# taz.de -- Erneuter Prozess gegen Ex-Polizeichef: Alte Vorwürfe, neuer Prozess
> Andreas R., der ehemals höchste Polizeibeamte in Baden-Württemberg, steht
> wegen Bestechlichkeit vor Gericht. Das hätte schneller gehen können.
(IMG) Bild: Was geht unter dieser Mütze vor? Aufnahme eines baden-württembergischer Polizeihuts
Der ehemals höchste Polizeibeamte im Land steht mal wieder vor Gericht.
Fünf Jahre nach dem mutmaßlich unangemessenen Verhalten, fast [1][zwei nach
dem ersten höchstrichterlichen Freispruch aus Mangel an Beweisen], muss
sich Andreas R. erneut wegen sexueller Avancen gegenüber einer Untergebenen
vor Gericht verantworten.
Dem suspendierten Beamten wird vorgeworfen, jener Beamtin, [2][die ihn 2021
wegen sexueller Nötigung angezeigt hatte], damals auch Vergünstigungen in
Aussicht gestellt zu haben, wenn sie ihm sexuell zu Diensten ist. Eine
Aufforderung zur Bestechung also.
Ein Skype-Gespräch zwischen beiden hatte schon im ersten Prozess gegen R.
eine wichtige Rolle gespielt. Es war von der Polizeibeamtin mitgeschnitten
worden und liegt so auch im neuen Verfahren als Beweismittel vor. Darin
erklärt R. der ihm untergebenen Beamtin, dass er im Falle einer Affäre beim
Zulassungsverfahren für den höheren Dienst einen „tausendprozentigen“
Erfolg versprechen könne. Falls sie nicht zum Sex bereit sei, müsse sie auf
seine Unterstützung verzichten. R. war unmittelbar am Auswahlverfahren
beteiligt.
Der oberste Polizeibeamte Andreas R. stand 2023 wegen des Vorwurfs der
sexuellen Nötigung gegen ebenjene Beamtin vor Gericht. Sie hatte ihm
vorgeworfen, sie fünf Tage vor dem Gespräch vor einer Kneipe dazu genötigt
zu haben, ihre Hand an sein Geschlecht zu legen. Der Mann hatte das
bestritten und war mangels Beweisen freigesprochen worden.
## Auch der Innenminister war beschädigt
Die nun folgende späte Anklage wegen Bestechlichkeit wirft ein schlechtes
Licht auf die Staatsanwaltschaft Stuttgart. Sie hatte 2023 R. wegen der
schlecht beweisbaren Nötigung vor Gericht gebracht, den
Bestechlichkeitsvorwurf aber ausgespart. Selbst als das Stuttgarter
Landgericht in der Begründung seines Freispruchs explizit darauf hinwies,
dass Andreas Rs. Äußerungen im Videocall als Bestechlichkeit zu werten
seien, hatte die Staatsanwaltschaft noch zwei Jahre mit einer erneuten
Anklage gezögert.
Jetzt also geht das Verfahren, das viel Staub in der
baden-württembergischen Polizei aufgewirbelt hatte, in eine neue Runde.
Innenminister Thomas Strobl (CDU) hatte noch während des ersten Prozesses
angekündigt, dass Andreas R., den er einmal unter wenig transparenten
Bedingungen zum Polizeiinspekteur des Landes gemacht hatte, nie mehr
Personalverantwortung in der Polizei haben dürfe. Im Zuge der Affäre sind
weitere Fälle bekannt geworden, bei denen R. Mitarbeiterinnen Nacktbilder
von sich in sexuellen Posen geschickt hatte.
Der Fall beschädigte allerdings auch den Innenminister selbst. Die
Staatsanwaltschaft ermittelte gegen Strobl, weil er einen Brief von R.s
Anwalt an die Presse weitergegeben hatte. Das Verfahren wurde gegen eine
Geldauflage von 15.000 Euro eingestellt. Außerdem hatte ein
Untersuchungsausschuss des Landtags die Beförderungspraxis unter die Lupe
genommen. Der langjährige politische Landesbeamte Jörg Krauss hatte die
Führungskultur der Polizei durchleuchtet und Vorschläge für bessere
Arbeitsbedingungen im Polizeiapparat vorgelegt.
Andreas R. ist derweil bis zum Ende des Verfahrens bei halbierten
Beamtenbezügen vom Dienst suspendiert. Ein Schuldspruch wegen
Bestechlichkeit würde bedeuten, dass er endgültig aus dem Staatsdienst
entfernt wird. Außerdem droht ihm ein Disziplinarverfahren, das bis zum
Ende des Strafprozesses ruht.
11 May 2026
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(DIR) Benno Stieber
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