# taz.de -- Europarat prangert Deutschland an: „Übermäßiger Einsatz von Gewalt“
       
       > Der Menschenrechtskommissar des Europarates kritisiert den Umgang mit
       > Palästinaprotest in Deutschland. Die Einschränkung der
       > Versammlungsfreiheit sei unverhältnismäßig.
       
 (IMG) Bild: So handzahm wie es hier wirkt, ist die Polizei in Deutschland mit propalästinensischen Demonstrationen seltenst
       
       „Unverhältnismäßige Einschränkungen“ von Versammlungen, „übermäßiger
       Einsatz von Gewalt“ durch die Polizei, „wachsender Druck auf demokratische
       Freiheiten“ – was nach Zuständen in einem autoritären Staat klingt, sind
       Befunde einer am Mittwoch veröffentlichten Untersuchung des Europarats zur
       Lage in Deutschland.
       
       Dessen Menschenrechtskommissar Michael O’Flaherty war bis vor Kurzem
       Direktor der EU-Grundrechteagentur FRA. Im Oktober 2025 war er nach
       Deutschland gekommen. Anlass dafür waren, so steht es in dem der taz
       vorliegenden Report, Berichte, die ein zweifelhaftes Licht auf die
       zivilgesellschaftlichen Freiheiten in Deutschland warfen. NGOs hätten
       [1][den berüchtigten Katalog mit 551 Fragen der CDU-Fraktion] vom Januar
       2025 als „einschüchternd“ empfunden. Manche Politiker in Deutschland würden
       Grundrechte teils „als Hindernis für staatliches Handeln“ betrachten.
       
       Diesen und anderen Fragen wollte O’Flaherty nachgehen. Er verweist darauf,
       dass [2][die NGO-Allianz Civicus] die Handlungsfreiheit der
       Zivilgesellschaft in Deutschland 2025 zum zweiten Mal innerhalb von zwei
       Jahren [3][auf „beeinträchtigt“ herabgestuft] hat – dasselbe Level wie etwa
       Südafrika und Argentinien. Auslöser dafür war insbesondere das Vorgehen
       gegen Protestaktionen im Zusammenhang mit Palästina.
       
       Das Thema zieht sich nun auch durch den Bericht O’Flahertys. Der stellt
       einerseits einen „besorgniserregenden Anstieg sowohl des Antisemitismus als
       auch des antimuslimischen Hasses“ fest. Gleichzeitig verschwimme die
       „Unterscheidung zwischen legitimer Kritik an staatlicher Politik und
       Antisemitismus“ immer weiter.
       
       Deutschland ist als Mitglied des Europarats an die Europäische
       Menschenrechtskonvention gebunden. Die garantiert unter anderem die
       Freiheit der Meinungsäußerung, Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit.
       
       O’Flahertys Aufgabe ist es festzustellen, ob Mitgliedstaaten dagegen
       verstoßen. Die Berichte sind in der Regel sehr diplomatisch formuliert. Die
       Kritik wird dennoch deutlich.
       
       ## Einschränkungen in Deutschland zählen zu den härtesten
       
       Zwar hätten auch andere europäische Länder auf die Palästinaproteste nach
       dem 7. Oktober 2023 mit „unverhältnismäßigen Einschränkungen des Rechts auf
       friedliche Versammlung reagiert“. Deutschland zähle dabei „zu den
       härtesten“, so O’Flaherty.
       
       Er verweist darauf, dass in Deutschland nur 1 Prozent aller angemeldeten
       Versammlungen verboten werden, 41 Prozent dieser Verbote aber
       Palästinademos betreffen.
       
       Vor allem im Oktober und November 2023 verboten mehrere Städte und
       Bundesländer Palästinademos teils präventiv. Das Land Berlin etwa verwies
       dabei auf Risiken „antisemitischer Äußerungen, der Verherrlichung und
       Anstiftung zu Gewalt“, gestützt auf „Erfahrungen aus früheren Jahren“.
       
       O’Flaherty hält dem entgegen, dass sowohl nach den Standards des Europarats
       als auch der OECD „bloße Verdachtsmomente, Befürchtungen oder Vermutungen
       nicht ausreichen, um im Vorfeld Einschränkungen von Versammlungen zu
       rechtfertigen“.
       
