# taz.de -- FAQ zu Finanzierung der GKV: Sparen statt Reformieren
       
       > Die Bundesregierung einigt sich auf ein Gesetz zur Finanzierung der
       > gesetzlichen Krankenkassen. Was würde das für Versicherte bedeuten? Ein
       > Überblick.
       
 (IMG) Bild: Sprechstunde: Gesundheitsministerin Nina Warken (CDU) und Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) präsentieren ihre Krankenkassenreform
       
       Offenbar wollte die Regierung zeigen, dass sie auch schnell sein kann:
       Nicht einmal einen Monat nachdem eine [1][Expert*innenkommission
       Vorschläge] Sparmaßnahmen bei den gesetzlichen Krankenkassen präsentierte
       (aber trotzdem auch ein Jahr nach Regierungsbeginn), einigte sich die
       Koalition auf einen Gesetzentwurf zur Stabilisierung der
       Krankenkassenbeiträge.
       
       Wobei „einigen“ in Anführungszeichen zu setzen ist – sowohl SPD als auch
       CSU machten deutlich, dass sie noch Spielraum sehen, bis dass Gesetz dann
       im Sommer vom Bundestag beschlossen werden soll. Auch Interessenverbände
       und Bundesländer werden noch Einfluss nehmen wollen. Sollte aber doch alles
       so bleiben, wie es jetzt geplant ist, dann kommt auf die gesetzlich
       Versicherten Folgendes zu:
       
       Zuzahlungen steigen
       
       Direkt spürbar wird die Reform beim Gang in die Apotheke: Der Eigenanteil,
       den jede*r pro Packung verschreibungspflichtiger Medikamente zahlen muss,
       soll erhöht werden. Bisher lag der Mindestbetrag bei 5 Euro, jetzt sollen
       es 7,50 Euro sein. Die Obergrenze wird von aktuell 10 Euro auf 15 Euro
       angehoben. Wer mehr als 2 Prozent seines Haushaltsbruttoeinkommens für
       Medikamente ausgegeben hat, kann sich wie bisher von der Zuzahlung befreien
       lassen. Bei chronisch Kranken liegt die Belastungsgrenze bei 1 Prozent –
       sie erreichen den Betrag zur Befreiung also schneller.
       
       Die Zuzahlungsgrenzen und -beträge solle dynamisiert werden, indem sie an
       die Grundlohnrate gekoppelt werden. Heißt, wenn die durchschnittlichen
       Bruttogehälter der Mitglieder der GKV steigen, steigt auch die Zuzahlung.
       
       Auch beim Zahnersatz müssen Versicherte wieder mehr selbst zahlen. Die
       Krankenkassen sollen 10 Prozent weniger übernehmen, also wieder nur 50
       Prozent der Kosten. Das entspricht dem Niveau von vor 2020.
       
       Zucker wird teuer
       
       Die Zuckersteuer soll kommen. Im jetzt vorgelegten Gesetzentwurf
       verpflichtet sich die Bundesregierung, ein entsprechendes weiteres Gesetz
       auf den Weg zu bringen. Das soll ab 2028 eine Abgabe auf zuckergesüßte
       Getränke regeln. Die Regierung rechnet mit jährlich 450 Millionen Euro, die
       dann wieder an die gesetzlichen Krankenkassen zurückgehen.
       
       Wie genau die Zuckersteuer ausgearbeitet wird, ist laut
       Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) noch nicht klar. Die
       Expert*innenkommission hatte nach [2][britischem Vorbild eine
       herstellernahe Abgabe] vorgeschlagen. Das bedeutet, dass die Unternehmen je
       nach Zuckermenge in ihren Getränken draufzahlen müssen. Der erhoffte
       Effekt: weniger zuckrige Rezepturen. In Großbritannien konnte der
       Zuckergehalt so um 35 Prozent reduziert werden.
       
       Damit hätte die Maßnahme auch einen präventiven Effekt für die Gesundheit.
       Übermäßiger Konsum von Zucker ist schädlich. Gerade in Limos, besonders bei
       Kindern beliebt, steckt viel davon drin.
       
