# taz.de -- Verbot von Schwangerschaftsabbrüchen: Teilerfolg für Chefarzt und seine Patientinnen
       
       > Joachim Volz darf ambulant weiter Schwangerschaftsabbrüche durchführen.
       > Als angestellter Arzt des katholischen Klinikums Lippstadt jedoch nicht.
       
 (IMG) Bild: Gynäkologe Joachim Volz und Mitstreiterinnen auf einer Demonstration gegen das Abtreibungs-verbot seines Arbeitgebers am 5. Februar
       
       Im ersten Moment blickt der Vorsitzende Richter Guido Jansen in verwirrte
       Gesichter: Darf Joachim Volz am Klinikum Lippstadt nun
       Schwangerschaftsabbrüche durchführen oder nicht? Die will das Klinikum
       verbieten – und dagegen hat Volz geklagt, am Donnerstag in zweiter Instanz
       vor dem Landesarbeitsgericht in Hamm.
       
       Die Antwort auf die Frage ist etwas komplex. Denn Jansen hat die
       entsprechende Weisung an den angestellten Frauenklinik-Chefarzt Volz
       bestätigt. Die Weisung an den Kassenarzt Joachim Volz, der ambulant sowohl
       in eigener Praxis in Bielefeld tätig ist als auch am Klinikum, hat das
       Gericht allerdings für ungültig erklärt.
       
       Seit 13 Jahren leitet Volz das Perinatalzentrum am Klinikum Lippstadt. Dort
       führt er auch medizinisch indizierte Schwangerschaftsabbrüche durch. Solche
       also, die laut Gesetz „aus ärztlicher Sicht angezeigt“ sind, „um eine
       Gefahr für das Leben oder die Gefahr einer schwerwiegenden Beeinträchtigung
       des körperlichen oder seelischen Gesundheitszustandes der Schwangeren
       abzuwenden“. Anders als Abbrüche bei ungewollten Schwangerschaften sind
       diese in Deutschland ausdrücklich nicht rechtswidrig.
       
       Doch das bisher evangelische Klinikum bekam im Dezember 2024 einen
       katholischen Träger und Volz Anfang 2025 die Anweisung, keine Abtreibungen
       mehr durchzuführen – außer bei „Gefahr für Leib und Leben“. Die Klinik
       verwies dabei auf die Sonderrechte der Kirchen im Arbeitsrecht und die im
       neuen Gesellschaftsvertrag vereinbarten ethischen Kriterien. Das
       Arbeitsgericht Hamm hatte seine Klage in erster Instanz abgelehnt und
       argumentiert, der [1][Arbeitgeber könne derartige Vorgaben machen].
       
       Dem schloss sich nun auch das Landesarbeitsgericht an. Das erlaube die
       unternehmerische Freiheit, unabhängig von kirchlichen Sonderrechten, so der
       Richter. Er beanstandete aber, dass die Weisung an Volz keine Ausnahmen für
       seine ambulanten Nebentätigkeiten vorgesehen habe, auch nicht bei
       Lebensgefahr – und somit „ohne triftigen Grund“ weitergehe als die
       Einschränkung am Krankenhaus.
       
       „Für uns heißt das, dass ab morgen die Patientinnen wieder wie gewohnt zu
       uns kommen können, und wir ihnen helfen, ohne Wenn und Aber“, sagt Volz.
       Denn schon jetzt stelle er die Diagnosen in seiner ambulanten Tätigkeit,
       ebenso erfolge dort die Einleitung. „Und eine Frau mit einer begonnenen
       Fehlgeburt muss das Krankenhaus aufnehmen, das geht gar nicht anders“, sagt
       Volz.
       
       Allerdings, so Volz, sei natürlich denkbar, dass sein Arbeitgeber ihm nun
       eine neue Weisung zukommen lasse – die bezüglich seiner ambulanten
       Nebentätigkeit wortgleich mit den vom Gericht bestätigten Vorgaben an der
       Klinik sei.
       
