# taz.de -- Erneuter Prozess gegen Ex-Polizeichef: Alte Vorwürfe, neuer Prozess
       
       > Andreas R., der ehemals höchste Polizeibeamte in Baden-Württemberg, steht
       > wegen Bestechlichkeit vor Gericht. Das hätte schneller gehen können.
       
 (IMG) Bild: Was geht unter dieser Mütze vor? Aufnahme eines baden-württembergischer Polizeihuts
       
       Der ehemals höchste Polizeibeamte im Land steht mal wieder vor Gericht.
       Fünf Jahre nach dem mutmaßlich unangemessenen Verhalten, fast [1][zwei nach
       dem ersten höchstrichterlichen Freispruch aus Mangel an Beweisen], muss
       sich Andreas R. erneut wegen sexueller Avancen gegenüber einer Untergebenen
       vor Gericht verantworten.
       
       Dem suspendierten Beamten wird vorgeworfen, jener Beamtin, [2][die ihn 2021
       wegen sexueller Nötigung angezeigt hatte], damals auch Vergünstigungen in
       Aussicht gestellt zu haben, wenn sie ihm sexuell zu Diensten ist. Eine
       Aufforderung zur Bestechung also.
       
       Ein Skype-Gespräch zwischen beiden hatte schon im ersten Prozess gegen R.
       eine wichtige Rolle gespielt. Es war von der Polizeibeamtin mitgeschnitten
       worden und liegt so auch im neuen Verfahren als Beweismittel vor. Darin
       erklärt R. der ihm untergebenen Beamtin, dass er im Falle einer Affäre beim
       Zulassungsverfahren für den höheren Dienst einen „tausendprozentigen“
       Erfolg versprechen könne. Falls sie nicht zum Sex bereit sei, müsse sie auf
       seine Unterstützung verzichten. R. war unmittelbar am Auswahlverfahren
       beteiligt.
       
       Der oberste Polizeibeamte Andreas R. stand 2023 wegen des Vorwurfs der
       sexuellen Nötigung gegen ebenjene Beamtin vor Gericht. Sie hatte ihm
       vorgeworfen, sie fünf Tage vor dem Gespräch vor einer Kneipe dazu genötigt
       zu haben, ihre Hand an sein Geschlecht zu legen. Der Mann hatte das
       bestritten und war mangels Beweisen freigesprochen worden.
       
       ## Auch der Innenminister war beschädigt
       
       Die nun folgende späte Anklage wegen Bestechlichkeit wirft ein schlechtes
       Licht auf die Staatsanwaltschaft Stuttgart. Sie hatte 2023 R. wegen der
       schlecht beweisbaren Nötigung vor Gericht gebracht, den
       Bestechlichkeitsvorwurf aber ausgespart. Selbst als das Stuttgarter
       Landgericht in der Begründung seines Freispruchs explizit darauf hinwies,
       dass Andreas Rs. Äußerungen im Videocall als Bestechlichkeit zu werten
       seien, hatte die Staatsanwaltschaft noch zwei Jahre mit einer erneuten
       Anklage gezögert.
       
       Jetzt also geht das Verfahren, das viel Staub in der
       baden-württembergischen Polizei aufgewirbelt hatte, in eine neue Runde.
       Innenminister Thomas Strobl (CDU) hatte noch während des ersten Prozesses
       angekündigt, dass Andreas R., den er einmal unter wenig transparenten
       Bedingungen zum Polizeiinspekteur des Landes gemacht hatte, nie mehr
       Personalverantwortung in der Polizei haben dürfe. Im Zuge der Affäre sind
       weitere Fälle bekannt geworden, bei denen R. Mitarbeiterinnen Nacktbilder
       von sich in sexuellen Posen geschickt hatte.
       
       Der Fall beschädigte allerdings auch den Innenminister selbst. Die
       Staatsanwaltschaft ermittelte gegen Strobl, weil er einen Brief von R.s
       Anwalt an die Presse weitergegeben hatte. Das Verfahren wurde gegen eine
       Geldauflage von 15.000 Euro eingestellt. Außerdem hatte ein
       Untersuchungsausschuss des Landtags die Beförderungspraxis unter die Lupe
       genommen. Der langjährige politische Landesbeamte Jörg Krauss hatte die
       Führungskultur der Polizei durchleuchtet und Vorschläge für bessere
       Arbeitsbedingungen im Polizeiapparat vorgelegt.
       
       Andreas R. ist derweil bis zum Ende des Verfahrens bei halbierten
       Beamtenbezügen vom Dienst suspendiert. Ein Schuldspruch wegen
       Bestechlichkeit würde bedeuten, dass er endgültig aus dem Staatsdienst
       entfernt wird. Außerdem droht ihm ein Disziplinarverfahren, das bis zum
       Ende des Strafprozesses ruht.
       
       11 May 2026
       
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