# taz.de -- Reform der Gesundheitsversorgung: Neue Regeln für den Notfall
> Die Regierung bringt eine Reform der Notfallversorgung auf den Weg.
> Überfüllte Notaufnahmen und unnötige Behandlungen sollen so vermieden
> werden.
(IMG) Bild: Ein Krankenwagen vor einer Notaufnahme in Hamburg
Überfüllte und überlastete Notaufnahmen, Patient*innen, die eigentlich ins
Wartezimmer einer Praxis gehören und nicht auf den Flur einer Notaufnahme,
unbezahlte Rettungsfahrten – das System der Notfallversorgung [1][gilt seit
Langem als überholungsbedürftig], schon mehrere Regierungen haben sich
daran versucht. Nun präsentierte Gesundheitsministerin Nina Warken (CDU)
einen Gesetzentwurf, am Mittwoch wurde er im Kabinett beschlossen. Damit
sollen nicht nur die Krankenhäuser entlastet, sondern auch Gelder gespart
werden.
Für Patient*innen gibt es im medizinischen Notfall drei Anlaufstellen:
die Notaufnahmen der Krankenhäuser, der vertragsärztliche Notdienst unter
der Rufnummer 116117 und die Rettungsdienste, erreichbar über die
Notfallnummer 112. Welchen Weg sie wählen, entscheiden die
Patient*innen zum Teil selbst, es fehlt eine Steuerung nach
einheitlichen Standards.
Dazu kommen absurde Abrechnungslogiken: Wenn der Rettungsdienst einen
Einsatz fährt und vor Ort behandelt, ist das allein nicht abrechenbar. In
der Praxis führt das laut Gesundheitsministerium regelmäßig zu unnötigen
Fahrten ins und Behandlungen im Krankenhaus.
Mit der [2][Reform der Notfallversorgung] sollen die drei Bereiche enger
verzahnt werden. So soll die 116117 eine zentrale Steuerungsfunktion
bekommen: Hier wird mithilfe einer Ersteinschätzung, im Zweifel per Video,
entschieden, ob es sich um einen Fall für die Notaufnahme handelt oder ein
Arzttermin vermittelt wird. Mit einer solchen Empfehlung der 116117 werden
Patient*innen dann auch in der Notaufnahme schneller behandelt.
## Schnelle Behandlung als Belohnung
Das soll als Anreiz dienen, immer zuerst die 116117 anzurufen und sich
nicht selbstständig auf den Weg zu machen. Bei Verdacht auf Lebensgefahr
gilt weiterhin die 112 als erste Anlaufstelle. Die beiden Stellen sollen
sich aber im Hintergrund so vernetzen, dass Patient*innen je nach
Ersteinschätzung umgeleitet werden können, ohne dass sie ihre Daten noch
einmal angeben müssen. Für den Ausbau der digitalen Strukturen will Warken
225 Millionen Euro aus dem Sondervermögen des Bundes einsetzen.
Bei den Krankenhäusern soll die Zahl derjenigen begrenzt werden, [3][die
als Integrierte Notfallzentren direkte Anlaufstelle für Notfälle sind].
Diese Integrierten Notfallzentren bestehen aus der Notaufnahme des
Krankenhauses, einer ambulanten Notfallpraxis und einer
Ersteinschätzungsstelle, die die ankommenden Patient*innen steuert.
Schon jetzt arbeiten einige Krankenhäuser mit diesem Modell, das nun
Pflicht werden soll. Für Kinder und Jugendliche sind separate Strukturen
vorgesehen und, wenn möglich, ein Ausbau der telemedizinischen Einbindung
von Kinder- und Jugendärzt*innen.
Die Leistungen der Rettungsdienste sollen als eigene Sachleistung der
Krankenkassen verankert, die Abrechnung soll somit problemloser werden. Die
bessere Steuerung soll zugleich unnötige Behandlungen vermeiden. Das
Bundesgesundheitsministerium rechnet mit direkten Einsparungen in Höhe von
1,2 Milliarden Euro.
Der Spitzenverband der Krankenkassen lobt die Reform. Auch aus den Reihen
der Grünen kommt Zustimmung für einen Gesetzentwurf, der im Wesentlichen
auf dem beruht, was schon in der letzten Legislaturperiode erarbeitet
wurde. Die Kassenärztliche Vereinigung als Vertretung der niedergelassenen
Ärzt*innen hingegen sieht eine unzumutbare Mehrbelastung der ambulanten
Struktur – insbesondere vor dem Hintergrund der aktuell diskutierten
Sparpläne.
Der Gesetzentwurf muss noch den Bundestag und Bundesrat passieren. In der
Vergangenheit gab es teils starken Widerstand seitens der Länder gegen
Reformbemühungen. Diese Bedenken seien größtenteils ausgeräumt, versicherte
Warken.
22 Apr 2026
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## AUTOREN
(DIR) Manuela Heim
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