# taz.de -- Reformpaket der Bundesregierung: Ungleiche Paare profitieren derzeit am meisten
       
       > Die Bundesregierung erwägt, die beitragsfreie Familienversicherung
       > abzuschaffen. Dabei sind sogar die Krankenkassen selbst dagegen.
       
 (IMG) Bild: Die Abschaffung der beitragsfreien Mitversicherung könnte dazu führen, dass viele Frauen ihren Krankenversicherungsschutz verlieren
       
       Der Gesundheitsökonom Heinz Rothgang hat derzeit ein Déjà-vu. „Die aktuelle
       Debatte kommt mir sehr bekannt vor“, sagt der 63-Jährige. Vor 20 Jahren
       hatte er eine [1][Studie] zur Gerechtigkeitsfrage in der beitragsfreien
       Familienversicherung der gesetzlichen Krankenkassen angefertigt. Sie blieb
       wie andere Papiere zum selben Thema ohne weitere politische Folgen. „Dort
       etwas zu verändern, sorgt für viel Ärger. Und das Einsparpotenzial ist
       begrenzt“, sagt der Experte von der Universität Bremen.
       
       Rothgang bezieht sich auf die aktuellen Empfehlungen aus der
       Finanzkommission Gesundheit, die kostenlose Mitversicherung für
       Familienangehörige abzuschaffen, es sei denn, die Mitversicherten betreuen
       Kinder im Vorschulalter oder befinden sich bereits im Rentenalter. Der
       Vorschlag ist eine der 66 Empfehlungen im [2][Gutachten] der
       Finanzkommission Gesundheit der Bundesregierung, die helfen sollen, die
       Defizite bei den gesetzlichen Krankenkassen zu stopfen.
       
       Die Bundesregierung hat am Montag angekündigt, einen Großteil der
       Empfehlungen umsetzen zu wollen. Beschlossen werden soll das Paket Ende
       April, welche der empfohlenen Maßnahmen darin enthalten sein sollen – und
       welche nicht –, ist noch unklar. Bundesgesundheitsministerin Nina Warken
       hatte zu dem Vorschlag schon vor einigen Tagen erklärt, für Eltern mit
       Kindern im Vorschulalter würde sich nichts ändern und man wolle auch
       mitversicherte pflegende Angehörige nicht neu belasten. Was man so lesen
       kann, dass die Abschaffung der Mitversicherung für andere Gruppen durchaus
       im Gespräch ist.
       
       Bisher können Ehepartner:innen, die selbst keinen
       sozialversicherungspflichtigen Job haben oder auch als Selbstständige nicht
       mehr als 565 Euro im Monat verdienen, mit dem Ehemann oder der Ehefrau in
       der gesetzlichen Krankenkasse versichert sein, ohne eigene Beiträge zu
       leisten. Dies will die Kommission ändern.
       
       Würde der Vorschlag umgesetzt, müssten die Ehepartner:innen – meist
       sind es Frauen – zumindest einen Teilzeitjob annehmen, bei dem sie mehr
       verdienen als die Minijob-Grenze von 603 Euro und dann darauf
       Krankenkassenbeiträge zahlen. Wenn die Ehefrauen ohne Job sind, sollen sie
       im Monat einen Mindestbeitrag von 230 Euro an die gesetzliche Krankenkasse
       entrichten.
       
       ## Breite Ablehnung
       
       Kritik an diesem Vorschlag kommt von sonst gegensätzlichen Akteuren. In
       einer [3][Anhörung] im Bundestag zum Thema sprach die AfD von einer
       „Zerstörung der Familien“, die Grünen warnten davor, mit dem Vorschlag
       „Vertrauen zu verspielen“, die SPD betonte, die beitragsfreie
       Mitversicherung sei ein „zentrales Element unseres solidarischen Systems“.
       Für CSU-Chef Markus Söder ist der Vorschlag schlichtweg „absurd“. Selbst
       Oliver Blatt, der Vorsitzende des GKV-Spitzenverbandes der Krankenkassen,
       die ja von diesem Mehr an Beiträgen profitieren könnten, warnte: „An
       anderen Stellen lässt sich einfacher und schneller mehr Einsparpotenzial
       erreichen.“
       
