# taz.de -- FAQ zu Finanzierung der GKV: Sparen statt Reformieren
> Die Bundesregierung einigt sich auf ein Gesetz zur Finanzierung der
> gesetzlichen Krankenkassen. Was würde das für Versicherte bedeuten? Ein
> Überblick.
(IMG) Bild: Sprechstunde: Gesundheitsministerin Nina Warken (CDU) und Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) präsentieren ihre Krankenkassenreform
Offenbar wollte die Regierung zeigen, dass sie auch schnell sein kann:
Nicht einmal einen Monat nachdem eine [1][Expert*innenkommission
Vorschläge] Sparmaßnahmen bei den gesetzlichen Krankenkassen präsentierte
(aber trotzdem auch ein Jahr nach Regierungsbeginn), einigte sich die
Koalition auf einen Gesetzentwurf zur Stabilisierung der
Krankenkassenbeiträge.
Wobei „einigen“ in Anführungszeichen zu setzen ist – sowohl SPD als auch
CSU machten deutlich, dass sie noch Spielraum sehen, bis dass Gesetz dann
im Sommer vom Bundestag beschlossen werden soll. Auch Interessenverbände
und Bundesländer werden noch Einfluss nehmen wollen. Sollte aber doch alles
so bleiben, wie es jetzt geplant ist, dann kommt auf die gesetzlich
Versicherten Folgendes zu:
Zuzahlungen steigen
Direkt spürbar wird die Reform beim Gang in die Apotheke: Der Eigenanteil,
den jede*r pro Packung verschreibungspflichtiger Medikamente zahlen muss,
soll erhöht werden. Bisher lag der Mindestbetrag bei 5 Euro, jetzt sollen
es 7,50 Euro sein. Die Obergrenze wird von aktuell 10 Euro auf 15 Euro
angehoben. Wer mehr als 2 Prozent seines Haushaltsbruttoeinkommens für
Medikamente ausgegeben hat, kann sich wie bisher von der Zuzahlung befreien
lassen. Bei chronisch Kranken liegt die Belastungsgrenze bei 1 Prozent –
sie erreichen den Betrag zur Befreiung also schneller.
Die Zuzahlungsgrenzen und -beträge solle dynamisiert werden, indem sie an
die Grundlohnrate gekoppelt werden. Heißt, wenn die durchschnittlichen
Bruttogehälter der Mitglieder der GKV steigen, steigt auch die Zuzahlung.
Auch beim Zahnersatz müssen Versicherte wieder mehr selbst zahlen. Die
Krankenkassen sollen 10 Prozent weniger übernehmen, also wieder nur 50
Prozent der Kosten. Das entspricht dem Niveau von vor 2020.
Zucker wird teuer
Die Zuckersteuer soll kommen. Im jetzt vorgelegten Gesetzentwurf
verpflichtet sich die Bundesregierung, ein entsprechendes weiteres Gesetz
auf den Weg zu bringen. Das soll ab 2028 eine Abgabe auf zuckergesüßte
Getränke regeln. Die Regierung rechnet mit jährlich 450 Millionen Euro, die
dann wieder an die gesetzlichen Krankenkassen zurückgehen.
Wie genau die Zuckersteuer ausgearbeitet wird, ist laut
Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) noch nicht klar. Die
Expert*innenkommission hatte nach [2][britischem Vorbild eine
herstellernahe Abgabe] vorgeschlagen. Das bedeutet, dass die Unternehmen je
nach Zuckermenge in ihren Getränken draufzahlen müssen. Der erhoffte
Effekt: weniger zuckrige Rezepturen. In Großbritannien konnte der
Zuckergehalt so um 35 Prozent reduziert werden.
Damit hätte die Maßnahme auch einen präventiven Effekt für die Gesundheit.
Übermäßiger Konsum von Zucker ist schädlich. Gerade in Limos, besonders bei
Kindern beliebt, steckt viel davon drin.
Familienversicherung wird eingeschränkt
Wer über kein versicherungspflichtiges Einkommen verfügt, konnte bisher
kostenlos über seine:n Ehepartner:in mitversichert werden. Das ändert
sich weitestgehend. Berechnet werden soll die Beitragshöhe nun über das
Einkommen der erwerbstätigen Person. Während Warken 3,5 Prozent
vorgeschlagen hatte, einigte sich das Kabinett nun auf 2,5 Prozent.
Ursprünglich empfahl die Finanzkommission, einen festen Beitrag für die
Mitversicherten von rund 220 Euro festzulegen.
Die am Mittwoch vom Kabinett beschlossene Prozentvariante dürfte geringere
Einkommen schonen. Weiterhin kostenlos mitversichert bleiben Kinder, Eltern
von Kindern unter sieben Jahren, pflegende Angehörige und Menschen im
Rentenalter.
Besserverdienende zahlen mehr
Gesetzlich versicherte Arbeitnehmer*innen müssen nur auf einen
bestimmten Teil ihres Arbeitsentgelts Versicherungsbeiträge bezahlen.
Aktuell sind das 69.750 Euro brutto jährlich und 5.812,50 Euro monatlich –
die sogenannte Beitragsbemessungsgrenze. Alles, was Versicherte mehr
verdienen, bleibt also beitragsfrei. Die Beitragsbemessungsgrenze wird
entsprechend der allgemeinen Lohnentwicklung regelmäßig angepasst.
Der Gesetzentwurf sieht nun eine zusätzliche einmalige Erhöhung um 300 Euro
monatlich vor. Bei den privaten Krankenversicherungen hatte man sich
darüber sicher schon die Hände gerieben und auf Wechselbewegungen von
Besserverdienenden gehofft.
