# taz.de -- Arzt verklagt Klinik: Gegen das katholische Abtreibungsverbot
> Gynäkologe Joachim Volz will sich von seinem Arbeitgeber nicht verbieten
> lassen, Abbrüche durchzuführen. Das Verfahren geht nun in die zweite
> Instanz.
(IMG) Bild: Kämpft weiter: der Gynäkloge Joachim Volz – hier im Sommer 2025 bei Gericht
In grüner OP-Kleidung blickt Joachim Volz in die Kamera. „Das könnte meinem
katholischen Arbeitgeber so gefallen“, sagt der Chefarzt am Klinikum
Lippstadt. „Ich gebe natürlich nicht auf.“ Dann ruft er die
Zuschauer*innen auf, am Donnerstag mit ihm auf die Straße zu gehen
„gegen das katholische Abtreibungsverbot und für die Autonomie meiner
Patientinnen“. Die Demo soll am Morgen am Hammer Marktplatz starten – und
vor dem Landesarbeitsgericht enden, wo [1][Volz zum zweiten Mal gegen seine
Klinik vor Gericht zieht].
Volz leitet das Perinatalzentrum am Klinikum Lippstadt (NRW). Dort führt er
seit Jahren auch medizinisch indizierte Schwangerschaftsabbrüche durch.
Solche also, die laut Gesetz „aus ärztlicher Sicht angezeigt“ sind, „um
eine Gefahr für das Leben oder die Gefahr einer schwerwiegenden
Beeinträchtigung des körperlichen oder seelischen Gesundheitszustandes der
Schwangeren abzuwenden“.
Anders als Abbrüche bei ungewollten Schwangerschaften sind diese in
Deutschland ausdrücklich nicht rechtswidrig. Nach der Fusion seiner
evangelischen Klinik mit einem katholischen Träger erhielt Volz jedoch
Anfang 2025 die Anweisung, keine Abtreibungen mehr durchzuführen – außer in
eng begrenzten medizinischen Notfällen. Die Klinik verwies dabei auf die
Sonderrechte der Kirchen im Arbeitsrecht und die im neuen
Gesellschaftsvertrag vereinbarten ethischen Kriterien. Volz klagte. „Die
Patientinnen wegschicken, statt ihnen zu helfen, das kann ich nicht und das
mache ich nicht“, [2][sagte er im vergangenen August der taz].
Das Arbeitsgericht Hamm hatte seine Klage in erster Instanz abgelehnt und
argumentiert, der [3][Arbeitgeber könne derartige Vorgaben machen]. Volz
legte Rechtsmittel ein. Für ihn geht es nicht nur um seinen eigenen Fall,
sondern um Grundsätzliches.
## Die ärztliche Verantwortung
Der medizinisch induzierte Abbruch sei „ein wesentlicher Bestandteil eines
zusammenhängenden ärztlichen Verantwortungsgefüges“ und ein „Herzstück
frauenärztlicher Versorgung“, heißt es in einem Schreiben des Arztes, das
der taz vorliegt. „Ärztliches Handeln ist kein Baukastensystem beliebig
untersagbarer Einzeltätigkeiten.“ Unterzeichnet haben das Schreiben neben
Volz mit Wolfgang Janni, Karl Oliver Kagan und Ingo Gottschalk eine Reihe
führender Pränatalmediziner in Deutschland.
Der Fall Lippstadt ist dabei nicht der einzige, in dem katholische
Moralvorstellungen dieser Tage die Gesundheitsversorgung von Frauen
beeinträchtigen. In Flensburg etwa fusionieren das evangelische
Diako-Krankenhaus und das katholische Malteser-Hospital. Die Konsequenz:
[4][Am künftigen Fördeklinikum werden bei ungewollter Schwangerschaft keine
Schwangerschaftsabbrüche durchgeführt].
„Das ungeborene Kind besitzt das gleiche Lebensrecht und die gleiche Würde
wie die Mutter“, sagte Malteser-Sprecherin Franziska Mumm dem Deutschen
Ärzteblatt. Ein Schwangerschaftsabbruch sei daher „grundsätzlich keine
geeignete Möglichkeit“, mit einem Schwangerschaftskonflikt umzugehen.
Im Schwangerschaftskonfliktgesetz heißt es: „Niemand ist verpflichtet, an
einem Schwangerschaftsabbruch mitzuwirken.“ Ein Umstand, den Träger oder
Chefärzte immer wieder für gesamte Kliniken durchsetzen. Die Grünen fordern
nun eine rechtliche Klarstellung, dass dieses „niemand“ im Gesetz sich nur
auf natürliche Personen beziehe – und nicht auf Krankenhausleitungen oder
-träger.
## Grüne fordern bessere Versorgung
Die Gewissenfreiheit sei ein „individuelles Recht“, heißt es in einem
Antrag, den die Fraktion in der kommenden Sitzungswoche im Bundestag
einbringen will. „Ein Recht, andere Personen zur Befolgung einer eigenen
Gewissensüberzeugung zu zwingen, ist nicht denkbar.“
Der Bundestag solle sicherstellen, dass Krankenhausfusionen nicht „zu einer
Verschlechterung“ der ohnehin kontinuierlich schlechter werdenden
Versorgungslage führen, heißt es im Antrag. So solle der Bundestag
sicherstellen, dass Krankenhäuser genug Personal einstellen, das zur
Durchführung von Abbrüchen bereit ist. Und er solle die Länder
verpflichten, ihrem gesetzlich geregelten Versorgungsauftrag nachzukommen.
„Wir wollen, dass Kliniken Schwangerschaftsabbrüche anbieten müssen, wenn
die Versorgung nicht anderweitig gesichert ist“, sagt Ulle Schauws,
frauenpolitische Sprecherin der Grünen, der taz. „Es ist unhaltbar, dass
ein katholischer Träger eines Krankenhauses wie in Lippstadt Frauen
zurückweist und ihnen Hilfe sogar in lebensbedrohlichen Situationen
verweigert.“ Schauws wird am Donnerstag an der Seite von Joachim Volz
demonstrieren, ebenso wie die grüne Fraktionsvorsitzende Britta Haßelmann.
3 Feb 2026
## LINKS
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## AUTOREN
(DIR) Dinah Riese
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