       ## „Unverhältnismäßige Maßnahmen“
       
       Er sei „besorgt“ über Berichte, wonach das „nichtjuristische Konzept der
       Staatsräson“ zum Kampf gegen Hassrede herangezogen werde. So sei in
       Deutschland ein Klima entstanden, in dem „Kritik an Israel die Aussichten
       auf Aufenthalt oder Einbürgerung gefährden“ könne.
       
       Auch eine „zu weit gefasste Auslegung“ die Antisemitismusdefinition der
       International Holocaust Remembrance Alliance (IHRA) führe zu
       „unverhältnismäßigen Maßnahmen“, einschließlich Strafverfolgung. Dies
       betreffe auch jüdische Gruppen. Obwohl die IHRA-Definition nicht rechtlich
       bindend sei, sei sie „in der Praxis maßgeblich“ für Einrichtungen der
       politischen Bildung, Gedenkstätten, öffentlich geförderte Programme und
       Strafverfolgung. Dadurch werde „legitime Kritik an der Politik des
       israelischen Staates und politische Meinungsäußerung eingeschränkt“, so
       O’Flaherty.
       
       Auch an Universitäten seien Einschränkungen der Meinungsfreiheit „deutlich
       erkennbar“. Mehrere Einrichtungen hätten unter Verweis auf „Sicherheits-
       und Polarisierungsbedenken“ akademische Aktivitäten mit Bezug auf Palästina
       eingeschränkt, unter anderem durch den Entzug von Räumlichkeiten, „starke
       Polizeipräsenz“. Disziplinarische Maßnahmen gegen Studierende und
       Mitarbeitende hätten die akademische Debatte eingeschränkt und zu
       „Selbstzensur“ an Universitäten geführt, so O’Flaherty.
       
       Ihm sei berichtet worden, dass der Begriff des „importierten
       Antisemitismus“ zum „prominenten politischen und medialen Deutungsrahmen“
       geworden sei. Antisemitische Einstellungen und Vorfälle würden so als
       „insbesondere durch Muslime und Menschen arabischer Herkunft ins Land
       gebracht darstellt“. Es gebe „Hinweise“, dass dieses Konzept genutzt werde,
       um „die Aufmerksamkeit von langjährigen Problemlagen im Zusammenhang mit
       Antisemitismus aus dem rechtsextremen Spektrum abzulenken“, so O’Flaherty.
       Dabei sei die Mehrheit antisemitischer Straftaten weiterhin dem
       Rechtsextremismus zuzuschreiben.
       
       ## Bundesregierung weist Vorhaltungen zurück
       
       Der Bundesregierung waren die Einlassungen O’Flahertys vorab zugänglich
       gemacht worden. In einer Stellungnahme, die der taz vorliegt, weist sie die
       Vorhaltungen zurück. Kritische oder kontroverse Ansichten über das Judentum
       oder den Staat Israel seien durch die Meinungsfreiheit geschützt,
       unterlägen jedoch den durch nationale Gesetze vorgesehenen Einschränkungen.
       
       Jegliche Einschränkungen beruhten „auf individuellen Bewertungen der
       jeweiligen Umstände und Handlungen“. Es gebe deshalb keine Hinweise darauf,
       dass die oben genannten Rechte durch deutsche Behörden verletzt würden.
       Grundlage für Beschränkungen seien unter anderem die Verwendung von
       Symbolen von [4][in Deutschland verbotenen Organisationen wie Hamas oder
       Samidoun]. Aufrufe zur Zerstörung des Staates Israel könnten ebenfalls
       legitimerweise ein Verbot von Versammlungen begründen.
       
       Zudem sei nur ein sehr kleiner Teil der Versammlungen betroffen. „Die
       überwiegende Mehrheit der propalästinensischen Versammlungen kann
       stattfinden, und die große Mehrheit öffentlicher Äußerungen zur
       Unterstützung palästinensischer Anliegen wird nicht strafrechtlich
       verfolgt“, so die Bundesregierung.
       
       15 Apr 2026
       
       ## LINKS
       
 (DIR) [1] /551-Fragen-im-Bundestag/!6069900
 (DIR) [2] https://www.civicus.org/
 (DIR) [3] https://monitor.civicus.org/country/germany/
 (DIR) [4] /Nach-Verboten-von-Hamas-und-Samidoun/!5974953
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Christian Jakob
       
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