       Familienversicherung wird eingeschränkt
       
       Wer über kein versicherungspflichtiges Einkommen verfügt, konnte bisher
       kostenlos über seine:n Ehepartner:in mitversichert werden. Das ändert
       sich weitestgehend. Berechnet werden soll die Beitragshöhe nun über das
       Einkommen der erwerbstätigen Person. Während Warken 3,5 Prozent
       vorgeschlagen hatte, einigte sich das Kabinett nun auf 2,5 Prozent.
       Ursprünglich empfahl die Finanzkommission, einen festen Beitrag für die
       Mitversicherten von rund 220 Euro festzulegen.
       
       Die am Mittwoch vom Kabinett beschlossene Prozentvariante dürfte geringere
       Einkommen schonen. Weiterhin kostenlos mitversichert bleiben Kinder, Eltern
       von Kindern unter sieben Jahren, pflegende Angehörige und Menschen im
       Rentenalter.
       
       Besserverdienende zahlen mehr
       
       Gesetzlich versicherte Arbeitnehmer*innen müssen nur auf einen
       bestimmten Teil ihres Arbeitsentgelts Versicherungsbeiträge bezahlen.
       Aktuell sind das 69.750 Euro brutto jährlich und 5.812,50 Euro monatlich –
       die sogenannte Beitragsbemessungsgrenze. Alles, was Versicherte mehr
       verdienen, bleibt also beitragsfrei. Die Beitragsbemessungsgrenze wird
       entsprechend der allgemeinen Lohnentwicklung regelmäßig angepasst.
       
       Der Gesetzentwurf sieht nun eine zusätzliche einmalige Erhöhung um 300 Euro
       monatlich vor. Bei den privaten Krankenversicherungen hatte man sich
       darüber sicher schon die Hände gerieben und auf Wechselbewegungen von
       Besserverdienenden gehofft.
       
       Dem schiebt der Gesetzentwurf aber jetzt doch noch einen kleinen Riegel
       vor. Denn: Erst ab Erreichen der Versicherungspflichtgrenze (aktuell 77.400
       Euro jährlich, 6.450 Euro monatlich) dürfen Angestellte in die private
       Krankenversicherung wechseln und die soll nun ebenfalls um 300 Euro
       angehoben werden. Der Interessenverband der Privaten Krankenversicherer
       schäumt und spricht von Wettbewerbsbeschränkung und Systembruch.
       
       Leistungen auf der Kippe
       
       Die Finanzkommission hatte als Leitlinie für die Sparmaßnahmen ausgerufen:
       Nur Maßnahmen werden bezahlt, deren Wirksamkeit erwiesen ist. Diesem
       Prinzip folgend fliegen nun homöopathische und anthroposophische
       Arzneimittel und Leistungen aus dem Katalog der Kassenleistungen. Außerdem
       soll die Übernahme des Hautkrebsscreenings für Versicherte ab 35 auf den
       Prüfstand und gegebenenfalls in ein risikobasiertes Hautkrebsscreening
       überführt werden. Der Anspruch auf Versorgung mit Cannabis in Form von
       getrockneten Blüten wird gestrichen, weil der Wirkstoffgehalt
       unkontrollierbar sei und daher die Suchtgefahr steige. Andere
       Darreichungsformen medizinischen Cannabis bleiben davon unberührt.
       
       Bestimmte Operationen brauchen Zweitmeinung
       
       Es gibt planbare Operationen, die hierzulande im internationalen Vergleich
       besonders häufig durchgeführt werden – zum Beispiel der Einsatz künstlicher
       Hüft- und Kniegelenke. Zur Vermeidung medizinisch nicht notwendiger
       Operationen soll künftig eine unabhängige ärztliche Zweitmeinung für solche
       mengenanfälligen Eingriffe eingeführt werden. Für die Patient*innen
       bedeutet das im Zweifel: ein Arztbesuch mehr. Wie praktikabel das in der
       Zukunft ist (ob Ärzt*innen tatsächlich der Einschätzung eines Kollegen
       widersprechen), wird sich zeigen.
       
