# taz.de -- Sparpaket für das Gesundheitssystem: Kein Termin bei der Kardiologin ist keine Option
> Das Ende der kostenlosen Mitversicherung ist okay. Weniger okay wäre es,
> wenn der Zugang zu Fachärzt:innen erschwert wird.
Das Sparpaket, das CDU-Gesundheitsministern Nina Warken jetzt präsentierte,
ist leider nur in Teilen sozial ausgewogen. So ist es zwar akzeptabel, wenn
[1][die kostenlose Mitversicherung von Ehepartner:innen] dahingehend
geändert wird, dass ab 2028 für die nicht erwerbstätige Partnerin – meist
sind es Frauen – 3,5 Prozent an Kassenbeitrag auf das Gehalt des
Hauptverdieners gezahlt werden müssen, statt wie bisher gar nichts. Wer
Kinder im Alter von unter sieben Jahren hat, Angehörige pflegt oder
Rentner:in ist, soll davon ausgenommen sein. Auch höhere Zuzahlungen auf
rezeptpflichtige Medikamente von künftig 7,50 Euro bis 15 Euro sind
angesichts des allgemeinen Spardrucks okay. Chronisch Kranke und Arme
müssen weniger zuzahlen.
Nicht ausgewogen jedoch ist die Tatsache, dass die Krankheitskosten von
Bürgergeldempfänger:innen weiterhin von der Versichertengemeinschaft
statt aus Steuermitteln gestemmt werden. Hier geht es um 12 Milliarden Euro
jährlich, die eigentlich von der Allgemeinheit getragen werden müssten. Es
ist kein gutes Gegenargument der Ministerin, auf den klammen Bundeshaushalt
hinzuweisen, weswegen man die Summe in der überforderten gesetzlichen
Krankenversicherung, also bei den Beitragszahler:innen, belässt.
Bei genauerem Hinsehen zeigt sich, dass die Folgen der Einsparungen am Ende
die Versicherten nicht nur finanziell belasten könnten, sondern auch die
Frage tangieren: Wie kriege ich Zugang zu Ärzt:innen? Bedeutet etwa der
Wegfall der Sonderhonorare für Dringlichkeitsfälle in den Arztpraxen, dass
noch mehr Praxen sagen: Tut uns leid, wir nehmen keine
Neupatient:innen mehr an?
Die bevorzugte Terminvergabe durch Servicestellen oder
Dringlichkeitsvermerke auf den Überweisungen der Hausärzt:innen werden
sicher auch missbräuchlich genutzt und haben die Wartezeit im Durchschnitt
nicht verkürzt, das hat der Bundesrechnungshof schon moniert. Für den
Einzelnen wird der Zugang zu Ärztin oder Arzt mit dem Dringlichkeitsvermerk
aber schon erleichtert. Denn die Mediziner:innen können die Leistung
mit Zuschlag abrechnen, und die Behandlungen fallen auch nicht unter das
Budget, das den Arztpraxen zur Verfügung steht.
Sobald diese Extrahonorierung wegfällt, muss eine alternative
Patientensteuerung her. Es kann nicht sein, dass noch mehr Kardiologinnen
und Neurologen dann Untersuchungstermine für gesetzlich Versicherte erst in
einem Jahr vergeben, was in einigen Fällen passiert. Einsparungen sind die
eine Sache. Zugänge zu verschließen, wäre eine andere, dramatischere Folge.
15 Apr 2026
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(DIR) Barbara Dribbusch
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