# taz.de -- Comeback des Radikalenerlasses: „Auch Albert Einstein hätte heute Berufsverbot“
       
       > Weil er sich als Student kapitalismuskritisch äußerte, darf Benjamin Ruß
       > in Bayern kein Wissenschaftler werden. Das könnte in Hamburg auch
       > passieren.
       
 (IMG) Bild: Nach 50 Jahren wieder aktuell: Protest gegen Berufsverbote 1975
       
       taz: Herr Ruß, Ihnen wurde nach dem Studium an der Technischen Universität
       München (TUM) eine Stelle angeboten. Um was ging es dabei? 
       
       Benjamin Ruß: Das war eine Stelle als wissenschaftlicher Mitarbeiter am
       Lehrstuhl für Kartografie und visuelle Analytik. Dort wird unter anderem
       erforscht, wie das Auge Karten liest und Informationen aufnimmt. Ich hätte
       dort Verwaltungsaufgaben übernommen, Studierende betreut, geforscht und die
       Möglichkeit gehabt, eine Doktorarbeit zu schreiben.
       
       taz: Aber vorher mussten Sie [1][Fragebögen ausfüllen]? 
       
       Ruß: Im Laufe des Einstellungsverfahrens musste ich anhand einer Liste
       ankreuzen, in was für politischen Organisationen ich Mitglied war oder
       immer noch bin. Ich gab an, dass ich als Student beim
       Sozialistisch-Demokratischen-Studierendenverband der Linkspartei, kurz SDS,
       Mitglied war. Und dass ich Mitglied der Roten Hilfe bin.
       
       taz: Und das hatte Folgen? 
       
       Ruß: Ja. Die Personalabteilung der TUM fragte direkt beim bayerischen
       Verfassungsschutz nach, ob Erkenntnisse zu meiner Person vorlägen. Der
       schickte daraufhin sechs Fragen zur Stellungnahme an die TUM, die dieses
       Blatt ungeprüft, aber mit Uni-Logo an mich weiter gab. Ich sollte die
       Zweifel, die durch das Ankreuzen dieser Organisationen entstanden waren,
       aus dem Weg räumen.
       
       taz: Was fragten die denn so? 
       
       Ruß: Ob ich nachweisen könne, dass ich nicht mehr beim SDS bin. Wie ich zur
       Durchsetzung politischer Forderungen mit Gewalt stehe. Ob ich jederzeit die
       freiheitlich-demokratische Grundordnung verteidigen würde? Ob ich
       Verbindungen zu marxistischen, im Verfassungsschutzbericht nicht erwähnten
       Organisationen hätte? Ob ich mich von dem Ziel einer sozialistischen
       Gesellschaftsordnung distanziere.
       
       taz: Wie haben Sie geantwortet? 
       
       Ruß: Dass ich grundsätzlich Gewalt zur Durchsetzung politischer Ziele
       ablehne und für eine gewaltfreie Gesellschaft eintrete. Dass ich auf
       Treffen marxistischer Organisationen war und ich in Wortbeiträgen eine
       marxistisch beeinflusste Kapitalismuskritik geübt hatte. Dass dies aber
       keinesfalls verfassungsfeindlich sei. Dazu gibt es Urteile des
       Bundesverfassungsgerichts. Aus der Mitgliedschaft in einer Organisation
       lässt sich auch nicht ableiten, ob man Verfassungsfeind ist. Auch dazu gibt
       es Urteile des Bundesverfassungsgerichtes.
       
       taz: Ihre Stellungnahme hat die TUM nicht überzeugt? 
       
       Ruß: Nein, die sagten, ihre Zweifel an meiner Verfassungstreue und damit an
       meiner Eignung für den Job blieben bestehen. Hier wird das
       Rechtsstaatlichkeitsprinzip umgedreht. Man muss quasi seine Unschuld
       beweisen. Am Ende reicht, dass Verfassungsschutz und Personalabteilung
       sagen: „Glauben wir nicht.“ Die Frage ist: Wer definiert
       Verfassungsfeindlichkeit? Tatsächlich das Bundesverfassungsgericht oder der
       Verfassungsschutz?
       
       taz: Was taten Sie dann? 
       
       Ruß: Wir reichten eine Klage beim Arbeitsgericht ein. Die TUM setzte noch
       während des Prüfverfahrens eine andere Person auf die mir versprochene
       Stelle. Ohne mir Bescheid zu geben. Das verstößt gegen das Arbeitsrecht,
       denn so wurde mir die Möglichkeit genommen, juristisch dagegen vorzugehen.
       Aus diesem Grund reichten wir eine Klage auf Wiederherstellung der Stelle
       ein. Diese Klage wurde nach zwei Jahren abgewiesen – eben wegen der
       Zweifel.
       
       taz: Hamburg [2][fragt künftig auch bei allen Beschäftigten], ob der
       Verfassungsschutz Erkenntnisse hat. Müssen sich Studierende auch hier
       Sorgen machen, wenn sie Marx zitieren? 
       
       Ruß: Grundsätzlich ja. Es wurden ja nun sogar auf Veranlassung des
       schwarz-roten Kulturstaatsministers Buchläden überprüft. Und wer weiß
       schon, was heute beim Verfassungsschutz als Erkenntnis gilt. Ist es schon
       verdächtig, im Buchladen Bertolt Brecht zu kaufen?
       
       taz: Haben Sie [3][Berufsverbot]? 
       
       Ruß: Ja. Ich kann mit diesem Urteil an bayerischen Universitäten nicht
       arbeiten. Das dürfte übrigens nicht einmal Albert Einstein. Der schrieb
       1949 den [4][Essay „Why Socialism“] und war bekennender Antizionist. Damit
       hätte er heute Berufsverbot an bayerischen Hochschulen.
       
       31 Mar 2026
       
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