# taz.de -- Volksentscheid „Gute Mobilität für alle“: Weniger Autos sind machbar
       
       > Endlich Verbindlichkeit: Ein Volksentscheid im Land Bremen soll die
       > beiden Städte auf die Verkehrswende festnageln. Der Gesetzesentwurf liegt
       > jetzt vor.
       
 (IMG) Bild: Autos waren damals noch kein Problem: Die „Bremer Pferdebahn“ wurde 1890 elektrifiziert
       
       Bremens Verkehrspolitik soll nachhaltig werden. Dafür plant das Bremer
       Bündnis „Einfach Unterwegs“ einen Volksentscheid, der die Städte Bremen und
       Bremerhaven zum Handeln zwingen soll. Der Entwurf zum Gesetz „Gute
       Mobilität für alle“ steht und wurde am Dienstag in einer Pressekonferenz
       vorgestellt. Ab April will man Unterschriften für ein Volksbegehren sammeln
       – 5.000 werden in einem ersten Schritt benötigt.
       
       Die vier Ziele: Auch im Verkehrssektor soll Bremens Klimaziel, also
       Klimaneutralität bis 2038, erreicht werden; der Verkehr in beiden Städten
       soll weg vom motorisierten Individualverkehr; die Zahl der Verkehrstoten
       soll auf null sinken; und die Barrierefreiheit im ÖPNV soll endlich
       umgesetzt werden. Erstellt wurde der [1][Gesetzentwurf in dem Bündnis] aus
       Umweltverbänden, Fridays for Future und dem Bremer ÖPNV-Bündnis „Einfach
       Einsteigen“ mithilfe der Juristin Roda Verheyen.
       
       Mehr Renommee und Expertise konnte sich das Bündnis dafür gar nicht ins
       Boot holen: Roda Verheyen ist bekannt geworden, weil sie das bahnbrechende
       Urteil des Bundesverfassungsgerichts, den Klimaentscheid 2021, als
       Klagevertreterin für ihre Mandant*innen erstritten hat. Sie hat auch den
       Zukunftsentscheid in Hamburg juristisch verantwortet, der 2025 gegen den
       Widerstand aus Parteien für Hamburg [2][erfolgreich schärfere Klimaziele
       mit verbindlichen Zwischenzielen eingeführt hat.]
       
       ## Mehr Verbindlichkeit ist der Knackpunkt
       
       Diese Handschrift kann man auch im Bremer Gesetz lesen: Ein Knackpunkt ist
       auch hier seine möglichst große Verbindlichkeit.
       
       Eine Stärkung des Umweltverbundes, also mehr Bus und Bahn, mehr Fahrrad-
       und mehr Fußverkehr, um klimaneutral zu werden, das ist schon Konsens: Der
       grundsätzlichen Frage hatten schon alle Fraktionen zugestimmt, im Rahmen
       der [3][Klima-Enquetekommission zwischen 2020 und 2021]. Auch der
       „Verkehrsentwicklungsplan 2025“ setzte klar auf eine Stärkung des
       Umweltverbundes und wurde 2014 mit den Stimmen aller Fraktionen
       beschlossen.
       
       Doch die Treibhausgase im Verkehrssektor sinken zu langsam. Viele
       Zwischenziele des Verkehrsentwicklungsplans, der die 2025 als Zeithorizont
       im Namen trägt, [4][sind noch nicht einmal begonnen], zwölf Jahre nach
       Beschluss. „Bis 2038 will Bremen klimaneutral sein“, mahnt Dieter Mazur vom
       Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland Bremen. „Das sind auch nur noch
       zwölf Jahre.“
       
       ## Der Erfolg misst sich an weniger Autos
       
       Mehr Verbindlichkeit birgt aber auch mehr Konfliktpotenzial. Gemessen
       werden die Ziele des „Gute Mobilität“-Gesetzes nicht an der Zahl der neuen
       Radwegkilometer; gemessen werden soll vielmehr die Reduktion des
       motorisierten Individualverkehrs. Alle fünf Jahre soll ihr Anteil am
       Verkehr in Bremen um mindestens 15 Prozent sinken. Bis Ende 2028 sollen in
       der Stadt Bremen nur noch 27 Prozent der Wege mit Autos zurückgelegt
       werden, bis Ende 2038 auf 20 Prozent.
       
