# taz.de -- Bremens SPD gegen Wolfram Weimer: Eine späte Erkenntnis
> Der Bremer SPD-Fraktionsvorsitzende Mustafa Güngör findet,
> Kulturstaatsminister Wolfram Weimer sollte zurücktreten. Das kommt
> reichlich spät.
(IMG) Bild: Kritisiert Kulturstaatsminister Weimer von Bremen aus: Mustafa Güngör, Fraktionsvorsitzender der SPD
Der SPD-Fraktionsvorsitzende im kleinsten Bundesland hat Wolfram Weimer,
Kulturstaatsminister des Bundes, [1][sachte zum Rücktritt aufgefordert]:
„Er sollte jetzt all seine Informationen und Erkenntnisse auf den Tisch
legen. Und wenn er das nicht kann oder will, sollte er daraus Konsequenzen
ziehen und sein Amt zur Verfügung stellen.“
So hat es Mustafa Güngör aus Bremen am Wochenende für das Online-Medium
Table Media aufgeschrieben. Nur warum hat er elf Tage damit gewartet? So
lange ist es her, dass die Süddeutsche Zeitung erstmals über Weimers
Entscheidung berichtete, drei Buchläden wegen Extremismusverdachts [2][von
der Liste des Deutschen Buchhandlungspreises streichen zu lassen], darunter
den „Golden Shop“ in Bremen und die „Rote Straße“ in Göttingen.
Und welche „in zahlreichen Medien veröffentlichten Details in den
vergangenen Tagen“ – so schreibt Güngör jetzt – haben den Ausschlag
gegeben? „Ich habe darauf gewartet, dass Weimer für Aufklärung sorgt“, sagt
Güngör der taz, aber der habe sich „tot gestellt“ und dann auch noch die
feierliche Preisverleihung abgesagt, um sich keiner Kritik stellen zu
müssen.
„Ich finde sein ganzes Verhalten arrogant, man kann sich für Fehler auch
entschuldigen.“ Zum Beispiel, dass Weimers Behörde die drei Läden belogen
hat, als sie ihnen eine Mail schickte, die Jury habe sie nicht für den
Preis ausgewählt.
## Weimer hätte den Verfassungsschutz nicht fragen dürfen
Das Problem ist: Seines Amtes als Staatsminister für Kultur unwürdig
erwiesen hat sich der parteilose Konservative Weimer nicht erst mit der
Absage der Preisverleihung, seinen Rechtfertigungsversuchen oder der
Weigerung, die Grundlagen für die Entscheidung zu begründen – zu Recht
zieht er sich auf die Geheimhaltungspflicht zurück.
Sondern schon damit, dass er vom Verfassungsschutz wissen wollte, ob der
schon mal von den drei Buchhandlungen gehört habe – und nur von diesen, wie
Weimer der taz bestätigt hatte. Nur sie schienen aufgrund ihres irgendwie
linken Profils verdächtig. „Ja“, habe der VS laut Weimer gesagt. Selbst
äußern darf sich der Verfassungsschutz nicht, weder dazu, ob er
Informationen hat, noch welche.
Dass der Verfassungsschutz schon mal was von den Buchläden gehört hat,
könnte theoretisch bedeuten, dass Mitarbeiter:innen der Geschäfte auf
Todeslisten von Neonazis stehen, sagt Sven Adam, einer der Anwält:innen
der Buchläden. Sie haben sowohl das Bundesamt für Verfassungsschutz als
auch Weimers Behörde wegen des aus ihrer Sicht rechtswidrigen
Informationsaustauschs im Rahmen des [3][„Haber-Verfahrens“] verklagt.
Gegen dieses Verfahren hat Güngör ausdrücklich nichts einzuwenden.
„Selbstverständlich steht auch für mich außer Frage, dass Einrichtungen mit
klaren Verbindungen zu verfassungsfeindlichen Akteuren nicht von
staatlicher Förderung profitieren dürfen“, schreibt er. Diesem Ziel dient
das 2017 vom Bundesinnenministerium unter einer Regierungskoalition aus CDU
und SPD eingeführte Verfahren, [4][das nach wie vor juristisch auf
reichlich wackeligen Beinen steht].
Güngör stößt sich nur daran, dass Weimers Behörde nicht näher nachgefragt
hat, was der Verfassungsschutz an relevanten Informationen über die drei
Buchläden vorliegen hat, die über das öffentlich Einsehbare hinausgehen.
Das sei doch schließlich eine „im Verfahren ausdrücklich vorgesehene
Möglichkeit“.
Mehr ist es allerdings auch nicht. Eine Möglichkeit in einem Verfahren, von
dem man auf kurz oder lang erfahren wird, ob es im Einklang mit deutschen
Gesetzen beziehungsweise der Rechtsprechung steht, im Allgemeinen und im
Besonderen angewendet auf eine Preisvergabe an Kultureinrichtungen. Nämlich
dann, wenn die Klagen der drei Buchläden letztinstanzlich entschieden sind.
Deutlicher im Sinne der Kunst und Meinungsfreiheit als der Bremer
Fraktionsvorsitzende hat sich der Rat der Stadt Göttingen am Freitag
positioniert. In einem gemeinsamen [5][Antrag] fordern SPD, Grüne, Linke,
Die Partei und Volt den Kulturstaatsminister auf, die Streichung des
Göttinger Buchladens Rote Straße von der Vorschlagsliste für den Deutschen
Buchhandlungspreis umgehend zurückzunehmen. Der Rat erkläre sich
solidarisch mit dem Geschäft und „dass politische Eingriffe in die
kulturelle Vielfalt nicht zu dulden sind“. Gegenstimmen, etwa von CDU und
FDP: keine.
16 Mar 2026
## LINKS
(DIR) [1] https://table.media/berlin/tablestandpunkt/mustafa-guengoer-eines-kulturstaatsministers-unwuerdig
(DIR) [2] /Wolfram-Weimer-und-die-Buchbranche/!6157097
(DIR) [3] https://dserver.bundestag.de/btd/21/046/2104634.pdf
(DIR) [4] https://verfassungsblog.de/buchhandlungspreis-kunstfreiheit-extremismus/
(DIR) [5] https://www.goettingen.de/portal/meldungen/ergebnisse-der-ratssitzung-vom-13-maerz-900004856-25480.html
## AUTOREN
(DIR) Eiken Bruhn
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