# taz.de -- CDU-Fördergeldaffäre in Berlin: „Evident rechtswidrig“
       
       > Der Berliner Landesrechnungshof hält alle 13 Bescheide für Projekte gegen
       > Antisemitismus für rechtswidrig. Wer dafür verantwortlich ist.
       
 (IMG) Bild: Eine Abschiedsumarmung? Kai Wegner und Sarah Wedl-Wilson
       
       Der Berliner Landesrechnungshof hält die [1][Vergabe von Fördermitteln
       gegen Antisemitismus] für „evident rechtswidrig“. Die Kulturverwaltung
       unter Senatorin Sarah Wedl-Wilson (parteilos, für die CDU) habe
       systematische Fehler begangen und dabei sowohl Haushaltspflichten verletzt
       als auch gegen Gesetze verstoßen. Alle 13 Förderbescheide für Projekte aus
       einem Sondertopf über 3,4 Millionen Euro seien rechtswidrig ergangen, heißt
       es in dem Bericht.
       
       Die Veröffentlichung der Rechnungsprüfer war ursprünglich für diesen
       Freitag angekündigt, wurde nach einem Medienbericht des RBB aber auf den
       Donnerstag vorgezogen. Der 30-seitige Prüfbericht listet eine Vielzahl von
       Fehlern auf, die bereits bei der Auswahl begangen wurden. Die
       CDU-Abgeordneten Christian Goiny und Dirk Stettner hatten eine Liste von 15
       Projekten erstellt, die später noch durch drei Vorschläge aus der SPD
       ergänzt wurden, und diesen ihre Förderung in Aussicht gestellt.
       
       Der Rechnungshof spricht von einer „willkürlichen“ Vorfestlegung und
       moniert das Fehlen eines diskriminierungsfreien Auswahlverfahrens und
       nachvollziehbarer Förderkriterien. Politisch brisant ist dann aber vor
       allem der Umgang mit den ausgewählten Projekten: Diese seien von der
       Verwaltung nur formal und nicht inhaltlich geprüft worden – und zwar auf
       ausdrücklichen Wunsch der CDU-Abgeordneten sowie der Senatoren Joe Chialo
       (CDU) und seiner Nachfolgerin Wedl-Wilson, die letztlich die
       Förderentscheide unterschrieb.
       
       Die Senatsverwaltung habe damit „ihre Pflicht zur ordnungsgemäßen und
       vollständigen Antragsprüfung verletzt“ und gegen die Landeshaushaltsordnung
       verstoßen, zitiert der RBB den Rechnungshof. Nach Einschätzung der Prüfer
       hätten sechs der Projekte zudem gar nicht aus dem Haushaltstopf gegen
       Antisemitismus bezahlt werden dürfen, da es sich nicht um gemeinnützige
       Organisationen handelt. An jene Projektträger flossen 80 Prozent der
       ausgeschütteten Fördersumme. Womöglich müssen sie die Fördergelder
       zurückzahlen.
       
       ## Den Falschen entlassen
       
       Der Senat hatte im Vorfeld der Veröffentlichung des Berichts am Dienstag
       [2][Staatssekretär Oliver Friederici entlassen] und für Fehler im
       Förderverfahren verantwortlich gemacht. Nur: Friederici hat sich
       nachweislich zusammen mit Mitarbeiter:innen der Kulturverwaltung für
       ein ordnungsgemäßes Verfahren eingesetzt. Politisch verantwortlich ist
       dagegen Wedl-Wilson. Das geht nun auch aus dem Rechnungshofbericht hervor,
       auch wenn sie namentlich nicht genannt wird.
       
       Der RBB zitiert aus dem Bericht: „Allen Bescheidverfügungen lagen jeweils
       die Antragsprüfungsvermerke bei, die ausdrücklich darauf hinwiesen, dass
       nur eine formale, aber keine inhaltliche Prüfung erfolgt ist.“ Die Santorin
       unterschrieb dennoch – im Bewusstsein darüber, dass sie damit gegen die
       Landeshaushaltsordnung verstieß.
       
       23 Apr 2026
       
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