# taz.de -- Versorgung bei Schwangerschaftsabbrüchen: Gottes Gewissen im Klinikkonzern
       
       > Kliniken sollen ihren Angestellten nicht verbieten dürfen, Abtreibungen
       > durchzuführen, fordern die Grünen. Im Bundestag wird das kontrovers
       > debattiert.
       
 (IMG) Bild: Der Chefarzt des Zentrums fuer Frauenheilkunde am klinikum Lippstadt, Joachim Volz im August 2025 vor dem Amtsgericht in Lippstadt
       
       Dürfen Kliniken ihren Ärzt:innen untersagen, Schwangerschaftsabbrüche in
       ihren Häusern durchzuführen? Diese Frage stellte sich kürzlich im Kontext
       eines Rechtsstreits – zwischen dem Gynäkologen Joachim Volz und seinem
       Arbeitgeber, dem christlichen Krankenhaus in Lippstadt. Am Mittwoch
       beschäftigte sich nun der Gesundheitsausschuss des Bundestags [1][auf
       Antrag der Grünen] mit den Rechten von Kliniken und der Versorgungslage bei
       Schwangerschaftsabbrüchen.
       
       „Meine Klinik in Lippstadt hat bei medizinisch indizierten Abbrüchen die
       Versorgung der ganzen Region geleistet“, schildert der als Sachverständiger
       geladene Volz am Mittwoch. Seit die vormals evangelische Klinik jedoch mit
       einem katholischen Träger fusionierte, der Schwangerschaftsabbrüche
       grundsätzlich untersagt, sei die Versorgung schlichtweg nicht vorhanden, so
       der Gynäkologe.
       
       Der katholische Träger beruft sich auf sein Weigerungsrecht aus
       Gewissensgründen und die Religionsfreiheit. Volz klagte und konnte vor dem
       Arbeitsgericht zwar [2][einen Teilerfolg für sich erzielen] – an der
       grundlegenden Situation ändert das jedoch nichts.
       
       ## Länder sind verpflichtet, Versorgung sicherzustellen
       
       Die Fraktion der Grünen und der parteilose Abgeordnete Stefan Seidler
       nahmen diesen Fall zum Anlass, [3][in ihrem Antrag] eine Verbesserung der
       sich „kontinuierlich verschlechternden“ Versorgungslage bei
       Schwangerschaftsabbrüchen zu fordern – so, wie es die geltende Rechtslage
       voraussetze. Erst wenn die Versorgungslage gesichert sei, „besteht das
       Recht der Schwangeren auf einen selbstbestimmten Abbruch ihrer
       Schwangerschaft auch tatsächlich“. Dafür will die Fraktion beispielsweise
       das Weigerungsrecht für juristische Personen streichen und Länder stärker
       in die Pflicht nehmen.
       
       Bekräftigt wurde dies von der Sachverständigen Liane Wörner. Die
       Strafrechtlerin argumentierte, dass die Bundesländer [4][gemäß
       Schwangerschaftskonfliktgesetz verpflichtet seien], die Versorgung
       sicherzustellen – „eine Bedarfsplanung seitens der Länder liegt jedoch
       nicht vor“, so Wörner. Damit stehe die derzeitige Versorgungslage bei
       Schwangerschaftsabbrüchen sowohl gegen menschenrechtliche Vorgaben als auch
       gegen frühere Urteile des Bundesverfassungsgerichts.
       
       Ungewollt Schwangere seien mit [5][langen Anfahrtswegen], hohen Kosten und
       Zeitdruck konfrontiert, sagte die Gesundheitswissenschaftlerin Daphne Hahn.
       Insbesondere vulnerable Frauen – arm, jung, mit Sprachbarrieren oder
       Gewalterfahrungen – seien davon betroffen. „[6][Die Versorgungslücke]
       erlebe ich in der Praxis jeden Tag“, bekräftigte die Berliner Gynäkologin
       Mandy Mangler.
       
       Anders sah das die Gynäkologin Stephanie Wallwiener. Sie konnte keine
       strukturelle Unterversorgung bei Schwangerschaftsabbrüchen in Deutschland
       erkennen, lediglich regional unterschiedliche Dichten. Positiv bewertete
       sie eine, wie von den Grünen gefordert, stärkere Verankerung von
       fachärztlichem Wissen in Universitäten und bei Fortbildungen. Wallwiener
       war, wie auch Hahn und Wörner, Teil der von der Ampelregierung eingesetzten
       Kommission zur reproduktiven Selbstbestimmung. [7][Diese hatte 2024 eine
       Legalisierung von Schwangerschaftsabbrüchen empfohlen].
       
       ## Können Kliniken sich weigern?
       
       Dass juristische Personen – also etwa das christliche Klinikum in Lippstadt
       – sich nicht auf ein Weigerungsrecht berufen können sollten, befürwortete
       Verfassungsrechtlerin Dana-Sophia Valentiner. „Weder dem
       Schwangerschaftskonfliktgesetz noch den ärztlichen Berufsordnungen und
       schon gar nicht dem Grundgesetz kann ein pauschales kollektives
       Weigerungsrecht für Krankenhausträger entnommen werden.“
       
       Marcel Bienik vom Caritasverband widersprach: Er argumentierte, das
       Weigerungsrecht folge aus den Glaubenssätzen der Kirche. Das Ganze stehe
       darüber hinaus „im Widerspruch zur Rechtslage, wonach
       Schwangerschaftsabbrüche grundsätzlich rechtswidrig sind“ – auf dieser
       Grundlage könne man Klinikleitungen nicht zu einer Durchführung
       verpflichten.
       
       Auf das Argument der Rechtswidrigkeit, wie es der katholische
       Wohlfahrtsverband vorbrachte, haben Pro-Choice-Befürworter:innen wiederum
       seit Langem eine Antwort: [8][die Entkriminalisierung von
       Schwangerschaftsabbrüchen]. Da die Abschaffung des Paragrafen 218 im
       Strafgesetzbuch jedoch mit den Unions-Parteien derzeit nicht umsetzbar
       scheint, bleibt Grünen und Linken nichts anderes übrig, als um jedes Detail
       zu ringen.
       
       16 Apr 2026
       
       ## LINKS
       
 (DIR) [1] /Gruene-ueber-Schwangerschaftsabbrueche/!6152249
 (DIR) [2] /Verbot-von-Schwangerschaftsabbruechen/!6151861
 (DIR) [3] https://www.gruene-bundestag.de/unsere-politik/fachtexte/versorgung-bei-schwangerschaftsabbruechen-sichern/
 (DIR) [4] https://www.gesetze-im-internet.de/beratungsg/BJNR113980992.html
 (DIR) [5] /Reproduktive-Rechte/!6114298
 (DIR) [6] /Studie-zu-Schwangerschaftsabbruechen/!6103252
 (DIR) [7] /Schwangerschaftsabbrueche-in-Deutschland/!6000620
 (DIR) [8] /Legale-Schwangerschaftsabbrueche/!6040262
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Amelie Sittenauer
       
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