# taz.de -- Sparpläne für das Gesundheitssystem: Was steckt hinter der „einnahmen-orientierten Ausgabenpolitik“?
       
       > Wer das Sparpaket für das Gesundheitswesen verstehen will, kommt an der
       > „einnahmenorientierten Ausgabenpolitik“ nicht vorbei. Doch die Maßnahme
       > hat ihre Tücken.
       
 (IMG) Bild: Nicht nur diese beiden mit ihren Knopfaugen gucken besorgt auf die Lage der Krankenhäuser
       
       Es muss gespart werden im Gesundheitswesen, damit die Beiträge der
       gesetzlich Versicherten nicht weitersteigen. Das Sparpaket von
       Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) liegt auf dem Tisch und soll
       in der letzten Aprilwoche im Kabinett beschlossen werden. Die grundlegende
       Maßnahme darin ist die sogenannte einnahmenorientierte Ausgabenpolitik.
       [1][Gesundheitsökonom Wolfgang Greiner] bezeichnet sie als „die Melodie der
       Reform“. Aber was genau verbirgt sich hinter dem sperrigen Begriff, und wie
       wirksam ist die Maßnahme?
       
       Die Einnahmen der Krankenkassen bestehen im Wesentlichen aus den Beiträgen
       der Versicherten und ihrer Arbeitgeber. 2025 sind diese Einnahmen um 5,3
       Prozent gestiegen, unter anderem weil die Löhne und Gehälter der
       Versicherten (die sogenannte Grundlohnsumme) entsprechend zunahmen. Was die
       Krankenkassen ausgeben – unter anderem für Krankenhausbehandlungen,
       Arzneimittel, ärztliche Behandlungen –, nahm im selben Zeitraum um 7,8
       Prozent zu. Auch, weil Ärzt*innen, Krankenhausträger und
       Arzneimittelhersteller höhere Vergütungen und Preise aushandelten.
       
       Hier liegt eines der Kernprobleme des Gesundheitswesens: Die Ausgaben
       steigen stärker als die Einkommen der Versicherten – und damit die
       Versicherungsbeiträge. Die Kassen leben quasi über ihren Verhältnissen.
       
       Deshalb soll die Vergütung der Krankenhäuser, niedergelassenen Ärzt*innen,
       Psychotherapeut*innen, Arznei- und Hilfsmittelhersteller – also aller
       Leistungserbringer im Gesundheitswesen – gleichermaßen begrenzt werden.
       Verbindliche Obergrenze ist dann die Einkommensentwicklung der
       Versicherten, selbst wenn die tatsächlichen Kosten im jeweiligen Bereich
       stärker gestiegen sind. Wenn beispielsweise die Löhne und Gehälter der
       Versicherten um 4 Prozent steigen, dann darf sich auch die jährlich
       verhandelte Vergütung für Krankenhausbehandlungen, Ärzt*innen oder
       Arzneimittel nur um 4 Prozent erhöhen. In den Jahren 2027 bis 2029 soll für
       diese Deckelung noch ein zusätzlicher Abschlag von 1 Prozent gelten.
       
       ## Es gibt Gründe für ein Abweichen von der einnahmenorientierten
       Ausgabenpolitik
       
       Im Grunde ist das wie bei einem Privathaushalt: Zum Jahresanfang gibt es
       vielleicht eine Gehaltssteigerung von 3 Prozent. Wenn dann im Verlauf des
       Jahres nicht nur die Energiekosten gestiegen sind, sondern auch die Butter
       teurer wird, muss im Zweifel Margarine gekauft oder woanders gespart
       werden. Im nächsten Jahr werden die höheren Preise dann hoffentlich mit
       einer Gehaltssteigerung ausgeglichen.
       
       So müssen die meisten Menschen haushalten, und es klingt fair und
       nachvollziehbar, wenn diese Deckelung auch für das Gesundheitswesen, in dem
       ja ohnehin überwiegend gut verdient wird, gelten soll. Dieses Prinzip der
       einnahmenorientierten Ausgabenpolitik ist simpel, und es wurde auch nicht
       erst jetzt erdacht. Es gehört zur Grundverfassung der Finanzierung des
       deutschen Gesundheitswesens und ist im Sozialgesetzbuch verankert. Aber in
       den vergangenen Jahren wurde es für nahezu jeden Leistungsbereich des
       Gesundheitswesens aufgeweicht.
       
       Ein prominentes Beispiel ist das Pflegebudget: Es war gesellschaftlich
       erwünscht, dass Pflegekräfte besser bezahlt werden und Krankenhäuser mehr
       Pflegekräfte einstellen, nachdem ein Abbau in diesem Bereich zu
       schlechterer Versorgung geführt hatte. Also wurde seit 2020 die Bezahlung
       der Pflegekräfte aus den Fallpauschalen – also dem Geld, das die
       Krankenhäuser für die jeweiligen Behandlungen bekommen und mit dem sie
       lange den gesamten Krankenhausbetrieb finanzieren mussten – herausgelöst,
       und die Kostensteigerungen wurden in dem Bereich vollständig von den
       Krankenkassen bezahlt. Mit gewissem Erfolg: Zwar besteht noch immer
       vielerorts Personalmangel, aber es sind wieder mehr Pflegekräfte in den
       Krankenhäusern beschäftigt, und sie werden besser bezahlt.
       
