# taz.de -- Europarat prangert Deutschland an: „Übermäßiger Einsatz von Gewalt“
> Der Menschenrechtskommissar des Europarates kritisiert den Umgang mit
> Palästinaprotest in Deutschland. Die Einschränkung der
> Versammlungsfreiheit sei unverhältnismäßig.
(IMG) Bild: So handzahm wie es hier wirkt, ist die Polizei in Deutschland mit propalästinensischen Demonstrationen seltenst
„Unverhältnismäßige Einschränkungen“ von Versammlungen, „übermäßiger
Einsatz von Gewalt“ durch die Polizei, „wachsender Druck auf demokratische
Freiheiten“ – was nach Zuständen in einem autoritären Staat klingt, sind
Befunde einer am Mittwoch veröffentlichten Untersuchung des Europarats zur
Lage in Deutschland.
Dessen Menschenrechtskommissar Michael O’Flaherty war bis vor Kurzem
Direktor der EU-Grundrechteagentur FRA. Im Oktober 2025 war er nach
Deutschland gekommen. Anlass dafür waren, so steht es in dem der taz
vorliegenden Report, Berichte, die ein zweifelhaftes Licht auf die
zivilgesellschaftlichen Freiheiten in Deutschland warfen. NGOs hätten
[1][den berüchtigten Katalog mit 551 Fragen der CDU-Fraktion] vom Januar
2025 als „einschüchternd“ empfunden. Manche Politiker in Deutschland würden
Grundrechte teils „als Hindernis für staatliches Handeln“ betrachten.
Diesen und anderen Fragen wollte O’Flaherty nachgehen. Er verweist darauf,
dass [2][die NGO-Allianz Civicus] die Handlungsfreiheit der
Zivilgesellschaft in Deutschland 2025 zum zweiten Mal innerhalb von zwei
Jahren [3][auf „beeinträchtigt“ herabgestuft] hat – dasselbe Level wie etwa
Südafrika und Argentinien. Auslöser dafür war insbesondere das Vorgehen
gegen Protestaktionen im Zusammenhang mit Palästina.
Das Thema zieht sich nun auch durch den Bericht O’Flahertys. Der stellt
einerseits einen „besorgniserregenden Anstieg sowohl des Antisemitismus als
auch des antimuslimischen Hasses“ fest. Gleichzeitig verschwimme die
„Unterscheidung zwischen legitimer Kritik an staatlicher Politik und
Antisemitismus“ immer weiter.
Deutschland ist als Mitglied des Europarats an die Europäische
Menschenrechtskonvention gebunden. Die garantiert unter anderem die
Freiheit der Meinungsäußerung, Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit.
O’Flahertys Aufgabe ist es festzustellen, ob Mitgliedstaaten dagegen
verstoßen. Die Berichte sind in der Regel sehr diplomatisch formuliert. Die
Kritik wird dennoch deutlich.
## Einschränkungen in Deutschland zählen zu den härtesten
Zwar hätten auch andere europäische Länder auf die Palästinaproteste nach
dem 7. Oktober 2023 mit „unverhältnismäßigen Einschränkungen des Rechts auf
friedliche Versammlung reagiert“. Deutschland zähle dabei „zu den
härtesten“, so O’Flaherty.
Er verweist darauf, dass in Deutschland nur 1 Prozent aller angemeldeten
Versammlungen verboten werden, 41 Prozent dieser Verbote aber
Palästinademos betreffen.
Vor allem im Oktober und November 2023 verboten mehrere Städte und
Bundesländer Palästinademos teils präventiv. Das Land Berlin etwa verwies
dabei auf Risiken „antisemitischer Äußerungen, der Verherrlichung und
Anstiftung zu Gewalt“, gestützt auf „Erfahrungen aus früheren Jahren“.
O’Flaherty hält dem entgegen, dass sowohl nach den Standards des Europarats
als auch der OECD „bloße Verdachtsmomente, Befürchtungen oder Vermutungen
nicht ausreichen, um im Vorfeld Einschränkungen von Versammlungen zu
rechtfertigen“.