       ## Über 500 Menschen demonstrieren in Hamm
       
       Zwei Stunden vorher weht ein schneidender Wind über den Marktplatz im
       nordrhein-westfälischen Hamm. „Ich bin Arzt und kein Mörder“, sagt Volz auf
       einer Bühne stehend ins Mikrofon. „Meine ärztliche Hilfe kann keine Sünde
       sein.“ Die Menge applaudiert. „Eine Frauenklinik ist kein Gebetshaus, ein
       Uterus kein öffentlicher Raum und ein Arzt kein Priester“, ruft Volz. „Wir
       sind stolz auf Professor Volz“, ruft die Menge zurück, wieder und wieder.
       Rund 550 Menschen trotzen den eisigen Temperaturen, um ihre Unterstützung
       zu demonstrieren.
       
       Kristina Hänel ist gekommen, jene Ärztin, deren Fall seinerzeit Paragraf
       219a zu Fall brachte. Das Gesetz hatte es Ärzt*innen verboten, öffentlich
       darüber zu informieren, dass sie Abbrüche durchführen. Es mache sie wütend,
       dass jene, „die von Nächstenliebe sprechen, mit ihrem Hass und ihrer
       Gleichgültigkeit die Gesundheit und das Leben von Frauen aufs Spiel
       setzen“, sagt sie der taz mit Blick auf die katholische Kirche.
       
       Auch die SPD-Landtagsabgeordnete Lisa Kapteinat ist da, ebenso die
       frauenpolitische Sprecherin der Linken im Bundestag, Kathi Gebel. Bei den
       Grünen sind neben der frauenpolitischen Sprecherin Ulle Schauws auch die
       Fraktionsvorsitzende Britta Haßelmann sowie die ehemalige Parteichefin
       Ricarda Lang angereist. Gemeinsam eskortiert die Menge Volz zum Gericht.
       Dort wartet eine Handvoll Abtreibungsgegner mit Plakaten. „Ich bin kein
       Zellhaufen“, steht darauf.
       
       Im Gerichtssaal legt Joachim Volz eindringlich dar, was der Fachbegriff
       „medizinisch indizierte Schwangerschaftsabbrüche“ bedeutet. „Es geht um
       nicht lebensfähige Kinder“, sagt der Arzt. Die Schwangere zu zwingen, diese
       weiter auszutragen, könne deren Tod bedeuten. „Wie können denn medizinische
       Laien bestimmen, wann dieser Ausnahmetatbestand eintritt?“ Das sei eine
       ärztliche Entscheidung, die in Absprache mit der Frau und unter Achtung
       ihrer Autonomie zu fallen habe.
       
       Die Ausnahme „bei Gefahr für Leib und Leben“ helfe da auch nicht weiter,
       sagt Volz: „Wir lassen heute keine Frau mehr bis zur Schwelle des Todes
       treten, um sie dann zu retten, das ist Unsinn.“ Er und sein Anwalt
       verweisen auf Polen, wo Frauen starben, weil Ärzte ihnen zu lange den
       Abbruch verweigerten. „Wer wurde verurteilt? Die Ärzte, nicht die Kirche“,
       sagt Volz’ Anwalt Tim Müller-Heidelberg. Und betont: Einen medizinisch
       notwendigen Abbruch nicht durchzuführen, könne zumindest eine fahrlässige
       Körperverletzung oder gar Tötung darstellen.
       
       Es ist also ein Teilerfolg für Volz, und vor allem für seine Patientinnen.
       Es ist aber auch, das betont der Richter ausdrücklich, eine
       Einzelfallentscheidung. Für Krankenhäuser im Rest der Republik hat die
       Entscheidung keinerlei Auswirkungen. Und wenn er irgendwann in Rente geht,
       dann sieht die Lage auch in Lippstadt wieder anders aus.
       
       Mit entsprechend gemischten Gefühlen tritt der Arzt nach der Verhandlung
       vor die Presse. „Dieser Kampf ist noch nicht zu Ende“, sagt er. Allerdings
       hat das Gericht keine Revision zugelassen, für ihn selbst ist an dieser
       Stelle voraussichtlich Schluss. „Jetzt ist die Politik am Zug“, sagt Volz.
       
       5 Feb 2026
       
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