# taz.de -- Prozess über rassistische Beleidigung: „Es ist besser, wir sind wie eine Familie!“
       
       > In Hamburg steht eine 53-Jährige vor Gericht, die einen Moia-Fahrer
       > rassistisch beleidigt haben soll. Ein Prozesstag, der einen traurig
       > zurücklässt.
       
 (IMG) Bild: Aussage gegen Aussage im Straßenverkehr: Den Fahrer eines Moia-Sammeltaxis soll die Angeklagte rassistisch beleidigt haben
       
       Manchmal geht man traurig aus dem Gericht. Weil es ein Verfahren ist, an
       dessen Ende Kollateralschäden stehen und man nicht einmal sagen könnte, wie
       es hätte besser laufen können. Dabei ist es, juristisch gesehen,
       pillepalle. Ein Einspruch vor dem Amtsgericht Hamburg-Altona gegen einen
       Strafbefehl in Höhe von 30 Tagessätzen. Ergangen gegen die 53-jährige
       Britta W., die sich, so die Anklage, „als Kraftfahrzeugführerin über den
       verkehrsbedingt langsam vor ihr fahrenden Shuttlebusfahrer F. geärgert,
       diesen angehupt und ihm den Mittelfinger gezeigt haben“ soll. Als dieser
       sie auf ihr Verhalten angesprochen habe, soll sie ihn mit „Geh weiter,
       Scheiß-Ausländer, du Arschloch, verpiss dich“ beschimpft haben.
       
       Britta W. trägt ein schwarzes Oberteil und eine schwarze Hose, die blonden
       Haare offen und ist offenkundig angefasst. Im Zuschauerraum sitzen ein paar
       Jurastudent:innen, die nun erfahren, was ein Gericht tut, wenn Aussage
       gegen Aussage steht.
       
       Was W. von dem Vorfall erzählt, hat keinerlei Ähnlichkeit mit dem, was ihr
       die Staatsanwältin vorwirft. Sie sei mit ihrer Tochter unterwegs gewesen,
       sagt W., als der [1][Moia-Fahrer] sich plötzlich von rechts auf die Spur
       hereingedrängt habe. Hätte sie nicht stark gebremst, wäre er in sie
       hineingefahren. Als Reaktion habe sie gehupt, woraufhin der Fahrer sie als
       Schikane immer wieder ausgebremst habe und schließlich ausgestiegen sei. Er
       habe Fotos von ihr und ihrer Tochter im Auto gemacht. „Ich habe nur
       gedacht, will er uns was tun“, sagt W. Schließlich habe sie an ihm
       vorbeifahren können.
       
       Was Mohammad F., der Fahrer, als Zeuge aussagt, ist eine völlig andere
       Geschichte. Eines sagt er immer wieder: „Man kann nett sein, das ist
       kostenlos.“ Folgt man ihm, dann war W. vieles, aber nicht das. Er habe im
       Stau vor ihr gestanden und im Rückspiegel gesehen, wie sie ihm mehrfach den
       Mittelfinger gezeigt habe. Daraufhin habe er das Fenster geöffnet und sie
       gefragt, was das solle, woraufhin W. gerufen habe: „Schwein, verpiss dich,
       Scheiß-Ausländer“. Ganz genau wisse er den Wortlaut nicht mehr und „Ich
       will nicht lügen“.
       
       ## Die Tochter der Angeklagten sagt als Zeugin aus
       
       Sein Eindruck war, dass die Tochter versuchte, beruhigend auf ihre Mutter
       einzuwirken. Er habe seinen Chef kontaktiert, der ihm geraten habe, Anzeige
       zu erstatten. Nein, er sei nicht ausgestiegen, es sei ihm streng verboten,
       das Auto zu verlassen. „Es ist besser, wir sind wie eine Familie in diesem
       Land“, sagt er abschließend.
       
       F. fährt inzwischen nicht mehr Moia, aber das liegt nicht an dem Vorfall –
       er bereitet sich auf eine [2][Ausbildung als Polizist] vor. Er habe keine
       Ängste davon getragen, sagt er auf Nachfrage der Staatsanwältin. Hätte er
       W. weiter belasten wollen, wäre dies eine gute Gelegenheit dazu gewesen.
       