## „Unverhältnismäßige Maßnahmen“
Er sei „besorgt“ über Berichte, wonach das „nichtjuristische Konzept der
Staatsräson“ zum Kampf gegen Hassrede herangezogen werde. So sei in
Deutschland ein Klima entstanden, in dem „Kritik an Israel die Aussichten
auf Aufenthalt oder Einbürgerung gefährden“ könne.
Auch eine „zu weit gefasste Auslegung“ die Antisemitismusdefinition der
International Holocaust Remembrance Alliance (IHRA) führe zu
„unverhältnismäßigen Maßnahmen“, einschließlich Strafverfolgung. Dies
betreffe auch jüdische Gruppen. Obwohl die IHRA-Definition nicht rechtlich
bindend sei, sei sie „in der Praxis maßgeblich“ für Einrichtungen der
politischen Bildung, Gedenkstätten, öffentlich geförderte Programme und
Strafverfolgung. Dadurch werde „legitime Kritik an der Politik des
israelischen Staates und politische Meinungsäußerung eingeschränkt“, so
O’Flaherty.
Auch an Universitäten seien Einschränkungen der Meinungsfreiheit „deutlich
erkennbar“. Mehrere Einrichtungen hätten unter Verweis auf „Sicherheits-
und Polarisierungsbedenken“ akademische Aktivitäten mit Bezug auf Palästina
eingeschränkt, unter anderem durch den Entzug von Räumlichkeiten, „starke
Polizeipräsenz“. Disziplinarische Maßnahmen gegen Studierende und
Mitarbeitende hätten die akademische Debatte eingeschränkt und zu
„Selbstzensur“ an Universitäten geführt, so O’Flaherty.
Ihm sei berichtet worden, dass der Begriff des „importierten
Antisemitismus“ zum „prominenten politischen und medialen Deutungsrahmen“
geworden sei. Antisemitische Einstellungen und Vorfälle würden so als
„insbesondere durch Muslime und Menschen arabischer Herkunft ins Land
gebracht darstellt“. Es gebe „Hinweise“, dass dieses Konzept genutzt werde,
um „die Aufmerksamkeit von langjährigen Problemlagen im Zusammenhang mit
Antisemitismus aus dem rechtsextremen Spektrum abzulenken“, so O’Flaherty.
Dabei sei die Mehrheit antisemitischer Straftaten weiterhin dem
Rechtsextremismus zuzuschreiben.
## Bundesregierung weist Vorhaltungen zurück
Der Bundesregierung waren die Einlassungen O’Flahertys vorab zugänglich
gemacht worden. In einer Stellungnahme, die der taz vorliegt, weist sie die
Vorhaltungen zurück. Kritische oder kontroverse Ansichten über das Judentum
oder den Staat Israel seien durch die Meinungsfreiheit geschützt,
unterlägen jedoch den durch nationale Gesetze vorgesehenen Einschränkungen.
Jegliche Einschränkungen beruhten „auf individuellen Bewertungen der
jeweiligen Umstände und Handlungen“. Es gebe deshalb keine Hinweise darauf,
dass die oben genannten Rechte durch deutsche Behörden verletzt würden.
Grundlage für Beschränkungen seien unter anderem die Verwendung von
Symbolen von [4][in Deutschland verbotenen Organisationen wie Hamas oder
Samidoun]. Aufrufe zur Zerstörung des Staates Israel könnten ebenfalls
legitimerweise ein Verbot von Versammlungen begründen.
Zudem sei nur ein sehr kleiner Teil der Versammlungen betroffen. „Die
überwiegende Mehrheit der propalästinensischen Versammlungen kann
stattfinden, und die große Mehrheit öffentlicher Äußerungen zur
Unterstützung palästinensischer Anliegen wird nicht strafrechtlich
verfolgt“, so die Bundesregierung.
15 Apr 2026
## LINKS
(DIR) [1] /551-Fragen-im-Bundestag/!6069900
(DIR) [2] https://www.civicus.org/
(DIR) [3] https://monitor.civicus.org/country/germany/
(DIR) [4] /Nach-Verboten-von-Hamas-und-Samidoun/!5974953
## AUTOREN
(DIR) Christian Jakob
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