Dem schiebt der Gesetzentwurf aber jetzt doch noch einen kleinen Riegel
vor. Denn: Erst ab Erreichen der Versicherungspflichtgrenze (aktuell 77.400
Euro jährlich, 6.450 Euro monatlich) dürfen Angestellte in die private
Krankenversicherung wechseln und die soll nun ebenfalls um 300 Euro
angehoben werden. Der Interessenverband der Privaten Krankenversicherer
schäumt und spricht von Wettbewerbsbeschränkung und Systembruch.
Leistungen auf der Kippe
Die Finanzkommission hatte als Leitlinie für die Sparmaßnahmen ausgerufen:
Nur Maßnahmen werden bezahlt, deren Wirksamkeit erwiesen ist. Diesem
Prinzip folgend fliegen nun homöopathische und anthroposophische
Arzneimittel und Leistungen aus dem Katalog der Kassenleistungen. Außerdem
soll die Übernahme des Hautkrebsscreenings für Versicherte ab 35 auf den
Prüfstand und gegebenenfalls in ein risikobasiertes Hautkrebsscreening
überführt werden. Der Anspruch auf Versorgung mit Cannabis in Form von
getrockneten Blüten wird gestrichen, weil der Wirkstoffgehalt
unkontrollierbar sei und daher die Suchtgefahr steige. Andere
Darreichungsformen medizinischen Cannabis bleiben davon unberührt.
Bestimmte Operationen brauchen Zweitmeinung
Es gibt planbare Operationen, die hierzulande im internationalen Vergleich
besonders häufig durchgeführt werden – zum Beispiel der Einsatz künstlicher
Hüft- und Kniegelenke. Zur Vermeidung medizinisch nicht notwendiger
Operationen soll künftig eine unabhängige ärztliche Zweitmeinung für solche
mengenanfälligen Eingriffe eingeführt werden. Für die Patient*innen
bedeutet das im Zweifel: ein Arztbesuch mehr. Wie praktikabel das in der
Zukunft ist (ob Ärzt*innen tatsächlich der Einschätzung eines Kollegen
widersprechen), wird sich zeigen.
Teilzeit auf Krankenschein
Länger erkrankte Personen machen zwar einen kleinen Teil der
Krankheitsfälle aus, sie verursachen aber 40 Prozent der Krankheitstage.
Weil die stufenweise Wiedereingliederung nach langer Krankheit (sogenanntes
Hamburger Modell) die verringerte Arbeitskraft nur teilweise abbildet, soll
eine Teilkrankschreibung nach Vorbild skandinavischer Länder eingeführt
werden. Die Interessenvertretung der deutschen Kassenärzt*innen hält
das allerdings für nicht praktikabel.
Krankenhäusern und Arztpraxen versorgen schlechter?
Die in den vergangenen Jahren deutlich gestiegenen Ausgaben der
Krankenhäuser, niedergelassenen Ärzt*innen und anderer Leistungserbringer
sollen gedeckelt werden und an die [3][Entwicklung der
Krankenkasseneinnahmen gekoppelt werden]. Die Deutsche
Krankenhausgesellschaft und die Kassenärztliche Vereinigung drohen mit
einer Verschlechterung der Versorgung von Patient*innen und fürchten
Insolvenzen vor allem bei freigemeinnützigen Krankenhäusern (kirchliche
Träger oder Wohlfahrtsverbände). Die Kassen warnen hingegen vor Panikmache.
Krankengeld bleibt gleich
Beim Krankengeld bleibt nun doch alles beim Alten. Wie bisher, haben
Versicherte ab dem 43. Krankheitstag Anspruch auf 70 Prozent ihres
Bruttolohns. Zuvor hatte Bundesgesundheitsministerin Warken davon
gesprochen, das Niveau auf 65 Prozent des Bruttolohns senken zu wollen.
Dagegen hatte es unter anderem [4][vonseiten der SPD Proteste] gegeben.
Beiträge sinken doch nicht
Ursprünglich wollte Warken schon 2027 fast 20 Milliarden Euro einsparen –
bei einem prognostizierten Defizit von 15,3 Milliarden. Damit wäre sogar
eine Senkung der Versicherungsbeiträge möglich gewesen.
Dieser Puffer ist nun dahingeschmolzen, vor allem weil die jährlichen
Bundeszuschüsse an die Krankenkassen laut aktueller Haushaltsverhandlungen
um 2 Milliarden Euro jährlich gekürzt werden sollen. Da hilft es auch
nicht, dass der Bund nun doch mehr Geld für die Krankenversicherung von
Bürgergeldempfänger*innen zur Verfügung stellen soll.
Geplant sind jeweils zusätzliche 250 Millionen Euro in den Jahren 2027 und
2028 und weitere 500 Millionen Euro 2029, 2030 und 2031. Angesichts eines
Gesamtbedarfs von 12 Milliarden Euro für die Versicherung der
Bürgergeldempfänger*innen und angesichts der zusätzlichen
2-Milliarden-Kürzung des Bundeszuschusses wirkt das geradezu homöopathisch.
Tatsächlich ist mit den Sparmaßnahmen im Gesetzentwurf die Finanzlücke bei
den Krankenkassen nur bis 2029 geschlossen – spätestens dann würde es
wieder brenzlig. Nina Warken verwies darauf, dass die Finanzkommission
Gesundheit bis Ende des Jahres weitere, tiefgreifendere Maßnahmen zur
Reform der Krankenkassenfinanzierung vorschlagen soll.
Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) stellte sich hinter das Sparpaket. Es
dürfe im parlamentarischen Verfahren jetzt nur noch Änderungen geben, wenn
diese im gleichen Maße ausgeglichen würden.
29 Apr 2026
## LINKS
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## AUTOREN
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