# taz.de -- Grüne über Schwangerschaftsabbrüche: „Ein Erfolg mit bitterem Beigeschmack“
       
       > Ein Arzt hat gegen seinen katholischen Arbeitgeber erstritten, Abbrüche
       > durchführen zu dürfen. Für die Grüne Ulle Schauws ist das nicht
       > ausreichend.
       
 (IMG) Bild: Der Erfolg von Joachim Volz’ Klage verteidigt das Mindestmaß der Menschlichkeit
       
       taz: Frau Schauws, das Landesarbeitsgericht Hamm hat am Donnerstag im Fall
       des Arztes Joachim Volz entschieden, der gegen seine Lippstädter Klinik
       geklagt hat. Er wollte sich nicht verbieten lassen, dort auch nach der
       Fusion des evangelischen mit einem katholischen Träger weiter medizinisch
       indizierte Schwangerschaftsabbrüche durchführen zu lassen. Wie bewerten Sie
       das Ergebnis? 
       
       Ulle Schauws: Es ist erst mal ein [1][Erfolg für Joachim Volz], der als
       einzelner Arzt darum gekämpft hat, Frauen helfen zu dürfen. Das Gericht hat
       zwar die Weisung des Krankenhauses an ihn als Chefarzt bestätigt, die an
       ihn als ambulanten Kassenarzt aber als ungültig verworfen, weil dort gar
       keine Ausnahmen vorgesehen waren – auch nicht bei Gefahr für Leib und
       Leben. Er kann nun also sowohl in seiner Praxis in Bielefeld als auch in
       seiner kassenärztlichen Nebentätigkeit an der Klinik wieder Frauen so
       behandeln, wie es nötig ist. Aber trotz allem hat dieser Erfolg einen
       bitteren Beigeschmack.
       
       taz: Warum? 
       
       Schauws: Weil das Gericht explizit nur eine Einzelfallentscheidung
       getroffen hat. Sie gilt also für Joachim Volz, aber für niemanden sonst am
       Krankenhaus. Wenn er also irgendwann die Klinik verlässt, bricht die
       Versorgung der Frauen dort wieder weg. Und auch auf die anderen betroffenen
       Kliniken hat diese Entscheidung keinerlei Auswirkungen.
       
       taz: Sie meinen Kliniken, an denen katholische Träger es aus religiösen
       Gründen für das gesamte Haus untersagen, Schwangerschaftsabbrüche
       durchzuführen. 
       
       Schauws: Genau. Und diese Kliniken werden ja derzeit mehr, durch Fusionen
       wie in Lippstadt oder [2][aktuell auch in Flensburg]. Die Versorgungslage
       beim Schwangerschaftsabbruch wird immer schlechter, und das Urteil aus Hamm
       hat daran nichts geändert. Umso mehr sind wir jetzt politisch gefordert. Es
       kann nicht sein, dass Ärzt*innen sich bei Fusionen wie Herr Volz vor
       Gericht in Einzelfällen das Recht erstreiten müssen, ihre Patientinnen
       adäquat zu behandeln.
       
       taz: Und wie sollte die politische Antwort aussehen? 
       
       Schauws: Gesetzlich ist geregelt, dass die Länder eine ausreichende
       Versorgung sicherzustellen haben. Dem kommen die Länder bisher aber völlig
       unzureichend nach, da müssen wir als Bund handeln. Erst mit der [3][vom
       Bund beauftragten Elsa-Studie] haben wir nun ja überhaupt mehr
       Informationen dazu, wie schlecht die Situation ist. Das langfristige Ziel
       ist es, das Abtreibungsverbot in Paragraf 218 aus dem Strafgesetzbuch zu
       bekommen. Aber auf dem Weg dahin müssen wir akut für Verbesserungen sorgen,
       weil den betroffenen Frauen sonst nicht geholfen wird. Und da können wir
       bei den Kliniken ansetzen.
       
       taz: Abbrüche sind doch meistens eine Sache ambulanter Praxen. 
       
       Schauws: Stimmt. Aber die Zahl der Ärzt*innen geht kontinuierlich zurück.
       Und bei den Kliniken haben wir einen Hebel. Egal ob evangelisch, katholisch
       oder nicht konfessionell: Wer staatliche Gelder bekommt, muss auch für den
       Versorgungsauftrag einstehen. Und das heißt auch: Abbrüche anbieten, wenn
       diese nicht anderweitig gewährleistet sind.
       
       taz: Nun ist ja gesetzlich geregelt, dass niemand gezwungen werden kann, an
       einem Abbruch mitzuwirken. 
       
       Schauws: Das stimmt, wir können nicht eine einzelne Ärztin oder einen Arzt
       verpflichten. Das kann doch aber nicht für ein ganzes Krankenhaus gelten.
       Diese könnten wir durchaus verpflichten, genügend Personal einzustellen,
       das durchaus dazu bereit ist. Momentan kann ein Träger oder ein
       katholischer oder sonst wie konservativer Chefarzt für ganze Kliniken
       entscheiden, dass sie keine Abbrüche machen. Wir müssen klarstellen, dass
       dieses Weigerungsrecht nur für natürliche Personen gilt.
       
       taz: Beides fordern Sie in einem Antrag, den Ihre Fraktion in den Bundestag
       einbringen will. Welche Chancen rechnen Sie sich aus bei einer
       schwarz-roten Koalition? 
       
       Schauws: Ein Teil dieser Koalition ist ja mit uns einer Meinung. Unser
       Antrag entspricht dem, [4][was auch die SPD fordert]: Die Kliniken müssen
       in die Pflicht genommen werden. Und auch die Union muss sich ja an Recht
       und Gesetz halten – also auch an den gesetzlichen Versorgungsauftrag. Wir
       haben eine Wissenschaftsministerin, die sagt, das Thema Frauengesundheit
       stehe oben auf ihrer Agenda. Da muss ich sagen: [5][Eine gute
       Versorgungslage beim Schwangerschaftsabbruch gehört zur Frauengesundheit
       zwingend dazu.] Da muss sich Frau Bär zu verhalten.
       
       taz: Nun haben Union und SPD im Koalitionsvertrag ja selber angekündigt,
       die Versorgung zu verbessern, und auch, Abbrüche zur Kassenleistung zu
       machen. 
       
       Schauws: Da ist bislang aber nichts gekommen. Wir können nicht ewig warten,
       [6][während die Lage immer schlechter wird]. Deswegen bringen wir diesen
       Antrag als Opposition ein. Druck zu machen ist notwendig. Und auch dem
       kirchlichen Arbeitsrecht sollten wir uns bald zuwenden. Dazu hat das
       Gericht sich im Fall Lippstadt nun nicht verhalten. Aber diese Sonderrechte
       der Kirche gehören reformiert – nicht nur mit Blick auf
       Schwangerschaftsabbrüche.
       
       6 Feb 2026
       
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