# taz.de -- Sparpaket für das Gesundheitssystem: Kein Termin bei der Kardiologin ist keine Option
       
       > Das Ende der kostenlosen Mitversicherung ist okay. Weniger okay wäre es,
       > wenn der Zugang zu Fachärzt:innen erschwert wird.
       
       Das Sparpaket, das CDU-Gesundheitsministern Nina Warken jetzt präsentierte,
       ist leider nur in Teilen sozial ausgewogen. So ist es zwar akzeptabel, wenn
       [1][die kostenlose Mitversicherung von Ehepartner:innen] dahingehend
       geändert wird, dass ab 2028 für die nicht erwerbstätige Partnerin – meist
       sind es Frauen – 3,5 Prozent an Kassenbeitrag auf das Gehalt des
       Hauptverdieners gezahlt werden müssen, statt wie bisher gar nichts. Wer
       Kinder im Alter von unter sieben Jahren hat, Angehörige pflegt oder
       Rentner:in ist, soll davon ausgenommen sein. Auch höhere Zuzahlungen auf
       rezeptpflichtige Medikamente von künftig 7,50 Euro bis 15 Euro sind
       angesichts des allgemeinen Spardrucks okay. Chronisch Kranke und Arme
       müssen weniger zuzahlen.
       
       Nicht ausgewogen jedoch ist die Tatsache, dass die Krankheitskosten von
       Bürgergeldempfänger:innen weiterhin von der Versichertengemeinschaft
       statt aus Steuermitteln gestemmt werden. Hier geht es um 12 Milliarden Euro
       jährlich, die eigentlich von der Allgemeinheit getragen werden müssten. Es
       ist kein gutes Gegenargument der Ministerin, auf den klammen Bundeshaushalt
       hinzuweisen, weswegen man die Summe in der überforderten gesetzlichen
       Krankenversicherung, also bei den Beitragszahler:innen, belässt.
       
       Bei genauerem Hinsehen zeigt sich, dass die Folgen der Einsparungen am Ende
       die Versicherten nicht nur finanziell belasten könnten, sondern auch die
       Frage tangieren: Wie kriege ich Zugang zu Ärzt:innen? Bedeutet etwa der
       Wegfall der Sonderhonorare für Dringlichkeitsfälle in den Arztpraxen, dass
       noch mehr Praxen sagen: Tut uns leid, wir nehmen keine
       Neupatient:innen mehr an?
       
       Die bevorzugte Terminvergabe durch Servicestellen oder
       Dringlichkeitsvermerke auf den Überweisungen der Hausärzt:innen werden
       sicher auch missbräuchlich genutzt und haben die Wartezeit im Durchschnitt
       nicht verkürzt, das hat der Bundesrechnungshof schon moniert. Für den
       Einzelnen wird der Zugang zu Ärztin oder Arzt mit dem Dringlichkeitsvermerk
       aber schon erleichtert. Denn die Mediziner:innen können die Leistung
       mit Zuschlag abrechnen, und die Behandlungen fallen auch nicht unter das
       Budget, das den Arztpraxen zur Verfügung steht.
       
       Sobald diese Extrahonorierung wegfällt, muss eine alternative
       Patientensteuerung her. Es kann nicht sein, dass noch mehr Kardiologinnen
       und Neurologen dann Untersuchungstermine für gesetzlich Versicherte erst in
       einem Jahr vergeben, was in einigen Fällen passiert. Einsparungen sind die
       eine Sache. Zugänge zu verschließen, wäre eine andere, dramatischere Folge.
       
       15 Apr 2026
       
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 (DIR) Barbara Dribbusch
       
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