# taz.de -- CDU-Fördergeldaffäre in Berlin: „Evident rechtswidrig“
> Der Berliner Landesrechnungshof hält alle 13 Bescheide für Projekte gegen
> Antisemitismus für rechtswidrig. Wer dafür verantwortlich ist.
(IMG) Bild: Eine Abschiedsumarmung? Kai Wegner und Sarah Wedl-Wilson
Der Berliner Landesrechnungshof hält die [1][Vergabe von Fördermitteln
gegen Antisemitismus] für „evident rechtswidrig“. Die Kulturverwaltung
unter Senatorin Sarah Wedl-Wilson (parteilos, für die CDU) habe
systematische Fehler begangen und dabei sowohl Haushaltspflichten verletzt
als auch gegen Gesetze verstoßen. Alle 13 Förderbescheide für Projekte aus
einem Sondertopf über 3,4 Millionen Euro seien rechtswidrig ergangen, heißt
es in dem Bericht.
Die Veröffentlichung der Rechnungsprüfer war ursprünglich für diesen
Freitag angekündigt, wurde nach einem Medienbericht des RBB aber auf den
Donnerstag vorgezogen. Der 30-seitige Prüfbericht listet eine Vielzahl von
Fehlern auf, die bereits bei der Auswahl begangen wurden. Die
CDU-Abgeordneten Christian Goiny und Dirk Stettner hatten eine Liste von 15
Projekten erstellt, die später noch durch drei Vorschläge aus der SPD
ergänzt wurden, und diesen ihre Förderung in Aussicht gestellt.
Der Rechnungshof spricht von einer „willkürlichen“ Vorfestlegung und
moniert das Fehlen eines diskriminierungsfreien Auswahlverfahrens und
nachvollziehbarer Förderkriterien. Politisch brisant ist dann aber vor
allem der Umgang mit den ausgewählten Projekten: Diese seien von der
Verwaltung nur formal und nicht inhaltlich geprüft worden – und zwar auf
ausdrücklichen Wunsch der CDU-Abgeordneten sowie der Senatoren Joe Chialo
(CDU) und seiner Nachfolgerin Wedl-Wilson, die letztlich die
Förderentscheide unterschrieb.
Die Senatsverwaltung habe damit „ihre Pflicht zur ordnungsgemäßen und
vollständigen Antragsprüfung verletzt“ und gegen die Landeshaushaltsordnung
verstoßen, zitiert der RBB den Rechnungshof. Nach Einschätzung der Prüfer
hätten sechs der Projekte zudem gar nicht aus dem Haushaltstopf gegen
Antisemitismus bezahlt werden dürfen, da es sich nicht um gemeinnützige
Organisationen handelt. An jene Projektträger flossen 80 Prozent der
ausgeschütteten Fördersumme. Womöglich müssen sie die Fördergelder
zurückzahlen.
## Den Falschen entlassen
Der Senat hatte im Vorfeld der Veröffentlichung des Berichts am Dienstag
[2][Staatssekretär Oliver Friederici entlassen] und für Fehler im
Förderverfahren verantwortlich gemacht. Nur: Friederici hat sich
nachweislich zusammen mit Mitarbeiter:innen der Kulturverwaltung für
ein ordnungsgemäßes Verfahren eingesetzt. Politisch verantwortlich ist
dagegen Wedl-Wilson. Das geht nun auch aus dem Rechnungshofbericht hervor,
auch wenn sie namentlich nicht genannt wird.
Der RBB zitiert aus dem Bericht: „Allen Bescheidverfügungen lagen jeweils
die Antragsprüfungsvermerke bei, die ausdrücklich darauf hinwiesen, dass
nur eine formale, aber keine inhaltliche Prüfung erfolgt ist.“ Die Santorin
unterschrieb dennoch – im Bewusstsein darüber, dass sie damit gegen die
Landeshaushaltsordnung verstieß.
23 Apr 2026
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(DIR) Erik Peter
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