# taz.de -- Prozess über rassistische Beleidigung: „Es ist besser, wir sind wie eine Familie!“
> In Hamburg steht eine 53-Jährige vor Gericht, die einen Moia-Fahrer
> rassistisch beleidigt haben soll. Ein Prozesstag, der einen traurig
> zurücklässt.
(IMG) Bild: Aussage gegen Aussage im Straßenverkehr: Den Fahrer eines Moia-Sammeltaxis soll die Angeklagte rassistisch beleidigt haben
Manchmal geht man traurig aus dem Gericht. Weil es ein Verfahren ist, an
dessen Ende Kollateralschäden stehen und man nicht einmal sagen könnte, wie
es hätte besser laufen können. Dabei ist es, juristisch gesehen,
pillepalle. Ein Einspruch vor dem Amtsgericht Hamburg-Altona gegen einen
Strafbefehl in Höhe von 30 Tagessätzen. Ergangen gegen die 53-jährige
Britta W., die sich, so die Anklage, „als Kraftfahrzeugführerin über den
verkehrsbedingt langsam vor ihr fahrenden Shuttlebusfahrer F. geärgert,
diesen angehupt und ihm den Mittelfinger gezeigt haben“ soll. Als dieser
sie auf ihr Verhalten angesprochen habe, soll sie ihn mit „Geh weiter,
Scheiß-Ausländer, du Arschloch, verpiss dich“ beschimpft haben.
Britta W. trägt ein schwarzes Oberteil und eine schwarze Hose, die blonden
Haare offen und ist offenkundig angefasst. Im Zuschauerraum sitzen ein paar
Jurastudent:innen, die nun erfahren, was ein Gericht tut, wenn Aussage
gegen Aussage steht.
Was W. von dem Vorfall erzählt, hat keinerlei Ähnlichkeit mit dem, was ihr
die Staatsanwältin vorwirft. Sie sei mit ihrer Tochter unterwegs gewesen,
sagt W., als der [1][Moia-Fahrer] sich plötzlich von rechts auf die Spur
hereingedrängt habe. Hätte sie nicht stark gebremst, wäre er in sie
hineingefahren. Als Reaktion habe sie gehupt, woraufhin der Fahrer sie als
Schikane immer wieder ausgebremst habe und schließlich ausgestiegen sei. Er
habe Fotos von ihr und ihrer Tochter im Auto gemacht. „Ich habe nur
gedacht, will er uns was tun“, sagt W. Schließlich habe sie an ihm
vorbeifahren können.
Was Mohammad F., der Fahrer, als Zeuge aussagt, ist eine völlig andere
Geschichte. Eines sagt er immer wieder: „Man kann nett sein, das ist
kostenlos.“ Folgt man ihm, dann war W. vieles, aber nicht das. Er habe im
Stau vor ihr gestanden und im Rückspiegel gesehen, wie sie ihm mehrfach den
Mittelfinger gezeigt habe. Daraufhin habe er das Fenster geöffnet und sie
gefragt, was das solle, woraufhin W. gerufen habe: „Schwein, verpiss dich,
Scheiß-Ausländer“. Ganz genau wisse er den Wortlaut nicht mehr und „Ich
will nicht lügen“.
## Die Tochter der Angeklagten sagt als Zeugin aus
Sein Eindruck war, dass die Tochter versuchte, beruhigend auf ihre Mutter
einzuwirken. Er habe seinen Chef kontaktiert, der ihm geraten habe, Anzeige
zu erstatten. Nein, er sei nicht ausgestiegen, es sei ihm streng verboten,
das Auto zu verlassen. „Es ist besser, wir sind wie eine Familie in diesem
Land“, sagt er abschließend.
F. fährt inzwischen nicht mehr Moia, aber das liegt nicht an dem Vorfall –
er bereitet sich auf eine [2][Ausbildung als Polizist] vor. Er habe keine
Ängste davon getragen, sagt er auf Nachfrage der Staatsanwältin. Hätte er
W. weiter belasten wollen, wäre dies eine gute Gelegenheit dazu gewesen.
Die nächste Zeugin ist die Tochter der Angeklagten. Sie hat einen langen
blonden Pferdeschwanz, trägt Schwarz wie ihre Mutter und bewegt sich mit
der Unbehaglichkeit einer 15-Jährigen, die vor Gericht aussagt. Sie
bestätigt, was ihre Mutter berichtet hat, an einer Stelle sagt sie es
wortgleich. Etwa: Durch die Vollbremsung seien sie nach vorn geschleudert
worden. F. habe sich nach hinten gedreht und gelacht. Wie sie das habe
erkennen können, fragt der Richter. Sie weiß es nicht mehr.