       Es gab also Gründe für ein Abweichen von der einnahmenorientierten
       Ausgabenpolitik in einzelnen Bereichen. Regelmäßig sorgt aber auch die
       Verhandlungsmacht der starken Lobbygruppen im Gesundheitswesen für
       überproportionale Vergütungsanstiege: bei Herstellern patentgeschützter
       Arzneimittel, aber auch bei mächtigen Klinikvertretern.
       
       Vor dem Hintergrund der aktuellen Finanzlage der Krankenkassen ist eine
       konsequente Rückkehr zur einnahmenorientierten Ausgabenpolitik angebracht,
       das sagt die Finanzkommission Gesundheit, die [2][die Grundlagen für das
       Sparpaket erarbeitet] hat. Das sagen die Krankenkassen. Und das sagt jetzt
       auch Gesundheitsministerin Nina Warken.
       
       Sie will damit bereits im kommenden Jahr 4,9 Milliarden Euro sparen, bis
       zum Jahr 2030 sollen es 21 Milliarden Euro sein. Es ist nicht nur der
       grundlegendste, sondern auch der größte Batzen im Sparpaket, und er wird
       sehr wahrscheinlich umgesetzt. Am Mittwoch will Warken [3][das Sparpaket im
       Kabinett beschließen], bei den nächsten Vergütungsverhandlungen im Herbst
       soll die Deckelung schon greifen.
       
       Die Rückkehr zur einnahmenorientierten Ausgabenpolitik passiert allerdings
       in einer schwierigen Situation. 75 Prozent der Krankenhäuser schreiben laut
       Deutscher Krankenhausgesellschaft (DKG) rote Zahlen. Das betreffe fast 90
       Prozent der öffentlichen und fast 70 Prozent der freigemeinnützigen
       Kliniken mit Trägern wie Kirchen und Wohlfahrtsverbänden. Die privaten
       Träger, die sich teils auf profitablere Leistungen spezialisiert haben,
       erwirtschafteten dagegen noch zu über 80 Prozent Profite.
       
       Die große Krankenhausreform, 2024 noch unter dem damaligen
       Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) verabschiedet, soll die
       Kliniklandschaft durch eine veränderte Vergütungssystematik neu ordnen und
       stabilisieren. In weniger Kliniken als bisher sollen vor allem aufwendigere
       Behandlungen konzentriert werden. Zugleich soll eine mengenunabhängige
       Finanzierung über sogenannte Vorhaltepauschalen die Versorgung in dünn
       besiedelten Regionen sichern. So sollen jene Krankenhäuser erhalten und
       gestärkt werden, die für eine gute Versorgung notwendig sind.
       
       ## Vielen Krankenhäusern fehlt der Spielraum für Sparmaßnahmen
       
       Kurz vor der Präsentation der Sparpläne hat Warken allerdings die
       Krankenhausreform [4][mit einem Anpassungsgesetz abgeschwächt]. Durch
       Fristverlängerungen und Ausweitung der Ausnahmen wird die Wirkung nach
       hinten verschoben – ohne dass sich die finanzielle Situation vieler
       Kliniken substanziell verändert hätte. Experten rechnen nun erst 2030 mit
       deutlichen Effekten der Krankenhausreform.
       
       Vor diesem Hintergrund fehlt vor allem kommunalen und freigemeinnützigen
       Krankenhäusern der Spielraum für Sparmaßnahmen. Viele von ihnen, so der
       Gesundheitspolitiker Janosch Dahmen (Grüne), konnten nur dank der
       bisherigen jährlichen Vergütungsanstiege überleben. Wenn die nun geringer
       ausfallen und tatsächliche Kosten nicht mehr komplett abdecken, könnte das
       schon 2027 für Krankenhäuser lebensbedrohlich werden. Um noch einmal das
       Beispiel des Privathaushalts und der Butter zu bemühen: Wenn für einen
       einkommensschwachen Haushalt schon jetzt nur Margarine bezahlbar ist, dann
       bleibt bei weiteren Preissteigerungen keine Ausweichmöglichkeit mehr. Das
       Warten auf den Gehaltsanstieg im nächsten Jahr kann dann nicht mehr
       überbrückt werden.
       
       Ein kaltes, also unkontrolliertes Krankenhaussterben prophezeite in dieser
       Woche DKG-Vorstandschef Gerald Gaß. Das Poltern gegen Sparmaßnahmen ist
       sein Job, aber er ist damit nicht allein. Vor allem freigemeinnützige
       Kliniken wie die der Caritas, deren Defizite nicht von Kommunen übernommen
       werden, sehen sich gefährdet. „2027 wird für die Krankenhäuser brutal
       hart“, sagt auch Gesundheitspolitiker Dahmen. Er ist [5][eigentlich ein
       Befürworter der einnahmenorientierten Ausgabenpolitik], aber damit sie
       strauchelnde Kliniken nicht unverhältnismäßig trifft, hätte man die
       Krankenhausreform nicht verschieben, sondern vorziehen müssen.
       
       Im vergangenen Sommer hatte die Gesundheitsministerin den Kliniken mit
       einem [6][4-Milliarden-Euro-Paket unter die Arme gegriffen] – allen
       Kliniken. Wenn das Sparpaket jetzt dazu führe, dass wieder
       Klinikrettungsgelder mit der Gießkanne verteilt würden, sagt Dahmen, sei
       das nicht nur kurzsichtig und sehr teuer, sondern auch weit weg von einer
       gezielten Umgestaltung der Krankenhauslandschaft.
       
       26 Apr 2026
       
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