       Teilzeit auf Krankenschein
       
       Länger erkrankte Personen machen zwar einen kleinen Teil der
       Krankheitsfälle aus, sie verursachen aber 40 Prozent der Krankheitstage.
       Weil die stufenweise Wiedereingliederung nach langer Krankheit (sogenanntes
       Hamburger Modell) die verringerte Arbeitskraft nur teilweise abbildet, soll
       eine Teilkrankschreibung nach Vorbild skandinavischer Länder eingeführt
       werden. Die Interessenvertretung der deutschen Kassenärzt*innen hält
       das allerdings für nicht praktikabel.
       
       Krankenhäusern und Arztpraxen versorgen schlechter?
       
       Die in den vergangenen Jahren deutlich gestiegenen Ausgaben der
       Krankenhäuser, niedergelassenen Ärzt*innen und anderer Leistungserbringer
       sollen gedeckelt werden und an die [3][Entwicklung der
       Krankenkasseneinnahmen gekoppelt werden]. Die Deutsche
       Krankenhausgesellschaft und die Kassenärztliche Vereinigung drohen mit
       einer Verschlechterung der Versorgung von Patient*innen und fürchten
       Insolvenzen vor allem bei freigemeinnützigen Krankenhäusern (kirchliche
       Träger oder Wohlfahrtsverbände). Die Kassen warnen hingegen vor Panikmache.
       
       Krankengeld bleibt gleich
       
       Beim Krankengeld bleibt nun doch alles beim Alten. Wie bisher, haben
       Versicherte ab dem 43. Krankheitstag Anspruch auf 70 Prozent ihres
       Bruttolohns. Zuvor hatte Bundesgesundheitsministerin Warken davon
       gesprochen, das Niveau auf 65 Prozent des Bruttolohns senken zu wollen.
       Dagegen hatte es unter anderem [4][vonseiten der SPD Proteste] gegeben.
       
       Beiträge sinken doch nicht
       
       Ursprünglich wollte Warken schon 2027 fast 20 Milliarden Euro einsparen –
       bei einem prognostizierten Defizit von 15,3 Milliarden. Damit wäre sogar
       eine Senkung der Versicherungsbeiträge möglich gewesen.
       
       Dieser Puffer ist nun dahingeschmolzen, vor allem weil die jährlichen
       Bundeszuschüsse an die Krankenkassen laut aktueller Haushaltsverhandlungen
       um 2 Milliarden Euro jährlich gekürzt werden sollen. Da hilft es auch
       nicht, dass der Bund nun doch mehr Geld für die Krankenversicherung von
       Bürgergeldempfänger*innen zur Verfügung stellen soll.
       
       Geplant sind jeweils zusätzliche 250 Millionen Euro in den Jahren 2027 und
       2028 und weitere 500 Millionen Euro 2029, 2030 und 2031. Angesichts eines
       Gesamtbedarfs von 12 Milliarden Euro für die Versicherung der
       Bürgergeldempfänger*innen und angesichts der zusätzlichen
       2-Milliarden-Kürzung des Bundeszuschusses wirkt das geradezu homöopathisch.
       
       Tatsächlich ist mit den Sparmaßnahmen im Gesetzentwurf die Finanzlücke bei
       den Krankenkassen nur bis 2029 geschlossen – spätestens dann würde es
       wieder brenzlig. Nina Warken verwies darauf, dass die Finanzkommission
       Gesundheit bis Ende des Jahres weitere, tiefgreifendere Maßnahmen zur
       Reform der Krankenkassenfinanzierung vorschlagen soll.
       
       Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) stellte sich hinter das Sparpaket. Es
       dürfe im parlamentarischen Verfahren jetzt nur noch Änderungen geben, wenn
       diese im gleichen Maße ausgeglichen würden.
       
       29 Apr 2026
       
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