       Bremerhaven startet von einem höheren Autoverkehrsanteil und hat andere
       Zielwerte: Bis 2028 muss der Anteil dort auf 41 Prozent sinken, bis 2038
       auf 30 Prozent. „Das sind ehrgeizige Werte, aber auch nicht überaus
       ehrgeizig“, ordnet Verheyen ein.
       
       Die geplante Verbindlichkeit basiert im Gesetzentwurf auf zwei Ebenen: Die
       Verkehrsentwicklungspläne beider Städte müssen zu den Zielen passen; und
       die Umsetzung muss Ergebnisse zeigen. Ansonsten wird nachgesteuert.
       
       Die Mobilitätspläne müssen alle sechs Jahre aktualisiert werden. Jeder Plan
       muss konkrete Maßnahmen zu mehreren Aspekten vorsehen: zu
       geschwindigkeitsreduzierten Bereichen, zur Verbesserung der Infrastruktur
       für Rad- und Fußverkehr, zum Parkraummanagement. Auch die Verbesserung des
       ÖPNV-Angebots muss konkret verankert sein, etwa über Ausbauziele für neue
       Linien und Taktverdichtungen.
       
       Der bereits existierende Sachverständigenrat Klimaschutz prüft dann die
       Pläne der beiden Städte darauf, ob sie geeignet sind, die übergeordneten
       Ziele zu erreichen. Wenn nicht, dann muss der Senat von den Städten
       Nachbesserungen und weitere Maßnahmen einfordern.
       
       Die andere Ebene der Verbindlichkeit liegt in der Umsetzung: Kontinuierlich
       wird die Öffentlichkeit auf einer Open-Data-Plattform über Zwischenschritte
       informiert. Alle zwei Jahre gibt es einen Umsetzungsbericht: Wenn der
       feststellt, dass Zwischenziele nicht erreicht wurden, müssen innerhalb von
       drei Monaten weitere Maßnahmen angeordnet werden.
       
       ## Volksbegehren beginnt im April
       
       „Eine Lücke zwischen Realität und Gesetz wird immer bleiben“, sagt
       Verheyen. Ohne die Gewaltenteilung auszuhebeln, lasse sich das nie ganz
       verhindern. Hauptsächlich im Umweltbereich, so Verheyen, sei der Abstand
       zwischen Plan und Tat immer wieder zu groß. Sie habe den Spielraum auf der
       Umsetzungsebene beim Gesetzesentwurf deshalb so eng wie irgend möglich
       gewählt.
       
       Der Bremer Verkehrsentwicklungsplan 2025 entspricht den europäischen
       Vorgaben schon weitgehend, muss aber ohnehin ab 2027 fortgeschrieben
       werden. Mehr Arbeit kommt auf Bremerhaven zu: Deren
       Verkehrsentwicklungsplan stammt noch aus den 90er-Jahren. Ein Antrag auf
       Förderung für die Erstellung eines nachhaltigen Verkehrsplans ist zwar
       gestellt, aber in Bremerhaven irgendwie unterbrochen worden.
       
       Im April startet die erste Phase des Volksbegehrens. Die Initiatoren suchen
       dafür noch nach Menschen, die bereit sind, in Bremen und in Bremerhaven
       Unterschriften zu sammeln, 5.000 werden in einem ersten Schritt gebraucht.
       Laut Gesetz gibt es für diese erste Phase beliebig viel Zeit, faktisch will
       man aber nach drei Monaten durch sein. Es kommen ja noch ein paar Phasen
       hinterher. Wenn alles glattläuft, soll der Volksentscheid im Mai 2027
       gemeinsam mit der Bürgerschaftswahl stattfinden.
       
       11 Mar 2026
       
       ## LINKS
       
 (DIR) [1] http://nstgn.eu/EinfachUnterwegsGesetz
 (DIR) [2] /Volksentscheid-in-Hamburg/!6116890
 (DIR) [3] /Klimaschutzstrategie-fuer-Bremen/!5820700
 (DIR) [4] /Volksentscheid-geplant/!6146902
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Lotta Drügemöller
       
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