Polizei auf Dauersendung
Streifenwagen der Hamburger Polizei fahren künftig mit einem nicht
blinkenden Blaulicht, um Präsenz zu zeigen. Hilft das? Oder verunsichert es
nur?
(DIR) Wochentaz-Podcast: Wie gefährlich ist das Hantavirus?
Lungenkrankheit, Menschen in Quarantäne, Tote: Das Hantavirus weckt
Erinnerungen an Corona. Unsere Gesundheitsredakteurin ordnet das Geschehen
ein.
(DIR) Protest gegen Rheinmetall: Der Hauptfeind steht im eigenen Kiez
Die Aktionäre des Rüstungskonzerns treffen sich zur digitalen
Hauptversammlung. Vor dem Pierburg-Werk im Wedding protestiert eine
wachsende Bewegung.
(DIR) 1. Mai in Berlin: Ikkimel, die Rattenfängerin der Linken
Die Berliner Linke mobilisiert am 1. Mai die Massen, auch dank Rapperin
Ikkimel. Der Vorwurf, Protest würde durch Party ersetzt, greift aber zu
kurz.
(DIR) Revolutionärer 1. Mai in Kreuzberg: Die Party ist nicht der Gegner
Man muss nicht klagen über besoffene Partykids, die der Revolutionären Demo
im Weg standen. Die Fans von Ikkimel und RAPK sind für Linke die
Verbündeten.