Der Richter fragt, ob sie sich mit ihrer Mutter vorab über den Inhalt ihrer
Aussage ausgetauscht habe. „Nein“, sagt sie. „Sie hat versucht, dass ich
das nicht machen muss. Aber wenn es so ist, ist es halt so.“ An dieser
Stelle beginnt sie zu weinen, ihre Mutter wischt sich über die Augen.
## Das Gericht sieht die Anklage bestätigt
Nach ihrer Aussage unterbricht das Gericht die Verhandlung. Draußen auf dem
Flur umarmt ein Mann in Lederjacke Britta W. und ihre Tochter. Ihr Anwalt
kommt dazu. Aus der Entfernung auf dem Gerichtsflur sind Satzfetzen zu
verstehen. „Ich habe mein Fenster oben gehabt“, sagt Britta W. „Wieso
sollte ich das gesagt haben. Das ist doch ungerecht. Man muss nur jemanden
anzeigen. Nur weil sich jemand gekränkt fühlt, weil ich ihn angehupt habe.
Wenn ich das gewusst hätte, hätte ich meine Tochter dem nicht ausgesetzt.“
Zurück im Saal fragt der Richter, ob W. den Einspruch zurücknehmen oder sie
ein Urteil erhalten möchte. Wenn W. schuldig gesprochen wird, muss sie die
Gerichtskosten tragen. Der Richter fragt sie nach ihren
Einkommensverhältnissen. Sie verdient als Sachbearbeiterin etwa 2.100 Euro
netto, ganz sicher ist sie nicht. W. ist alleinerziehend mit zwei Töchtern,
18 und 15 Jahre alt. Sie hat einen Kredit von 100.000 Euro aufgenommen, von
dem sie jeden Monat 600 Euro abzahlt.
Die Staatsanwältin fasst sich kurz, für sie hat sich der Sachverhalt durch
das, was heute zu hören war, „vollumfänglich bestätigt“. Die Aussage der
Tochter sei nicht glaubhaft gewesen, da die Formulierungen derjenigen der
Mutter zu stark ähnelten. F. wiederum habe keinerlei Belastungstendenzen
gezeigt. Strafverschärfend für die Staatsanwältin ist, dass W.
gemeinschädliches Verhalten und rassistische Beweggründe gezeigt habe. „Das
geht gar nicht.“ Sie fordert eine Geldstrafe von 50 Tagessätzen à 50 Euro
und einen Monat Fahrverbot.
W.s Anwalt ist jung, sein Plädoyer stockt. Die ähnlichen Formulierungen von
Tochter und Mutter sind für ihn kein Anhaltspunkt für Absprachen, sondern
für ein Leben in einem gemeinsamen Haushalt. Es stünde Aussage gegen
Aussage und er fordert Freispruch für seine Mandantin. Die hat das letzte
Wort. „Ich habe nichts gegen Ausländer“, sagt sie. „Mein Schwager ist
Bulgare. Ich wähle nicht AfD.“
## Offene Fragen?
Der Richter sieht es wie die Staatsanwältin: Die Aussagen hätten die
Anklage bestätigt. Es sei glaubhaft, dass der Fahrer sich an das
Ausstiegsverbot gehalten habe, es sei nicht glaubhaft, dass ein einzelner
Bremsvorgang Mutter und Tochter im Auto nach vorn geschleudert habe und es
sei auch nicht glaubhaft, dass die Tochter habe erkennen können, dass der
Fahrer lachte.
Er verurteilt Britta W. zu 40 Tagessätzen à 50 Euro, das sind zehn weniger
als von der Staatsanwältin gefordert und zehn mehr als im ursprünglichen
Strafbefehl. Die Staatsanwältin geht mit zwei Jurastudent:innen aus
dem Gericht. „Ob sie noch Fragen haben“, will sie wissen.
19 Mar 2026
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## AUTOREN
(DIR) Friederike Gräff
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