# taz.de -- Reformpaket der Bundesregierung: Ungleiche Paare profitieren derzeit am meisten
> Die Bundesregierung erwägt, die beitragsfreie Familienversicherung
> abzuschaffen. Dabei sind sogar die Krankenkassen selbst dagegen.
(IMG) Bild: Die Abschaffung der beitragsfreien Mitversicherung könnte dazu führen, dass viele Frauen ihren Krankenversicherungsschutz verlieren
Der Gesundheitsökonom Heinz Rothgang hat derzeit ein Déjà-vu. „Die aktuelle
Debatte kommt mir sehr bekannt vor“, sagt der 63-Jährige. Vor 20 Jahren
hatte er eine [1][Studie] zur Gerechtigkeitsfrage in der beitragsfreien
Familienversicherung der gesetzlichen Krankenkassen angefertigt. Sie blieb
wie andere Papiere zum selben Thema ohne weitere politische Folgen. „Dort
etwas zu verändern, sorgt für viel Ärger. Und das Einsparpotenzial ist
begrenzt“, sagt der Experte von der Universität Bremen.
Rothgang bezieht sich auf die aktuellen Empfehlungen aus der
Finanzkommission Gesundheit, die kostenlose Mitversicherung für
Familienangehörige abzuschaffen, es sei denn, die Mitversicherten betreuen
Kinder im Vorschulalter oder befinden sich bereits im Rentenalter. Der
Vorschlag ist eine der 66 Empfehlungen im [2][Gutachten] der
Finanzkommission Gesundheit der Bundesregierung, die helfen sollen, die
Defizite bei den gesetzlichen Krankenkassen zu stopfen.
Die Bundesregierung hat am Montag angekündigt, einen Großteil der
Empfehlungen umsetzen zu wollen. Beschlossen werden soll das Paket Ende
April, welche der empfohlenen Maßnahmen darin enthalten sein sollen – und
welche nicht –, ist noch unklar. Bundesgesundheitsministerin Nina Warken
hatte zu dem Vorschlag schon vor einigen Tagen erklärt, für Eltern mit
Kindern im Vorschulalter würde sich nichts ändern und man wolle auch
mitversicherte pflegende Angehörige nicht neu belasten. Was man so lesen
kann, dass die Abschaffung der Mitversicherung für andere Gruppen durchaus
im Gespräch ist.
Bisher können Ehepartner:innen, die selbst keinen
sozialversicherungspflichtigen Job haben oder auch als Selbstständige nicht
mehr als 565 Euro im Monat verdienen, mit dem Ehemann oder der Ehefrau in
der gesetzlichen Krankenkasse versichert sein, ohne eigene Beiträge zu
leisten. Dies will die Kommission ändern.
Würde der Vorschlag umgesetzt, müssten die Ehepartner:innen – meist
sind es Frauen – zumindest einen Teilzeitjob annehmen, bei dem sie mehr
verdienen als die Minijob-Grenze von 603 Euro und dann darauf
Krankenkassenbeiträge zahlen. Wenn die Ehefrauen ohne Job sind, sollen sie
im Monat einen Mindestbeitrag von 230 Euro an die gesetzliche Krankenkasse
entrichten.
## Breite Ablehnung
Kritik an diesem Vorschlag kommt von sonst gegensätzlichen Akteuren. In
einer [3][Anhörung] im Bundestag zum Thema sprach die AfD von einer
„Zerstörung der Familien“, die Grünen warnten davor, mit dem Vorschlag
„Vertrauen zu verspielen“, die SPD betonte, die beitragsfreie
Mitversicherung sei ein „zentrales Element unseres solidarischen Systems“.
Für CSU-Chef Markus Söder ist der Vorschlag schlichtweg „absurd“. Selbst
Oliver Blatt, der Vorsitzende des GKV-Spitzenverbandes der Krankenkassen,
die ja von diesem Mehr an Beiträgen profitieren könnten, warnte: „An
anderen Stellen lässt sich einfacher und schneller mehr Einsparpotenzial
erreichen.“
„Es gab und gibt ein Gerechtigkeitsproblem bei der beitragsfreien
Mitversicherung und bei sehr ungleichen Einkommen der Partner:innen“, sagt
Rothgang. Aktuell würden Paare mit identischem Haushaltseinkommen je nach
Einkommensverteilung höchst unterschiedlich belastet.
Dazu eine Rechnung bei einem Krankenkassen- und Pflegebeitrag von insgesamt
21,1 Prozent, von dem Arbeitnehmer die Hälfte tragen müssen: Wenn etwa ein
Partner 8.000 Euro verdient und damit über der Beitragsbemessungsgrenze von
rund 5.800 Euro liegt und der oder die Partnerin nichts verdient oder nur
einen Minijob hat, dann wird für die Krankenversicherung des Paares ein
Arbeitnehmerbeitrag von etwas über 610 Euro fällig. Haben beide ein
Einkommen von 4.000 Euro brutto im Monat, werden jedoch zweimal 422 Euro,
also insgesamt 844 Euro, als Arbeitnehmerbeitrag für die Krankenkasse
abgezogen.
„Die Vorteile sind umso größer, je unterschiedlicher das Einkommen der
Partner:innen ist“, so Rothgang. Dies widerspreche „dem Prinzip der
horizontalen Gleichbehandlung“. Dieser Grundsatz besagt, dass gleiche
Einkommen auch gleich behandelt werden müssen. Er bezieht sich damit auf
das Gesamteinkommen der jeweiligen Haushalte.
Laut den Empfehlungen der Finanzkommission wären etwa 1,6 Millionen
mitversicherte Ehepartner:innen von einer Änderung betroffen. Sie
müssten sich bei einer teilweisen Abschaffung der beitragsfreien
Mitversicherung mit einem Teilzeitjob selbst versichern oder aber einen
Beitrag von 230 Euro im Monat an die gesetzliche Kasse zahlen. Die
Krankenkassen sollen damit 3,5 Milliarden Euro mehr an Einnahmen bekommen.
Ob aber die erwerbslosen Ehefrauen dann überhaupt 230 Euro im Monat
aufbringen können, das ist die Frage. Die Abschaffung der beitragsfreien
Mitversicherung könne dazu führen, dass viele Menschen ihren
Krankenversicherungsschutz verlieren, warnte die Diakonie.
Update: Nach den [4][Äußerungen von Bundesgesundheitsministerin Nina Warken
(CDU) am Dienstagnachmittag] wird die kostenlose Mitversicherung von
Ehepartnern dahingehend modifiziert, dass für die nichtarbeitenden
Ehepartner:innen 3,5 Prozent vom Gehalt des versicherten
Hauptverdieners bzw. der versicherten Hauptverdienerin an
Krankenversicherungsbeitrag fällig werden. Das ist also weniger als die im
Beitrag genannten 230 Euro, die sich auf den Vorschlag der Finanzkommission
bezogen.
14 Apr 2026
## LINKS
(DIR) [1] https://ideas.repec.org/p/zbw/zeswps/092004.html
(DIR) [2] https://www.bundesgesundheitsministerium.de/fileadmin/Dateien/3_Downloads/F/FinanzKommission_Gesundheit/FinanzKommissionGesundheit_Erster_Bericht_20260330.pdf
(DIR) [3] https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2026/kw13-de-aktuelle-stunde-familienversicherung-1157650
(DIR) [4] /Finanzluecke-im-Gesundheitssystem/!6170942
## AUTOREN
(DIR) Barbara Dribbusch
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