# taz.de -- Volksentscheid „Gute Mobilität für alle“: Weniger Autos sind machbar
> Endlich Verbindlichkeit: Ein Volksentscheid im Land Bremen soll die
> beiden Städte auf die Verkehrswende festnageln. Der Gesetzesentwurf liegt
> jetzt vor.
(IMG) Bild: Autos waren damals noch kein Problem: Die „Bremer Pferdebahn“ wurde 1890 elektrifiziert
Bremens Verkehrspolitik soll nachhaltig werden. Dafür plant das Bremer
Bündnis „Einfach Unterwegs“ einen Volksentscheid, der die Städte Bremen und
Bremerhaven zum Handeln zwingen soll. Der Entwurf zum Gesetz „Gute
Mobilität für alle“ steht und wurde am Dienstag in einer Pressekonferenz
vorgestellt. Ab April will man Unterschriften für ein Volksbegehren sammeln
– 5.000 werden in einem ersten Schritt benötigt.
Die vier Ziele: Auch im Verkehrssektor soll Bremens Klimaziel, also
Klimaneutralität bis 2038, erreicht werden; der Verkehr in beiden Städten
soll weg vom motorisierten Individualverkehr; die Zahl der Verkehrstoten
soll auf null sinken; und die Barrierefreiheit im ÖPNV soll endlich
umgesetzt werden. Erstellt wurde der [1][Gesetzentwurf in dem Bündnis] aus
Umweltverbänden, Fridays for Future und dem Bremer ÖPNV-Bündnis „Einfach
Einsteigen“ mithilfe der Juristin Roda Verheyen.
Mehr Renommee und Expertise konnte sich das Bündnis dafür gar nicht ins
Boot holen: Roda Verheyen ist bekannt geworden, weil sie das bahnbrechende
Urteil des Bundesverfassungsgerichts, den Klimaentscheid 2021, als
Klagevertreterin für ihre Mandant*innen erstritten hat. Sie hat auch den
Zukunftsentscheid in Hamburg juristisch verantwortet, der 2025 gegen den
Widerstand aus Parteien für Hamburg [2][erfolgreich schärfere Klimaziele
mit verbindlichen Zwischenzielen eingeführt hat.]
## Mehr Verbindlichkeit ist der Knackpunkt
Diese Handschrift kann man auch im Bremer Gesetz lesen: Ein Knackpunkt ist
auch hier seine möglichst große Verbindlichkeit.
Eine Stärkung des Umweltverbundes, also mehr Bus und Bahn, mehr Fahrrad-
und mehr Fußverkehr, um klimaneutral zu werden, das ist schon Konsens: Der
grundsätzlichen Frage hatten schon alle Fraktionen zugestimmt, im Rahmen
der [3][Klima-Enquetekommission zwischen 2020 und 2021]. Auch der
„Verkehrsentwicklungsplan 2025“ setzte klar auf eine Stärkung des
Umweltverbundes und wurde 2014 mit den Stimmen aller Fraktionen
beschlossen.
Doch die Treibhausgase im Verkehrssektor sinken zu langsam. Viele
Zwischenziele des Verkehrsentwicklungsplans, der die 2025 als Zeithorizont
im Namen trägt, [4][sind noch nicht einmal begonnen], zwölf Jahre nach
Beschluss. „Bis 2038 will Bremen klimaneutral sein“, mahnt Dieter Mazur vom
Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland Bremen. „Das sind auch nur noch
zwölf Jahre.“
## Der Erfolg misst sich an weniger Autos
Mehr Verbindlichkeit birgt aber auch mehr Konfliktpotenzial. Gemessen
werden die Ziele des „Gute Mobilität“-Gesetzes nicht an der Zahl der neuen
Radwegkilometer; gemessen werden soll vielmehr die Reduktion des
motorisierten Individualverkehrs. Alle fünf Jahre soll ihr Anteil am
Verkehr in Bremen um mindestens 15 Prozent sinken. Bis Ende 2028 sollen in
der Stadt Bremen nur noch 27 Prozent der Wege mit Autos zurückgelegt
werden, bis Ende 2038 auf 20 Prozent.
