# taz.de -- Reform der Gesundheitsversorgung: Neue Regeln für den Notfall
       
       > Die Regierung bringt eine Reform der Notfallversorgung auf den Weg.
       > Überfüllte Notaufnahmen und unnötige Behandlungen sollen so vermieden
       > werden.
       
 (IMG) Bild: Ein Krankenwagen vor einer Notaufnahme in Hamburg
       
       Überfüllte und überlastete Notaufnahmen, Patient*innen, die eigentlich ins
       Wartezimmer einer Praxis gehören und nicht auf den Flur einer Notaufnahme,
       unbezahlte Rettungsfahrten – das System der Notfallversorgung [1][gilt seit
       Langem als überholungsbedürftig], schon mehrere Regierungen haben sich
       daran versucht. Nun präsentierte Gesundheitsministerin Nina Warken (CDU)
       einen Gesetzentwurf, am Mittwoch wurde er im Kabinett beschlossen. Damit
       sollen nicht nur die Krankenhäuser entlastet, sondern auch Gelder gespart
       werden.
       
       Für Patient*innen gibt es im medizinischen Notfall drei Anlaufstellen:
       die Notaufnahmen der Krankenhäuser, der vertragsärztliche Notdienst unter
       der Rufnummer 116117 und die Rettungsdienste, erreichbar über die
       Notfallnummer 112. Welchen Weg sie wählen, entscheiden die
       Patient*innen zum Teil selbst, es fehlt eine Steuerung nach
       einheitlichen Standards.
       
       Dazu kommen absurde Abrechnungslogiken: Wenn der Rettungsdienst einen
       Einsatz fährt und vor Ort behandelt, ist das allein nicht abrechenbar. In
       der Praxis führt das laut Gesundheitsministerium regelmäßig zu unnötigen
       Fahrten ins und Behandlungen im Krankenhaus.
       
       Mit der [2][Reform der Notfallversorgung] sollen die drei Bereiche enger
       verzahnt werden. So soll die 116117 eine zentrale Steuerungsfunktion
       bekommen: Hier wird mithilfe einer Ersteinschätzung, im Zweifel per Video,
       entschieden, ob es sich um einen Fall für die Notaufnahme handelt oder ein
       Arzttermin vermittelt wird. Mit einer solchen Empfehlung der 116117 werden
       Patient*innen dann auch in der Notaufnahme schneller behandelt.
       
       ## Schnelle Behandlung als Belohnung
       
       Das soll als Anreiz dienen, immer zuerst die 116117 anzurufen und sich
       nicht selbstständig auf den Weg zu machen. Bei Verdacht auf Lebensgefahr
       gilt weiterhin die 112 als erste Anlaufstelle. Die beiden Stellen sollen
       sich aber im Hintergrund so vernetzen, dass Patient*innen je nach
       Ersteinschätzung umgeleitet werden können, ohne dass sie ihre Daten noch
       einmal angeben müssen. Für den Ausbau der digitalen Strukturen will Warken
       225 Millionen Euro aus dem Sondervermögen des Bundes einsetzen.
       
       Bei den Krankenhäusern soll die Zahl derjenigen begrenzt werden, [3][die
       als Integrierte Notfallzentren direkte Anlaufstelle für Notfälle sind].
       Diese Integrierten Notfallzentren bestehen aus der Notaufnahme des
       Krankenhauses, einer ambulanten Notfallpraxis und einer
       Ersteinschätzungsstelle, die die ankommenden Patient*innen steuert.
       Schon jetzt arbeiten einige Krankenhäuser mit diesem Modell, das nun
       Pflicht werden soll. Für Kinder und Jugendliche sind separate Strukturen
       vorgesehen und, wenn möglich, ein Ausbau der telemedizinischen Einbindung
       von Kinder- und Jugendärzt*innen.
       
       Die Leistungen der Rettungsdienste sollen als eigene Sachleistung der
       Krankenkassen verankert, die Abrechnung soll somit problemloser werden. Die
       bessere Steuerung soll zugleich unnötige Behandlungen vermeiden. Das
       Bundesgesundheitsministerium rechnet mit direkten Einsparungen in Höhe von
       1,2 Milliarden Euro.
       
       Der Spitzenverband der Krankenkassen lobt die Reform. Auch aus den Reihen
       der Grünen kommt Zustimmung für einen Gesetzentwurf, der im Wesentlichen
       auf dem beruht, was schon in der letzten Legislaturperiode erarbeitet
       wurde. Die Kassenärztliche Vereinigung als Vertretung der niedergelassenen
       Ärzt*innen hingegen sieht eine unzumutbare Mehrbelastung der ambulanten
       Struktur – insbesondere vor dem Hintergrund der aktuell diskutierten
       Sparpläne.
       
       Der Gesetzentwurf muss noch den Bundestag und Bundesrat passieren. In der
       Vergangenheit gab es teils starken Widerstand seitens der Länder gegen
       Reformbemühungen. Diese Bedenken seien größtenteils ausgeräumt, versicherte
       Warken.
       
       22 Apr 2026
       
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