# taz.de -- KI-Videoüberwachung in Berlin: Verhaltensscanner bald auch vor dem Abgeordnetenhaus
       
       > Die Polizei will KI-Videoüberwachung auch beim Objektschutz einsetzen.
       > Zusätzlich zu Kotti, Görli und Alex kommen die Kameras dann auch ans
       > Parlament.
       
 (IMG) Bild: Ist das schon auffälliges Verhalten? Protest auf dem Vorplatz des Berliner Abgeordnetenhauses (Archivbild)
       
       Der schwarz-rote Senat und die Berliner Polizei wollen ein umstrittenes
       Projekt aus [1][dem neuen Polizeigesetz] ausweiten. Videoüberwachung
       mithilfe von künstlicher Intelligenz (KI) soll nicht nur an sogenannten
       kriminalitätsbelasteten Orten – darunter das Kottbusser Tor, der Görlitzer
       Park und der Alexanderplatz – stattfinden, sondern auch vor dem Roten
       Rathaus, dem Berliner Abgeordnetenhaus sowie dem Sitz der
       Senatsinnenverwaltung.
       
       Der Betrieb sei zunächst als Probelauf geplant, erklärte Staatssekretär
       Christian Hochgrebe (SPD) am Montag im Innenausschuss. Später könne er auf
       Botschaften und andere gefährdete Orte ausgeweitet werden. „Unser Ziel ist
       es, die Sicherheit im öffentlichen Raum mit innovativer Technik zu stärken
       und polizeiliches Handeln gezielt zu unterstützen“, sagte Hochgrebe.
       
       Laut Polizeipräsidentin Barbara Slowik Meisel soll das die nach ihren
       Angaben angespannte Personalsituation bei der Polizei entschärfen. Derzeit
       würden rund 400 voll ausgebildete Polizist*innen zusätzlich zum
       regulären Objektschutz eingesetzt, so Slowik Meisel. „Das kann ganz sicher
       kein Dauerzustand sein.“
       
       Mit der [2][umfassenden Reform] des Berliner Polizeigesetzes hatte die
       schwarz-rote Koalition zum Jahreswechsel die Möglichkeiten zur
       Videoüberwachung im öffentlichen Raum deutlich ausgeweitet. Seitdem
       [3][darf die Polizei] etwa Videomaterial von „gefährdeten Objekten“ in
       Echtzeit von einer KI auswerten lassen, die bei auffälligem Verhalten Alarm
       schlägt. Auch an den sechs „kriminalitätsbelasteten Orten“ (kbO) in Berlin
       [4][ist seitdem dauerhafte Videoüberwachung erlaubt] – ebenfalls
       KI-gestützt.
       
       ## KI soll „Umhergehen ohne Anlass“ erkennen
       
       Wie nun aus der [5][öffentlichen Ausschreibung] für den Einsatz beim
       Objektschutz hervorgeht, soll der Betrieb noch in diesem Jahr starten.
       Geplant sind demnach fest installierte Kameras am Roten Rathaus und am
       Alten Stadthaus, wo die Innenverwaltung sitzt, sowie mobile Technik vor dem
       Abgeordnetenhaus. Die Laufzeit ist zunächst auf ein Jahr beschränkt.
       Kostenpunkt: 2,1 Millionen Euro.
       
       Der Ausschreibung hängt ein Leistungsverzeichnis an, das detailliert
       auflistet, was die Technik alles können soll: „Die KI detektiert,
       klassifiziert/identifiziert und lokalisiert Objekte, Personen und Szenarien
       im Bild.“ Zu „essenziellen Szenarien“ zählt die Polizei etwa das Betreten
       gesperrter Bereiche, das Klettern auf Zäune und Mauern sowie
       zurückgelassene Gegenstände. Aber auch, recht schwammig formuliert: „langes
       Verharren oder Umhergehen ohne Anlass“ und „wiederholtes Erscheinen“ –
       wobei eine biometrische Identifikation ausgeschlossen wird.
       
       Dabei soll die maximale durchschnittliche Fehlalarmrate nicht höher als 25
       Prozent liegen. Aufhorchen lässt, dass der Testbetrieb zum weiteren
       Training der KI dienen soll – und nicht etwa, um den Einsatz insgesamt auf
       die Probe zu stellen: „Die in der Testphase erlangten Erkenntnisse sollen
       genutzt werden, um die verwendeten KI-Verfahren qualitativ zu verbessern
       und die Fehlalarmquote zu verringern“, heißt es in den Vergabedokumenten.
       