       „Es gab und gibt ein Gerechtigkeitsproblem bei der beitragsfreien
       Mitversicherung und bei sehr ungleichen Einkommen der Partner:innen“, sagt
       Rothgang. Aktuell würden Paare mit identischem Haushaltseinkommen je nach
       Einkommensverteilung höchst unterschiedlich belastet.
       
       Dazu eine Rechnung bei einem Krankenkassen- und Pflegebeitrag von insgesamt
       21,1 Prozent, von dem Arbeitnehmer die Hälfte tragen müssen: Wenn etwa ein
       Partner 8.000 Euro verdient und damit über der Beitragsbemessungsgrenze von
       rund 5.800 Euro liegt und der oder die Partnerin nichts verdient oder nur
       einen Minijob hat, dann wird für die Krankenversicherung des Paares ein
       Arbeitnehmerbeitrag von etwas über 610 Euro fällig. Haben beide ein
       Einkommen von 4.000 Euro brutto im Monat, werden jedoch zweimal 422 Euro,
       also insgesamt 844 Euro, als Arbeitnehmerbeitrag für die Krankenkasse
       abgezogen.
       
       „Die Vorteile sind umso größer, je unterschiedlicher das Einkommen der
       Partner:innen ist“, so Rothgang. Dies widerspreche „dem Prinzip der
       horizontalen Gleichbehandlung“. Dieser Grundsatz besagt, dass gleiche
       Einkommen auch gleich behandelt werden müssen. Er bezieht sich damit auf
       das Gesamteinkommen der jeweiligen Haushalte.
       
       Laut den Empfehlungen der Finanzkommission wären etwa 1,6 Millionen
       mitversicherte Ehepartner:innen von einer Änderung betroffen. Sie
       müssten sich bei einer teilweisen Abschaffung der beitragsfreien
       Mitversicherung mit einem Teilzeitjob selbst versichern oder aber einen
       Beitrag von 230 Euro im Monat an die gesetzliche Kasse zahlen. Die
       Krankenkassen sollen damit 3,5 Milliarden Euro mehr an Einnahmen bekommen.
       
       Ob aber die erwerbslosen Ehefrauen dann überhaupt 230 Euro im Monat
       aufbringen können, das ist die Frage. Die Abschaffung der beitragsfreien
       Mitversicherung könne dazu führen, dass viele Menschen ihren
       Krankenversicherungsschutz verlieren, warnte die Diakonie.
       
       Update: Nach den [4][Äußerungen von Bundesgesundheitsministerin Nina Warken
       (CDU) am Dienstagnachmittag] wird die kostenlose Mitversicherung von
       Ehepartnern dahingehend modifiziert, dass für die nichtarbeitenden
       Ehepartner:innen 3,5 Prozent vom Gehalt des versicherten
       Hauptverdieners bzw. der versicherten Hauptverdienerin an
       Krankenversicherungsbeitrag fällig werden. Das ist also weniger als die im
       Beitrag genannten 230 Euro, die sich auf den Vorschlag der Finanzkommission
       bezogen.
       
       14 Apr 2026
       
       ## LINKS
       
 (DIR) [1] https://ideas.repec.org/p/zbw/zeswps/092004.html
 (DIR) [2] https://www.bundesgesundheitsministerium.de/fileadmin/Dateien/3_Downloads/F/FinanzKommission_Gesundheit/FinanzKommissionGesundheit_Erster_Bericht_20260330.pdf
 (DIR) [3] https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2026/kw13-de-aktuelle-stunde-familienversicherung-1157650
 (DIR) [4] /Finanzluecke-im-Gesundheitssystem/!6170942
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Barbara Dribbusch
       
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