Bremerhaven startet von einem höheren Autoverkehrsanteil und hat andere
Zielwerte: Bis 2028 muss der Anteil dort auf 41 Prozent sinken, bis 2038
auf 30 Prozent. „Das sind ehrgeizige Werte, aber auch nicht überaus
ehrgeizig“, ordnet Verheyen ein.
Die geplante Verbindlichkeit basiert im Gesetzentwurf auf zwei Ebenen: Die
Verkehrsentwicklungspläne beider Städte müssen zu den Zielen passen; und
die Umsetzung muss Ergebnisse zeigen. Ansonsten wird nachgesteuert.
Die Mobilitätspläne müssen alle sechs Jahre aktualisiert werden. Jeder Plan
muss konkrete Maßnahmen zu mehreren Aspekten vorsehen: zu
geschwindigkeitsreduzierten Bereichen, zur Verbesserung der Infrastruktur
für Rad- und Fußverkehr, zum Parkraummanagement. Auch die Verbesserung des
ÖPNV-Angebots muss konkret verankert sein, etwa über Ausbauziele für neue
Linien und Taktverdichtungen.
Der bereits existierende Sachverständigenrat Klimaschutz prüft dann die
Pläne der beiden Städte darauf, ob sie geeignet sind, die übergeordneten
Ziele zu erreichen. Wenn nicht, dann muss der Senat von den Städten
Nachbesserungen und weitere Maßnahmen einfordern.
Die andere Ebene der Verbindlichkeit liegt in der Umsetzung: Kontinuierlich
wird die Öffentlichkeit auf einer Open-Data-Plattform über Zwischenschritte
informiert. Alle zwei Jahre gibt es einen Umsetzungsbericht: Wenn der
feststellt, dass Zwischenziele nicht erreicht wurden, müssen innerhalb von
drei Monaten weitere Maßnahmen angeordnet werden.
## Volksbegehren beginnt im April
„Eine Lücke zwischen Realität und Gesetz wird immer bleiben“, sagt
Verheyen. Ohne die Gewaltenteilung auszuhebeln, lasse sich das nie ganz
verhindern. Hauptsächlich im Umweltbereich, so Verheyen, sei der Abstand
zwischen Plan und Tat immer wieder zu groß. Sie habe den Spielraum auf der
Umsetzungsebene beim Gesetzesentwurf deshalb so eng wie irgend möglich
gewählt.
Der Bremer Verkehrsentwicklungsplan 2025 entspricht den europäischen
Vorgaben schon weitgehend, muss aber ohnehin ab 2027 fortgeschrieben
werden. Mehr Arbeit kommt auf Bremerhaven zu: Deren
Verkehrsentwicklungsplan stammt noch aus den 90er-Jahren. Ein Antrag auf
Förderung für die Erstellung eines nachhaltigen Verkehrsplans ist zwar
gestellt, aber in Bremerhaven irgendwie unterbrochen worden.
Im April startet die erste Phase des Volksbegehrens. Die Initiatoren suchen
dafür noch nach Menschen, die bereit sind, in Bremen und in Bremerhaven
Unterschriften zu sammeln, 5.000 werden in einem ersten Schritt gebraucht.
Laut Gesetz gibt es für diese erste Phase beliebig viel Zeit, faktisch will
man aber nach drei Monaten durch sein. Es kommen ja noch ein paar Phasen
hinterher. Wenn alles glattläuft, soll der Volksentscheid im Mai 2027
gemeinsam mit der Bürgerschaftswahl stattfinden.
11 Mar 2026
## LINKS
(DIR) [1] http://nstgn.eu/EinfachUnterwegsGesetz
(DIR) [2] /Volksentscheid-in-Hamburg/!6116890
(DIR) [3] /Klimaschutzstrategie-fuer-Bremen/!5820700
(DIR) [4] /Volksentscheid-geplant/!6146902
## AUTOREN
(DIR) Lotta Drügemöller
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