       Die nächste Zeugin ist die Tochter der Angeklagten. Sie hat einen langen
       blonden Pferdeschwanz, trägt Schwarz wie ihre Mutter und bewegt sich mit
       der Unbehaglichkeit einer 15-Jährigen, die vor Gericht aussagt. Sie
       bestätigt, was ihre Mutter berichtet hat, an einer Stelle sagt sie es
       wortgleich. Etwa: Durch die Vollbremsung seien sie nach vorn geschleudert
       worden. F. habe sich nach hinten gedreht und gelacht. Wie sie das habe
       erkennen können, fragt der Richter. Sie weiß es nicht mehr.
       
       Der Richter fragt, ob sie sich mit ihrer Mutter vorab über den Inhalt ihrer
       Aussage ausgetauscht habe. „Nein“, sagt sie. „Sie hat versucht, dass ich
       das nicht machen muss. Aber wenn es so ist, ist es halt so.“ An dieser
       Stelle beginnt sie zu weinen, ihre Mutter wischt sich über die Augen.
       
       ## Das Gericht sieht die Anklage bestätigt
       
       Nach ihrer Aussage unterbricht das Gericht die Verhandlung. Draußen auf dem
       Flur umarmt ein Mann in Lederjacke Britta W. und ihre Tochter. Ihr Anwalt
       kommt dazu. Aus der Entfernung auf dem Gerichtsflur sind Satzfetzen zu
       verstehen. „Ich habe mein Fenster oben gehabt“, sagt Britta W. „Wieso
       sollte ich das gesagt haben. Das ist doch ungerecht. Man muss nur jemanden
       anzeigen. Nur weil sich jemand gekränkt fühlt, weil ich ihn angehupt habe.
       Wenn ich das gewusst hätte, hätte ich meine Tochter dem nicht ausgesetzt.“
       
       Zurück im Saal fragt der Richter, ob W. den Einspruch zurücknehmen oder sie
       ein Urteil erhalten möchte. Wenn W. schuldig gesprochen wird, muss sie die
       Gerichtskosten tragen. Der Richter fragt sie nach ihren
       Einkommensverhältnissen. Sie verdient als Sachbearbeiterin etwa 2.100 Euro
       netto, ganz sicher ist sie nicht. W. ist alleinerziehend mit zwei Töchtern,
       18 und 15 Jahre alt. Sie hat einen Kredit von 100.000 Euro aufgenommen, von
       dem sie jeden Monat 600 Euro abzahlt.
       
       Die Staatsanwältin fasst sich kurz, für sie hat sich der Sachverhalt durch
       das, was heute zu hören war, „vollumfänglich bestätigt“. Die Aussage der
       Tochter sei nicht glaubhaft gewesen, da die Formulierungen derjenigen der
       Mutter zu stark ähnelten. F. wiederum habe keinerlei Belastungstendenzen
       gezeigt. Strafverschärfend für die Staatsanwältin ist, dass W.
       gemeinschädliches Verhalten und rassistische Beweggründe gezeigt habe. „Das
       geht gar nicht.“ Sie fordert eine Geldstrafe von 50 Tagessätzen à 50 Euro
       und einen Monat Fahrverbot.
       
       W.s Anwalt ist jung, sein Plädoyer stockt. Die ähnlichen Formulierungen von
       Tochter und Mutter sind für ihn kein Anhaltspunkt für Absprachen, sondern
       für ein Leben in einem gemeinsamen Haushalt. Es stünde Aussage gegen
       Aussage und er fordert Freispruch für seine Mandantin. Die hat das letzte
       Wort. „Ich habe nichts gegen Ausländer“, sagt sie. „Mein Schwager ist
       Bulgare. Ich wähle nicht AfD.“
       
       ## Offene Fragen?
       
       Der Richter sieht es wie die Staatsanwältin: Die Aussagen hätten die
       Anklage bestätigt. Es sei glaubhaft, dass der Fahrer sich an das
       Ausstiegsverbot gehalten habe, es sei nicht glaubhaft, dass ein einzelner
       Bremsvorgang Mutter und Tochter im Auto nach vorn geschleudert habe und es
       sei auch nicht glaubhaft, dass die Tochter habe erkennen können, dass der
       Fahrer lachte.
       
       Er verurteilt Britta W. zu 40 Tagessätzen à 50 Euro, das sind zehn weniger
       als von der Staatsanwältin gefordert und zehn mehr als im ursprünglichen
       Strafbefehl. Die Staatsanwältin geht mit zwei Jurastudent:innen aus
       dem Gericht. „Ob sie noch Fragen haben“, will sie wissen.
       
       19 Mar 2026
       
       ## LINKS
       
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