# taz.de -- Arzt verklagt Klinik: Gegen das katholische Abtreibungsverbot
       
       > Gynäkologe Joachim Volz will sich von seinem Arbeitgeber nicht verbieten
       > lassen, Abbrüche durchzuführen. Das Verfahren geht nun in die zweite
       > Instanz.
       
 (IMG) Bild: Kämpft weiter: der Gynäkloge Joachim Volz – hier im Sommer 2025 bei Gericht
       
       In grüner OP-Kleidung blickt Joachim Volz in die Kamera. „Das könnte meinem
       katholischen Arbeitgeber so gefallen“, sagt der Chefarzt am Klinikum
       Lippstadt. „Ich gebe natürlich nicht auf.“ Dann ruft er die
       Zuschauer*innen auf, am Donnerstag mit ihm auf die Straße zu gehen
       „gegen das katholische Abtreibungsverbot und für die Autonomie meiner
       Patientinnen“. Die Demo soll am Morgen am Hammer Marktplatz starten – und
       vor dem Landesarbeitsgericht enden, wo [1][Volz zum zweiten Mal gegen seine
       Klinik vor Gericht zieht].
       
       Volz leitet das Perinatalzentrum am Klinikum Lippstadt (NRW). Dort führt er
       seit Jahren auch medizinisch indizierte Schwangerschaftsabbrüche durch.
       Solche also, die laut Gesetz „aus ärztlicher Sicht angezeigt“ sind, „um
       eine Gefahr für das Leben oder die Gefahr einer schwerwiegenden
       Beeinträchtigung des körperlichen oder seelischen Gesundheitszustandes der
       Schwangeren abzuwenden“.
       
       Anders als Abbrüche bei ungewollten Schwangerschaften sind diese in
       Deutschland ausdrücklich nicht rechtswidrig. Nach der Fusion seiner
       evangelischen Klinik mit einem katholischen Träger erhielt Volz jedoch
       Anfang 2025 die Anweisung, keine Abtreibungen mehr durchzuführen – außer in
       eng begrenzten medizinischen Notfällen. Die Klinik verwies dabei auf die
       Sonderrechte der Kirchen im Arbeitsrecht und die im neuen
       Gesellschaftsvertrag vereinbarten ethischen Kriterien. Volz klagte. „Die
       Patientinnen wegschicken, statt ihnen zu helfen, das kann ich nicht und das
       mache ich nicht“, [2][sagte er im vergangenen August der taz].
       
       Das Arbeitsgericht Hamm hatte seine Klage in erster Instanz abgelehnt und
       argumentiert, der [3][Arbeitgeber könne derartige Vorgaben machen]. Volz
       legte Rechtsmittel ein. Für ihn geht es nicht nur um seinen eigenen Fall,
       sondern um Grundsätzliches.
       
       ## Die ärztliche Verantwortung
       
       Der medizinisch induzierte Abbruch sei „ein wesentlicher Bestandteil eines
       zusammenhängenden ärztlichen Verantwortungsgefüges“ und ein „Herzstück
       frauenärztlicher Versorgung“, heißt es in einem Schreiben des Arztes, das
       der taz vorliegt. „Ärztliches Handeln ist kein Baukastensystem beliebig
       untersagbarer Einzeltätigkeiten.“ Unterzeichnet haben das Schreiben neben
       Volz mit Wolfgang Janni, Karl Oliver Kagan und Ingo Gottschalk eine Reihe
       führender Pränatalmediziner in Deutschland.
       
       Der Fall Lippstadt ist dabei nicht der einzige, in dem katholische
       Moralvorstellungen dieser Tage die Gesundheitsversorgung von Frauen
       beeinträchtigen. In Flensburg etwa fusionieren das evangelische
       Diako-Krankenhaus und das katholische Malteser-Hospital. Die Konsequenz:
       [4][Am künftigen Fördeklinikum werden bei ungewollter Schwangerschaft keine
       Schwangerschaftsabbrüche durchgeführt].
       
       „Das ungeborene Kind besitzt das gleiche Lebensrecht und die gleiche Würde
       wie die Mutter“, sagte Malteser-Sprecherin Franziska Mumm dem Deutschen
       Ärzteblatt. Ein Schwangerschaftsabbruch sei daher „grundsätzlich keine
       geeignete Möglichkeit“, mit einem Schwangerschaftskonflikt umzugehen.
       
       Im Schwangerschaftskonfliktgesetz heißt es: „Niemand ist verpflichtet, an
       einem Schwangerschaftsabbruch mitzuwirken.“ Ein Umstand, den Träger oder
       Chefärzte immer wieder für gesamte Kliniken durchsetzen. Die Grünen fordern
       nun eine rechtliche Klarstellung, dass dieses „niemand“ im Gesetz sich nur
       auf natürliche Personen beziehe – und nicht auf Krankenhausleitungen oder
       -träger.
       
       ## Grüne fordern bessere Versorgung
       
       Die Gewissenfreiheit sei ein „individuelles Recht“, heißt es in einem
       Antrag, den die Fraktion in der kommenden Sitzungswoche im Bundestag
       einbringen will. „Ein Recht, andere Personen zur Befolgung einer eigenen
       Gewissensüberzeugung zu zwingen, ist nicht denkbar.“
       
       Der Bundestag solle sicherstellen, dass Krankenhausfusionen nicht „zu einer
       Verschlechterung“ der ohnehin kontinuierlich schlechter werdenden
       Versorgungslage führen, heißt es im Antrag. So solle der Bundestag
       sicherstellen, dass Krankenhäuser genug Personal einstellen, das zur
       Durchführung von Abbrüchen bereit ist. Und er solle die Länder
       verpflichten, ihrem gesetzlich geregelten Versorgungsauftrag nachzukommen.
       
       „Wir wollen, dass Kliniken Schwangerschaftsabbrüche anbieten müssen, wenn
       die Versorgung nicht anderweitig gesichert ist“, sagt Ulle Schauws,
       frauenpolitische Sprecherin der Grünen, der taz. „Es ist unhaltbar, dass
       ein katholischer Träger eines Krankenhauses wie in Lippstadt Frauen
       zurückweist und ihnen Hilfe sogar in lebensbedrohlichen Situationen
       verweigert.“ Schauws wird am Donnerstag an der Seite von Joachim Volz
       demonstrieren, ebenso wie die grüne Fraktionsvorsitzende Britta Haßelmann.
       
       3 Feb 2026
       
       ## LINKS
       
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       ## AUTOREN
       
 (DIR) Dinah Riese
       
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