# taz.de -- Bremens SPD gegen Wolfram Weimer: Eine späte Erkenntnis
       
       > Der Bremer SPD-Fraktionsvorsitzende Mustafa Güngör findet,
       > Kulturstaatsminister Wolfram Weimer sollte zurücktreten. Das kommt
       > reichlich spät.
       
 (IMG) Bild: Kritisiert Kulturstaatsminister Weimer von Bremen aus: Mustafa Güngör, Fraktionsvorsitzender der SPD
       
       Der SPD-Fraktionsvorsitzende im kleinsten Bundesland hat Wolfram Weimer,
       Kulturstaatsminister des Bundes, [1][sachte zum Rücktritt aufgefordert]:
       „Er sollte jetzt all seine Informationen und Erkenntnisse auf den Tisch
       legen. Und wenn er das nicht kann oder will, sollte er daraus Konsequenzen
       ziehen und sein Amt zur Verfügung stellen.“
       
       So hat es Mustafa Güngör aus Bremen am Wochenende für das Online-Medium
       Table Media aufgeschrieben. Nur warum hat er elf Tage damit gewartet? So
       lange ist es her, dass die Süddeutsche Zeitung erstmals über Weimers
       Entscheidung berichtete, drei Buchläden wegen Extremismusverdachts [2][von
       der Liste des Deutschen Buchhandlungspreises streichen zu lassen], darunter
       den „Golden Shop“ in Bremen und die „Rote Straße“ in Göttingen.
       
       Und welche „in zahlreichen Medien veröffentlichten Details in den
       vergangenen Tagen“ – so schreibt Güngör jetzt – haben den Ausschlag
       gegeben? „Ich habe darauf gewartet, dass Weimer für Aufklärung sorgt“, sagt
       Güngör der taz, aber der habe sich „tot gestellt“ und dann auch noch die
       feierliche Preisverleihung abgesagt, um sich keiner Kritik stellen zu
       müssen.
       
       „Ich finde sein ganzes Verhalten arrogant, man kann sich für Fehler auch
       entschuldigen.“ Zum Beispiel, dass Weimers Behörde die drei Läden belogen
       hat, als sie ihnen eine Mail schickte, die Jury habe sie nicht für den
       Preis ausgewählt.
       
       ## Weimer hätte den Verfassungsschutz nicht fragen dürfen
       
       Das Problem ist: Seines Amtes als Staatsminister für Kultur unwürdig
       erwiesen hat sich der parteilose Konservative Weimer nicht erst mit der
       Absage der Preisverleihung, seinen Rechtfertigungsversuchen oder der
       Weigerung, die Grundlagen für die Entscheidung zu begründen – zu Recht
       zieht er sich auf die Geheimhaltungspflicht zurück.
       
       Sondern schon damit, dass er vom Verfassungsschutz wissen wollte, ob der
       schon mal von den drei Buchhandlungen gehört habe – und nur von diesen, wie
       Weimer der taz bestätigt hatte. Nur sie schienen aufgrund ihres irgendwie
       linken Profils verdächtig. „Ja“, habe der VS laut Weimer gesagt. Selbst
       äußern darf sich der Verfassungsschutz nicht, weder dazu, ob er
       Informationen hat, noch welche.
       
       Dass der Verfassungsschutz schon mal was von den Buchläden gehört hat,
       könnte theoretisch bedeuten, dass Mitarbeiter:innen der Geschäfte auf
       Todeslisten von Neonazis stehen, sagt Sven Adam, einer der Anwält:innen
       der Buchläden. Sie haben sowohl das Bundesamt für Verfassungsschutz als
       auch Weimers Behörde wegen des aus ihrer Sicht rechtswidrigen
       Informationsaustauschs im Rahmen des [3][„Haber-Verfahrens“] verklagt.
       
       Gegen dieses Verfahren hat Güngör ausdrücklich nichts einzuwenden.
       „Selbstverständlich steht auch für mich außer Frage, dass Einrichtungen mit
       klaren Verbindungen zu verfassungsfeindlichen Akteuren nicht von
       staatlicher Förderung profitieren dürfen“, schreibt er. Diesem Ziel dient
       das 2017 vom Bundesinnenministerium unter einer Regierungskoalition aus CDU
       und SPD eingeführte Verfahren, [4][das nach wie vor juristisch auf
       reichlich wackeligen Beinen steht].
       
       Güngör stößt sich nur daran, dass Weimers Behörde nicht näher nachgefragt
       hat, was der Verfassungsschutz an relevanten Informationen über die drei
       Buchläden vorliegen hat, die über das öffentlich Einsehbare hinausgehen.
       Das sei doch schließlich eine „im Verfahren ausdrücklich vorgesehene
       Möglichkeit“.
       
       Mehr ist es allerdings auch nicht. Eine Möglichkeit in einem Verfahren, von
       dem man auf kurz oder lang erfahren wird, ob es im Einklang mit deutschen
       Gesetzen beziehungsweise der Rechtsprechung steht, im Allgemeinen und im
       Besonderen angewendet auf eine Preisvergabe an Kultureinrichtungen. Nämlich
       dann, wenn die Klagen der drei Buchläden letztinstanzlich entschieden sind.
       
       Deutlicher im Sinne der Kunst und Meinungsfreiheit als der Bremer
       Fraktionsvorsitzende hat sich der Rat der Stadt Göttingen am Freitag
       positioniert. In einem gemeinsamen [5][Antrag] fordern SPD, Grüne, Linke,
       Die Partei und Volt den Kulturstaatsminister auf, die Streichung des
       Göttinger Buchladens Rote Straße von der Vorschlagsliste für den Deutschen
       Buchhandlungspreis umgehend zurückzunehmen. Der Rat erkläre sich
       solidarisch mit dem Geschäft und „dass politische Eingriffe in die
       kulturelle Vielfalt nicht zu dulden sind“. Gegenstimmen, etwa von CDU und
       FDP: keine.
       
       16 Mar 2026
       
       ## LINKS
       
 (DIR) [1] https://table.media/berlin/tablestandpunkt/mustafa-guengoer-eines-kulturstaatsministers-unwuerdig
 (DIR) [2] /Wolfram-Weimer-und-die-Buchbranche/!6157097
 (DIR) [3] https://dserver.bundestag.de/btd/21/046/2104634.pdf
 (DIR) [4] https://verfassungsblog.de/buchhandlungspreis-kunstfreiheit-extremismus/
 (DIR) [5] https://www.goettingen.de/portal/meldungen/ergebnisse-der-ratssitzung-vom-13-maerz-900004856-25480.html
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Eiken Bruhn
       
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