       Kritik kam am Montag von der Linken-Fraktion: „Dass die Polizei am
       Abgeordnetenhaus von Berlin die KI-gestützte Videoüberwachung einführen
       will, ist ein Affront gegen das Parlament“, sagte deren Innenexperte Niklas
       Schrader. „Wir Abgeordneten sind nicht gefragt worden, ob wir
       Versuchskaninchen für die KI-Experimente der Polizei sein wollen.“
       
       Die Installation der KI-Technik führe dazu, dass die Berliner Polizei ihr
       eigenes Kontrollorgan – das Parlament – überwache, mahnte Schrader weiter.
       Und auch für Menschen, die Abgeordnete im Haus besuchen wollen, könnten die
       Kameras [6][eine abschreckende Wirkung haben]. „Der Senat hat keinerlei
       Problembewusstsein für diesen Umstand an den Tag gelegt. Das ist
       erschreckend“, so der Linken-Abgeordnete.
       
       Unterdessen bereitet die Polizei auch die Installation der
       KI-Videoüberwachung an den kbO vor. Auch hier läuft eine [7][separate
       öffentliche Ausschreibung], die Frist endet am 27. März. Das Projekt soll
       zunächst 2028 laufen und 3,9 Millionen Euro kosten. Eine Verlängerung um
       bis zu zwei Jahre ist möglich. Die eingesetzte KI soll körperliche
       Auseinandersetzungen – „Schlagen, Treten, Kämpfen“ – sowie „stürzende und
       liegende Personen“ erkennen, heißt es in dem Dokument.
       
       ## Im Juli soll es am Kotti losgehen
       
       Starten soll die KI-Überwachung spätestens am 20. Juli am Kottbusser Tor.
       Wenig später soll die Warschauer Brücke folgen. Diese erste Phase soll
       ausgewertet werden, bevor die Technik am Alexanderplatz und am
       [8][Görlitzer Park] installiert werden kann. Die genannten vier kbO hätten
       Priorität, weil so „rund 70 Prozent der im Erfassungszeitraum an
       [9][sämtlichen kbO registrierten Körperverletzungs- und Raubdelikte]
       erfasst“ würden, heißt es in dem Dokument.
       
       Der Anbieter muss zudem für jeden kbO „einen standortspezifischen
       Ausleuchtungsplan erstellen“. Dieser soll laut dem Schreiben die
       „jeweiligen örtlichen Gegebenheiten berücksichtigen“. Das sind am
       Kottbusser Tor etwa „Rückzugs- und Angsträume, insbesondere
       Betäubungsmittel-belastete Bereiche“. Am Görlitzer Park sollen die
       „hochfrequentierten Ein- und Ausgänge des Parks“, die „Querungswege
       zwischen Reichenberger Kiez und Wrangelkiez“, sowie die „Bereiche entlang
       der ertüchtigten Umfriedung“ – also [10][der Zaun] – ausgeleuchtet und
       erfasst werden.
       
       9 Mar 2026
       
       ## LINKS
       
 (DIR) [1] /Berliner-Abgeordnetenhaus/!6124349
 (DIR) [2] /Reform-des-Berliner-Polizeigesetzes/!6096087
 (DIR) [3] https://www.parlament-berlin.de/ados/19/IIIPlen//vorgang/d19-2553.pdf#page=405
 (DIR) [4] /Novelle-des-Berliner-Polizeigesetzes/!6092759
 (DIR) [5] https://www.meinauftrag.rib.de/public/publications/579803
 (DIR) [6] /Anwalt-ueber-Berliner-Polizeigesetz/!6126976
 (DIR) [7] https://www.meinauftrag.rib.de/public/publications/579888
 (DIR) [8] /Goerlitzer-Park/!t5011094
 (DIR) [9] /Weniger-Delikte/!6117976
 (DIR) [10] /Schliessung-des-Goerlitzer-Parks-in-Berlin/!6159043
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Hanno Fleckenstein
       
       ## TAGS
       
 (DIR) Schwerpunkt Überwachung
 (DIR) Schwerpunkt Künstliche Intelligenz
 (DIR) Polizei Berlin
 (DIR) Görlitzer Park
 (DIR) Abgeordnetenhaus
 (DIR) Kottbusser Tor
 (DIR) Alexanderplatz
 (DIR) Videoüberwachung
 (DIR) Görlitzer Park
 (DIR) Schwerpunkt Stadtland
 (DIR) Schwarz-rote Koalition in Berlin 
       
       ## ARTIKEL ZUM THEMA
       
 (DIR) Schließung des Görlitzer Parks in Berlin: Nicht ganz dicht
       
       Trotz einer Protestkundgebung schließen sich die Tore im Görli am
       Sonntagabend zum ersten Mal. Doch besonders stabil wirkt der Zaun nicht.
       
 (DIR) Neues Berliner Polizeigesetz: Rundum überwacht
       
       Berlin bekommt ein neues Polizeigesetz. Die schwarz-rote Koalition ist
       dabei mehr an den Möglichkeiten zur Überwachung als an den Grundrechten
       interessiert.
       
 (DIR) Anwalt über Berliner Polizeigesetz: „Menschen verhalten sich anders, wenn sie überwacht werden“
       
       Die geplante Neufassung des Asog ist zum Teil verfassungswidrig, sagt der
       Anwalt Lukas Theune. Er fordert einen Stopp des Gesetzgebungsverfahrens.